Ähnlich wie bei einer Privaten Krankenversicherung gilt bei Krankenzusatzversicherungen das Kostenerstattungsprinzip (Kostenübernahme). Der Leistungserbringer (z. B. die Ärztin oder der Arzt) rechnet direkt mit dem Patienten bzw. den Patientinnen ab. Im Anschluss kann der Versicherte seine Rechnung bequem bei seiner Krankenzusatzversicherung einreichen. Der Betrag wird entsprechend seiner vertraglich vereinbarten Leistungen erstattet.
Bei behandelten Ärzten bzw. Ärztinnen wird ein Höchstsatz (3,5-facher Satz) übernommen. Leistungen wie Brillen, Sehhilfen oder Zahnersatz sind je nach Krankenzusatzversicherung ebenfalls zu einem gewissen Höchstbetrag beinhaltet.
Ausnahme: stationärer Krankenhausaufenthalt
Da die Kosten bei ambulanten oder stationären Krankenhausaufenthalten schnell steigen können, kann hier mit den meisten öffentlichen Krankenhäusern direkt mit dem privaten Versicherer abgerechnet werden. Bei der Aufnahme sollte der oder die Patient:in daher seine Chipkarte vorlegen.