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Private Kranken­versicherung

  • Ob bei regulären ärztlichen Unter­suchungen, zahn­ärztlichen Behand­lungen oder im Kranken­haus: Im Krankheits­fall sichern Sie sich mit den Tarifen der Allianz erstklassige Gesund­heits­leistungen und um­fassende Services, ohne lange Warte­zeiten.
  • Die Allianz bietet spezielle Tarife in der privaten Kranken­versicherung (PKV) für Selbst­stän­dige, Ärzte & Ärztinnen, Stu­die­ren­de, Be­am­tin­nen und Beamte (Personen mit An­spruch auf Bei­hilfe) sowie An­ge­stellte.
  • Pro­­fi­­tieren Sie von einem starken Preis-Leistungs-Ve­r­hältnis und attrak­­tiven Bei­trägen. Da­rüber hinaus gibt es wert­volle Zusatz­­bau­­steine und digitale Services in der Allianz Gesund­­heits-App.
  • Es gibt Geld zurück: Bei­trags­rück­er­stat­tung von bis zu 40 Prozent bei Leistungs­freiheit mög­lich für Angestellte, Selbst­ständige und Frei­berufler:innen. 
  • Außerdem können sich Neu­kun­den und Neu­kun­din­nen über einen Wechsel­vorteil freuen.

Bei Angestellten muss das regel­mäßige Arbeits­ent­gelt über der Jahres­arbeits­ent­gelt­grenze (69.300 Euro in 2024) liegen.

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Indi­viduelle Kranken­versicherung
Selbst­ständige, Frei­berufliche, Arbeit­nehmer:innen, Ärztinnen und Ärzte, Beamte bzw. Beamtinnen (Personen mit An­spruch auf Bei­hilfe) oder Studierende können sich privat kranken­versichern. Welche Vorteile und Voraus­setzungen es für eine private Kranken­versicherung gibt, finden Sie auf den aus­führlichen Produkt­seiten.
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Kosten & Beiträge
Wie viel eine private Kranken­ver­sicherung kostet, lässt sich nicht pauschal be­ant­­worten. Ver­schiedene Faktoren sind für die Höhe der Kosten ent­scheidend. Wann es sinnvoll ist, sich privat zu versichern und wann Sie Beiträge zurück erstattet bekommen erfahren Sie hier.

Die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung richten sich nach folgenden Faktoren:

  1. Eintrittsalter
  2. Gesundheitszustand
  3. Leistungsumfang

Durch eine höhere Selbst­beteiligung können die Beiträge des Tarifs reduziert werden. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung richten sich die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung nicht nach Ihrem Einkommen. Das ist für einkommens­stärkere Versicherte oft ein großer Vorteil.

Am besten in jungen Jahren, denn je jünger man einsteigt, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Außerdem würden Sie als gut­verdienende:r Arbeit­nehmer:in einen vergleichs­weise hohen Beitrag in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) bezahlen.

Das kommt daher, dass die Beitrags­bemessungs­grenze in der GKV in der Regel jährlich angehoben wird. Die Beitrags­bemessungs­grenze bildet die Grundlage zur Berechnung des Höchst­beitrags in der GKV. Das heißt, dass Sie in der GKV Jahr für Jahr immer mehr bezahlen müssen - für gleich bleibende oder eventuell sogar sinkende Leistungen. Der GKV-Beitrag entspricht durch­schnittlich 16,3 Prozent des Brutto­verdienstes. Der Höchstbeitrag für die GKV inklusive gesetzlicher Pflegeversicherung liegt bereits heute bei über 1.000 Euro monatlich. Daher kann ein Wechsel auch für berufserfahrene Angestellte oder Selbstständige sinnvoll sein.

Der ausgewiesene Monats­beitrag der privaten Kranken­versicherung gilt für einen Angestellten, Eintritts­alter 30 Jahre.

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Tarife: MeinGesundheitsschutz Plus 90 und MeinGesundheitsschutz Zahn 90*
Monatsbeitrag
Arbeitnehmeranteil pro Monat vorbehaltlich Gesundheitsprüfung inkl. 10% gesetzlicher Beitragszuschlag und Beitrag zur Pflegepflichtversicherung 349,03 €
*Selbst­beteiligung 10 % für ambulante und stationäre Leistungen (max. 500 Euro pro Jahr, direkter Zugang zum Facharzt oder zur Fachärztin, Ein- oder Zwei­bett­zimmer im Kranken­haus); 10 % Selbst­beteiligung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie, keine Selbst­beteiligung bei Zahnbehandlung.
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Beitragsanpassung

Eine Beitrags­anpassung in Form einer Beitrags­erhöhung ist in einer privaten Kranken­versicherung manchmal notwendig. Die Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung sind von verschiedenen Komponenten abhängig. Das sind zum Beispiel Ausgaben für medizinische Leistungen. Deshalb sind alle privaten Kranken­versicherer gesetzlich verpflichtet, diese Grundlagen jährlich zu prüfen und gegebenen­falls die Beiträge anzupassen.

Beitrags­anpassungen bedeuten nicht immer nur eine Beitrags­erhöhung. Wenn die Versicherten in einem Tarif dauerhaft weniger Leistungen in Anspruch nehmen als angenommen, kommt es zu einer Beitrags­senkung.

Beitragsrückerstattung

Wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurück.

  • In den Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen der Allianz Privaten Kranken­versicherung für Angestellte und Selbst­ständige sind beispielsweise 10 Prozent und bis zu 30 Prozent zusätzlicher Bonus möglich. Vorausgesetzt, der Bonus wird in diesem Kalender­jahr gewährt.

Vorteil für Angestellte: Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte Ihrer Beiträge (bis zum gesetzlichen Höchstbeitrag) – die Rückerstattung erhalten nur Sie. So zahlen Sie ab dem 4. Jahr, in dem Sie keine Rechnungen einreichen und die Allianz einen Bonus in voller Höhe gewährt, nur noch 10 Prozent des Beitrags für Ihre private Kranken­versicherung!

Vorteil für Familien: Zusätzlich zu der garantierten BRE von 10 Prozent kann bei Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre der Bonus bereits ab dem 1. Jahr 35 Prozent des Beitrags betragen.

Vorteil für Gesundheitsbewusste: Wenn Sie Leistungen aus MeinVorsorgeprogramm nutzen, wirkt sich das nicht auf Ihre Beitragsrückerstattungen und die gewählte Selbst­beteiligung aus.

 Mit dem BonusCheck Online können Sie in Ihrem Meine Allianz Kunden­por­tal Ihre vo­raus­sicht­lichen Bei­trags­rück­er­stat­tungen der PKV je­der­zeit be­rech­nen. So sehen Sie auf einen Blick, ob es sich lohnt, eine Rechnung einzureichen.

Der Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt. Detaillierte Informationen zur erfolgsabhängigen Beitrags-rückerstattung finden Sie im Merkblatt auf allianz.de/service/meine-allianz/beitragsrueckerstattung

Von der Steuer absetzen

Bei der Steuer können die Bei­trä­ge zur privaten Kranken­versicherung als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und somit als Son­der­aus­ga­ben ein­ge­tra­gen werden. Dies gilt unter Umständen auch für die Bei­trä­ge Ihrer Fa­mi­li­en­mit­glie­der. Einen Nach­weis über die Hö­he der ab­zugs­fä­hi­gen Bei­trä­ge be­kom­men Sie von der Allianz au­to­ma­tisch am Anfang jedes Ja­hres zu­ge­schickt.

Rechnungen bezahlen und einreichen

Privat­ver­si­cher­te rech­nen die Kosten direkt mit dem Arzt oder der Ärztin ab. Anschließend reichen Sie die Rechnungen zur Erstattung bei der Allianz ein. Bei sehr ho­hen Kosten kann eine di­rek­te Ab­rech­nung mit dem Ver­si­cher­er ver­ein­bart werden.
 
Mit den Allianz Online Services reichen Sie Rechnungen einfach und unkompliziert über die Gesundheits-App oder über das MeineAllianz Portal ein. Die Einreichung per Post ist ebenso möglich.

Un­ter­brin­gungs­rech­nun­gen für Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te wer­den in der Re­gel bei Vor­la­ge der "Card für Privat­ver­si­cher­te" oder der di­gi­ta­len Chip­karte der Ge­sund­heits-App direkt ab­ge­rech­net.

Die gesetzliche Kranken­kasse rechnet im Normal­fall hingegen nach dem Sachleistungs­prinzip ab. Sie erstattet die Kosten direkt an den Arzt bzw. die Ärztin oder das Kranken­haus.

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Optimal abgesichert in allen Lebens­lagen
Die private Kranken­versicherung der Allianz begleitet Sie durch alle Lebensphasen - vom Studium über die Familien­gründung bis hin zum Renten­alter und bietet individuelle Tarife und Leistungen an.
Arbeitnehmer:innen & Selbstständige

Als junge:r Arbeit­nehmer:in oder Selbst­ständige:r steigen Sie mit viel Elan ins Arbeits­leben ein. Eine private Kranken­versicherung ist jetzt be­son­ders interessant für Sie, denn je jünger Sie bei Abschluss der privaten Kranken­versicherung sind, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Vor allem für Selbst­ständige ist die Höhe des Selbst­behalts entscheidend, da die privaten Kranken­ver­sicherungs­beiträge mit der Höhe des Selbst­behalts und dem BONUS-Programm reduziert werden können.

Eine zusätzliche Absicherung mit Kranken­tagegeld ist für Selbst­ständige und Angestellte unverzicht­bar. Das Kranken­tagegeld, eine Pflege­zusatz­versicherung oder die Wechsel­option können von Selbst­ständigen und Arbeit­nehmer:innen als Bau­stein indi­viduell ergänzt werden und runden Ihre Ge­sund­heits­ver­sicherung ab. Was Sie als Arbeit­nehmer­:innen zum Thema Ar­beit­geber­zuschuss unbedingt wissen sollten, lesen Sie im Ratgeber.

  • Die Allianz bietet mit den Kranken­versicherungstarifen Mein­Gesundheitsschutz für Arbeit­nehmer:innen und Selbst­ständige flexible und starke Kranken­versicherungsleistungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht. Damit können Sie beispielsweise die neuesten Behandlungs­methoden nutzen, schneller an Termine bei Spezial­istinnen und Spezialisten kommen und zusätzliche Vorsorge­leistungen in Anspruch nehmen. Besonderer Vorteil: Die Leistungen aus dem Mein­Vorsorgeprogramm werden nicht auf Ihre Selbst­beteiligung angerechnet. 
Kinder & Familie

Eine klassische Familien­versicherung wie in der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es in der privaten Kranken­versicherung nicht. Ihr Ehe­partner:in und jedes Ihrer Kinder benötigt einen eigenen Versicherungs­vertrag. Was Sie unbedingt wissen sollten z.B. zu Nachversicherung und weiteren wichtigen Themen finden Sie im Rat­geber pri­vate Kranken­ver­sicherung für Kinder und Familien.

Wenn Sie privat versichert sind und ein Kind erwarten, ändern sich Kosten und Leistungs­umfang Ihres Tarifes nicht. Schwangere können im Rahmen ihrer tariflichen Leistungen umfangreiche Vor­sorge­unter­suchungen wie prä­natale Diagnostik in Anspruch nehmen, um sich und ihr Baby auf die Geburt vorzubereiten. Was Sie bei Schwangerschaft in der privaten Kranken­versicherung und in der medizinischen Versicherung bzw. Versorgung beachten sollten, lesen Sie im ausführlichen Ratgeber.

Ihr Kind können Sie nach der Geburt privat kranken­versichern und sofort von den umfassenden medizinischen Leistungen und Abdeckungen in der privaten Kranken­versicherung profitieren lassen.

  • Einen besonderen Vorteil bieten die Mein­Gesundheits­schutz-Tarife: Die private Kranken­ver­sicherung für Neu­geborene ist für die ersten sechs Monate (plus Geburts­monat) beitragsfrei. Weitere Vorteile wie z.B. Beitrags­befreiung bei Elterngeld­bezug, etc. finden Sie auf der Seite private Krankenversicherung für Arbeitnehmer:innen oder Selbstständige.
Studenten & Studentinnen

Bis zum Studien­beginn machen sich die meisten noch keine großen Gedanken über die Kranken­versicherung. Spätestens ab dem 25. Geburts­tag müssen Sie sich zwischen einer privaten oder gesetz­lichen Kranken­versicherung entscheiden, denn zu diesem Zeitpunkt endet die kostenlose Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

In der privaten Kranken­versicherung profitieren Studenten und Student­innen von preiswerten Einstiegs­tarifen in eine medizinische Versicherung mit umfassender medizinischer Abdeckung. Denn je jünger Sie sind, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Referendar:innen finden im Ratgeber noch wichtige Informationen.

  • Der Optionstarif OptionFlexiMed sichert Ihnen den zukünftigen Zugang zur privaten Krankenvollversicherung und Krankenzusatzversicherung. Sie profitieren dann von einem Top Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Weiterer Vorteil: Sie sichern sich den aktuellen Gesundheitszustand in jungen Jahren. Ein Sparplan für Ihre Gesundheit - zu günstigen Preisen ab 4,95 Euro im Monat.
Rentner:innen

Die Leistungen einer privaten Kranken­versicherung bleiben für Rentnerinnen und Rentner wie vereinbart. Auch wenn Sie im Alter öfter zum Arzt bzw. zur Ärztin gehen und mehr Leistungen in Anspruch nehmen, wird Ihnen kein Mehr­beitrag aufgrund Ihres steigenden Alters berechnet. Auf die vereinbarte persönliche Gesundheitsversorgung können Sie sich verlassen.

Denn dafür werden ab dem Alter von 21 Jahren sogenannte Alterungs­rück­stel­lun­gen (umgangs­sprachlich auch Altersrück­stellungen genannt) gebildet. Diese gleichen im Alter die ansteigen­den Kosten aus und n den MeinGesundheitsschutz-Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung für Angestellte und Selbstständige sind beispielsweise 10 Prozent und bis zu 30 Prozent zusätzlicher Bonus möglich..

  • Mit dem Zusatzbaustein Vorsorgekomponente V sichern Sie sich den besten Schutz zu fairen Beiträgen und das ein Leben lang. Schließen Sie die Vorsorgekomponente V frühzeitig ab, dann reduzieren Sie Ihre Beiträge im Alter bis zu 80 Prozent. Diesen Baustein können Sie in Verbindung mit den MeinGesundheitsschutz-Tarifen abschließen. 
Individuelle Bedürfnisse
Welcher Tarif passt zu meinen Bedürfnissen
Welcher Tarif passt zu meinen Bedürfnissen
Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse und finanzielle Möglichkeiten. Eine persönliche Beratung kann Ihnen dabei helfen, Ihre individuellen Anforderungen zu verstehen und eine Versicherung zu finden, die genau Ihren Bedürfnissen entspricht.
Beratung zu Risiken
Beratung
Beratung
Eine Beratung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Risiken einschätzen zu können und eine flexible und individuelle Gestaltung der Leistungen vorzunehmen. Ziel ist es, eine Abdeckung zu gewährleisten, die Ihren Lebensstil unterstützt und Sie umfassend absichert.
Langfristige Unterstützung
Langfristige Unterstützung
Langfristige Unterstützung
Nach einer Beratung begleiten und unterstützen wir Sie über die gesamte Laufzeit Ihrer Versicherung. Ebenso sind wir für Sie da, wenn Sie die Versicherung umstellen oder zum Beispiel auf die Familie erweitern möchten.
Komplexe Optionen
Komplexe Optionen
Komplexe Optionen
Unsere Versicherungen bieten oft eine Vielzahl von Optionen und Tarifen. Eine individuelle Beratung kann Ihnen helfen, die verschiedenen Optionen und Bausteine zu verstehen - einschließlich der Leistungen, der Beiträge, Selbstbehalte oder eventuellen Ausschlüssen.
Unterstützung bei Antragsprozessen
Hilfe
Hilfe
Der Abschluss einer Versicherung kann kompliziert sein. Eine Beratung durch eine Expertin oder einen Experten kann Ihnen bei allen Schritten des Antragsprozesses helfen, von der Auswahl der geeigneten Versicherung bis zur Einreichung von gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen.
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Die Beiträge für die gesetzliche Kranken­ver­sicherung steigen jedes Jahr. Der Beitrag ist vom Einkommen abhängig und ist vor allem für Besserverdienende sehr hoch. Der Höchst­beitrag liegt aktuell bei über 1.000 Euro.

Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 69.300 Euro oder für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Wie viel Sie bei einem Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung zahlen müssten, erfahren Sie hier. Sichern Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot!

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Kurz & knapp
Die größten Unter­schiede zwischen der privaten und der gesetz­lichen Kranken­versicherung liegen in den Bereichen Leistungen, Beiträge und wer sich überhaupt versichern kann. In der privaten Kranken­versicherung können die Beiträge oftmals sogar günstiger sein.

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Unterschiede
Privat krankenversichert
Gesetzlich krankenversichert
Wer kann sich versichern?

Beschränkt auf bestimmte Personengruppen und an verschiedene Voraussetzungen geknüpft

Grundsätzlich jeder
Gesundheitsfragen Ja Nein
Leistungen Individuelle Wahl der Leistungen. Umfang je nach Tarifwahl lebenslang garantiert Leistungspaket gesetzlich vorgeschrieben, oft nur eine Grundversorgung welche jederzeit vom Gesetzgeber angepasst werden kann 
Beiträge Abhängig vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen Abhängig vom Einkommen; je höher der Beitragssatz zur GKV und die Beitragsbemessungsgrenze ist, desto höher ist der zu zahlende Höchstbeitrag
Familie Jeder Versicherte hat einen eigenen Versicherungs­vertrag. Vorteile sind die Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug Familienversicherung in der GKV
Mehr über die Unter­schiede zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versicherung lesen Sie im aus­führlichen Ratgeber. Weitere Informationen zu den Themen Voraus­setzungen einer privaten Kranken­versicherung, Leistungen und Versicherungs­pflichtgrenzen erhalten Sie in den Ratgebern. Näheres zu Basistarif private Kranken­ver­sicherung & Standard­tarif und Kosten­übernahme lesen Sie hier.

Warum sollten Sie sich für eine private Kranken­versicherung entscheiden? Dafür gibt es gute Gründe, zum Beispiel, dass Sie flexibel sind und je nach Tarif den Um­fang der Leistungen selbst bestimmen. Wenn Ihnen das gute Gefühl wichtig ist, im Kranken­haus vom Chef­arzt oder der Chefärztin be­handelt zu werden, dann wählen Sie den entsprechenden Tarif.

  • Von diesen aus­gezeichneten Leistungen profitieren bereits unsere rund 3 Millionen Kunden und Kundinnen der Allianz Privaten Kranken­versicherung in der privaten Kranken­voll- und Zusatz­versicherung.
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Einfach & bequem
Vom Antrag bis zum Vertrags­abschluss und der Versicherungs­police: So einfach funktioniert der Wechsel für Selbstständige und Angestellte in eine private Kranken­versicherung der Allianz. Beamte, Beamtinnen, Ärzte und Ärztinnen wenden sich bitte direkt an das Allianz Team.
01
Mit einem Klick auf "Jetzt berechnen" starten Sie die Beitrags­berechnung und finden online heraus, wie viel Sie eine private Krankenversicherung kostet. Der Beitrag richtet sich nach Ihrem aktuellen Alter, Ihrem aktuellen Gesundheits­zustand und dem von Ihnen gewählten Leistungs­niveau des Tarifs. Beamte, Ärztinnen, oder junge Leute für OptionFlexiMed füllen bitte online das Beratungs­formular aus. Ihr Allianz-Team setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
02
Gesundheits­prüfung: Füllen Sie die Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheits­zustand und Vorerkrankungen wahrheits­gemäß und sorg­fältig bei der Gesundheits­prüfung aus.
03
Selbst­ständige, Freiberufler:innen oder Arbeit­nehmer:innen können den Antrag direkt online abschließen. Dieser wird von der Allianz schnellst­möglich geprüft. Wenn die Risiko­prüfung erfolgreich war und es keine Nach­fragen gibt, erhalten Sie die Annahme­bestätigung in wenigen Tagen per Post.
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Warten Sie in jedem Fall auf die Annahme­bestätigung der privaten Kranken­versicherung, bevor Sie Ihre bisherige Kranken­versicherung kündigen bzw. wechseln. Bitte beachten Sie, dass die Kündigungs­frist bei der GKV zwei Monate zum Monats­ende beträgt. Die Kündigungs­frist in der PKV beträgt meist drei Monate zum Ende des Ver­si­che­rungs­- oder Kalenderjah­res.
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Nicht nur ein Versprechen, sondern bestätigt
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Häufige Fragen
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Bleiben die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter stabil?

Mit dem Lebensalter steigen die Kosten für medizinische Behandlungen. Damit die Beiträge in der PKV nicht aufgrund des Älterwerdens angepasst werden müssen, werden sogenannte Alterungs­rück­stellungen (umgangs­sprach­lich auch Alters­rück­stellungen genannt) gebildet. Unabhängig davon können die Beiträge jedoch aufgrund von Veränderungen der Leistungsausgaben, der inflationären Wirtschaftsentwicklung sowie des medizinischen Fortschritts, steigen. Diese Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt.

Damit die Kosten im Alter nicht zu stark steigen, wird zwischen dem 21. und 60. Lebens­jahr ein gesetz­licher Beitrags­zu­schlag von 10 Prozent auf den Monats­beitrag erhoben. Ab dem 60. Lebens­jahr entfällt dieser Zuschlag. Die an­ge­sparten Gelder sowie weitere Mittel aus Zins­über­schüssen werden ab Ihrem 65. Geburts­tag dazu genutzt, Beitrags­er­höhungen aus­zu­gleichen bzw. ab­zumildern.

Welche exklusiven Serviceangebote gibt es in der privaten Krankenversicherung?

Die Kundinnen und Kunden der Allianz Krankenvollversicherung finden auf der Gesundheitswelt eine Übersicht über die kostenfreien, exklusiven Serviceangebote. Hier zwei Beispiele:

Arzneimittelservice: Kostenfreie Lieferung nach Hause und keine Vorauszahlung

Patientenbegleiter: Persönliche Unterstützung, wenn es darauf ankommt

Für eine Vielzahl an chronischen Erkrankungen stehen kostenfreie Coaching-Programme zu Verfügung. Diese ersetzen zwar keinen Arztbesuch, können aber helfen, im Alltag besser mit der Erkrankung zurecht zu kommen:

Übernimmt die private Krankenversicherung auch Kosten für Behandlungen im Ausland?

Ja, je nach Tarif übernimmt die private Kranken­versicherung der Allianz bis zu 100 Prozent der an­fallenden Kosten im Ausland. Dies umfasst zum Beispiel: ärztliche Behandlung (stationär, ambulant, Zahn), telefon­ischen 24-Stunden-Service (z. B. Dolmetschen und Organisieren von Hilfe), medizinisch notwendigen Rück­transport. Darüber hinaus gibt es zusätzlich zahlreiche Assistance-Leistungen, wie z. B. die Beschaffung und den Versand von notwendigen Arznei­mitteln.

Die private Kranken­versicherung der Allianz leistet im tariflichen Umfang EU-weit unbegrenzt und im außereuropäischen Ausland bis zu 12 Monate.

Mehr Themen zur privaten Krankenversicherung lesen Sie in unseren Ratgebern.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Wenn Sie Ihren Kranken­versicherungs­schutz einer privaten Kranken­versicherung vorüber­gehend nicht mehr benötigen oder vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten müssen, dann lohnt sich oftmals eine Anwartschafts­versicherung. In diesem Fall kündigen Sie nicht Ihr aktuelles Ver­sicherungs­verhältnis, sondern „pausieren“ es. Dazu wurde die Anwartschafts­versicherung entwickelt.

Mit einer Anwartschafts­versicherung können Sie sich Ihren Versicherungs­schutz auch für die Zukunft sichern. Das heißt, bei Rückkehr in die private Kranken­versicherung müssen Sie keine erneute Gesundheits­prüfung durchlaufen. Dafür zahlen Sie einen geringen Anteil Ihres aktuellen Beitrags. Es gibt zudem die Möglichkeit, auch die Alterungs­rückstellungen im Tarif weiter zu zahlen. Damit wird das künftige Risiko einer alters­bedingten Beitrags­erhöhung reduziert. 

Mehr dazu finden Sie in unserem Anwart­schafts­versicherungs-Ratgeber.

Welche Fristen sind zur Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können?

Wenn Sie als (freiwillig) gesetzlich Versicherte:r gerne von der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln möchten, dann gelten gewisse Fristen. In der Regel beträgt die Kündigungs­frist bei der gesetzlichen Kranken­versicherung zwei Monate zum Monats­ende.

Beispiel: Kündigen Sie Ihre gesetzliche Kranken­ver­sicherung am 23.1., dann beginnt die Kündi­gungs­frist am 1.2. Der Wechsel in die private Kranken­versicherung und der ent­sprechende Versicherungs­schutz wird dann zum 1.4. wirksam.

Achtung: Die Mindest­bindungszeit von zwölf Monaten ist beim Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Kranken­versicherung nicht zu beachten. Diese Frist von 12 Monaten gilt nur beim Wechsel von einer gesetzlichen zu einer anderen gesetzlichen Kranken­versicherung.

Alle Informationen zum Wechsel in die private Krankenversicherung von der gesetzlichen und umgekehrt finden Sie im Ratgeber.

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