Das finden Sie auf dieser Seite |
Die private Krankenvollversicherung (PKV) der Allianz bietet Ihnen und Ihrer Familie einen leistungsstarken Schutz für Ihre Gesundheit. Für jede Lebensphase, für verschiedene Berufsgruppen und weltweit.
Auf Veränderungen in Ihrem Leben können Sie flexibel reagieren und sich z.B. durch eine Anwartschaft eine unkomplizierte Wiederaufnahme nach kurzen Pausen sichern.
Sichern Sie sich und Ihren Angehörigen eine optimale Behandlung im Krankheitsfall.
Wir beraten Sie gerne individuell.
Die Private Krankenversicherung der Allianz ist die erste Wahl für alle, die bei Ihrer Versicherung auf einen umfassenden Gesundheitsschutz und starke Leistungen setzen.
Die Private Krankenversicherung der Allianz bietet Ihnen leistungsstarken und serviceorientierten Schutz für Ihre Gesundheit – ein Leben lang. Als Selbstständiger oder Angestellter erhalten Sie mit den Kompakt-, Komfort- und Premiumpaketen durch optionale Zusatzbausteine wie der WechselOption vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Damit sichern Sie Ihre Gesundheit nach Ihren individuellen Wünschen ab.
Als Richter, Beamter oder Beamtenanwärter zahlt Ihnen Ihr Dienstherr im Krankheitsfall
eine Beihilfe, die jedoch nach der jeweiligen Beihilfeordnung nur einen Teil Ihrer Kosten deckt. Die Private Krankenversicherung der Allianz schließt diese Kostenlücke und sichert Ihnen und Ihrer Familie einen 100%igen Gesundheitsschutz. Zusätzlich haben wir für Beamtenanwärter in der Ausbildung passende Tarife.
Als Arzt oder Jungmediziner wissen Sie, wie wertvoll eine Privatversicherung im
Krankheitsfall ist. Mit der Allianz Private Krankenversicherung als einem der größten Ärzteversicherer Deutschlands profitieren Sie und Ihre Familie von den Vorteilen der Gruppenverträge mit nahezu allen Ärztekammern und dem Marburger Bund. In Ihrer Ausbildung zahlen Sie als junger Mediziner besonders günstige Beiträge.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist in der Regel möglich, sobald Ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch: Versicherungspflichtgrenze) überschritten hat. Diese ist nicht statisch, sondern wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2019 wurde der Betrag im Vergleich zum Jahr 2018 zum Beispiel nach oben angepasst, von 59.400 € auf 60.750 EUR.
Die Ausnahme von der Regel gilt für Selbständige, Freiberufler und Beamte: Sie können ohne diese Voraussetzung zu erfüllen, eine private Krankenversicherung abschließen.
Häufig wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze mit der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Hierbei handelt es sich aber um etwas anderes: Wer über die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist, zahlt hierfür im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze vom beitragspflichtige Einnahmen abgezogen.
Service
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen.