Durch eine nicht gemeldete anzeigepflichtige Betriebsschließung entfällt der Versicherungsschutz für Sach-Risiken nicht. Falls sich ein längerfristiger Leerstand hinaus ergibt, bitten Sie, alle wasserführenden Anlagen zu entleeren und alle nicht benötigten stromführenden Geräte auszuschalten und auszustecken, sofern dies sinnvoll ist. Über eventuelle Ausnahmen von diesen Regelungen ist eine individuelle Entscheidung herbeizuführen, bei Fragen können Sie sich an Ihren Allianz Versicherungsvermittler oder unseren Kundenservice wenden.