Szene: Eine formell gekleidete Frau sitzt an einem Tisch vor einem Computer und lächelt in die Kamera. Frau: Mit Ihrem privaten Versicherungsschutz haben Sie sich für einen definierten Leistungsumfang entschieden. Gesetzlich ist geregelt, dass Sie einen Tarifwechsel durchführen können. Ein Tarifwechsel kann jedoch Auswirkungen auf Ihren bestehenden Versicherungsschutz haben. So können beispielsweise von Ihnen gewählte und gewohnte Leistungen nach einem Tarifwechsel nicht mehr oder nicht mehr in der bisher bekannten Höhe zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass ein späterer Tarifwechsel zurück in einen leistungsstärkeren Tarif eine erneute Beurteilung Ihres Gesundheitszustands erfordert. Das kann unter Umständen zu höheren Beiträgen führen. Bei einem Tarifwechsel sind viele Auswirkungen zu berücksichtigen. Ein veränderter Beitrag kann sich beispielsweise auch auf die Höhe Ihres Arbeitgeberzuschusses oder auf Ihre Steuerlast auswirken. Ein Tarifwechsel ist daher eine bedeutsame Entscheidung – wir legen Ihnen eine ausführliche, individuelle Beratung ans Herz. Wir empfehlen Ihnen, sich vor einem Tarifwechsel immer von einem unserer Mitarbeitenden oder von Ihrer Vermittlerin bzw. Ihrem Vermittler bedarfsgerecht beraten zu lassen. Grafikeinblendung: Der Schriftzug „Allianz“ erscheint; rechts daneben das Allianz-Logo. Darunter steht: „Allianz Private Krankenversicherung“.