Die gesetzliche bzw. "Soziale Pflegepflichtversicherung" (SPV) gibt es seit 1995. Sie war von Beginn an verpflichtend für alle Menschen, die in Deutschland krankenversichert sind. Jede gesetzlich versicherte Person ist automatisch in der Pflegeversicherung seiner Krankenkasse (Pflegekasse) mitversichert. Die Beiträge sollen im Falle einer Pflegebedürftigkeit die Kosten für Basisleistungen decken.
Für privat Krankenversicherte gilt diese Pflicht zur Pflegeversicherung ebenfalls. Sie müssen eine Private Pflegepflichtversicherung (PPV) abschließen. Wenn Sie freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind, können Sie sich dort mitversichern. Freiwillig Versicherte haben nach §22 SDB XI ein Recht auf Befreiung von der Versicherungspflicht einer SPV, wenn sie sich über eine PPV versichern. Die Leistungen beider Pflegepflichtversicherungen sind gleichwertig.