Je nach Pflegegrad erhalten Sie sowohl bei ambulanter als auch stationärer Pflege finanzielle Unterstützung.
Staatliche Förderung mit maximal 60 Euro im Jahr.
Analog zur Krankenversicherungspflicht sind Sie auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert. Diese Versicherung zahlt Ihnen einen Teil der Pflegeleistungen, sollten Sie pflegebedürftig werden. Die restlichen Kosten tragen Sie jedoch selbst – oder sorgen mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vor. Weil die Kosten im Vergleich zur gesetzlichen Leistung höher sind, zahlen Sie ohne private Absicherung einen hohen Anteil aus eigener Tasche.
Entnehmen Sie der folgenden Grafik, wie hoch Ihre offenen Kosten sein können.
| PflegeBahr mit staatlicher Förderung |
Unsere Leistungen | |||||
Pflegegrad 5 ambulant / stationär | |||||
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Pflegegrad 4 ambulant / stationär | |||||
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Pflegegrad 3 ambulant / stationär | |||||
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Pflegegrad 2 ambulant / stationär | |||||
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Pflegegrad 1 ambulant / stationär | |||||
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Alter | |||||
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Staatliche Förderung | |||||
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Inflationsschutz | |||||
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Leistung ab Vertragsschluss | |||||
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Gesundheitsprüfung | |||||
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Ruhensmöglichkeiten | |||||
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Internationale Leistung | |||||
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Tagessatz | |||||
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Leistungsstark und preiswert: Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis mit Top-Service
Einfach und preiswert: Sie erhalten eine Pflegeabsicherung in jedem Pflegegrad mit einer jährlichen staatlichen Förderung von bis zu 60 Euro.
Basisschutz in allen fünf Pflegegraden: Ihr solider Einstieg in die private Pflegeversicherung.
Zukunftssichere Förderungsfähigkeit: Die Pflegevorsorge wird an Gesetzesänderungen angepasst.
Wir sind immer für Sie da: Mehr als 8.000 Berater persönlich vor Ort, am Telefon oder online.
Ja, Sie können den Eigenanteil des Pflege Bahrs grundsätzlich steuerlich geltend machen. Nutzen Sie dazu die „Anlage Vorsorgeaufwand“ in Ihrer Steuererklärung. Sie müssen dazu gegebenenfalls Nachweise Ihrer Versicherung dem Finanzamt vorlegen.
Beim Allianz PflegeBahr profitieren Sie von geringen Beiträgen ab zehn Euro pro Monat. Damit ist der PflegeBahr eine günstige Versicherung, die Sie jederzeit durch eine weitere Pflegeversicherung ergänzen können.
Wenn Sie sich für einen Pflege-Bahr-Vertrag entscheiden, übernimmt der Staat monatlich fünf Euro der Kosten. Dazu müssen Sie selbst monatlich nur mindestens zehn Euro einzahlen. Die Förderung bekommen Sie ab dem 18. Geburtstag und unabhängig von Ihrem Einkommen. Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto länger profitieren Sie von diesem Zuschuss.
Für den Pflege Bahr bedarf es keiner Gesundheitsprüfung. Dafür stehen Ihnen die Leistungen der Pflegeversicherung erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren zur Verfügung. Sollten Sie allerdings durch einen Unfall pflegebedürftig werden, erhalten Sie jederzeit Leistungen aus dem Vertrag.
Neben einem Pflege Bahr können Sie sich jederzeit mit einer weiteren Pflegezusatzversicherung absichern. Allerdings dürfen Sie nicht zwei staatlich geförderte Versicherungen parallel abschließen. Sie können aber eine andere private Vorsorge nutzen, etwa eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung oder eine Pflegerentenversicherung.
Nein, Sie müssen für den Abschluss des Pflege Bahrs dazu keinerlei Angaben machen. Versicherungsunternehmen machen bei dieser Basisversicherung keine Einschränkungen in Bezug auf Vorerkrankungen.
Sie können Ihre Versicherung zum Ende eines Jahres kündigen. Dabei müssen Sie eine Frist von drei Monaten einhalten. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie kündigen, erhalten Sie im Pflegefall allerdings auch keine Leistungen aus der Versicherung. Der Vertrag kann alternativ auch bis zu drei Jahre ruhen, sofern Sie Grundsicherung bzw. Sozialhilfe empfangen.
Seit 2017 gelten neue Regeln, wer in welchem Maße pflegebedürftig ist. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Dadurch sollen mehr Menschen Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhalten. Außerdem sei die individuelle Pflegebedürftigkeit stärker berücksichtigt, lautete ein weiteres Argument für die Reform. Trotz der verbesserten Leistungen bleibt die Versorgungslücke allerdings groß. Die Pflegepflichtversicherung ist somit nur eine Grundabsicherung. Sie sollten sich daher mit einer privaten Pflegeversicherung ausreichend absichern. In unserem Ratgeber zum Pflegestärkungsgesetz erklären wir Ihnen die Auswirkungen noch ausführlicher.
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