Das finden Sie auf dieser Seite | |||||
Wenn Sie sich im Krankenhaus behandeln lassen müssen, sind Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung der Allianz optimal abgesichert.
Sie können sich anstelle des diensthabenden Arztes für eine Chefarztbehandlung oder einen Spezialisten Ihrer Wahl entscheiden.
Mit der Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern genießen Sie je nach gewähltem Tarif zusätzliche Komfortleistungen (etwa ein eigenes WC/Bad) bei stationären Krankenhausaufenthalten.
Freie Krankenhauswahl: Sie wählen selbst das Krankenhaus und müssen sich nicht, wie von der gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen, in der nächstgelegenen Klinik behandeln lassen.
Die unkomplizierte Aufnahme einer Begleitperson ist besonders für Eltern wichtig, da die Unterbringungskosten für eine Person als Begleitung des Kindes übernommen werden.
Die Allianz organisiert je nach gewähltem Tarif eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands und übernimmt die Kosten hierfür. Plus Erstattung der Kosten für die weitere Behandlung (auch auf der Privatstation).
| Krankenhaus bei Unfall Ihr günstiger Privatschutz bei einem Unfall | Krankenhaus Plus Ihr leistungsstarker Komfortschutz | Krankenhaus Best Ihr Premiumschutz mit Höchstleistungen Unser Tipp: Premiumschutz für Sie |
Leistungsumfang | |||||||||||||
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Altersrückstellung | |||||||||||||
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Unsere Leistungen |
Ihre Optionen Sinnvolle Ergänzungen zu Ihrem Versicherungsschutz |
Wir übernehmen Ihre Arztrechnungen auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.
Legen Sie die Allianz Card im Krankenhaus vor, dann ist die Kostenübernahme der versicherten Unterbringungsleistungen durch die Allianz garantiert.
Die Allianz erstattet bei „Krankenhaus bei Unfall“ bzw. die Aufwendungen für ambulante Operationen in allen Krankenhäusern zu 100 Prozent, auch wenn Ihre Krankenkasse nicht leistet.
Alternativ zu den beschriebenen Krankenhauszusatz-Tarifen können Sie mit "KrankenhausPlus OptionPrivat" viele Vorteile der privaten Krankenvollversicherung nutzen.
![]() | ... die Unterbringung je nach Tarif im Ein- oder Zweibettzimmer. |
![]() | ... die Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in), z.B. wenn Eltern ihr Kind begleiten möchten. |
![]() | ... freie Krankenhauswahl. |
![]() | ... Privatärztliche Leistungen im Krankenhaus oder der Privatklinik (Chefarzt-Behandlung). |
![]() | ... Klinikwechsel (bei „Krankenhaus bei Unfall“ und „KrankenhausBest). |
![]() | ... ein Tagegeld in Höhe von je 25 Euro, wenn Sie auf die Behandlung durch den Experten oder die komfortable Unterbringung verzichten. |
![]() | ...für Reha-Behandlungen, die die deutsche Rentenversicherung zahlt. |
![]() | ... für zahnärztliche Behandlungen im Krankenhaus. |
![]() | ... für Erkrankungen (nur für Unfälle) im Tarif Krankenhaus bei Unfall. |
Viele Eingriffe können heute ambulant durchgeführt werden und ersparen dem Patienten einen Krankenhausaufenthalt. Mit dem Allianz Zusatzbaustein für ambulante Operationen können Sie auch für ambulante Operationen einen Spezialisten wählen. Wir erstatten Ihnen 100 % der Kosten für alle Operationen, die im gemeinsamen Katalog der deutschen Krankenkassen, Krankenhausträger und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen aufgeführt sind.
Nein, das ist leider nicht möglich. Es gibt eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten, bis Sie die Leistungen der stationären Zusatzversicherung in Anspruch nehmen können. Des weiteren gibt es eine besondere Wartezeit von 8 Monate, die für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt. Die Wartezeiten entfallen bei Unfall. Die Wartezeiten entfallen bei Unfall bzw. nach Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss. Beim Tarif Krankenhaus bei Unfall gibt es keine Wartezeit.
Die Beiträge zur Krankenhauszusatzversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen.
Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:
- Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro pro Jahr.
- Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen, wie der Krankenhauszusatzversicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugsfähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge der Krankenhauszusatzversicherung nicht möglich.
- Wo werden die Beiträge eingetragen? Im Formular "Vorsorgeaufwand" können Sie diese in Zeile 28 eintragen.
Nein, die Krankenhauszusatzversicherung kann nicht ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. D.h. es müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Ein Unfall ist eine Gesundheitsschädigung, die Sie unfreiwillig dadurch erleiden, dass ein plötzliches Ereignis von außen auf ihren Körper einwirkt. Dazu zählen z. B. Verrenkungen von Gelenken sowie Risse und Zerrungen an Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden sind.
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