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Eine Zahnzusatzversicherung kostet Sie im Tarif DentalPlus ab 14,68 Euro im Monat und im Tarif DentalBest ab 21,92 Euro im Monat*. Damit sind Ihre Zähne umfassend versichert und Sie sparen gleichzeitig Geld bei der Zahnbehandlung. Sehen Sie hier, wie hoch die Kosten mit und ohne Zusatzversicherung werden können.
* Die Preise beziehen sich jeweils auf die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen für DentalPlus 12,11 Euro bzw. für DentalBest 15,56 Euro monatlich.
Die Beispielrechnungen zu DentalBest berücksichtigen nicht die innerhalb der ersten 48 Monate für den Tarif geltenden Erstattungshöchstbeträge und Wartezeiten. Bitte beachten Sie dazu die Information in der Tabelle unter "Erstattungshöchstbeträge & Wartezeiten".
| DentalPlus Der solide Schutz zu einem sehr günstigen Preis-Leistungsverhältnis | DentalBest Der beste Schutz zu einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis Unsere Empfehlung / Testurteil "Sehr gut"* |
Zahnersatz | |||||||||
Zahnersatz (wie Brücken oder Kronen) bei privatzahnärztlicher, höherwertiger Versorgung | |||||||||
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Zahnersatz (wie Brücken oder Kronen) bei Regelversorgung, dem Standard der GKV | |||||||||
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Implantate (inklusive Vollnarkose, wenn nötig) | |||||||||
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Inlays | |||||||||
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Zahnbehandlung |
Zahnprophylaxe & Kieferorthopädie |
Weitere Leistungen |
Erstattungshöchstbeträge & Wartezeiten |
Beiträge | |||||||||
Ihre monatlichen Beiträge | |||||||||
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* Quelle: Sehr gute Zahnzusatzversicherung: Rating Produkt, Focus Money, Ausgabe 15/2018
** Dieser Preis bezieht sich auf den Tarif DentalPlus für die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen 12,11 Euro monatlich.
*** Dieser Preis bezieht sich auf den Tarif DentalBest für die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen 15,56 Euro monatlich.
Der Online-Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist ab 18 Jahren bis zum 65. Geburtstag möglich.
Als Elternteil können Sie beim Online-Abschluss bis zu zwei Kinder unter 16 Jahren mitversichern. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die kostenlose Hotline 0800/4720108 oder Ihre Allianz Agentur, um ein Angebot für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder oder Jugendliche zu erhalten.
Für Zahnersatz, Inlays und Implantate gilt: Zusammen mit der Allianz und der GKV sind bei höherwertiger Versorgung bis zu 90 % der Gesamtkosten abgesichert – auch für eine unbegrenzte Anzahl von Implantaten.
Der Tarif DentalBest wurde erneut mit dem Testurteil „sehr gut“ ausgezeichnet.
Für Zahnprophylaxe können Sie die Leistungen sofort ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeit in Anspruch nehmen. Das gilt auch für Zahnleistungen, die unfallbedingt notwendig sind.
Je jünger der Versicherte ist, desto günstiger ist die Zahnzusatzversicherung. Bei Kindern sind die Zähne meistens noch in Ordnung. Immer häufiger sieht man Kinder mit Zahnspangen. Daher ist es wichtig, dass eine Zusatzversicherung die Leistungen für Kieferorthopädie abdeckt – wie in den Zahntarifen DentalBest und DentalPlus. Diese sind optimal, wenn Eltern für Ihre Kinder auch eine kieferorthopädische Behandlung abdecken wollen.
Bei Erwachsenen reicht es häufig nicht mehr, wenn der Zahnarzt bohrt. Ein Inlay oder eine Brücke wird notwendig. Durch die hohen Leistungen für Zahnersatz, Inlays und Implantate reduzieren Sie Ihre Eigenbeteiligung an der Rechnung. Kieferorthopädie für Erwachsene wird bei einem Unfall oder schwerer Erkrankung (nur bei Vorleistung der GKV) übernommen.
Auch hier gilt: Leistungen sind schon früh abgesichert. Die Besonderheit bei den Tarifen DentalBest und DentalPlus: Bis zum 21. Geburtstag erhalten Jugendliche auch eine kieferorthopädische Behandlung.
Auch für Rentner kann eine Zusatzversicherung für Zähne noch interessant sein, da der Beitrag ab dem 61. Lebensjahr nicht mehr ansteigt.
Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:
![]() | ... für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahnbehandlung (wie Kunststoff-Füllungen), Wurzelbehandlung, Prophylaxe.** |
![]() | ... für Parodontitisbehandlungen, auch wenn sich Ihre Krankenkasse nicht beteiligt.** |
![]() | ... für Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag.** |
![]() | ... nach Wartezeiten von acht Monaten (dies gilt nicht bei Prophylaxe und Fissurenversiegelung). |
![]() | ... bis zu den jeweiligen Höchstsätzen für Ärzte und Zahnärzte. |
**Details siehe Produktleistungstabelle
![]() | ... wenn Sie bereits in einer laufenden Behandlung sind oder Ihnen eine Behandlung unmittelbar bevorsteht. |
![]() | ... wenn Sie sich während der Wartezeit von acht Monaten behandeln lassen. |
![]() | ... wenn Sie rein kosmetische Zusatzleistungen, zum Beispiel ein Zahnbleaching durchführen lassen möchten. Die medizinische Notwendigkeit ist in allen Tarifen die Voraussetzung für eine Erstattung. |
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, bekommen Sie direkt von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden Ihre Rechnung. Auf der Rechnung sehen Sie die Gesamtkosten der Behandlung aufgelistet – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Sie reichen die Rechnung bei uns ein und wir erstatten Ihnen dann Ihre Kosten im tariflichen Rahmen.
Implantate gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV. Das heißt, Sie bekommen nur einen geringen Festzuschuss erstattet. Nämlich so viel, wie die GKV für eine günstigere Versorgung, zum Beispiel mit einer Brücke, übernehmen würde. Den Großteil der Kosten für das Implantat müssen Sie selbst tragen.
Das ist grundsätzlich möglich. Beim Wechsel in einen höheren Tarif ist jedoch eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Ja, in allen europäischen Ländern besteht Versicherungsschutz, solange eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs besteht und der Tarif nicht gekündigt ist.
Im außereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 2 Monaten. Eine Verlängerung ist durch Vereinbarung möglich. Unabhängig davon besteht Versicherungsschutz, solange eine Rückreise die Gesundheit gefährden würde.
Es werden die ortsübliche Kosten erstattet bis zu dem Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Die eingereichten Belege werden in Euro umgerechnet. Entscheidend ist der Kurs desjenigen Tages, an dem die Belege bei uns eingehen.
In den Tarifen DentalPlus und DentalBest werden keine sogenannten Alterungsrückstellungen gebildet. Dies bedeutet, dass die Tarife besonders für junge Leute geeignet sind, da die Einstiegsbeiträge sehr günstig sind. Mit dem 21. Geburtstag und ab dem 41. Geburtstag steigen die Beiträge dann alle fünf Jahre bis zum 61. Geburtstag an.
Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Zum Ende dieser Mindestlaufzeit ist eine Kündigung möglich - mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.
Sie können Ihre Rechnungen ganz einfach digital über unser Online-Portal Meine Allianz oder mit der Allianz Gesundheits-App einreichen. Dazu müssen Sie lediglich Ihre Belege einscannen bzw. abfotografieren und an uns übermitteln.
Weitere Informationen zur digitalen Rechnungseinreichung finden Sie hier.
Immer häufiger fällt im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung der Begriff „Verdoppelung Festzuschuss“. Versicherungen, die den Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verdoppeln, zahlen Ihnen genau den Betrag noch einmal aus, den Sie von der GKV erhalten haben.
Gerade bei Zahnersatzbehandlungen erstattet die GKV nur einen Bruchteil der entstandenen Kosten. Selbst wenn Sie von Ihrer Zusatzversicherung den gleichen Betrag noch einmal erhalten, bleiben Sie auf dem Großteil der Rechnung sitzen.
Mit den Dental-Tarifen der Allianz sind Sie auf der sicheren Seite, da wir Ihnen inklusive der GKV-Leistung bei DentalBest 90 % bzw. bei DentalPlus 75 % des Rechnungsbetrags erstatten.
Ganz ohne Gesundheitsfragen geht es nicht, weil nur so eine Risikoeinschätzung vorgenommen werden kann. Allerdings müssen Sie lediglich zwei Gesundheitsfragen beantworten.
Wofür benötigt man das Bonusheft?
Gesetzlich Versicherte erhalten das Bonusheft von der Krankenkasse. In das Heft werden regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt eingetragen. Dadurch erhöhen sich die Festzuschüsse zum Zahnersatz, die die Gesetzliche leistet. Somit reduziert sich Ihr Eigenanteil an den Rechnungskosten. Die Leistungen der privaten Zahnversicherung sind nicht an das Bonusheft geknüpft.
Die Allianz bietet für jeden Bedarf die geeignete Zahnzusatzversicherung – in der persönlichen Beratung finden wir die passende Lösung für Sie. Unsere weiteren Tarife:
Service Hotline
Mo bis Fr 7 - 22 Uhr, Sa 8 - 18 Uhr
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