Fähre mit Wohnmobil nutzen: Was ist bei der Buchung zu beachten?
Wenn Sie eine Fährverbindung für Ihr Wohnmobil buchen, fragt das Fährunternehmen in der Regel verschiedene Angaben bei Ihnen an. Dazu zählen Kfz-Kennzeichen, Anzahl der Passagiere sowie die genauen Fahrzeugmaße Ihres Reisegefährts. Bei Reservierungen können Sie die Angaben bei einigen Reedereien gebührenpflichtig nachreichen.
Reservierung lohnt sich bei längeren Fährüberfahrten
Ob Sie die Überfahrt mit dem Wohnmobil vor Reisebeginn oder vor Ort buchen, hängt unter anderem von Fährroute, Reiseziel und Ihrer Flexibilität ab. Generell gilt: Kurze Überfahrten sind in der Regel ohne Reservierung möglich, sofern die Fähre regelmäßig verkehrt. Bei längeren Überfahrten, zum Beispiel über Nacht, empfiehlt sich eine Buchung im Voraus.
Wer die Fährverbindung vorab reserviert, kommt zudem meist günstiger weg: Für Wohnmobil-Fähren sind die Preise vor Ort oft am höchsten. Ist Ihre Reiseplanung flexibel, lohnt es sich, verschiedene Reisetage miteinander zu vergleichen. Die Kosten für die Überfahrt mit dem Camper können auch je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen. Online-Vergleichsportale helfen dabei, die günstigste Verbindung zu finden.

Was kostet der Wohnmobil-Transport auf der Fähre?

Um das Platzangebot auf Fähren optimal zu nutzen, benötigen Reedereien die Maße der zu befördernden Fahrzeuge. Je nach Unternehmen berechnen sich die Kosten für den Transport Ihres Reisemobils auf der Fähre nicht nach Fahrzeugtyp, sondern nach Fahrzeuglänge.
Um zu vermeiden, vor Ort einen Längenzuschlag zu zahlen oder keinen Parkplatz auf der gebuchten Fähre zu finden, messen Sie sorgfältig nach: Bei Wohnmobilen sind beispielsweise auch am Heck angebrachte Fahrradträger zu berücksichtigen. Neben der Fahrzeuglänge sollten Sie auch die Höhe und Breite Ihres Campers angeben können.
Möchten Sie ein Wohnwagengespann auf einer Fähre befördern, reicht es nicht aus, Pkw- und Anhängerlänge zu addieren. Messen Sie das Gespann erst ab, wenn Sie den Wohnwagen an das Zugfahrzeug gekoppelt haben.
Wie Sie Ihr Wohnmobil im Hafen richtig einschiffen

Vor der Fährüberfahrt: Gas abdrehen und Kühlschrank leeren
Bevor Sie mit Ihrem Wohnmobil auf die Fähre fahren, drehen Sie den Gashahn in Ihrem Camper ab. Selbst wenn das Fährunternehmen nicht explizit darauf hinweist, ist diese Sicherheitsvorkehrung meist Bestandteil der Transportbedingungen.
Ebenfalls Gedanken machen sollten Sie sich um verderbliche Lebensmittel im Kühlschrank Ihres Mobilheims: Auf vielen Fähren gibt es keine Stromversorgung für Camper. Bei mehrstündigen Fahrten erwärmt sich der Kühlschrank, Nahrungsmittel können verderben. Brauchen Sie Ihre Vorräte vorher auf oder informieren Sie sich bei der jeweiligen Fährgesellschaft, ob an Bord ein Stromanschluss für Wohnmobile und Wohnwagen vorhanden und vorab buchbar ist.
Schritt für Schritt: So checken Sie mit Ihrem Wohnmobil auf der Fähre ein
- Check-in-Zeitfenster einhalten: Finden Sie sich pünktlich zur angegebenen Uhrzeit zum Check-in ein. Das genaue Zeitfenster ist auf Ihrer Buchungsbestätigung vermerkt. Planen Sie mögliche Verzögerungen bei der Anreise, beispielsweise durch Grenzwartezeiten, mit ein. Bei längeren Überfahrten checken Sie Ihr Campingfahrzeug etwa ein bis zwei Stunden vor dem Ablegen ein. Bei kürzeren Fahrten reichen 30 bis 40 Minuten. Bei kurzen Übersetzfahrten, beispielsweise bei einer Fjordüberquerung in Norwegen, gibt es oft keine ausgeschriebene Check-in-Zeit. Hier gilt das Prinzip "first come, first served" – zu deutsch: Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient.
- Camper an Anlegestelle positionieren: Nach erfolgreichem Check-in fahren Sie mit Ihrem Reisegefährt zur Anlegestelle und reihen sich dort in die Ihnen zugewiesene Wartereihe ein. Je nach Auslastung der Fähre kann es hier zu Wartezeiten kommen.
- Wohnmobil auf Fähre einschiffen: Setzt sich die Fahrzeugschlange vor Ihnen in Bewegung, fahren Sie langsam auf die Fähre. Einweiser helfen Ihnen per Handzeichen, an die richtige Parkposition zu gelangen. Besonderheit bei Wohnwagen: Achten Sie auf steile Rampen. Bei der Auffahrt mit angekoppeltem Wohnanhänger kann es passieren, dass Sie mit dem Gespann aufsetzen. Um Schäden zu vermeiden, sind dafür oft Teppichrollen oder andere Hilfsmittel an Bord vorhanden, die Ihnen das Personal bereitstellt.
- Anweisungen des Personals folgen: Da es auf Fähren oft sehr eng ist, kann es unter Umständen notwendig sein, die Außenspiegel des Mobilheims einzuklappen. Größere Wohnmobile oder Gespanne mit Wohnwagen müssen die Fähre oft im Rückwärtsgang befahren oder rückwärts ausschiffen, da an Bord keine Wendemöglichkeit vorhanden ist. Gute Manövrierfähigkeit ist hier von Vorteil.
- Campingmobil sichern und Parkposition merken: Haben Sie Ihren zugewiesenen Parkplatz erreicht, ziehen Sie die Handbremse an. Kontrollieren Sie, dass kein Gang eingelegt ist. Warten Sie zur Sicherheit ab, bis alle umstehenden Fahrzeuge eingeparkt sind, bevor Sie Ihr Wohnmobil verlassen. Wichtig: Notieren Sie sich Ihre Parkposition, um Ihren Camper zügig wiederzufinden.
Darf ich während der Überfahrt im Wohnmobil bleiben?

Ob Sie sich auf der Fähre in Ihrem Campingfahrzeug aufhalten dürfen, ist je nach Reederei und Fahrdauer unterschiedlich geregelt. Bei einigen Fähren ist das Autodeck während der Überfahrt aus Sicherheitsgründen gesperrt. Planen Sie eine längere Fahrt über Nacht, gibt es dann häufig die Möglichkeit, Kabinen oder Sitzplätze an Bord zu buchen. Andere Fährunternehmen bieten hingegen Camping on Board an. Das heißt: Sie übernachten bequem im eigenen Wohnmobil auf der Fähre, anstatt beispielsweise für eine Außenkabine an Bord zu bezahlen.
Camping an Bord ist günstiger als Übernachtung in Kabine
Steht eine mehrstündige Fährfahrt über Nacht bevor, ist es oft komfortabler, eine Kabine zu buchen. Als Wohnmobilbesitzer verreisen Sie im Gegensatz zu Pkw-Fahrern mit dem eigenen Heim auf vier Rädern. Einige Reedereien bieten Ihnen daher die Option an, im eigenen Wohnmobil oder Wohnwagen zu übernachten. Camping on Board kommt Sie wesentlich günstiger als eine Schlafkabine zu buchen: Sie zahlen den Fahrzeugpreis sowie die Deckpassage für die jeweiligen Passagiere.
Prüfen Sie vor der Buchung, welche Transportbedingungen das jeweilige Fährunternehmen anführt. In der Regel stehen Ihnen beim Camping an Bord auch Stromanschlüsse am Garagendeck für Ihr Mobilheim zur Verfügung.
Ist nur die Kabinen-Option buchbar oder bevorzugen Sie eine Übernachtung außerhalb Ihres Campers, denken Sie daran, eine Tasche mit den wichtigsten Wertgegenständen, Wechselkleidung und Kulturbeutel einzupacken.

Haftet die Wohnmobilversicherung bei Schäden, die auf der Fähre entstehen?
Elementarschäden, die Ihr Wohnmobil durch Naturereignisse wie Hagel, Sturm oder Blitzschlag an Deck einer Fähre erleidet, übernimmt meist die Teilkasko. Deckt Ihre Kaskoversicherung das sogenannte Seerisiko ab, kommt Ihr Versicherer auch für Wohnmobilschäden durch Kollision, Strandung oder Untergang der Fähre auf. Häufig ist das Überbordgehen des Campers ebenfalls abgesichert.
In der Regel ist dieser umfassende Versicherungsschutz bei einer Vollkasko inkludiert, in der unter dem Stichwort "Havarie" auch Transportfahrten oder Fährüberfahrten mit dem Reisemobil mitversichert sind.
Für Wohnmobiltransporte sind Zusatzversicherungen buchbar
Nicht in allen Fällen kommt die Kfz-Versicherung Ihres Reisemobils für Beschädigungen auf, die während einer Fährüberfahrt am Fahrzeug entstehen. Prüfen Sie vor der Überfahrt die Versicherungsbedingungen, um sicherzugehen, welche Schäden Ihre Police abdeckt. Falls erforderlich, können Sie spezielle Zusatzversicherungen abschließen, die Wohnmobiltransporte und -verschiffungen absichern.
Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif gelten äquivalente Bedingungen, wenn Sie einen Wohnanhänger per Fähre befördern. Prüfen Sie im Vertrag Ihrer Wohnwagenversicherung, wie Ihr Caravan bei der Überfahrt abgesichert ist.
Tipp: Wenn Sie mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil, das Sie im Ausland gemietet haben, unterwegs sind und Fährenüberfahrten geplant haben, empfiehlt sich eine Mallorca Police. Diese freiwillige Zusatzversicherung garantiert Ihnen umfassenden Haftpflichtversicherungsschutz. Denn zum Teil gelten im Ausland andere Versicherungsbedingungen bei Mietfahrzeugen.
Sicher Campen trotz Corona

Derzeit besteht aufgrund von Covid-19 für kein Land mehr eine pandemiebedingt Reisewarnung. Das Reisen ist jedoch weiterhin mit Auflagen wie Test- oder Nachweispflicht und in einigen Ländern bei Ungeimpften mit Quarantänepflicht verbunden. Bei touristischen Reisen im In- und Ausland rät die Bundesregierung auch weiterhin zur Vorsicht. Darunter fallen auch Wohnmobil- und Wohnwagenreisen.
Touristische Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind in allen Bundesländern Deutschlands möglich, allerdings gelten teilweise weiterhin spezielle Auflagen. Das jeweilige Bundesland legt sie in seiner Corona-Verordnung fest. Danach richten sich auch Ausnahmen für Dauercamper. Wichtig: Konkrete Regeln in einzelnen Bundesländern können voneinander abweichen.
Momentan gilt in den meisten Bundesländern auf Campingplätzen die 3G-Regel (Stand: 01.04.2022). Das heißt, geimpfte, genesene oder getestete Personen haben Zutritt und müssen entweder ein gültiges Impfzertifikat, Genesenenzertifikat oder ein negatives Testergebnis vorlegen.
Bei Einreisen mit Wohnmobil und Wohnwagen ins europäische Ausland gelten individuelle Reisehinweise. Landesspezifische Reglementierungen können sich kurzfristig ändern. Eine Übersicht finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes und auf der Orientierungsseite der EU.
Planen Sie einen Campingtrip ins europäische Ausland, informieren Sie sich über vor Ort geltende Bestimmungen. Oft sind bei Einreise Nachweise erforderlich (negativer Corona-Test, Nachweis über Impfung oder Genesung). Bei Fährüberfahrten ist meist eine Vorab-Registrierung Voraussetzung.

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