Leistungen, Kosten, Gesundheits­fragen und mehr

Zahnzusatz­versicherung: Worauf achten?

  • Regel­mäßige Zahn­arzt­besuche sind die Basis gesunder Zähne. Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) bezahlt jedoch nichts oder nur einen Teil der Kosten für Prophylaxe oder Zahnersatz. Mit einer privaten Zahn­zusatz­versicherung können Sie Ihren Eigen­anteil für Zahn­behandlungen deutlich reduzieren.
  • Damit die Leistungen der Zahnzusatzversicherung zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen, sollten Sie unter anderem auf folgende Punkte achten: Leistungs­umfang, die Höhe der Kostenerstattung, Laufzeiten und Alterungs­rückstellungen.
  • Viele Zahntarife enthalten zudem eine sogenannte Zahnstaffel und Wartezeiten. Das bedeutet: Sie leisten erst nach Ablauf einer festgelegten Warte­zeit und auch in den ersten Versicherungs­jahren begrenzt auf bestimmte Summen.
  • Im Tarifvergleich bietet ein Tarif ohne Wartezeit, wie die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz Zahnzusatz­versicherung, entscheidende Vorteile. Denn hier können Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen sofort nach Versicherungsbeginn beanspruchen.
MeinZahnschutz 100 ist Testsieger im Stiftung Warentest Finanztest Ausgabe 06/2023
MeinZahnschutz, besonders günstig!
MeinZahnschutz 100 ist Testsieger im Stiftung Warentest Finanztest Ausgabe 06/2023
 
  • Ausgezeichneter Schutz für gesetzlich Versicherte
  • Viele Gesundheitsservices inklusive
  • Keine Wartezeiten
  • Ab 12,94 Euro

Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

1 von 7
Warum sinnvoll?
Gesetzlich Kranken­versicherte profitieren vom Abschluss einer privaten Zahnzusatz­versicherung, denn ihre Kranken­kasse über­nimmt nur einen Teil der Zahn­behandlungs­kosten. Dieser Krankenkassen-Anteil wird als Festzuschuss bezeichnet. Der Fest­zuschuss im Rahmen der Regel­versorgung bei Zahn­ersatz liegt aktuell zwischen 60 und 75 Prozent der bundes­weiten Durchschnitts­kosten. Den Restbetrag, den sogenannten Eigen­anteil, müssen Sie selbst zahlen.

Sobald Sie Inlays, Implantate oder eine Brücke benötigen und eine hochwertige Behandlung wünschen, kann Ihr Eigen­anteil bis in den vierstelligen Bereich klettern. Mit einer privaten Zahn­zusatz­versicherung schließen Sie diese Versorgungs­lücke und ergänzen den gesetzlichen Versicherungs­schutz.

Beispiel: Sie benötigen eine Zahn­krone. Egal, ob Sie sich für eine Keramik­krone für 900 Euro entscheiden, oder für eine Metall­krone ohne Verblendung für 400 Euro: Der Zuschuss der GKV beträgt ohne Bonus immer circa 220 Euro (Stand 01.01.2024). Die Differenz bezahlen Sie aus eigener Tasche. Im Allianz MeinZahnschutz-Tarif 100 werden die Kosten für eine Zahnkrone zu 100 Prozent erstattet.

  • Haben Sie eine Zahn­zusatz­versicherung abgeschlossen, reduziert sich Ihre Selbst­beteiligung für hoch­wertigen Zahn­ersatz je nach Tarif oder entfällt sogar komplett.

Weitere gute Gründe für den Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung finden Sie im Ratgeber Zahn­zusatz­versicherung sinnvoll. Finden Sie gleich heraus, was die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz noch leisten und kosten.

Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Zahn­zusatz­versicherung.
Sie haben Fragen? Dann klicken Sie hier zur Beratung.
2 von 7
Leistungen
Eine gute Zahn­zusatz­­versicherung sollte auf die Bedürfnisse der versicherten Person abgestimmt sein (Kinder oder Erwachsene). In der Regel sollte sie Leistungen in diesen Bereichen abdecken: Zahn­vorsorge, Zahn­behandlungen, Zahn­ersatz und Kiefer­orthopädie.

Viele Tarife fokussieren sich auf bestimmte Leistungs­schwerpunkte:

  • Zahnzusatz­versicherungen für Erwachsene legen den Fokus eher auf Zahn­behandlungen und Zahn­ersatz.
  • Zahnzusatz­versicherungen für Kinder haben ihren Schwer­punkt meist im Bereich Zahn­vorsorge und Kiefer­orthopädie.

In jedem Fall sollten Sie vor Vertragsabschluss darauf achten, dass folgende Zusatzleistungen in Ihrer Zahnzusatzversicherung enthalten sind:

  1. Zahn­vorsorge: Prophylaxe, professionelle Zahn­reinigung, Fissuren­versiegelung und / oder Bleaching
  2. Zahn­behandlungen: hochwertige Komposit­füllungen, Parodontitis­- und Wurzel­behandlungen, Angst- und Schmerz­ausschaltung
  3. Zahn­ersatz: Implantate, Inlays, Brücken und Zahnkronen
  4. Kieferorthopädie: Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen
Da die enthaltenen Zahn­leistungen je nach Tarif variieren, sollten Sie verschiedene Zahn­zusatz­tarife vergleichen. Entscheiden Sie sich am besten für einen Tarif, dessen Zusatz­leistungen für Sie persönlich sinnvoll sind und am besten zu Ihren Bedürfnissen passen, um die Versorgungslücke zu schließen. Wichtig bei der Auswahl: Eine regelmäßige Vorsorge ist die Grundlage einer guten Zahn­gesundheit, daher sollte Ihre Zahn­zusatz­versicherung Zahnvorsorge­leistungen beinhalten. Auch umfassende Leistungen bei Zahn­behandlung oder Zahnersatz machen sich bei Erwachsenen gerade mit zunehmendem Alter bezahlt.
Alle Informationen zur Zahnzusatzversicherung im Überblick.
Richtig versichern
3 von 7
Beschränkungen & Ausschlüsse
Grund­voraussetzung für eine Kosten­übernahme durch Ihre Zahnzusatz­versicherung ist in der Regel die medizinische Not­wendigkeit einer Zahn­behandlung. Die Kosten für kosmetische Eingriffe wie Bleaching oder Lumineers übernehmen nicht alle Versicherer. Mit den MeinZahnschutz Tarifen der Allianz erhalten Sie 100 Prozent Kosten­erstattung für Bleaching bis zu 150 Euro alle zwei Versicherungs­jahre.
  • Bereits geplante Behandlungen

    Wenn Sie eine private Zahn­zusatz­versicherung erst abschließen, nachdem Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin einen Behandlungs­bedarf festgestellt hat, bekommen Sie in der Regel keinen Zuschuss der privaten Zahnzusatzversicherung. Sie müssen die offenen Kosten selbst tragen. Denn Zahn­zusatz­versicherungen übernehmen im Regelfall nur Kosten für zukünftige Behandlungen. Zahn­arzt­besuche oder Therapie­maßnahmen, die Sie bereits vor Vertragsbeginn geplant oder begonnen haben, sind dann vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen. Das sollten Sie bei Ihrer Vorsorgeplanung beachten.

    Sollten Sie den Fall einer solchen (bereits geplanten bzw. begonnenen) Behandlung haben, kommt ein Tarif mit sogenannter Rückwärts­versicherung in Frage. Hier ist der angebotene Leistungs­umfang jedoch oft begrenzt. Anders verhält es sich bei Tarifen mit Sofort­leistung: Die üblichen Warte­zeiten entfallen, aber die Behandlung darf zu Versicherungs­abschluss noch nicht angeraten oder beabsichtigt sein. Nur so kann eine Kosten­über­nahme stattfinden.

  • Vertragliche Ausschlüsse

    Ein Blick ins Klein­gedruckte Ihres Versicherungs­vertrags offenbart, welche Leistungen laut Vertrags­bedingungen vom Schutz ausgenommen sind. Einige Anbieter zahlen beispielsweise nur eine bestimmte Anzahl an Zahn­implantaten oder legen Erstattungs­höchstgrenzen pro Implantat fest. Liegen Ihre Behandlungs­kosten für Zahnersatz­leistungen über dieser Ober­grenze, zahlen Sie die Mehr­kosten selbst. Sie sollten daher bei der Tarifauswahl genau darauf achten, ob spezielle Leistungen (z.B. Knochenaufbau durch Sinuslift) enthalten sind.

    • Positives Gegenbeispiel: Die Leistungssumme für Zahnersatzleistungen bei den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz. Sie sichern Zahn­ersatz, Inlays und eine unbegrenzte Anzahl von Implantaten bis zu 90 Prozent (MeinZahnschutz 90) und 100 Prozent (MeinZahnschutz 100) der Gesamt­kosten ab. Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel in der Anfangszeit und die Gebühren­ordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebühren­ordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) bzw. für Ärzt:innen (GOÄ).
  • Unterschiedliche Kostenerstattung

    Leistungsumfang und Kosten­erstattung einer ZZV unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Einige Zahn­versicherungen stocken den Kassen­anteil um einen bestimmten Betrag auf. Andere private Zahnzusatz­versicherungen über­nehmen einen fest­gelegten Prozent­satz der Gesamt­rechnung. Oftmals wird die Leistung "inklusive GKV" angegeben. Das heißt: Die Vorleistung der gesetzlichen Kranken­kasse ist im Prozent­satz bereits eingerechnet. Nur wenige Zahn­zusatz­versicherungen erstatten die gesamten Behandlungs­kosten (100 Prozent). In den meisten Fällen müssen Sie eine Selbst­beteiligung, z.B. 10 Prozent der Gesamtkosten, selbst übernehmen.

    • Tipp: Ihr Eigen­anteil an den Behandlungskosten bei Zahnerkrankungen oder für Zahnersatz­leistungen sollte nicht höher als 25 Prozent sein. Das heißt: Der Erstattungs­anteil Ihrer Zahn­zusatz­versicherung (inklusive GKV-Anteil) sollte bei mindestens 75 Prozent liegen. Sind die Leistungen der gesetzlichen Kranken­kasse im Leistungsumfang noch nicht inkludiert? Dann sind auch Zahn­zusatz­tarife mit einer Kosten­übernahme von 70 Prozent eine gute Wahl.
4 von 7
Kosten
Je früher Sie die private Zahn­zusatz­versicherung abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Der Grund: In jungen Jahren sind Ihre Zähne meist noch gesund. Die Versicherung berechnet Ihnen daher keine Risikoaufschläge.
Je älter Sie sind, desto größer ist das Risiko, dass Sie Zahn­ersatzleistungen oder aufwendige Behandlungen benötigen. Dementsprechend höher sind die Kosten für die Versicherung. Dieses Risiko gleichen die Versicherer mit höheren Beitrags­zahlungen aus. Im Vergleich dazu sind die Tarife für Kinder und junge Erwachsene verhältnis­mäßig günstig. Außerdem sind kiefer­orthopädische Behandlungen für Kinder und Teen­ager in der Regel inbegriffen.

Einige Zusatz­versicherungen verdoppeln den Fest­zuschuss der gesetzlichen Kranken­kassen, statt bestimmte Leistungs­summen oder Prozentsätze festzulegen. Das heißt: Die private Zahn­zusatz­versicherung bezuschusst die Kosten für eine Zahn­behandlung in der gleichen Höhe wie die GKV. 

Aber Achtung: Auch wenn Ihre Zahn­zusatz­versicherung den GKV-Fest­zuschuss verdoppelt, verbleibt Ihnen in der Regel ein hoher Eigenanteil, für den Sie selbst aufkommen müssen. Grund dafür ist, dass die Zuschüsse der GKV für Zahnersatz meistens sehr gering ausfallen. Ein Tarif mit Festzuschuss ist nur sinnvoll bei gesunden Zähnen, bei denen demnächst keine höheren Zahn­behandlungs­kosten zu erwarten sind.

Es gibt zwei verschiedene Arten privater Zahn­zusatz­versicherungen, die sich im Beitrag unterscheiden. Alle MeinZahnschutz-Tarife der Allianz werden mit und ohne Alterungs­rückstellungen angeboten. Sie können zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Tarife mit Alterungs­rückstellung (umgangs­sprachlich oft auch Alters­rückstellung genannt): Hier zahlen Sie höhere Grundbeiträge. Doch die Beiträge steigen nicht aufgrund zunehmenden Alters. Vorsicht nur bei Tarifwechsel: Bei Anbieterwechsel verfallen die bereits gezahlten Alterungs­rück­stellungen, diese sind nicht übertragbar.
  • Tarife ohne Alterungs­rückstellung: Die Beiträge passen sich entsprechend Ihrem Alter während der Versicherungs­dauer an und erhöhen sich im Laufe der Jahre. Ab dem 21. Geburtstag ist ein Abschluss mit Anspar­beiträgen möglich. Unter 21 Jahren werden noch keine Alterungs­rückstellung gebildet und Sie können einen Tarif ohne Alterungs­rückstellungen abschließen.
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Zahn­zusatz­versicherung.
Sie haben Fragen? Schicken Sie uns gern Ihr Anliegen.
5 von 7
Tarifwahl
Den richtigen Tarif zu finden, ist gar nicht so leicht. Denn Ihre private Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) sollte Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen in puncto Leistungs­umfang, Laufzeit und Kündigungs­fristen. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Suche nach einem für Sie optimalen Tarif mit den besten Konditionen.
Sie fragen sich, worauf es bei der Zahn­zusatz­versicherung ankommt? Gerade bei den Leistungen oder Warte­zeiten variieren die Vertrags­bedingungen der ZZV von Anbieter zu Anbieter. Auf folgende Aspekte sollten Sie bei der Wahl Ihrer Zahnzusatz­versicherung daher besonderes Augen­merk legen:

Wischen um mehr anzuzeigen

Leistungen der ZZV
Merkmale leistungsstarker Zahntarife
Merkmale leistungsschwacher Zahntarife
Professionelle Zahnreinigung Leistung ohne Kostenbegrenzung Begrenzte oder keine Leistung
Erstattungshöchstgrenzen in den ersten Jahren Hohe Erstattungssummen Niedrige Erstattungssummen
Verblendungen der Zähne Erstattung für alle Zähne Begrenzte oder keine Erstattung für bestimmte Zähne
Leistungen abhängig von den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung Erstattung unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung Erstattung abhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung
Kosten für Inlays und Zahnersatz (Krone, Brücke, Implantat, Prothese) Die Kosten für Inlays und Zahnersatz werden in hohem Umfang erstattet (mindestens 75 %) Die Kosten für Inlays und Zahnersatz werden in niedrigem Umfang erstattet (weniger als 75 %)
Wartezeiten Keine Wartezeiten für Leistungen Wartezeiten für Leistungen
Abrechnung  Bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ), ggf. auch über dem 3,5 fachen Satz der GOZ (bei entsprechender Begründung)  Bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ
Bleaching Zuschuss für Bleaching Kein Zuschuss für Bleaching
Aufbiss-Schienen Versichert Nicht versichert
  • Gesundheitsfragen

    Vor Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung verlangt die Mehrheit der Versicherer eine Gesundheits­prüfung. Das heißt: Mit dem Versicherungs­antrag werden Ihnen Fragen zum Zustand Ihrer Zähne, aktuellen Behandlungen sowie Vor­erkrankungen gestellt. Beantworten Sie die Fragen sorgfältig und wahrheits­gemäß. Anhand Ihrer Antworten auf diese Gesundheits­fragen kalkuliert der Versicherer einen Beitrag für die gewünschte Absicherung. Je schlechter der Zustand Ihrer Zähne ist, desto höhere Beitrags­kosten kommen normalerweise auf Sie zu. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung Ihren Antrag sogar ablehnen.

    Es gibt auch Zahnzusatz­versicherungen ohne Gesundheits­fragen. Sie sind allerdings meist teurer und begrenzen in der Regel ihren Leistungs­umfang. Insbesondere zahlen sie meistens nicht bei bereits empfohlenen oder begonnenen Zahnbehandlungen.

  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

    Die meisten Zahn­zusatz­versicherungen haben eine Mindest­vertragslaufzeit von zwei Jahren. Zum Ende dieser Lauf­zeit ist eine Kündigung möglich. Die Kündigungs­frist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des laufenden Versicherungs­jahres. Erhöht der Anbieter die Beiträge, steht Ihnen ein Sonder­kündigungs­recht auch vor Ablauf der Mindest­vertrags­laufzeit zu. Die Kündigungs­frist entnehmen Sie dafür den Versicherungs­bedingungen. 

    • Die Allianz MeinZahnschutzTarife sind monatlich kündbar nach 2 Versicherungsjahren.

    Darüber hinaus gibt es monatlich kündbare Tarife. Aufgrund der Höchst­erstattungs­grenzen und Leistungs­einschränkungen lohnt es sich jedoch selten, eine Zahn­zusatz­versicherung lediglich für ein paar Monate abzuschließen.

  • Wartezeiten

    Bei vielen Zahn­zusatz­tarifen tritt der Versicherungs­schutz ab Vertragsbeginn nicht sofort in Kraft. In der Regel gilt eine Warte­zeit von drei bis acht Monaten, bevor Sie von den Leistungen Ihrer Zahn­zusatz­versicherung profitieren können.

    Behandlungen, die während dieses Zeit­raums stattfinden, sind nicht abgedeckt. Eine Ausnahme: unfall­bedingte Zahn­schäden. Eine Behandlung, die während der Wartezeit stattfindet und nach dem Ablauf der Wartezeit noch nicht abgeschlossen ist, wird unter Umständen anteilig bezahlt.

    Für alle, die nicht warten möchten, gibt es Zahn­tarife ohne Warte­zeit. Dazu zählen beispiels­weise alle Tarife der Allianz Zahnzusatz­versicherung MeinZahnschutz. Sie leisten im vertraglich vereinbarten Rahmen ab dem ersten Tag nach Versicherungs­beginn. Bei anderen Zahn­versicherungen mit Sofort­leistung kann es Einschränkungen geben. Über­prüfen Sie die Vertrags­bedingungen daher umso genauer, bevor Sie sich entscheiden.

6 von 7
Checkliste
Um den für Sie passenden Tarif für eine private Zahn­zusatz­versicherung zu finden, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
  • Wartezeiten: Zahlt die Zahn­zusatz­versicherung sofort ab Versicherungs­beginn oder erst nach einer bestimmten Wartezeit?
  • Leistungs­begrenzung: Sind die Leistungen der Zahn­zusatz­versicherung abhängig von der gesetzlichen Kranken­kasse? Gibt es eine maximale Leistungs­summe pro Behandlung oder Jahr? Sind alle Zähne versichert?
  • Zahn­vorsorge: Werden Prophylaxe und die jährliche professionelle Zahn­reinigung bei Zahnarzt oder Zahnärztin übernommen?
  • Zahn­behandlungen: Wie sieht es mit der Kosten­übernahme für hoch­wertige Zahn­füllungen aus? Übernimmt die Zahnzusatz­versicherung auch die Kosten für Zahn­sanierung (z. B. Veneers)?
  • Zahn­ersatz: Wie hoch ist die Kosten­übernahme für Zahn­ersatz? Wie viele Implantate zahlt die Zahnzusatz­versicherung und übernimmt sie auch den Knochen­aufbau (z. B. Sinuslift)? Sind Material­kosten und Labor­leistungen enthalten?
7 von 7
Häufige Fragen
Was möchten Sie noch wissen?
  • Wie berechnen Versicherer die Beiträge der Zahnzusatzversicherung?

    Die Höhe der monatlichen Beiträge für eine gute ZZV ist abhängig vom Eintritts­alter der versicherten Person und dem Leistungs­umfang. Je jünger Sie und je gesünder Ihre Zähne sind, desto günstiger ist in der Regel die Zahnzusatz­versicherung. Je später Sie die ZZV abschließen, desto mehr zahlen Sie monatlich. Mehr zu den Kostenfaktoren für die Berechnung der Beiträge und der Beitragsentwicklung für die private Zahnzusatz­versicherung lesen Sie hier.
  • In welchen Fällen erhalte ich keine Erstattung von der Zahnzusatzversicherung?

    Keine Kosten­erstattung für Behandlungs­kosten oder Zahn­ersatz erhalten Sie beispiels­weise, wenn eine Zahn­behandlung bei Vertrags­beginn bereits angelaufen ist. Das gilt auch für angeratene Zahn­behandlungen. Also Behandlungen, die von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt vor Vertrags­abschluss bereits als behandlungs­bedürftig festgestellt wurden. Darüber hinaus zahlt eine ZZV in der Regel nicht für rein kosmetische Behandlungen wie Veneers oder kiefer­orthopädische Maßnahmen und Knirscherschienen bei Erwachsenen.
  • Wie vergleiche ich Zahnzusatzversicherungen für Kinder?

    Achten Sie bei der Suche nach einer passenden Zahnzusatz­versicherung für Kinder grundsätzlich darauf: Es sollten vor allem Leistungen aus den beiden Leistungs­bereichen Zahnvorsorge und Kiefer­orthopädie abgedeckt werden. Was darüber hinaus für eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder oder für Familien wichtig ist, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
  • Tarifwechsel zu einem anderen Anbieter: Lohnt sich das?

    Falls Sie den Anbieter Ihrer Zahn­zusatz­versicherung wechseln wollen, verlieren Sie grund­sätzlich alle im Rahmen Ihres alten Vertrages erworbenen Rechte. Das gilt auch für die bis dahin eventuell angesparten Alterungs­rückstellungen. Einige Versicherer verzichten aus Kulanz auf die Warte­zeiten, wenn der neue Tarif keine höheren Leistungen hat als der Vorherige. Bei einem konkreten Wechsel­interesse lassen Sie sich am besten im Vorfeld beraten.

    Für den Tarif­wechsel innerhalb eines Anbieters können in der Regel die erworbenen Rechte mitgenommen werden. Beispiel: Der Vertrag Ihrer Zahnzusatz­versicherung läuft bereits länger als 48 Monate? Dann haben Sie meist schon den vollen Leistungs­umfang erworben und keine Erstattungs­höchst­grenzen mehr. Die angerechnete Zahn­staffel (Leistungen bis zu einer bestimmten Kosten­grenze) wird in diesem Fall in vollem Umfang auf den neuen Vertrag über­tragen. Sie steht Ihnen dort ab sofort und ohne Leistungs­begrenzungen zu. Lediglich für neue und höhere Leistungen kann es zu Leistungs­ausschlüssen, Warte­zeiten und Deckelungen kommen. Auch ein eventueller Risiko­zuschlag könnte auf Sie zukommen, beispielsweise, wenn sich der Zustand Ihrer Zähne vor dem Tarifwechsel verschlechtert hat.

  • Wann kann ich keine Zahnzusatzversicherung abschließen?

    Vor Vertragsabschluss einer Zahnzusatz­versicherung müssen Sie in der Regel verschiedene Gesundheitsfragen zu Ihren Zähnen und dem Gebiss­zustand wahrheits­gemäß beantworten. Auf dieser Basis erstellt der Versicherer ein Risikoprofil und berechnet Ihre Beiträge. Eine sehr schlechte Zahn­gesundheit oder zu viele fehlende Zähnen können unter Umständen dazu führen, dass ein Versicherungs­antrag abgelehnt wird.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns bitte Feedback
Unser Service für Sie
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontaktieren Sie die Allianz Service
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Allianz Versicherung
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Zahnzusatzversicherung.
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.