Das sollten Sie zu den Studenten­tarifen wissen

Private Kranken­versicherung für Studenten und Studentinnen

  • Haben Sie sich schon einmal Gedanken über eine eigene Kranken­versicherung gemacht? Meist sind Sie als junger Mensch bei Ihren Eltern familien­versichert.
  • Doch spätestens ab dem 25. Geburtstag endet die Familien­versicherung und Ihre eigene Versicherungs­pflicht beginnt – gesetzlich (GKV) oder privat. Eine private Kranken­versicherung (PKV) für Studierende bietet meist ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Unser Tipp: Auch wenn noch ein Anspruch auf Familien­versicherung in der GKV besteht, können Sie als Student:in in die private Kranken­versicherung wechseln. Das ist in der Regel zu Beginn des Studiums oder ab dem 30. Geburts­tag möglich. Zudem profitieren Sie von preiswerten Versicherungs­beiträgen.
  • Alternativ können Sie als junger Mensch Ihren aktuellen Gesundheits­zustand auch durch eine Option auf eine spätere Kranken­voll­versicherung oder Kranken­zusatz­versicherung sicher­stellen. Beispiels­weise mit dem Tarif Allianz OptionFlexiMed.

Grundsätzlich gilt die Versicherungs­pflicht als Student:in ab Beginn des Studiums.

  • Möglichkeit 1: Waren Sie bisher als Schüler:in bei Ihren Eltern in der Familien­versicherung, dann besteht die Familien­versicherung weiter bis max. zum 25. Geburtstag; anschließend sind Sie als Student:in pflicht­versichert (GKV) oder Sie entscheiden sich für die PKV.
  • Möglichkeit 2: Waren Sie bisher als Schüler:in bei den Eltern PKV-versichert, dann besteht die PKV während Ihres Studiums fort. (Voraussetzung ist die Befreiung von der Versicherungs­pflicht als Student)

1 von 7
Kosten
Ein Wechsel in eine Privat­versicherung während oder nach der Studien­zeit kann sinnvoll sein. Denn bei privaten Kranken­versicherungen für Studentinnen und Studenten gilt: Je jünger Sie bei Versicherungs­beginn sind, desto günstiger sind in der Regel Ihre Versicherungs­beiträge.

Auch bei einem überschaubaren Einkommen kann ein Versicherungswechsel von einer GKV zur PKV als Student:in sinnvoll sein. Denn eine private Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen bietet oftmals umfassendere Leistungen als die GKV. Zudem bieten viele PKV-Unternehmen spezielle Ausbildungstarife (A) für Studierende an. Die Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie:

  • den gewählten Tarifoptionen
  • den gewünschten Leistungen und Zusatzbausteinen
  • der Höhe der Selbstbeteiligung
  • dem Eintrittsalter

Wischen um mehr anzuzeigen

Eintrittsalter
Mtl. Beiträge MeinGesundheitsschutz Plus 70A, Zahn 75A*
Mtl. Beiträge MeinGesundheitsschutz Best 70A, Zahn 75A*
16-20 Jahre 189,93 € 201,32 €
21-24 Jahre 253,61 € 293,17 €
25-29 Jahre 257,11 € 317,88 €
30-33 Jahre 252,22 € 301,67 €
34-38 Jahre 260,63 € 307,71 €
* Stand 2024; Beiträge bis Eintritts­alter 24 ohne Beitrag für die Pflege­pflicht­versicherung und ohne gesetzlichen Beitrags­zuschlag in Höhe von 10%; Beiträge ab Eintritts­alter 25 mit Beitrag für die Pflege­pflicht­versicherung und ohne gesetzlichen Beitrags­zuschlag in Höhe von 10%.

Ausbildungs­tarife werden mit unter­schiedlichen Alters­grenzen angeboten: Bei der Allianz können Sie den PKV-Ausbildungs­tarif beispiels­weise bis zum voll­endeten 39. Lebens­jahr als Höchst­aufnahme­alter abschließen.

Und wie sieht es nach Ihrer Studienzeit aus? Wenn Sie nach dem Studium die Voraussetzungen erfüllen, können Sie in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben. Das ist in der Regel der Fall wenn Ihr Gehalt als angestellte Person die Jahres­arbeits­entgelt­grenze (Stand 2024: 69.300 Euro) übersteigt.

2 von 7
Studierende in der GKV
Lesen Sie hier, warum Ihr Alter bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Rolle spielt. Außerdem: Fristen, wichtige Infos für GKV- und PKV-Versicherte sowie Vorteile für Beamtenkinder.
  • GKV Versicherungsbeiträge für Studierende nach Alter

    • Kostenlose Familienversicherung bis 24 Jahre: Bis zum 25. Lebens­jahr können sich Studentinnen und Studenten in der GKV  überdie Familien­versicherung kosten­los mit­versichern. Zumindest, solange Sie mit Ihrem Einkommen die monatliche Verdienst­grenze nicht über­schreiten.
    • GKV Beitrag für Studierende ab dem 25. Geburtstag: Ab diesem Zeitpunkt entfällt Ihre Familien­versicherung und es besteht eine grundsätzliche Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Für eine studentische Krankenversicherung können Sie mit einem GKV Beitrag von ungefähr 88 Euro im Monat rechnen (ohne Pflege­versicherungsbeitrag). Dieser fiktive Beitrag basiert auf einem Einkommen in Höhe des maximalen Bafög-Satzes. Der GKV-Beitrag entspricht 70 Prozent des Beitragssatzes für einen Bafög-Bedarfssatz sowie einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent.
      Alternativ können Sie sich nun auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und als Student:in ab 25 Jahren in eine private Krankenversicherung wechseln.
    • GKV Beitrag ab dem 30. Geburtstag: Zu diesem Stichtag endet für Sie in der GKV die Kranken­versicherung als Student:in. Da Sie aber weiterhin versicherungs­pflichtig sind, müssen Sie sich um eine Versicherung in der GKV  für circa 180 Euro monatlich kümmern. Günstiger ist in vielen Fällen eine private Absicherung. So ist für Studenten und Studentinnen ab 30 Jahren beispielsweise eine Allianz Private Krankenversicherung schon ab 200 Euro pro Monat möglich.
    • GKV Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: Zusätzlich ist in der gesetzlichen Kranken­versicherung für die Pflege­pflicht­versicherung ein Beitrag von rund 26 Euro zu zahlen. In der privaten Kranken­versicherung ist die Pflege­pflicht­versicherung unter bestimmten Voraussetzungen hingegen beitrags­frei. Details erklärt Ihnen gerne Ihre Allianz Beratung in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
  • Fristen zur Befreiung von der Versicherungspflicht

    Viele Studierende fragen sich: Ist während des Studiums ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche möglich ? Die Antwort: Nein. Denn im Gegensatz zu Studien­gang oder Hochschule können Sie während des Studiums Ihre Kranken­versicherung nicht mehr wechseln. Allerdings können Sie sich zu Beginn Ihres Studiums frei entscheiden, wo Sie sich versichern lassen:

    • Gesetzlich Versicherte werden ab dem Wegfall der Familien­versicherung als Studierende versicherungs­pflichtig. Sie können sich dann von der Versicherungs­pflicht befreien lassen und in eine PKV für Studierende wechseln. Diesen Antrag müssen Sie bei der gesetzlichen Versicherung innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungs­pflicht als Student:in stellen. Nach der Beendigung der Familien­versicherung also innerhalb von drei Monaten nach dem 25. Geburtstag.
    • Privat Versicherte werden ab Studien­beginn (gesetzlich) versicherungs­pflichtig. Sie können sich von dieser Versicherungspflicht aber ebenfalls innerhalb von drei Monaten befreien lassen und privat versichert bleiben. Lassen sie sich nicht befreien, ist ein Versicherungswechsel in die PKV erst nach Ende der Versicherungs­pflicht wieder möglich.

    Die Versicherungs­pflicht endet generell mit der Exmatrikulation bzw. einem Monat nach Ablauf des letzten Semesters. Des Weiteren scheiden Studierende aus der gesetzlichen Kranken­kasse aus, wenn sie älter als 29 Jahre sind. Oder wenn eine andere vorrangige Versicherungs­pflicht eintritt (z. B. als Arbeit­nehmer und Arbeit­nehmerinnen).

    • Wichtig zu wissen: Da die Ent­scheidung für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung für den Rest Ihres Studiums verbindlich ist, sollte sie wohlüberlegt sein. Eine gute Entscheidungs­hilfe vor einem Versicherungs­wechsel bietet in jedem Fall ein un­verbindliches Beratungs­gespräch.
  • Vorteil für Beamtenkinder

    Kinder von verbeamteten Eltern (Elternteile), z. B. Kinder in Aus­bildung oder im Studium, sind über ihre Eltern beihilfeberechtigt. Das heißt: Der Staat über­nimmt in der Regel die Behandlungs­kosten und Medikamente, über die sogenannte Beihilfe, je nach Bundesland, bis zu 90 Prozent. Die verbleibenden Prozentsätze müssen selbst abgesichert werden. Dadurch genießen Studierende für einen vergleichs­weise geringen Beitrag quasi den Status eines Privat­patienten oder einer Privatpatientin. Diese Möglichkeit endet für Beamten­kinder mit dem 25. Geburtstag.
  • Alterungsrückstellungen

    Bitte beachten Sie: Bei Studenten­tarifen bzw. Ausbildungs­tarifen werden keine Rücklagen fürs Alter (Alterungs­rückstellungen oder Alters­rückstellungen) gebildet. Das heißt, Ihr Versicherungs­beitrag steigt an, sobald sie von den Studententarifen in die normalen PKV-Tarife für Angestellte und Selbstständige wechseln. Unabhängig davon, wie früh Sie sich als Studentin oder Student privat versichert haben.
3 von 7
Pro und Contra
Eine private Kranken­versicherung für Studierende überzeugt durch günstige Versicherungs­beiträge und umfassende Leistungen. Weitere Vorteile und mögliche Nach­teile einer PKV für Studenten und Studentinnen finden Sie hier in der Übersicht:
  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für privat versicherte Studierende bzw. Werk­studierende mit umfassendem Versicherungs­schutz.
  • Zusatz­leistungen: Je nach Tarif­umfang profitieren Sie mit einer privaten Kranken­versicherung auch von der Kostenübernahme für Chefarzt­behandlung, Einzel- oder Zweibett­zimmer, Heilpraktiker-Behandlungen und mehr.
  • Beitrags­rück­er­stattun­gen: Nehmen Sie innerhalb eines Jahres keine Versicherungs­leistungen in Anspruch und reichen Sie keine Rechnung ein; manche private Versicherer wie die Allianz bieten dann je nach Tarif eine teilweise Rück­zahlung von Beiträgen an.
  • Beamten-Tarife: Sind Ihre Eltern (oder ein Eltern­teil) ver­beamtet, können Sie bis zum Alter von 25 Jahren auch günstige Beihilfe-Tarife in Anspruch nehmen.
  • Option auf Familien­versicherung: Sollten Sie sich bis zum 25. Lebensjahr über die gesetzliche Familien­versicherung absichern, ist das die kosten­günstigste Version.
  • Kinder von Beamtinnen und Beamten ab 25 Jahre: Mit dem 25. Lebens­jahr entfällt das Kinder­geld. Da die Beihilfe an dieses gebunden ist, sind die günstigen Beihilfe­tarife nicht mehr verfügbar. Somit erhöht sich der Beitrag der Privat­versicherung.
PKV vs. GKV
Für die Beantwortung dieser Frage sollten Sie als Student:in nicht nur das Preis-Leistungs-Verhältnis im Hinter­kopf haben. Entscheidend ist auch, wie Ihre Eltern kranken­versichert sind.
  • Beide Elternteile sind privat versichert

    In diesem Fall haben Studierende kein Recht auf eine gesetzliche Familien­versicherung. Sie müssen sich zwischen der gesetzlichen Kranken­versicherung der Studenten und Studentinnen (KVdS) oder einer privaten Kranken­versicherung wie den Allianz MeinGesundheits­schutz Ausbildungs­tarifen entscheiden.
  • Ein Elternteil ist privat versichert

    Verdient der gesetzlich versicherte Eltern­teil (bei Verheirateten) mehr als der privat versicherte? So ist für Studierende unter Umständen eine kosten­lose Mit­versicherung in der GKV möglich. Eine Wahl zur PKV steht frei.
  • Beide Elternteile sind gesetzlich versichert

    In diesem Fall können Studenten und Studentinnen bis zum 25. Lebens­jahr kosten­los mit­versichert sein. Oder Sie entscheiden sich für die PKV statt GKV zu Beginn des Studiums. Hierfür müssen Sie sich innerhalb der ersten drei Monate ihres Studiums von der Versicherungs­pflicht befreien lassen.

Beiträge für die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung (GKV) steigen jährlich an. Der monat­liche Höchst­beitrag liegt heute bereits über 1.000 Euro.

Für Angestellte mit einem Jahres­einkommen ab 69.300 Euro oder für Selbst­ständige ist der Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung (PKV) möglich.

Finden Sie jetzt heraus, ob sich ein Wechsel in die Allianz Private Kranken­ver­sicherung lohnt & sichern Sie sich ein unverbind­liches Angebot!

4 von 7
Ihr Plus
Neben den preis­werten Tarifen bietet Ihnen die private Kranken­versicherung für Studenten und Student­innen erst­klassige Leistungen. Als gesetzlich versicherte Person müssen Sie die Kosten für die folgenden Leistungen meist selbst über­nehmen.
Studentin sucht nach passender PKV

Zu diesen Zusatzleistungen zählen beispielsweise:

  • Chefarzt­behandlungen
  • Ein- oder Zweibett­zimmer bei stationären Kranken­haus­aufenthalten
  • Homöo­pathische Heil­praktiken
  • Psycho­therapie
  • Hochwertige Zahn­leistungen
  • Rezeptfreie Medikamente uvm.

Ein weiterer großer Vorteil der PKV: Einmal vereinbarte Leistungen in einer privaten studentischen Krankenversicherung sind vertraglich festgelegt und damit lebens­lang garantiert. Sie können im Gegensatz zur GKV nicht nachträglich ein­ge­schränkt werden.

Studentin sucht nach passender PKV
5 von 7
Aufgepasst
Um ihr Studium, einen Studienkredit oder Studiengebühren zu finanzieren, gehen viele Studentinnen und Studenten einer Nebentätigkeit nach. Worauf Sie bei einem Neben- und Minijob achten sollten, damit Sie das Studentenleben finanziell genießen können:
  • Student:in mit Nebenjob in der gesetzlichen Krankenversicherung

    • Einkommens­grenze: Sie sind als Student:in kostenlos in der Familien­versicherung der GKV versichert? Dann dürfen Sie während der Studien­zeit nicht mehr als 505 Euro pro Monat aus Einkünften wie z. B. Zins- oder Miet­einkünften beziehen. Bei einem Mini­job dürfen die Einkünfte bis zu 538 Euro monatlich betragen.
    • Arbeits­zeit: Wer als Student:in gesetzlich über die Familie kranken­versichert ist, bei dem darf die Arbeits­zeit auch als Werk­student:in, nicht über 20 Stunden liegen. Falls Sie diese Grenze über­schreiten, müssen Sie sich selbst regulär als Arbeit­nehmer:in versichern.
    • BAföG-Empfänger:innen: Generell erhalten BAföG-Studierende eine Ausbildungs­förderung in Höhe von 122 Euro für Kranken- und Pflege­versicherung. Und zwar unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Bei der Berech­nung der BAföG können Studierende einem 538 Euro-Mini­job nachgehen, ohne dass es zu BAföG-Kürzungen kommt.
  • Student:in mit Nebenjob in der privaten Krankenversicherung

    • Verdienst­grenze: Für Studierende in einer privaten Kranken­versicherung gibt es keine Einkommens­grenze. Sollten Sie monatlich mehr als 538 Euro aus Ihrer Tätigkeit beziehen, kann sich der Beitrag zur Pflege­versicherung geringfügig erhöhen. In unserem Ratgeber lesen Sie alle Details zu den Regelungen für Studentinnen und Studenten mit Mini­jobs.
    • Arbeits­zeit: Auch als Versicherungs­mitglied einer privaten Kranken­versicherung für Studentinnen und Studenten sollten Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie diese Grenze überschreiten, gilt die allgemeine Sozial­versicherungs­pflicht. Sprich: Sie werden vom Gesetz als Arbeit­nehmer:in eingestuft und müssten gegebenen­falls in die GKV wechseln. Gleiches gilt für privat versicherte Werk­studierende: Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche für Ihren Arbeit­geber tätig sind. Dafür müssen Sie auch voll immatrikuliert sein. Ausnahmen gelten lediglich in den Semester­ferien.
6 von 7
Ende des Studiums
Ob Sie sich nach Ihrer Studienzeit weiter privat krankenversichern können, hängt im Wesentlichen von Ihrer beruflichen Situation ab. Auch Ihr zukünftiges Einkommen ist hierfür entscheidend. Ein Überblick:
Wechsel von GKV zu PKV
Voraus­setzungen
Grundsätzlich gilt: Sind Sie nach dem Studium gesetzlich krankenversichert. Verdienen Sie aber ausreichend als Arbeitnehmer:in, haben Sie die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln.

Die wichtigste Voraus­setzung für einen Versicherungs­wechsel von GKV zu PKV bei Angestellten ist die Höhe Ihres Jahres­brutto­einkommens. Übersteigt dieses die sogenannte Versicherungs­pflicht­grenze (Jahres­arbeits­entgelt­grenze oder JAEG) von 69.300 Euro (Stand 2024), können Sie sich privat versichern. Nach dem Studium ist ein Wechsel in die private Kranken­versicherung als Arbeit­nehmer:in unter folgenden Umständen möglich:

Sie können in die PKV wechseln, wenn Sie...

  • ...freiwillig in einer gesetzlichen Kranken­versicherung versichert sind: Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass sie zum Ende des über­nächsten Kalender­monats bei der GKV kündigen.
  • ...eine Gehalts­erhöhung über der JAEG erhalten. Dann können Sie sich zu Beginn des neuen Jahres privat versichern, sofern auch dann die JAEG überschritten wird.
  • ...ein neues Arbeits­verhältnis aufnehmen und mit Ihrem zukünftigen Einkommen über der Jahres­arbeits­entgeltgrenze liegen.
  • Unser Tipp, wenn Sie sich jetzt noch nicht festlegen wollen oder sich noch nicht privat versichern können: Bleiben Sie flexibel mit der Allianz und sichern Sie sich mit der OptionFlexiMed Ihren aktuellen Gesundheits­zustand. Denn wenn Sie später in die Kranken­voll­versicherung wechseln oder eine Kranken­zusatz­versicherung abschließen wollen, spielt Ihr Gesundheits­zustand zu diesem Zeitpunkt keine Rolle mehr.
Wechsel von PKV zu GKV

Liegt Ihr Gehalt als Arbeit­nehmer:in nach dem Ende Ihrer Studienzeit unter der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) von 69.300 Euro (Stand: 2024) gilt die automatische gesetzliche Versicherungs­pflicht. Das heißt, Sie fallen von der privaten Krankenversicherung für Studentinnen und Studenten in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.

Unser Tipp: Anwartschaftsversicherung
Sollten Sie damit rechnen, dass Ihr Gehalt in wenigen Jahren oberhalb der Jahres­arbeits­entgeltgrenze liegt, können Sie eine Anwartschafts­versicherung abschließen. Damit sichern Sie Ihren Gesundheits­zustand für die spätere Rückkehr in die private Kranken­versicherung.

Bitte beachten Sie: Im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit nach Ihrem Studium bleiben Sie in der Regel privat versichert und können nicht in die GKV wechseln.

Die passende Versicherung
7 von 7
Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Können Studierende mit Kind ebenfalls in die PKV eintreten?

    Das ist möglich. Beachten Sie nur: In der privaten Kranken­versicherung gilt das Prinzip der Familien­versicherung (aus der GKV) nicht. Daher muss das Kind zusätzlich mit eigenen Tarifen versichert werden.

    Unser Tipp: Beschäftigen Sie sich während Ihres Studenten­lebens bereits mit dem Thema Familien­planung? Dann informieren Sie sich vor einem Versicherungs­wechsel auch über die Tarif­optionen und den Leistungs­umfang für Schwangere. 

    • Die Allianz Private Kranken­versicherung bietet Ihnen in der Schwanger­schaft eine Rundum-Absicherung mit umfang­reichen Vorsorge­untersuchungen und Zusatz­leistungen wie z. B. Pränatal­diagnostik.
  • Gibt es für Studierende einen Zuschuss für die private Krankenversicherung?

    Sollten Sie für Ihr Hochschul­studium BAföG erhalten, können Sie einen Zuschuss für die PKV beantragen. Dieser liegt seit dem Winter­semester 2022 bei 94 Euro pro Monat. Der Pflege­versicherungs­zuschlag beträgt 28 Euro. Für letzteren müssen Sie einen Antrag auf Be­zu­schussung bei Ihrem Versicherer stellen.
  • Sind Zahnbehandlungen mit einer PKV für Studenten auch abgedeckt?

    Eine gute private Krankenversicherung wie die Allianz Private Krankenversicherung geht in vielen Bereichen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Das gilt insbesondere für zahnärztliche Leistungen. Hier profitieren Sie je nach Tarif von höheren Kostenübernahmen und Zuzahlungen und können hochwertigere Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen. Dazu zählen beispielsweise:

    Für gesetzlich Versicherte gilt: Deckt Ihre GKV Zahnleistungen nicht im gewünschten Umfang ab, können Sie als Ergänzung eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Mit den Allianz MeinZahnschutz Tarifen für Studierende genießen Sie als Student:in dank günstiger Einstiegsbeiträge ausgezeichnete Leistungen ohne Wartezeiten – inklusive zahlreicher Gesundheitsservices.

     

  • Können Promotionsstudent:innen in die private studentische Krankenversicherung eintreten?

    Sobald Sie Ihr Erst­studium (Bachelor und/oder Master) abgeschlossen haben, gelten Sie laut Gesetz nicht mehr als „ordentlich studierende Person“. Eine Doktor­arbeit gilt demnach aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr als Teil des geregelten „Studiums mit Ausbildungs­bezug“. Das bedeutet im Detail:

    • Promovierende, sozial­versicherungs­pflichtige Studierende, die an der Universität (z. B. als wissenschaft­licher Mitarbeiter) oder über einen anderen Arbeit­geber angestellt sind: Sie können auch weiterhin in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben. Solange die sogenannte Jahres­arbeits­entgelt­grenze durch ihr Einkommen nicht über­schritten wird.
    • Doktorandinnen bzw. Doktoranden, die an der Hoch­schule keinen sozial­versicherungs­pflichtigen Neben­job haben und im Besitz eines Stipendiums für die Dissertation sind: Sie müssen sich entweder gesetzlich freiwillig oder privat versichern.

    Unser Tipp: Private Versicherer wie die Allianz bieten für Promotions­studierende oft vergünstigte Studenten­tarife an. Wenden Sie sich dazu am besten an die jeweilige Beratung.

  • Können ausländische Studierende ebenfalls in die private Krankenversicherung eintreten?

    Um an deutschen Hoch­schulen studieren zu können, müssen Sie eine Kranken- und Pflege­versicherung nachweisen. Als Student:in sind Sie bis zum 29. Lebensjahr kranken­versicherungs­pflichtig. Sie sind automatisch in der gesetzlichen Kranken­kasse ver­sichert, wenn Sie sich nicht von dieser Pflicht befreien lassen.

    Vorsicht bei den Versicherungs­beiträgen: Der GKV-Beitrag für Studierende ist oft höher als der PKV-Studenten­beitrag. Daher lohnt es sich für aus­län­di­sche Studenten und Studentinnen, sich auch die Tarif­optionen einer privaten Kranken­versicherung anzuschauen. Dies ist vor allem dann empfehlens­wert, wenn Sie älter als 30 Jahre sind. 

Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns bitte Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Privaten Kranken­versicherung der Allianz?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Privaten Kranken­versicherung.