Sie bestimmen, wie hoch Ihr Krankentagegeld sein soll. Möglich ist ein Tagessatz von bis zu 100 % dessen, was Ihrem jetzigen Nettoeinkommen pro Tag entspricht. Der Tagessatz kann in Stufen zu je 5 Euro abgeschlossen werden.
Sie bekommen Ihr versichertes Krankentagegeld so lange, bis Sie wieder arbeiten können oder auf nicht absehbare Zeit als berufsunfähig gelten.
Sie erhalten das Krankentagegeld steuerfrei, auch an Sonn- und Feiertagen.
| Arbeitnehmer Gesetzlich versichert | Arbeitnehmer Privat versichert | Selbstständige |
Höhe Tagessatz | |||||||||||||
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Sie können Ihr Krankentagegeld alle drei Jahre an die allgemeine Einkommensentwicklung anpassen, bis zur Höhe Ihres aktuellen Nettoeinkommens. Bei Gehaltserhöhung oder Jobwechsel können Sie Ihre Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung individuell anpassen.
*Gilt nicht für gesetzlich krankenversicherte Angestellte und Profisportler
Ihre Krankentagegeld-Versicherung gilt auch, wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes wechseln sowie bei einem Umzug in die Schweiz.
Bruttoeinkommen | 3.000,00 EUR |
Nettoeinkommen | 2.100,00 EUR |
Krankengeld vor Sozialabgaben (70 % des Bruttoeinkommens, höchstens 90 % vom Netto) | 1.890,00 EUR |
Sozialabgaben 12,075 %* von 1.890 EUR | - 228,22 EUR |
Krankengeld | 1.661,78 EUR |
Monatliche Einkommenslücke (21 % vom Netto) | 438,22 EUR |
LEISTUNG DER ALLIANZ | |
Ein Tagessatz** von 15 EUR gleicht die Lücke aus: 15 EUR x 30 Tage | 450 EUR |
Jahresgewinn abzgl. Steuern zzgl. Abschreibungen auf das Anlagevermögen | |
Nettoeinkommen pro Jahr | 39.480,00 EUR |
Nettoeinkommen pro Monat | 3.290,00 EUR |
Monatliche Einkommenslücke (100 % vom Netto) | 3.290,00 EUR |
LEISTUNG DER ALLIANZ | |
Ein Tagessatz** von 110 EUR gleicht die Lücke aus: 110 EUR x 30 Tage | 3.300 EUR |
* Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab Januar 2018: 12,075 %. Für Kinderlose gilt der um 0,25 % erhöhte Sozialabgabensatz von 12,325 %.
** Die Tagessätze sind auf den nächsthöheren, durch fünf teilbaren Wert gerundet.
Wenn Sie arbeitsunfähig sind, können Sie Ihren Beruf nur vorübergehend nicht ausüben. Wer berufsunfähig ist, kann den Beruf auf nicht absehbare Zeit nicht mehr ausüben, zum Beispiel wegen bleibender Gesundheitsschäden. Um Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Fall einer Arbeits- oder Berufsunfähigkeit ohne Leistungslücken zu gewährleisten, ist es ratsam, beide Versicherungen bei einem Anbieter abzuschließen. Informieren Sie sich über die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz.
Zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld und sonstigen Krankentagegeldern darf das versicherte Krankentagegeld nicht das Nettoeinkommen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit überschreiten.
Wenn Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind, ob wegen Krankheit oder während der gesetzlichen Mutterschutz-Zeiten, haben Sie weniger Einkommen, im schlimmsten Fall gar keines – während Ihre Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel, Auto usw. jedoch gleich bleiben. Ein Risiko vor allem für Selbstständige und gut verdienende Angestellte. Mit einer Krankentagegeld-Versicherung können Sie diese Einkommenslücke schließen und finanziell unabhängig bleiben.
![]() | ...ab der 2. Woche Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe nach Ablauf der Karenzzeit für Selbstständige. |
![]() | ...ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe nach Ablauf der Karenzzeit für Angestellte (privat versichert). |
![]() | ...ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe nach Ablauf der Karenzzeit für Angestellte (gesetzlich versichert). |
![]() | ...für die Dauer einer ärztlich behandelten Arbeitsunfähigkeit oder für einen Verdienstausfall in gesetzlichen Mutterschutzzeiten. |
![]() | ...auch an Sonn- und Feiertagen. |
![]() | ...für Berufsunfähigkeit. |
![]() | …für Betriebsunterbrechungen. Alle Informationen zur Betriebsunterbrechungs-Versicherung |
![]() | ...für Arbeitsunfähigkeit während einer Kur- und Sanatoriumsbehandlungen. |
![]() | ...für Reha-Behandlungen, die die deutsche Rentenversicherung zahlt. |
Die Karenzzeit ist allgemein eine Wartezeit. Bei der Krankentagegeld-Versicherung meint Karenzzeit die Zeit vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu dem Tag, ab dem das Krankentagegeld bezahlt wird.
Das Krankentagegeld bekommen Sie, wenn Sie wegen Krankheit oder während der gesetzlichen Mutterschutz-Zeiten arbeitsunfähig sind, egal ob Sie sich zu Hause auskurieren oder im Krankenhaus liegen. Das Krankenhaustagegeld wird nur für jeden Tag eines Klinikaufenthaltes bezahlt und soll Ihre Mehraufwendungen im Krankenhaus abdecken, beispielsweise die tägliche Zuzahlung.
Nein, das ist nicht möglich. Aber keine Sorge: Sie müssen bei Abschluss der Versicherung nur einige wenige Gesundheitsfragen beantworten.
Nein, nach Abschluss der Versicherung gilt eine Wartezeit von 3 bzw. 8 Monaten. Diese Wartezeiten entfallen allerdings, wenn Sie durch einen Unfall arbeitsunfähig werden. Schließen Sie die Krankentagegeld-Versicherung gemeinsam mit einer privaten Krankenvollversicherung bei uns ab, so verzichten wir auf die Wartezeiten.
Service Hotline
Mo bis Fr 7 - 22 Uhr, Sa 8 - 18 Uhr