• Mieten Sie ein Wohnmobil bei einem gewerb­lichen Anbieter oder über eine Online-Plattform, sind Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko­versicherung meist standard­mäßig im Mietpreis enthalten.
  • Wenn Sie ein Wohnmobil mieten, zahlen Sie bei Schäden trotz Versicherung eine Selbstbeteiligung. Kommt es während Ihres Camping­urlaubs zu mehreren Schadens­fällen, ist der Selbstbehalt jedes Mal in voller Höhe fällig.
  • Für Reisegepäck und andere bewegliche Gegenstände, die sich während der Mietzeit im Camper befinden, bieten gewerbliche Wohnmobil­vermieter oft eine  Inhalts­versicherung an. Wer Stornogebühren bei Nicht-Antritt vermeiden möchte, schützt sich mit einer Reiserücktrittsversicherung.
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In der Regel sind Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko­versicherung im Mietpreis des Campers inbegriffen. Das heißt: Verursachen Sie einen Unfall, kommt die Versicherung der Wohnmobil­vermietung sowohl für Schäden am Miet­fahrzeug als auch für Schäden auf, die Sie Dritten mit dem Kfz zufügen. Wie hoch Ihre Selbst­beteiligung bei Kasko­schäden ausfällt, ist in den Miet­bedingungen geregelt.

Schließen Sie einen Mietvertrag für ein Camping­fahrzeug ab, ist darin automatisch ein umfassendes Versicherungs­paket mit Kfz-Haftpflicht und Vollkasko enthalten. Das gilt für professionelle Wohn­mobil­vermietungen genauso wie für Online-Plattformen, die Wohnmobile von Privat­personen vermitteln. Viele Camper-Sharing-Anbieter kooperieren mit großen Versicherungs­unternehmen, über die private Reisemobile in ihrer Flotte standard­mäßig abgesichert sind.

Tipp: Ein Kfz-Haftpflichtversicherungsvergleich lohnt sich. Denn bei einigen Versicherern ist eine Mallorca-Police kostenloser Leistungsbestandteil der Kfz-Haftpflicht – ein sinnvoller Zusatzschutz, wenn Sie mit dem Miet-Wohnmobil im Ausland unterwegs sind.

Zwar sind gemietete Wohnmobile mit Kfz-Haftpflicht und Voll­kasko­ver­siche­rung bei Unfällen rundum abgesichert. Im Schadensfall zahlen Mietende allerdings eine Selbst­beteiligung (Selbstbehalt). Das bedeutet: Je nach Versicherer beteiligen Sie sich zum Bei­spiel mit 500 Euro an den Kosten für Teilkasko­schäden wie einen Wildunfall. Bei einem Voll­kasko­scha­den (etwa, wenn Un­be­kannte Ihr gemietetes Camping-Kfz mutwillig demolieren) stellt die Ver­sicherung Ihnen beispielsweise 1.000 Euro Selbst­be­tei­li­gung in Rechnung.

Wichtig: Kommt es während der Mietzeit zu mehreren Schadens­fällen, ist der Selbstbehalt jedes Mal in voller Höhe fällig. Die teils erheblichen Kosten reduzieren Sie mit einer Selbst­behalts­versicherung. Ein Selbstbehalt-Aus­schluss, auch Collision Damage Waiver (CDW) genannt, zahlt sich aus, wenn im Mietvertrag eine hohe Selbst­be­teiligung vorgesehen ist. Mit dem "Kosten-Airbag" verringert sich Ihr Eigen­anteil pro Schaden­fall zum Beispiel von 1.000 Euro auf 300 Euro.

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Über die Kfz-Haftpflicht- und Voll­kasko­ver­sicherung der Wohn­mobil­ver­mietung sind Miet­fahr­zeuge bei Unfällen, Diebstahl, Hagelschäden am Auto und Co. umfassend abgesichert. Die Kfz-Haft­pflicht­schutz  greift bei Schäden, die Sie mit dem Mobilheim an fremdem Eigentum verursachen oder anderen Personen zufügen. Die Vollkasko springt bei selbst­verschuldeten Unfällen und Schäden durch Vandalismus ein. Zusätzlich deckt die Vollkaskoversicherung alle Leistungen der Teilkasko ab. 

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Schadensart Kfz-Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum mit dem Wohnmobil zufügen
Diebstahl
Brand, Explosion
Elementarschaden (z.B. Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung)
Glasbruch
Kollision mit (Wild-)Tieren ✔ (je nach Anbieter)
Tierbiss ✔ (je nach Anbieter)
Fahrzeugverlust oder -schaden durch Benutzung von Fähren (z.B. Stranden, Kollision, Untergang) ✔ (je nach Anbieter)
Vandalismus
Mit- oder selbstverschuldeter Unfallschaden
Totalschaden
  • Kasko­versicherungen schützen auch Fenster, Dach und Fahr­werk des Campers

    Die Kaskoversicherung greift in der Regel bei allen Beschädigungen an der Außenseite des Miet-Wohnmobils. Meist erstreckt sich der Versicherungsschutz auf folgende Fahrzeugteile:

    • Unterboden
    • Fahrwerk
    • Windschutzscheibe
    • Seiten- und Heckscheiben 
    • Dach
    • Vordach oder Sonnendach
    • Außenspiegel 
    • Reifen

    Tipp: Ein geplatzter Wohnmobilreifen zählt nicht als Unfall und ist weder über Teil- noch Vollkasko versichert. Enthält das Versicherungspaket Ihres Reisemobils einen Schutzbrief, sind Sie nach einer Reifenpanne schneller wieder mobil. Der Versicherer erstattet Ihnen die Kosten für Pannenhilfe und Abschleppdienst.

  • Für Schäden im Innen­­raum des Campers haften Mietende

    Sie haben das Armaturen­brett Ihres Miet-Wohnmobils zerkratzt oder einen Einbau­schrank demoliert? Sind Schäden im Innen­bereich des Camping­fahrzeugs nicht auf einen Unfall, sondern unsach­gemäße Nutzung zurückzuführen, über­nimmt die Kasko­versicherung keine Kosten. Für Be­schädigungen an der Innen­einrichtung stehen Sie als Mieter:in selbst gerade.
  • Handeln Sie grob fahrlässig, riskieren Sie Ihren Versicherungs­­schutz

    Beschädigen Sie das gemietete Wohn­mobil vor­sätzlich oder grob fahrlässig, zahlen Sie den entstandenen Schaden aus eigener Tasche. Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn Sie sich betrunken oder unter Drogeneinfluss ans Steuer des Reisemobils setzen und einen Unfall verschulden. Ihren Versicherungs­schutz verlieren Sie ebenfalls, wenn Sie ohne gültigen Führerschein fahren oder nach einem Unfall Fahrerflucht begehen. Missachten Sie ein Verkehrs­zeichen zur maximalen Durchfahrts­höhe und bleiben mit dem Aufbau des Wohnmobils zum Beispiel an einer Unter­führung hängen, kann die Versicherung die Leistungen kürzen.
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Reisegepäck und andere bewegliche Gegenstände, die sich während der Mietzeit im Camper befinden, sind in der Kasko­versicherung nicht automatisch mitversichert. Damit Laptop oder Foto­ausrüstung im Campingurlaub geschützt sind, bieten gewerbliche Wohnmobil­vermieter oft eine Inhalts­versicherung an. Wer Stornogebühren wegen Nicht-Antritt scheut, fährt mit einer Reiserücktrittsversicherung gut.
Diese mobile Hausratversicherung sichert Wertsachen ab, die Sie während des Mietzeitraums mit sich führen. Ist beispielsweise Ihre teure Sportausrüstung nach einem Fahrzeugbrand zerstört oder kommen Campingmöbel durch Diebstahl abhanden, ersetzt die Inhaltsversicherung die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Sagen Sie Ihren Campingurlaub zum Beispiel wegen Krankheit kurzfristig ab, verlangt die Wohnmobilvermietung in der Regel Stornierungsgebühren. Diese zahlen Sie aus eigener Tasche – es sei denn, Sie haben eine Reiserücktrittsversicherung. Dann übernimmt der Versicherer die Kosten, die Ihnen der Fahrzeugvermieter in Rechnung stellt. 

Brechen Sie die Wohnmobilreise vorzeitig ab, kommen ebenfalls Stornogebühren auf Sie zu. Mit einer Reiseabbruch­ver­sicherung sind Sie für solche Fälle abgesichert: Fahren Sie zum Beispiel aufgrund eines Todesfalls früher nach Hause, erhalten Sie die Mietkosten anteilig für die nicht genutzte Zeit zurück.

Wichtig: Sowohl bei Reiserücktritts- als auch Reise­abbruch­versicherungen unterscheiden sich Leistungsumfang und Höhe der Kostenübernahme von Anbieter zu Anbieter. Prüfen Sie daher in den Ver­sicherungsbedingungen, welche Versicherungsfälle abgedeckt sind. Stornieren Sie Ihr Miet-Wohnmobil vorsorglich aus Angst vor Pandemien wie dem Corona-Virus, greift der Reiseschutz in der Regel nicht.

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Je besser Sie den Zustand des Campers bei der Fahrzeugübergabe dokumentieren, desto weniger Probleme entstehen bei der Rückgabe. Legen Sie daher bei Abholung des Reisemobils ein Übergabe­protokoll an, in dem Sie eventuelle Mängel, Tank- und Kilometer­stand festhalten. Zudem lassen Sie sich in die Funktionen des Kfz einweisen. Am Ende des Mietzeitraums lassen Sie sich die vertrags­gemäße Rück­gabe des Campers schriftlich von der Vermietung bestätigen.
Frau mit Korb unter dem Arm und zwei kleinen Kindern läuft auf Holzsteg auf Wohnmobil zu

Egal, ob Sie das Campingfahrzeug über eine gewerbliche Wohn­mobil­vermietung, eine Online-Plattform oder bei einer Privat­person buchen: Inspizieren Sie das Fahrzeug bei der Abholung gemeinsam mit dem Mietwagen­anbieter. Halten Sie eventuelle Mängel, Kilometerstand und Tankfüllung des Kfz in einem Übergabe­protokoll schriftlich fest. Kontrollieren Sie zudem, ob alle zu­ge­sag­ten Aus­rüstungs­gegen­stände an Bord sind.

Das Dokument unter­schreiben Sie erst, wenn Sie das Reise­mobil gründlich inspiziert und außen sowie innen auf Schäden überprüft haben.

  • Ist das Wohnmobil innen sauber (insbesondere Küche, Dusche und Toilette)?
  • Sind Wasser- und Abwasser­leitungen vorhanden und dicht?
  • Gibt es feuchte Stellen oder Stockflecken im Innenraum?
  • Ist der Frischwassertank sauber und gefüllt?
  • Ist der Abwassertank entleert?
  • Funktioniert die Wasserversorgung in Spülbecken, Toilette und Dusche?
  • Läuft das Wasser in Spülbecken, Dusche und Co. problemlos ab?
  • Ist die Propangasflasche gefüllt?
  • Funktionieren Herd, Kühlschrank und Gefrierfach einwandfrei?
  • Schließen Schränke und Schub­laden richtig?
  • Sind Lampen, Fenster, Rollos und Klappen funktionstüchtig?
  • Sind Campingzubehör und ggf. hinzugebuchtes Inventar vollständig an Bord?

Machen Sie sich in Ruhe mit allen Fahr­zeug­funktionen vertraut, bevor Sie sich die Fahrzeug­papiere (meist in Kopie) von der Vermietung aushändigen lassen und abfahren. In der Regel hinterlegen Sie per Kreditkarte eine Kaution für das Camping­mobil. Geben Sie es in einwand­freiem Zustand zurück, erstattet der Vermieter oder die Vermieterin Ihnen die Summe in voller Höhe zurück.

Am Ende des verein­barten Mietzeit­raums geben Sie das Wohnmobil der Vermietung pünktlich, vollgetankt und mit ent­leer­tem Frisch­wasser- und Ab­wasser­tank zurück. Achten Sie darauf, dass sich keine persönlichen Gegenstände mehr im Fahrzeug befinden. Den Zustand und die vertrags­gemäße Übergabe des mobilen Heims halten Sie schriftlich in einem Rück­gabe­protokoll fest. In dem Dokument sind neben eventuellen Be­schä­digungen Kilo­meter­stand und Tank­füllung vermerkt. Nachdem beide Parteien das Protokoll unter­zeichnet haben, steht der Rück­erstattung Ihrer hinterlegten Kaution nichts mehr im Wege.

Übrigens: In der Regel sind Sie nicht verpflichtet, das Miet-Wohnmobil vor der Rückgabe zu putzen. Händigen Sie das Fahrzeug mit "normalen" Ver­schmut­zungen und in ansonsten ein­wand­freiem Zustand aus, ist die Reinigung als Teil der Service­pauschale im Mietpreis in­be­griffen. Ist der Camper innen oder außen stark verschmutzt, kann Ihnen die Vermietung die Kosten für die umfang­reiche Fahrzeug­reinigung nachträglich in Rechnung stellen.

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Wer den nächsten Urlaub in einer rollenden Ferienwohnung verbringen möchte, kauft selten ein eigenes Mobilheim. Um für einige Wochen im Jahr zu verreisen, sind Mietfahrzeuge die günstigere und flexiblere Alternative.
  • Miet-Wohnmobil kostet oft unter 100 Euro pro Tag

    Je nach Mietsaison, Größe, Ausstattung und Zustand des Fahrzeugs, zahlen Sie für ein gemietetes Wohnmobil täglich rund 80 bis 190 Euro. Um Wohnmobil-Versicherung, Wartung und Co. brauchen Sie sich bei Mietcampern in der Regel keine Gedanken machen. Die Ver­siche­rungs­gebühren sind im Mietpreis inbegriffen. Zudem zahlen Sie eine einmalige Service­pauschale, in der unter anderem die Kosten für Übergabe und Rücknahme sowie Reinigung des Kfz enthalten sind.

    Zum Vergleich: Ein neues Reisemobil mit Basisausstattung ist ab ca. 40.000 Euro erhältlich. Hinzu kommen Gebühren für Zulassung, Kfz-Steuer, Service-Checks und Wohnmobilversicherung.

  • Gewerbliche Vermieter und Online-Portale vermitteln Reisemobile jeder Art

    Ein mobiles Heim mieten können Sie bei zahlreichen gewerblichen Wohnmobil­vermietungen. Dazu zählen unter anderem die Deutsche Reisemobil Vermietung (DRM), der ADAC sowie Kooperationspartner von Wohnmobil­herstellern.

    Daneben gibt es immer mehr Online-Plattformen, über die Privatpersonen ihre Campingfahrzeuge zeitweise vermieten. Eininge Anbieter haben vollausgestattete Alkoven bekannter Marken ebenso im Programm wie selbst umgebaute Kastenwagen.

  • Wer ein Wohnmobil mietet, ist im Schadenfall abgesichert

    Egal für welchen Anbieter und welche Preis­kategorie Sie sich entscheiden: Mieten Sie den Camper bei einer gewerblichen Wohnmobil­vermietung oder online über eine Carsharing-Plattform, sind Sie bei Unfällen und sonstigen Schäden über die Fahrzeug­vermietung versichert.

    Stellt Ihnen dagegen ein Bekannter oder eine Bekannte ein privates Wohnmobil zur Verfügung, klären Sie die Versicherungs­frage im Vorfeld. Ist das Camping­mobil als Selbst­fahrer­vermiet­fahrzeug zugelassen, sind Sie im Schadensfall über die Haftpflicht- und Kasko­versicherung des Fahrzeug­halters bzw. der Fahrzeughalterin abgesichert.

    Hat die Ihnen bekannte Person das Wohnmobil regulär angemeldet, greift deren Wohn­mobil­ver­sicherung nicht auto­matisch bei Schäden, die andere Menschen mit oder an dem Kfz verursachen. Das bedeutet: Für Beschädigungen, die während der Leihe am Reisemobil entstehen, haften Sie selbst.

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Häufige Fragen 
  • Was ist eine Selbst­fahrer­ver­miet­ver­siche­rung fürs Wohnmobil?

    Sie möchten Ihr eigenes Wohnmobil privat vermieten? In diesem Fall reicht eine reguläre Wohn­mobil­versicherung nicht aus. Sie benötigen eine sogenannte Selbst­fahrer­vermiet­versicherung. Diese greift sowohl, wenn Sie als Eigentümer:in mit dem Camper unterwegs sind, als auch wenn andere Fahrer oder Fahrerinnen das Kfz gegen eine Mietgebühr nutzen. Verursachen Mietende Ihres Reisemobils einen Unfall, springt der Versicherer ein – andernfalls bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

    Eine reine Selbst­fahrer­vermiet­ver­sicherung bieten allerdings nur wenige Kfz-Versicherer an. Denn aufgrund des wechselnden Fahrer­kreises besteht ein erhöhtes Schadensrisiko. Meist be­in­halten die Tarife ein Rundum­paket aus Kfz-Haft­pflicht­versicherung, Voll­kasko­versicherung und Bausteinen, die Sie als Zusatz­versicherung optional hinzubuchen. Erweitern Sie die Police zum Beispiel mit einer Ver­untreu­ungs­versicherung, sind Sie als Fahrzeughalter:in abgesichert, wenn Mieter oder Mieterinnen Ihr Wohnmobil entwenden.

  • Was ist zu beachten, wenn ich mit dem Camper ins Aus­land fahre?

    Grundsätzlich gilt: In welche Länder Sie mit dem Camping­fahrzeug reisen dürfen, ist im Miet­vertrag geregelt. Häufig schließen Wohn­mobil­vermietungen Nicht-EU-Länder wie Russ­land oder die Türkei aus. Der Grund: In diesen Staaten sind weder Versicherungs­schutz noch Unfall- und Pannen­hilfe nach west­euro­päischen Standards gewährleistet. Die Einreise in EU-Mitglieds­länder wie Österreich, Italien oder Portugal ist bei den meisten deutschen Miet­fahr­zeug­anbietern problemlos möglich.

    Wichtig: Teilen Sie dem Vermieter oder der Vermieterin bei Buchung mit, ob Sie mit dem Wohnmobil ins Ausland fahren. Ge­gebenen­falls ist es erforderlich, den Versicherungs­schutz gegen einen Aufpreis zu erweitern. 

    Mieten Sie außerhalb Deutschlands ein Campingmobil an, überprüfen Sie die Deckungs­summe der Kfz-Haftpflicht. Un­ab­hängig vom Reise­land sollte die Haft­pflicht-Versicherungs­summe mindestens eine Million Euro betragen. In der Türkei sieht die gesetzliche Mindest­deckungs­summe beispielsweise nur 250.000 Euro bei Personen­schäden vor. Für Schäden, die über diese Summe hinaus­gehen, kommen Sie selbst auf.

  • Wer darf ein Wohnmobil mieten und fahren?

    Die meisten Wohnmobil­vermietungen fordern ein Mindest­alter von 21 Jahren, Führer­schein­klasse B ("Auto­führer­schein") und mindestens ein Jahr Fahrpraxis. In der Regel dürfen Sie unter diesen Voraus­setzungen Camper bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse ausleihen. Um schwerere Wohn­mobile bis 7,5 Tonnen zu mieten, ist ein Führer­schein der Klasse C oder C1 und je nach Anbieter ein Mindest­alter von 25 Jahren erforderlich.

    Um ein Wohnmobil im Straßen­verkehr bewegen zu dürfen, benötigen Sie die dafür erforderliche Fahr­erlaubnis. Wiegt das Kfz maximal 3,5 Tonnen, dürfen bereits junge Erwachsene ab 17 Jahren mit einem Führer­schein der Klasse B ans Steuer ("begleitetes Fahren"). Ab 18 Jahren ist keine Begleit­person mehr notwendig. Bei Reisemobilen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtmasse können Sie die benötigte Führerscheinklasse C bzw. C1 erwerben – vorausgesetzt Sie sind volljährig.

  • Werde ich bei einem Schaden am Miet-Wohnmobil in meiner Pkw-Versicherung zurückgestuft?

    Nein. Passiert Ihnen mit dem gemieteten Camper ein Unfall, hat dies keine Auswirkungen auf die Autoversicherung Ihres privaten Pkw. Die Einstufung in Schaden­freiheits­klassen erfolgt vertrags­gebunden. Selbst wenn Ihr Alltags­fahr­zeug beim selben Anbieter versichert ist, werden Sie im Schadens­fall nicht zurückgestuft.
  • Sollte ich das Wohnmobil privat oder bei einem professionellen Anbieter mieten?

    Das kommt auf Ihr Budget und Ihre persön­lichen Vor­stellungen an. Mieten Sie ein Privat­fahrzeug über eine Online-Platt­form, kommen Sie meist etwas günstiger weg als bei gewerblichen Wohn­mobil­ver­mietungen. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass der Camper Ihrer Wahl mit Kfz-Haftpflicht und Vollkasko umfassend abgesichert ist. Über private Vermieter:innen sollten Sie ein Wohnmobil nur anmieten, wenn es als Selbst­fahrer­vermiet­fahrzeug zugelassen ist. Ansonsten besteht im Schadens­fall kein Versicherungsschutz.
  • Kann ich zusätzliche Fahrer oder Fahrerinnen eintragen lassen?

    In der Regel ist es problemlos möglich, mehrere Fahrer:innen in den Miet­vertrag Ihres Camping­fahr­zeugs aufzunehmen. Viele Wohn­mobil­vermietungen tragen Zusatz­fahrer und Zusatzfahrerinnen kosten­los ein. Bei einigen Anbietern ist der erweiterte Fahrer­kreis mit erhöhten Miet­gebühren verbunden – insbesondere, wenn es sich um Fahrerinnen und Fahrer unter 25 Jahren handelt.

     

  • Sind Wohnmobilversicherungen altersbeschränkt?

    Eine Kfz-Versicherung für Wohnmobile oder Wohnwagen  können Sie ab 18 Jahren abschließen. Bedenken Sie, dass Sie als Fahranfänger oder Fahranfängerin aufgrund des erhöhten Unfallrisikos höhere Beiträge zahlen als ältere Versicherungsnehmer:innnen.

     

  • Was ist der Unterschied zwischen der Kfz-Versicherung für Wohnmobil und Pkw?

    Ein Wohnmobil nutzen Sie in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum im Jahr und können es als Zweitwagen versichern. Im Vergleich zur Kfz-Versicherung des Pkw, den Sie als Alltagsfahrzeug nutzen, fallen die Versicherungsbeiträge daher vergleichsweise günstig aus. 

    Zudem stufen Wohnmobilversicherer Sie anhand Ihrer unfallfrei gefahrenen Jahre in eine von 20 Schadenfreiheitsklassen ein. Bei der regulären Pkw-Versicherung sind es je nach Anbieter bis zu 50 Schaden­freiheits­klassen. Bei Wohnmobilen erfolgt außerdem keine Einteilung in Regional- oder Typklassen, um den Ver­siche­rungs­bei­trag zu berechnen.

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