Schmerzfrei kauen können, sein schönstes Lächeln zeigen und das so lange wie möglich? Ein hochwertiger Zahnersatz kann wieder neue Lebensqualität schenken. Damit Ihre Freude nicht von unerwarteten Kosten getrübt wird, erklären wir Ihnen im Folgenden, was Ihre gesetzliche Krankenversicherung bezahlt, wie sich die Kosten für einen Zahnersatz zusammensetzen und was die einzelnen Begrifflichkeiten bedeuten, damit Sie genau verstehen, wovon Ihre Versicherung und Ihr Zahnarzt sprechen.
Als Regelversorgung bezeichnet man die gesetzlich vorgesehene ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung für den jeweiligen Gebisszustand. Diese Behandlungen sind Standardtherapien, die für Kronen, Brücken oder Prothesen gelten. Die Regelversorgung legen die gesetzlichen Krankenkassen und Zahnärzteschaft fest und ermitteln die Durchschnittskosten für diese.
Von den ermittelten Durchschnittskosten übernehmen die Krankenkassen die Hälfte. Diese Durchschnittskosten bezeichnet man als Festzuschuss. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können Sie sich die Festzuschuss-Richtlinien herunterladen. Dort sehen Sie, welche Behandlungen einen Festzuschuss erhalten und wie hoch dieser ist.
Der Festzuschuss deckt somit 50 % der Regelversorgungskosten. Bei einem gepflegten Bonusheft mit lückenlosem Nachweis von fünf Jahren erhöht sich der Zuschuss um 20 %, bei 10 Jahren um 30 %. Wählen Sie eine höherwertige Versorgung, steigen auch die Kosten und somit Ihr Eigenanteil. Sofern Sie keine Zahnzusatzversicherung haben, müssen Sie die restlichen Kosten aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn Sie und Ihr Zahnarzt der Meinung sind, dass die bestmögliche Therapie für Sie nicht die ist, die von der Krankenversicherung durch die Regelversorgung abgegolten ist, haben Sie die Möglichkeit einer gleichartigen oder andersartigen Versorgung.
Gleichartige Versorgung
Ein gleichartiger Zahnersatz heißt, dass Sie die Standardleistung von der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, aber noch zusätzliche Leistungen möchten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt. Zum Beispiel, wenn Sie eine Verblendung Ihrer Brücke möchten, die in einem nicht sichtbaren Bereich liegt. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur Leistungen für die Brücke und nicht für die Verblendung. Die Verblendung würde sie nur bezahlen, wenn die Brücke sich im vorderen Zahnbereich (Sichtbereich) befindet.
Andersartige Versorgung
Andersartiger Zahnersatz bedeutet, dass Sie einen Zahnersatz möchten, der sich vollkommen von dem in der Regelversorgung unterscheidet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn für Ihren Befund eine Brücke vorgesehen ist, Sie aber lieber ein Zahnimplantat möchten.
Von der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen Sie immer den Festzuschuss, der Ihnen für Ihren Befund zusteht. Bei der gleichartigen Versorgung wären das zum Beispiel die Kosten für die Brücke. Bei der andersartigen Versorgung würden Sie den Festzuschuss für eine Brücke erhalten, auch wenn Sie sich für das Implantat entscheiden. Alle Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, müssen Sie selber tragen.
Sie haben sich gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt für eine andere Therapie entschieden und fragen sich nun, mit welchen Kosten Sie dafür rechnen müssen? Wir klären Sie auf:
Wenn Ihre Therapie über die Regelversorgung hinausgeht, werden alle weiteren Gebühren nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Dort ist festgehalten, in welcher Höhe Ihr Zahnarzt Ihnen Kosten für die Behandlung in Rechnung stellen kann, die Ihre Krankenversicherung nicht mehr bezahlt.
Mit welchen Kosten Sie für einen Zahnersatz rechnen können, hängt von verschiedenen Punkten ab. Zum Beispiel von
Labore können außerdem Ihre Preise selbst bestimmen und müssen sich an keine Gebührenordnung halten. Deshalb können die Preise von Labor zu Labor stark schwanken.
Damit Sie trotzdem eine gute Vorstellung der Kosten für einen Zahnersatz bekommen, zeigen wir Ihnen die ungefähren Preisspannen für verschiedene Arten des Zahnersatzes. Behalten Sie aber im Hinterkopf, dass es sich bei den Angaben um nicht festgesetzte Werte handelt, die je nach Behandlung und Zahnarzt abweichen können.
Bei einem festsitzenden Zahnersatz können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen, denn er wird fest angebracht und Sie müssen Ihn nicht regelmäßig selbst einsetzen oder zum Reinigen herausnehmen.
Die folgenden Zahlen geben Ihnen die Gesamtkosten für den Zahnersatz ohne Abzug des Festzuschusses an.
Ein Inlay (Einlagefüllung aus zahnärztlichen Materialien wie beispielsweise Edelmetall, Keramik oder Zirkonoxid) ersetzt die fehlende Zahnsubstanz und kann alternativ zur Füllungstherapie herangezogen werden. Ein Inlay muss auf Basis eines Zahnabdrucks in einem zahntechnischen Labor angefertigt und anschließend vom Zahnarzt im präparierten Zahn befestigt werden.
Die Zahnfüllung wird verwendet, wenn ein Zahn durch Karies beschädigt wurde, er aber noch soweit intakt ist, dass es keiner Zahnkrone bedarf.
Wenn Ihnen bereits mehrere Zahnreihen fehlen, die durch einzelne Implantate nicht ersetzt werden können, bekommen Sie in der Regel einen herausnehmbaren Zahnersatz. Dieser entlastet Ihren Kiefer, da die Kaukraft wieder gleichmäßig verteilt ist.
Bei den folgenden durchschnittlichen Kosten ist der Festzuschuss bereits abgezogen.
Ihnen wird gerade etwas unwohl bei den Gedanken an die hohen Kosten? Das muss es nicht. Wir stellen Ihnen drei Möglichkeiten vor, wie Sie bei Ihrem Zahnersatz Ihren Eigenanteil reduzieren können. Im Folgenden erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt.
Wenn Sie einen Härtefall beantragen, kann Ihre gesetzliche Krankenversicherung den Festzuschuss verdoppeln. Einen Härtefallantrag können Sie stellen, wenn Sie sehr wenig verdienen oder zum Beispiel Hartz-IV empfangen und die Kosten für Zahnersatz eine unzumutbare Belastung für Sie darstellen. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen 2019 die Grenze von 1.246,00 Euro (mit einem Angehörigen 1.713,25 Euro, mit zwei Angehörigen 2.024,75 Euro und mit drei Angehörigen 2.336,25 Euro) nicht übersteigen.
Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif zusätzliche Kosten, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt. Wenn Sie also einen Zahnersatz erhalten, der nicht vollständig von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird, erstattet die private Zahnzusatzversicherung die restlichen Kosten tariflich.
Wie viel Kosten die private Zahnzusatzversicherung übernimmt, hängt vom Tarif ab, den Sie wählen. Bei der Allianz finden Sie u.a. die Zahnzusatzversicherungstarife DentalBest und DentalPlus. Diese übernehmen im Bereich Zahnersatz zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung 90 bzw. 75 Prozent der Kosten. Das gilt auch für Implantate und Inlays.
Wischen um mehr anzuzeigen
Zahnzusatz
mit beispielhaften Kosten |
Gesamtkosten
|
Eigenanteil
ohne Zusatzversicherung |
Festzuschuss
(=Erstattung der GKV, ohne Bonus) |
Eigenanteil mit |
Eigenanteil mit |
---|---|---|---|---|---|
Zahnkrone |
755,80 € |
598,57 € |
157,23 € |
188,95 € |
75,58 € |
Einzelimplantat |
~2.760 € |
2.396,54 € |
363,46 € |
690,00 € |
276,00 € |
Wischen um mehr anzuzeigen
Regelversorgung | Entspricht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit der Regelversorgung ist eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung des jeweiligen Gebisszustandes gewährleistet. |
Festzuschuss | Das ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung für Ihren Zahnersatz bezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Befund. |
Heil- und Kostenplan | Wird vom Zahnarzt ausgefüllt und an Ihre gesetzliche Krankenversicherung geschickt. Er beinhaltet den Befund, die geplante Therapie und die voraussichtlichen Kosten. |
Gleichartige Versorgung |
Das heißt, dass Sie sich für die Regelversorgung, jedoch mit zusätzlichen Leistungen, entschieden haben. |
Andersartige Versorgung | Davon spricht man, wenn Sie eine andere als die Regelversorgung wählen. |
Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) | Sie regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. |
Härtefall | Geringverdiener haben die Möglichkeit, den Härtefall bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Liegt ein solcher Härtefall vor, erhalten Sie maximal den doppelten Festzuschuss. |
Bonusheft | Sie erhalten dieses bei Ihrem Zahnarzt. Dort werden die Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert, um bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ggf. einen höheren Festzuschuss zu Zahnersatz zu erhalten. |
Finden Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.