Für wen?
Richtet sich grundsätzlich an alle direkt oder indirekt von Schließungen seit dem 2. November 2020 betroffenen Unternehmen aller Größen und Branchen.
Leistung:
Bis zu 75 Prozent Erstattung des Umsatzes aus dem Vergleichsmonat 2019.
Antragsfrist:
Bis zum 30. April 2021.
Für wen?
Kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen, die mindestens eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen:
Leistung:
Fixkostenerstattung abhängig vom Umsatzeinbruch pro Kalendermonat (max 50.000 Euro / Monat):
90 % Erstattung bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
60 % Erstattung bei ≥ 50 % und ≤ 70 % Umsatzeinbruch
40 % Erstattung bei ≥ 30 % und < 50 %Umsatzeinbruch
Antragsfrist:
Bis zum 31. März 2021.
Für wen?
Unternehmen Soloselbstständige und Freiberufliche aller Branchen (mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro in Deutschland), die in einem Monat zwischen November 2020 und Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.
Leistung:
Fixkostenzuschuss von maximal 1,5 Mio. Euro pro Monat (abhängig vom Umsatzeinbruch).
90 % Erstattung bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
60 % Erstattung bei ≥ 50 % und ≤ 70 % Umsatzeinbruch
40 % Erstattung ab ≥ 30 % und < 50 % Umsatzeinbruch
Antragsfrist:
Anträge können ab Februar 2021 gestellt werden.
Für wen?
Soloselbstständige können (im Rahmen der Überbrückungshilfe III) bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent im Zeitraum Januar bis Juni 2021 (im Vergleich zum Referenzumsatz im Jahr 2019) einen Zuschuss beantragen. Die Neustarthilfe steht Soloselbstständigen zu, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielt haben.
Leistung:
Einmalige Betriebskostenpauschale von maximal 7.500 Euro.
Antragsfrist:
Antragstellung ab Februar 2021 möglich.