Zwei Geschäftsmänner schütteln sich die Hände. Auf dem Schreibtisch liegen zahlreiche Unterlagen mit Diagrammen.
Zuverlässiger Schutz gegen ­Vertrauensschäden
mit Allianz Trade

Vertrauens­schaden­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Kriminelle Handlungen von Außenstehenden oder eigenen Mitarbeitenden, sogenannten Vertrauenspersonen, können in Ihrem Unternehmen große finanzielle Schäden anrichten.
  • Der zunehmende Betrug durch Internetkriminalität erhöht das Risiko, einen Vermögensschaden zu erleiden.
  • Die Vertrauensschadenversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen umfassend vor Vermögensschäden, die durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen (z. B. von Betriebsangehörigen) verursacht werden und trägt im vereinbarten Umfang die Rechtskosten.
  • Ebenso mitversichert sind vorsätzliche Schäden, die durch Außenstehende durch bestimmte Formen von Diebstahl, Raub, Betrug oder durch zielgerichtete Hackerangriffe verursacht werden.
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Definition

Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen verursacht werden. Als Vertrauenspersonen gelten sämtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des versicherten Unternehmens: Vom Vorstand über die Geschäftsführer:innen bis hin zu Aushilfen und Zeitarbeiter:innen. Weiterhin zählen zu den Vertrauenspersonen auch externe Dienstleister:innen und Fremdpersonal, die im Auftrag eines versicherten Unternehmens auf dessen Betriebsgelände tätig sind sowie IT-Dienstleister:innen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, auch wenn diese außerhalb der Geschäftsräume des versicherten Unternehmens tätig sind.  Der Verkauf von Unternehmensware auf eigene Rechnung oder die Überweisung von Firmengeldern auf persönliche Konten sind in diesem Zusammenhang häufig auftretende Vermögensschäden.

Häufige Vertrauensschadenfälle sind im Allgemeinen:

  • Diebstahl
  • Veruntreuung
  • Sabotage
  • Betrug
  • Unterschlagung
  • Weitergabe von Betriebsgeheimnissen durch eigene Mitarbeiter:innen
  • Hackerangriffe / Cyber Risk 
  • Betrug mittels gefälschter Anweisung, Bestellung oder Rechnung, begangen durch außenstehende Dritte
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Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.
Gut zu wissen
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.

Vertrauen gegenüber der Kundschaft, Partnern und Partnerinnen sowie Mitarbeitenden ist die Basis für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Doch gerade entgegengebrachtes Vertrauen bietet Kriminellen den perfekten Einstieg für Betrug, Diebstahl, Unterschlagung und weitere kriminelle Handlungen. Besonders Cyber-Kriminalität wie z.B. Hacker-Angriffe sind eine zunehmende Gefahr für die Firmenvermögen kleiner und mittlerer Unternehmen

Die Allianz Tochtergesellschaft
Allianz Trade
 versichert Sie umfassend gegen entsprechende Vermögensschäden. Sie leistet Schadenersatz nach einem Vertrauensschaden, der Ihrem Unternehmen infolge vorsätzlich unerlaubter Handlungen von Vertrauenspersonen oder bestimmter Straftaten Dritter entstanden ist.

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Leistungsumfang
Damit die Vertrauensschadenversicherung greift, ist es notwendig, dass Sie als Versicherungsnehmer:in belegen, dass eine Vertrauensperson durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einen Schaden bei Ihnen verursacht hat. Wenn Sie nachweisen, dass die Vertrauensperson zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, leistet der Versicherer unter den vereinbarten Bedingungen Schadenersatz in Höhe des entstandenen Vermögensschadens und übernimmt die Kosten für Schadenermittlung und Rechtsverfolgung. Gegen folgende Risiken und Schäden sichert Sie die Vertrauensschadenversicherung ab:
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Eine Frau sitzt vor ihrem Laptop am Schreibtisch und eine Fehlermeldung in Form eines Warndreiecks erscheint auf dem Bildschirm. Auf dem Rand des Bildschirms klebt ein gelber Zettel mit der Aufschrift Passwort 123456.
Zusatzbaustein
Eine Frau sitzt vor ihrem Laptop am Schreibtisch und eine Fehlermeldung in Form eines Warndreiecks erscheint auf dem Bildschirm. Auf dem Rand des Bildschirms klebt ein gelber Zettel mit der Aufschrift Passwort 123456.

Mit einer Vertrauensschadenversicherung genießen Sie bereits einen weitreichenden Schutz gegen mögliche zielgerichtete Cyber-Vorfälle. Gegen zusätzliche Risiken können Sie sich mit einer CyberSchutz-Versicherung schützen. Sie bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen bei einem Cyber-Vorfall umfassende Absicherung gegen:

  • Betriebsunterbrechungsschäden
  • Schäden bedingt durch fahrlässige Falschbedienung
  • Datenschutzverletzungen
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Schadensfall aus der Praxis
Ein Mann sitzt neben einem aufgeklappten Laptop an einem Schreibtisch in einem Büro und blickt nachdenklich in sein Tablet, welches er in seiner Hand hält.

Kriminelle geben sich gegenüber einer Mitarbeiterin als einer Ihrer Lieferanten aus und informieren sie über eine Änderung der Bankverbindung. Die Mitarbeiterin vertraut der Nachricht Ihres vermeintlichen Lieferanten und überweist als Vertrauensperson einen Betrag in Höhe von 17.500 Euro auf das angebliche neue Konto. Das Geld wird sofort abgehoben und verschwindet. Ein Vermögensschaden.

Der Schaden durch diesen Betrug fällt in Ihrem Betrieb erst auf, als Ihr tatsächlicher Lieferant die „offene“ Zahlung anmahnt. 

Da Überweisungen nach längerer Zeit nicht mehr widerrufbar sind, bleiben Sie bzw. Ihr Unternehmen ohne entsprechenden Schutz auf dem Vertrauensschaden sitzen.

Die Vertrauensschadenversicherung der Allianz Tochtergesellschaft
Allianz Trade 
bietet in diesem Fall Absicherung und leistet umgehend Schadenersatz in Höhe des entstandenen Vermögensschadens, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

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Kosten
Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch. In der rechten Hand hält er einen Kugelschreiber, während er mit der linken Hand auf einem Taschenrechner die vor ihm liegende Kalkulation nachrechnet.

Um einen perfekt für Ihr Unternehmen geeigneten Versicherungsschutz zu finden und Ihren Betrieb umfassend gegen etwaige Vermögensschäden abzusichern, ist eine individuelle Analyse Ihres Versicherungsbedarfs notwendig. 

Die Kosten einer Vertrauensschadenversicherung hängen insbesondere von den nachfolgenden Faktoren ab:

  • Art und Größe Ihres Unternehmens
  • Firmenumsatz
  • Anzahl der Mitarbeiter:innen und sonstiger Vertrauenspersonen
  • Vorhandenes Sicherheitskonzept
  • Höhe der vereinbarten Versicherungssumme 
  • Gewählte Zusatzbausteine

Gerne erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch. In der rechten Hand hält er einen Kugelschreiber, während er mit der linken Hand auf einem Taschenrechner die vor ihm liegende Kalkulation nachrechnet.
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Häufige Fragen
  • Wie kann ich mein Unternehmen vor einem Vertrauensschaden schützen?

    Damit es in Ihrem Unternehmen im besten Falle niemals zu einem Vertrauensschaden kommt, können Sie als Unternehmer eine Vielzahl geeigneter und wichtiger Maßnahmen ergreifen. Folgende Checkliste zur Risikominimierung sollten Sie dabei beachten: 

    • Regeln Sie die einzelnen Geschäftsprozesse und schaffen Sie so Transparenz.
    • Legen Sie Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen klar fest.
    • Achten Sie auf Funktionstrennung (z. B. Kasse, Buchhaltung und Mahnwesen nicht in einer Hand).
    • Versuchen Sie, „Herrschaftswissen“ einiger weniger Mitarbeiter:innen zu vermeiden.
    • Integrieren Sie Kontrollen in den täglichen Ablauf. Führen Sie regelmäßig bei allen Mitarbeitenden – unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit – Stichproben durch, damit potenzielle Täter:innen sich nicht darauf einstellen können.
    • Überprüfen Sie die Wirksamkeit Ihres internen Kontrollsystems (Revision und Compliance).
    • Führen Sie regelmäßig Kontrollen und Besuche bei Ihren Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im In- und Ausland durch.
    • Legen Sie besonderen Wert auf die Prüfung Ihrer Liquidität. Fordern Sie Ihre Jahresabschlussprüfer:innen auf, die einzelnen Positionen der Bilanz genau zu erläutern.
    • Prüfen Sie neue Mitarbeiter:innen – insbesondere solche für Schlüsselpositionen – vor der Einstellung „auf Herz und Nieren“. Lassen Sie sich ausführliche Unterlagen und Referenzen vorlegen. Verlangen Sie stets alle Unterlagen im Original. Bestehen Sie ggf. auf der Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses.
    • Fördern Sie Veränderungsbereitschaft und Mobilität Ihrer Mitarbeitenden innerhalb Ihres Unternehmens.
  • Wer zählt zu den versicherten Vertrauenspersonen meines Unternehmens?

    Zu den Vertrauenspersonen gehören alle Betriebsangehörigen. Neben z. B. Geschäftsführerinnen und Mitarbeitern zählen dazu auch Zeitarbeitskräfte, das Reinigungspersonal und Praktikantinnen. Für Ihr Unternehmen tätige IT-Dienstleister, Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüferinnen gelten ebenfalls als Vertrauenspersonen, auch wenn diese ihre Tätigkeit für das versicherte Unternehmen nicht in den Räumen oder auf dem Betriebsgelände des versicherten Unternehmens ausüben.
  • Für wen eignet sich eine Vertrauensschadenversicherung?

    Da das Risiko für Vertrauensschäden, vor allem durch Internetkriminalität, steigt, ist der Versicherungsschutz der Vertrauensschadenversicherung für alle Unternehmensgrößen und alle Branchen sinnvoll. Besonders empfehlenswert ist eine Vertrauensschadenversicherung für Betriebe mit vielen Geschäftsprozessen und einer Vielzahl von Geschäftsbeteiligten. Aber auch kleine Unternehmen, die sich auf wenige Mitarbeiter:innen mit eigenständigen Schlüsselpositionen verlassen müssen, sind einem hohen Risiko ausgesetzt.
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