Nachfolgend lernen Sie die Unterschiede der beiden Versorgungsvarianten Zahnimplantat und Zahnbrücke kennen:
Implantate und Brücken gehören zum festsitzenden Zahnersatz. Kann dieser aufgrund der Gegebenheiten nicht zum Einsatz kommen, bleibt als Alternative noch eine Prothese. Anders als bei Implantaten und Brücken ist der Tragekomfort geringer, auch Halt und Haltbarkeit sind eingeschränkt.
Ausschlaggebend für die Entscheidung zwischen Implantat und Brücke sind häufig die Kosten.
Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen so genannten befundbezogenen Festzuschuss. Entsprechend diesem wird eine Regelversorgung definiert.
Die Brücke gilt bei einer Zahnlücke als Regelversorgung. Für die entsprechende Behandlung werden zwischen 60 und 75 Prozent der Durchschnittskosten übernommen, den Rest müssen Sie selbst zahlen.
Implantate fallen jedoch nicht unter die Regelversorgung. Krankenkassen zahlen trotzdem den Festzuschuss entsprechend der Brückenversorgung. Dies macht etwa einen Anteil zwischen 15 und 30 Prozent der Kosten aus.
Je nach Zahn müssen Sie durchschnittlich mit folgenden Kosten rechnen:
Der Kostenunterschied entsteht durch den höheren zahnmedizinischen Aufwand bei einer Implantation. Hierbei müssen mitunter noch zusätzliche Behandlungen (zum Beispiel Knochenaufbau), durchgeführt werden.
Ist Ihr Bonusheft lückenlos geführt, erhöht die Krankenkasse den Festzuschuss für die Regelversorgung. Für Härtefälle (zum Beispiel Geringverdiener) verdoppelt sich in der Regel der Zuschuss. Dennoch bleibt häufig ein Eigenanteil übrig, den Sie selbst zahlen müssen. Dies ist vor allem bei der Wahl eines Implantats der Fall.
Die private Krankenversicherung zahlt je nach Tarif höhere Zuschüsse für die Behandlung. Die meisten Tarife decken auch hohe Kostenanteile für eine Implantatbehandlung ab. Verglichen mit der gesetzlichen Krankenversicherung fällt der Eigenanteil damit natürlich geringer aus. Beachten Sie aber, dass die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate in vielen Tarifen beschränkt ist.
Sofern Behandlungen noch nicht begonnen, geplant oder angeraten wurden, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Bei Wahl der Regelversorgung werden die Kosten in den meisten Tarifen voll erstattet. Für höherwertige Zahnersatzleistungen erfolgt der Erstattungssatz wie im Tarif vereinbart. Meist bleibt hier auch nur ein geringer Eigenanteil von 10 bis 30 Prozent der Gesamtkosten. Zu beachten ist die sogenannte Zahnstaffel, welche die Erstattungshöchstsätze in den ersten Versicherungsjahren regelt. Diese sind von Tarif zu Tarif unterschiedlich.
Um sich keine Gedanken über Zahnersatz wie Implantate oder Brücken machen zu müssen, ist vor allem eine gute Mundhygiene unerlässlich. Gehen Sie zudem regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt. Dieser kann Zahndefekte frühzeitig erkennen und durch entsprechende Gegenmaßnahmen einen Zahnausfall verhindern. Auch Prophylaxemaßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung sind sinnvoll.
Erfolgte bei Ihnen bereits eine Implantat- oder Brückenversorgung, ist ebenfalls eine gründliche Mundhygiene sowie der regelmäßige Gang zum Zahnarzt wichtig, um Probleme mit dem Zahnersatz zu vermeiden.