Bei vielen Zahnzusatztarifen tritt der Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn nicht sofort in Kraft. In der Regel gilt eine Wartezeit von drei bis acht Monaten, bevor Sie von den Leistungen Ihrer Zahnzusatzversicherung profitieren können.
Behandlungen, die während dieses Zeitraums stattfinden, sind nicht abgedeckt. Eine Ausnahme: unfallbedingte Zahnschäden. Eine Behandlung, die während der Wartezeit stattfindet und nach dem Ablauf der Wartezeit noch nicht abgeschlossen ist, wird unter Umständen anteilig bezahlt.
Für alle, die nicht warten möchten, gibt es Zahntarife ohne Wartezeit. Dazu zählen beispielsweise alle Tarife der Allianz Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz. Sie leisten im vertraglich vereinbarten Rahmen ab dem ersten Tag nach Versicherungsbeginn. Bei anderen Zahnversicherungen mit Sofortleistung kann es Einschränkungen geben. Überprüfen Sie die Vertragsbedingungen daher umso genauer, bevor Sie sich entscheiden.