Die Private Krankenversicherung der Allianz für Arbeitnehmer

Die ersten Infos zu den neuen Tarifen für Angestellte finden Sie hier.

Bald mit

neuen

Tarifen

Allianz Wechsel­vorteil nutzen und BONUS sichern!

Wechseln Sie jetzt zur Allianz Privaten Kranken­versicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitrags­rückerstattung ein!

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungs­freie Vorversicherungs­zeit (in Ihrer Voll­versicherung bei einer anderen privaten Kranken­versicherung) auf Ihre Staffel der Beitrags­rückerstattung (BRE-Staffel) an.
  • Dieser Wechsel­vorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Kranken­kasse.
  • Als Neu­kunde oder Neukundin der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS auf bis zu 45 %  Beitrags­rückerstattung ab dem ersten Jahr (Tarif AktiMed Plus 100 inkl. erfolgs­unabhängiger BRE in Höhe von 15 %). 

Mehr Infos dazu finden Sie unter Wechselvorteile

Private Kranken­versicherung für Angestellte

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Für Arbeiter oder Arbeiterinnen und Angestellte gibt es grund­sätzlich die Ver­si­che­rungs­pflicht in der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­s­iche­rung (GKV).
  • Um in die private Kranken­versicherung (PKV) wechseln zu können, gibt es für Arbeit­nehmer:innen ein paar Voraus­setzungen. Eine davon ist das regel­mäßige Arbeits­entgelt (Jahres­arbeits­entgelt), das über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (69.300 Euro in 2024) liegen muss.
  • Welche Vorteile bietet die PKV? Zum einen die meist besseren me­di­zi­ni­schen Leis­tun­gen, das gilt je nach Tarif für z. B. Chefarzt­be­hand­lung, freier Arzt­wahl oder Zahn­ersatz. Oder für kürzere Warte­zeiten beim Arzt. Oft sind die Bei­trä­ge für Gut­verdiener und Gutverdienerinnen sogar günstiger als in der GKV.
  • Wechsel­vorteil für Allianz Neu­kunden und Neukundinnen: Wer von einer anderen PKV oder GKV zur Allianz wechselt, steigt mit einer höheren Beitrags­rück­er­stat­tung (BRE) ein und profitiert vom so­ge­nannten BONUS Programm.
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Auf einen Blick
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer profitieren Sie in der privaten Krankenversicherung der Allianz von einer leistungsstarken medizinischen Versorgung. Hier finden Sie die wichtigsten Leistungen im Überblick:
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Das wird Ihnen gefallen
Sie starten beruflich gerade voll durch und stehen vor der Frage, ob Sie sich privat kranken­versichern sollen? Dann sind diese Vorteile der privaten Kranken­versicherung für Sie sicher interessant: Faire Preise eines persönlichen Gesundheits­partners, dem über 3 Millionen Kunden vertrauen. Die Allianz ist für Sie da, nicht nur, wenn Sie krank sind.
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Die Fakten
Es gibt einige Voraus­setzungen, um als arbeit­nehmende Person eine private Kranken­versicherung abschließen zu können. Neben Ihrem Einkommen spielen auch diese Faktoren eine wichtige Rolle:
  • Einkommen

    Liegt Ihr Einkommen als arbeit­nehmende Person über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG, auch: Ver­si­che­rungs­pflicht­grenze genannt) ist der Wechsel in die private Kranken­voll­versicherung in der Regel möglich. Für 2024 liegt die Versicherungs­pflicht­grenze bei 69.300 ­Euro.
  • Gesundheitsprüfung

    Für die private Kranken­versicherung zählt Ihr Gesundheits­zustand. Dieser wird im Rahmen einer Gesundheits­prüfung bewertet. Hier werden Ihnen konkrete Fragen zu Ihrer Gesundheit gestellt. Ausführliche Informationen zur Gesundheits­prüfung und Vorerkrankungen finden Sie in den Ratgebern.
  • Je jünger, desto besser

    Besonders attraktiv für Berufs­anfänger:innen, die durch­starten: Der Beitrag der privaten Kranken­ver­si­che­rung richtet sich unter anderem nach dem Ein­stiegs­alter (Alter bei Vertrags­schluss). Sie bilden somit mehr Alterungs­rück­stellungen und haben oft noch keine Vor­erkrankungen.
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Das passende Produkt für Sie
Wählen Sie aus zwischen den drei leistungs­starken Tarifen der Allianz Privaten Kranken­versicherung: Die Tarif­serie AktiMed bietet Arbeit­nehmer:innen in der PKV eine Vielzahl von Gestaltungs­möglichkeiten und viele zusätzliche Extras.
ab 272 €*  pro Monat
ab 314 €*  pro Monat
ab 390 €* pro Monat

* Die für die einzelnen Tarife aus­gewiesenen Selbst­behalte gelten pro Person und Kalender­jahr. Eintritts­alter des Muster­kunden: 30 Jahre, Berufs­status: angestellt, vorbehaltlich Gesundheits­prüfung inklusive 10 Prozent gesetzlicher Beitrags­zuschlag und Pflege­pflicht­versicherung. Kompakt­paket: AktiMed® 90P: 10 %, max. 500 Euro, Komfort­paket: AktiMed® Plus 70 P: 30 %, max. 1.000 Euro; AktiMed® Plus 90: 10 %, max. 500 Euro; AktiMed® Plus 90 P: 10 %, max. 500 Euro; AktiMed® Plus 100: keine (für Arznei-, Verband- und Heil­mittel: 10 %, max. 500 Euro); Premium­paket: AktiMed® Best 90: 10 %, max. 500 Euro; AktiMed® Best S: max. 3.000 Euro

** Der 5,0-fache Satz gilt bei wahl­ärztlicher Behandlung im Kranken­haus

Unsere Tarif-Leistungen im Detail
Dokumente der aktuellsten Tarif­generation. Bitte beachten Sie, dass diese von älteren Tarif­generationen abweichen können.

Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungs­bedingungen zeigen eine beispielhafte Zusammen­stellung. Ihre persönlichen Versicherungs­bedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungs­schutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antrags­stellung im Online-Tarif­rechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.

AktiMed® Kompakt­paket

AKTIMED 90 P (AM90PU)

AktiMed® Plus Komfort­paket

AKTIMED PLUS 70 P (AMP70PU)

AKTIMED PLUS 90 P (AMP90PU)

AKTIMED PLUS 90 (AMP90U)

AKTIMED PLUS 100 (AMP100U)

AktiMed® Best Premium­paket

AKTIMED BEST 90 (AMB90U)

AKTIMED BEST S (AMBSU)

Dokumente der aktuellsten Tarif­generation. Bitte beachten Sie, dass diese von älteren Tarif­generationen abweichen können.

Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungsbedingungen zeigen eine beispielhafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungsbedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungsschutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antragsstellung im Online-Tarifrechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.

Mehr Informationen Weniger Informationen

Beiträge für die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung (GKV) steigen jährlich an. Der monat­liche Höchst­beitrag liegt heute bereits über 1.000 Euro.

Für Angestellte mit einem Jahres­einkommen ab 69.300 Euro oder für Selbst­ständige ist der Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung (PKV) möglich.

Finden Sie jetzt heraus, ob sich ein Wechsel in die Allianz Private Kranken­ver­sicherung lohnt & sichern Sie sich ein unverbind­liches Angebot!

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Individuell und sicher
Ergänzen Sie Ihren Gesundheits­schutz mit diesen zusätzlichen Leistungen. Mit der Pflege­zusatz­versicherung oder der garantierten Beitrags­entlastung können Sie zum Beispiel clever fürs Alter vorsorgen.
  • Krankentagegeld

    Mit der Kranken­tagegeld­­versicherung sichern Sie als arbeit­nehmende Person Ihr Einkommen bzw. Ihre Einkünfte nach Ende der Lohn­fortzahlung (in der Regel sechs Wochen).

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus selbst­ständiger Tätigkeit sind in der Kranken­tagegeld­versicherung nicht abgesichert.

  • AktiMed ® WechselOption

    Sie können Ihren Versicherungs­schutz bis zu Ihrem 50. Geburtstag dreimal ohne neue Risiko­prüfung erhöhen.

    Wechselmöglichkeit vom Tarif AktiMedPlus zum noch leistungs­stärkeren AktiMedBest. Die Wechsel­option ist zu den Tarifen AktiMed, AktiMedPlus und AktiMedBest 90 wählbar.

  • Sport­baustein

    Fit bleiben mit dem Sport­­baustein durch präventive Diagnostik und moderne Behandlungs­methoden, z. B. mit Sport­therapeuten und Sporttherapeutinnen
  • Pflege­zusatz­versicherung

    Eine Pflege­zusatz­versicherung der Allianz schließt für Sie die finanzielle Lücke, die die private Pflege­pflicht­versicherung nicht abdeckt
  • Garantierte Beitrags­entlastung

    Mit der Vorsorge­komponente V können Sie Ihre Beiträge im Alter senken – lebenslang und garantiert. Ab dem Alter von 65 Jahren zahlen Sie so bis zu 80 Prozent weniger im Monat.
  • Krankenhaus­tagegeld

    Im Falle eines Krankenhaus­aufenthalts sind Sie mit dem Krankenhaus­tagegeld finanziell gut abgesichert, da Ihre Zusatz­kosten abgedeckt werden.
Eine häufige Frage zur Privaten Kranken­versicherung Lohnt sich eine Private Kranken­versicherung für mich?
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Das wird Sie überzeugen!
Wie viel kostet eine private Kranken­versicherung für arbeit­nehmende Personen? Wie hoch ist der Arbeit­geber­anteil genau? Das finden Sie hier – und im Vergleich noch die Kranken­versicherungs­kosten in der GKV. Der maximale Arbeit­geber­zuschuss beträgt 421,76 Euro monatlich im Jahr 2024.

Der allgemeine Beitrags­satz liegt bei 14,6 Prozent. Sein Bruttoarbeits­entgelt wird durch die Beitrags­bemessungs­grenze 2024 begrenzt und liegt monatlich bei 5.175 Euro. Die Hälfte des zuschuss­fähigen fiktiven GKV-(Pflicht-)Beitrags: 50 Prozent von (14,6 Prozent und 1,7 Prozent, insgesamt 16,3 Prozent aus 5.175 Euro) sind 421,76 Euro als höchst­möglicher Arbeitgeber­zuschuss. Dieser Höchst­betrag entspricht damit dem Beitrags­zuschuss in der GKV. 

Der maximale AG-Zuschuss in der PPV liegt 2024 bei 87,98  Euro/Monat (in Sachsen 62,10 Euro/Monat)

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Krankenversicherung
PKV Beiträge pro Monat
GKV Beiträge pro Monat
Arbeitnehmeranteil 272€ 540,78€
Arbeitgeberanteil 272€ 509,74€
Gesamt-Beitrag 544€ 1.050,52€ 
(Standard-Versicherungsschutz)

Der angestellte Muster­kunde mit Eintritts­alter 30 verdient 5.800 Euro im Monat. Der Versicherungs­nehmer oder die Versicherungsnehmerin wählt den Tarif AktiMed® 90 P mit 10 Prozent Selbst­beteiligung. Pro Kalender­jahr ist die Selbst­beteiligung begrenzt auf maximal 500 Euro. Entscheidend ist, dass Ihr regel­mäßiges Arbeits­entgelt über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt. Wenn Sie regelmäßig (arbeits- oder tarif­vertraglich fest­geschrieben) Weihnachts- und Urlaubs­geld erhalten, wird dies mit angerechnet.

Vermögens­wirksame Leistungen finden ebenso Berück­sichtigung.

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Vorteil für Angestellte
Lesen Sie hier, wie hoch der Arbeitgeber­zuschuss für die private Kranken­versicherung ist und wer die Beiträge zur Kranken­versicherung bezahlt.

Ihr Arbeit­geber muss grundsätzlich einen Arbeitgeber­zuschuss für die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung bezahlen. Dieser Anspruch ist gesetzlich fest­geschrieben. In der Regel ist das die Hälfte des Beitrags für die private Kranken­versicherung.

In 2024 beträgt der Arbeit­geber­zuschuss maximal 421,76 Euro (=Höchst­zuschuss) im Monat. Allerdings ist dieser maximale Betrag unabhängig davon, wie hoch Ihr Beitrag für die PKV tatsächlich ist. Das bedeutet, auch wenn Ihre Kranken­versicherungs­kosten höher sind, bezuschusst der Arbeit­geber nur bis zu dem Maximum und nicht höher.

Den Zuschuss Ihres Arbeitgebers zur privaten Kranken­versicherung erhalten Sie auch für Ihre Kinder und Familien­angehörigen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese in der GKV über Sie familien­versichert wären. Schöpfen Sie diesen Zuschuss nicht komplett aus, können Sie für Ihre Kinder und Familien­angehörigen den "Rest­zuschuss" erhalten. In der GKV nennt man den Zuschuss des Arbeit­gebers "Arbeitgeber­anteil".

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Alles rund ums Geld
Für gut­verdienende Personen können die Beiträge in der PKV günstiger sein als in der GKV.
  • Das liegt daran, dass die Beitrags­höhe in der GKV abhängig ist vom Einkommen. Sie kann je nach Zusatz­beitrag bis zu einem Höchst­beitrag steigen von 843,52 Euro (14,6 Prozent allgemeiner Beitrags­satz) bei einem kassen­in­di­vi­du­ellen Zusatz­beitrags­satz von derzeit 1,7 Prozent im Monat.
  • In der PKV richtet sich die Beitrags­höhe nach dem gewählten Leistungs­umfang, dem Alter und dem individuellen Gesundheits­risiko bei Vertrags­schluss. Un­ab­hängig davon, wie viel Sie als Arbeit­nehmer oder Arbeitnehmerin verdienen.
  • Der Anspruch auf den Arbeit­nehmer­anteil beträgt in der Regel die Hälfte des Beitrags. Die andere Hälfte, den so­genannten Arbeit­geber­zuschuss oder Beitrags­zuschuss, trägt der Arbeit­geber.

Es sind auch höhere oder niedrigere Prozent­sätze beim kassen­individuellen Zusatz­beitrag je nach Kranken­kasse möglich, bei einem Beitrags­satz von 14,6 Prozent mit Anspruch auf Kranken­geld.

Als privat versicherter Arbeit­nehmer oder privat versicherte Arbeitnehmerin zahlen Sie Ihren Beitrag zur privaten Kranken­versicherung selbst. Sie haben einen Anspruch auf einen Zuschuss Ihres Arbeit­gebers. Wichtig für Sie als Arbeit­nehmer:in ist, dass Ihr Arbeit­geber den Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung auf Ihr Konto überweist. Sie überweisen dann den kompletten Beitrag (Arbeit­nehmer- und Arbeit­geber­anteil) an Ihre private Kranken­versicherung.
Sie erhalten einen Teil Ihrer Beiträge zurück – wenn Sie für ein abgelaufenes Jahr keine Rechnungen einreichen. Der BONUS erhöht sich sogar, wenn Sie mehrere Jahre in Folge keine Rechnungen einreichen. Von 15 Prozent Rück­erstattung im ersten Jahr bis zu 30 Prozent ab dem vierten Jahr. Im Tarif AktiMed Plus 100 erhalten Sie sogar jährlich noch 15 Prozent obendrauf. Und damit insgesamt bis zu 45 Prozent Rück­erstattung! Davon profitieren auch Neu­kund:innen, die nach dem Wechsel von einer anderen PKV oder einer GKV hin zur Allianz bei voran­gegangener Leistungs­freiheit mit einer höheren Beitrags­rückerstattung einsteigen.
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Alles rund um Finanzen
Hier finden Sie wichtige Informationen, wie die Selbst­beteiligung Ihren Beitrag beeinflusst. Außerdem lesen Sie hier, was es bei der privaten Kranken­versicherung mit Familie, bei geringerem Ein­kommen und im Alter zu beachten gibt.
  • Selbstbeteiligung

    Mit der Höhe des Selbst­behalts können Sie Ihren Beitrag steuern – und somit die Kosten für Ihre private Kranken­sicherung beeinflussen. Je höher Sie die Selbs­tbeteiligung wählen, desto geringer wird der Beitrag. Wir bieten ver­schiedene Selbst­behalte an.

    Die gute Nachricht ist: Die Selbst­beteiligung in der PKV für Angestellte ist meist prozentual und hat eine jährliche Höchst­grenze (Höchst­betrag). Sie gilt also für das ganze Jahr, nicht für jede Rechnung. Sobald das Maximum der vereinbarten Selbst­beteiligung erreicht ist, werden die weiteren Rechnungen bis zu 100 % je nach Tarif erstattet.

    Im Tarif AktiMed Best sind es sogar bis zu maximal 3.000 Euro Selbst­beteiligung pro Jahr.

  • PKV für angestellte und arbeitnehmende Personen mit Familien

    Anders als in der gesetzlichen gibt es in der privaten Versicherung nicht die Möglichkeit einer (gesetzlichen) Familien­versicherung. Das heißt, Ehe­partner:innen oder Kinder können nicht kosten­frei mit­versichert werden. Allerdings sind die Beiträge einer Privat­versicherung für Kinder gering. Welche Voraus­setzungen gibt es für eine private Kranken­versicherung für Kinder und Familie? Was sollten Sie bei der Familien­planung beachten? Das lesen Sie im Ratgeber.
  • Arbeitnehmer:innen mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze

    Wenn Ihr Verdienst als angestellte oder arbeit­nehmende Person unter der Versicherungs­pflicht­grenze (Pflicht­versicherungs­grenze) liegt, können Sie die Basis­leistungen der GKV mit einer Kranken­zusatz­versicherung ergänzen. Zum Beispiel mit folgenden Zusatz­versicherungen: Zahn­zusatz­versicherung, Pflege­zusatz­versicherung oder dem Abschluss einer Kranken­tage­geld­versicherung (Kranken­geld).
  • PKV im Alter

    Mit den sogenannten Alterungs­rückstellungen (umgangs­sprachlich auch Alters­rück­stellungen genannt) sorgt die Allianz Private Kranken­versicherung für das Alter vor. Die Versicherungs­beiträge, die Sie in jungen Jahren zahlen, enthalten einen Spar­anteil. Dieser wird von der Allianz verzinslich angelegt. Auch im Alter werden die Beiträge durch die im Laufe der Zeit erwirtschafteten Über­zinsen aus den Alterungs­rückstellungen (umgangs­sprachlich auch Alters­rückstellungen genannt) stabilisiert. Es kommt nicht darauf an, ob ein Tarif offen ist für Neu­zugang oder nicht. In der PKV spart jeder Jahr­gang für sich. Die Vergreisung eines Tarifs ist somit ausgeschlossen.
  • PKV für Personen aus dem Ausland

    Für Bürger:innen aus dem Ausland, die dauerhaft in Deutschland leben, besteht eine Kranken­versicherungs­pflicht. Je nach Höhe ihres Einkommens können sie sich privat kranken­versichern.
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Wichtige Hinweise zum Wechseln
Was Sie beim Wechsel von der GKV in die PKV unbedingt berück­sichtigen sollten und welche Kündigungs­fristen es gibt, lesen Sie hier. Außerdem eine Antwort auf die Frage, wann eine Rück­kehr in die GKV möglich ist.
Wechsel von der GKV in die PKV
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Jahres­arbeitsentgelt im Jahr 2024 über der Versicherungs­pflicht­grenze (JAEG) von 69.300 Euro liegt, können von der gesetzlichen Kranken­versicherung in die private Kranken­versicherung (PKV) wechseln. Mit einem Jahres­arbeitsentgelt (z. B. durch einen Job­wechsel oder direktem Berufs­einstieg nach dem Studium) über dieser Grenze sind Sie versicherungs­frei und können in die PKV wechseln. Nutzen Sie den PKV Wechsel­vorteil für Arbeit­nehmer:innen!

Im Falle einer Gehalts­erhöhung gilt: Bei bisher kranken­versicherungs­pflichtigen Arbeit­nehmer:innen tritt Versicherungs­freiheit erst mit Ablauf des Kalender­jahres ein, in dem die JAEG überschritten wird. 

Wechsel zurück in die GKV möglich?
Wenn Sie sich einmal für einen Versicherungs­vertrag mit der privaten Kranken­versicherung entschieden haben, ist eine  Rückkehr in die GKV nur in Ausnahme­fällen möglich. Zum Beispiel, wenn Ihr Brutto­einkommen als arbeit­nehmende Person unter die Jahres­arbeits­entgeltgrenze (JAEG) von 69.300 Euro (in 2024) fällt. Oder wenn Sie als selbst­ständige Person Ihre Haupt­tätigkeit in ein Angestellten­verhältnis wechseln.
Kündigung - bitte beachten
Als bereits freiwilliges Mitglied in der GKV beträgt die Kündigungs­frist für Ihren Versicherungs­vertrag zwei Monate zum Monats­ende, sofern kein Wahl­tarif vorliegt. Sollten Sie durch eine Erhöhung Ihres Brutto­einkommens erstmals die Jahres­arbeits­entgeltgrenze überschreiten, erfolgt ein sogenannter Status­wechsel und Ihre Versicherungs­pflicht erlischt. Versicherungs­beginn in der PKV ist gleich möglich, Sie können dann sofort in die PKV wechseln. Bitte kündigen Sie Ihre Vor­versicherung erst, wenn Sie von dem neuen Versicherungs­unternehmen eine schriftliche Aufnahme­bestätigung des Versicherungs­vertrags vorliegen haben!
Wechselvorteile
Wechseln Sie zur Allianz Privaten Kranken­versicherung (APKV) und steigen Sie mit einer attraktiven Beitrags­rückerstattung ein – ab dem ersten Jahr, in dem Sie privat kranken­versichert sind! Die APKV rechnet Ihnen beim Wechsel Ihre leistungs­freie Vorversicherungs­zeit auf Ihre Staffel der Beitrags­rückerstattung (BRE-Staffel) an. Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Tarifen auf bis zu 45 Prozent Beitrags­rückerstattung. Dieser Anspruch auf Wechsel­vorteil gilt auch für Wechsler und Wechslerinnen von einer gesetzlichen Kranken­kasse (GKV). Sie möchten mehr dazu wissen? Wir beraten Sie gerne.
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Die wichtigsten Unter­schiede auf einen Blick
Es gibt einige gravierende Unter­schiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Kranken­versicherung für Arbeit­nehmer:innen. Bevor Sie sich als Arbeit­nehmer oder als Arbeitnehmerin für eine private oder gesetzliche Kranken­versicherung entscheiden, sollten Sie die wichtigsten Besonder­heiten kennen.

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Unterschiede
Private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Voraussetzungen Höhe des Einkommens, Alter, Gesundheitszustand keine
Leistungen Vereinbarte Leistungen sind in der PKV vertraglich fixiert und lebenslang garantiert. Diese Leistungen können nach Ihren individuellen Vorstellungen ergänzt werden. Das Leistungspaket der GKV kann durch politische Entscheidungen jederzeit angepasst werden. Außerdem sind die Basisleistungen für alle Versicherten gleich und gesetzlich vorgegeben. Individuelle Wünsche können meist nicht abgesichert werden. 
Kostenerstattung Als privat versicherte Person zahlen Sie Kosten z. B. in Form von Arztrechnungen zunächst selbst und reichen Sie dann bei Ihrer Versicherung ein. Bei der GKV erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Arzt bzw. Ärztin und Krankenkasse.
Kosten / Beiträge Für die Beitragsberechnung ist in der PKV der gewählte Tarif, das Einstiegsalter und das individuelle Gesundheitsrisiko bei Vertragsschluss entscheidend. In der GKV sind die Krankenversicherungskosten abhängig von Ihrem Einkommen - bis zum Höchstbetrag, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Zusätzlich wird noch ein Zusatzbeitragssatz erhoben.
Mehr zum Thema Voraus­setzungen und welche Vorteile eine private Kranken­versicherung für Arbeit­nehmer und Arbeitnehmerinnen hat, lesen Sie in den Ratgebern.
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Klarheit im Schadens­fall
Welche Leistungen im Detail über­nommen werden, hängt vom gewählten Tarif in der privaten Kranken­versicherung ab. Hier finden Sie einen Über­blick, was die PKV zahlt und was die PKV nicht zahlt.

Details siehe Produkt­tabelle

  • weltweit inklusive Rück­transport.
  • bis zu 100 Prozent für Zahn­behandlung und Inlays und bis zu 85 Prozent für Zahn­ersatz und Implantate.
  • 100 Prozent für ambulante Leistungen, Arznei- und Verband­mittel, Hilfs- und Heil­mittel.
  • bis zu 100 Prozent Erstattung von Heil­praktiker­leistungen und Psycho­therapie je nach Tarif.
  • je nach Tarif stationäre Chefarzt­behandlung und Einbett­zimmer.
  • alle 24 Monate bis zu 400 Euro für Seh­hilfen.
  • für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, zum Beispiel Behandlungen, die ausschließlich kosmetischen Zwecken dienen.
  • Leistungen außerhalb des tariflich vereinbarten Leistungs­umfangs.
  • für Ärzt:innen oder Beamt:innen - hier bieten wir spezielle Tarife an.
Nicht nur ein Versprechen, sondern bestätigt
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

    Grund­sätzlich wird man wieder in einer gesetz­lichen Kranken­kasse versichert, wenn man Arbeits­losen­geld bezieht und jünger als 55 ist. Von dieser Pflicht kann man sich befreien lassen: Nämlich wenn man länger als fünf Jahre in der privaten Kranken­versicherung war und weiter­hin ihre Vor­züge genießen möchte. Die Agentur für Arbeit zahlt dann einen Zu­schuss zum Kranken­versicherungs-Beitrag in der Höhe, die für die gesetzliche Kranken­kasse fällig wäre. Mehr zum Thema Arbeits­losig­keit erfahren Sie im Ratgeber.

    Wer sich aus Kosten­gründen da­gegen ent­scheidet oder sich nicht befreien lassen kann, hat zwei Optionen: Man kann entweder seine private Kranken­versicherung sofort kündigen oder in eine sogenannte Anwart­schaft umstellen. Wählt man die Anwart­schaft, kann man später wieder zurück in die private Kranken­versicherung. Und das mit einem Versicherungs­vertrag zu den bisherigen Konditionen und ohne neue Gesundheits­prüfung.

  • Was ist der Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif?

    Vielleicht haben Sie im Zusammen­hang mit der privaten Kranken­versicherung auch schon öfter die Begriffe "Basis­tarif der PKV" und "Standard­tarif PKV" gehört. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Fakten zum Basis­tarif und Standard­tarif der PKV: Der Basis­tarif ist ein Tarif, der sich stark an dem Leistungs­umfang der gesetzlichen Kranken­versicherung orientiert. Es gibt einen Höchst­beitrag (Monats­beitrag), der gedeckelt ist. Dieser Versicherungs­tarif hat eine gesetzlich festgelegte Ober­grenze und muss von jeder Kranken-Versicherungs­gesellschaft angeboten werden. Den Basis­tarif gibt es seit 1.1.2009 in der privaten Kranken­versicherung, PKV. Er löst den Standard­tarif ab. Dieser ist nur für Bestands­kunden und Bestandskundinnen mit Abschluss vor 2009 weiterhin verfügbar.

    Mehr Informationen zum Basis­tarif und Standard­tarif der PKV erfahren Sie in unserem Ratgeber.

    Wenn Sie als privat­versicherte Person Ihren Beitrag vorübergehend nicht bezahlen können, greift der Notlagen­tarif. Dieser ist ein Sozial­tarif für Privat­versicherte und unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Im Notlagen­tarif gibt es nur stark ein­geschränkte Leistungen (Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerz­zuständen) im Vergleich zu den PKV-Tarifen.

  • Was ist eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung?

    Wenn Sie Ihre private Kranken­versicherung zum Beispiel bei Arbeitslosig­keit oder wegen einer Ausbildung unter­bre­chen müssen, bietet die Allianz folgende Möglichkeit:

    Der Vertrag wird auf eine Anwart­schafts­versicherung umgestellt. Sie sichern sich den Wieder­eintritt in den bisherigen Tarif gegen einen geringen Betrag. Und das zu den bisherigen Konditionen und ohne Gesundheits­prüfung oder Warte­zeit. Es gibt die Wahl zwischen einer sogenannten kleinen Anwart­schaft und einer großen Anwart­schaft. Bei der großen Anwart­schaft werden weiterhin Alters­rückstellungen bezahlt, um die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung auch nach Neu­eintritt gering zu halten. Es können keine Leistungen aus der privaten Kranken­versicherung während der Anwart­schaft bezogen werden.

  • Was muss ich als Arbeitnehmer:in in der PKV einplanen, wenn ich Vorerkrankungen habe?

    Beim Antrag einer privaten Kranken­versicherung sind einige Gesundheits­fragen zu beantworten. Wichtig ist hier, dass Sie diese präzise ausfüllen, um Ihren späteren Versicherungs­schutz nicht zu gefährden.

    Das wichtigste vorab: Nicht jede Krankheit oder Vor­erkrankung führt automatisch zu einer Ablehnung. Es kommt immer auf den individuellen Fall an. Es kann auch ein Risiko­zuschlag auf den Beitrag erhoben werden.

    Von daher ist es ratsam, in jungen Jahren und damit ohne bzw. mit wenig Vor­erkrankungen in die private Kranken­ver­si­cherung einzusteigen. Das ist auch dauerhaft günstiger für Sie als arbeit­nehmende Person in der privaten Kranken­ver­si­cherung. Mit einem Options­tarif können Sie Ihren Gesundheits­zustand sogar frühzeitig „einfrieren“ und später eine PKV ab­schlie­ßen.

    Sollten Sie Vor­erkrankungen haben, beraten wir Sie gerne. In vielen Fällen können Sie einen unserer Gesundheits­services nutzen. Ihr Service-Team vor Ort steht für Sie zur Verfügung.

Unser Tipp
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Privaten Kranken­versicherung der Allianz?
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