Wenn Sie eine Fährverbindung für Ihr Wohnmobil buchen, fragt das Fährunternehmen in der Regel verschiedene Angaben bei Ihnen an. Dazu zählen Kfz-Kennzeichen, Anzahl der Passagiere sowie die genauen Fahrzeugmaße Ihres Reisegefährts. Bei Reservierungen können Sie die Angaben bei einigen Reedereien gebührenpflichtig nachreichen.
Ob Sie die Überfahrt mit dem Wohnmobil vor Reisebeginn oder vor Ort buchen, hängt unter anderem von Fährroute, Reiseziel und Ihrer Flexibilität ab. Generell gilt: Kurze Überfahrten sind in der Regel ohne Reservierung möglich, sofern die Fähre regelmäßig verkehrt. Bei längeren Überfahrten, zum Beispiel über Nacht, empfiehlt sich eine Buchung im Voraus.
Wer die Fährverbindung vorab reserviert, kommt zudem meist günstiger weg: Für Wohnmobil-Fähren sind die Preise vor Ort oft am höchsten. Ist Ihre Reiseplanung flexibel, lohnt es sich, verschiedene Reisetage miteinander zu vergleichen. Die Kosten für die Überfahrt mit dem Camper können auch je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen. Online-Vergleichsportale helfen dabei, die günstigste Verbindung zu finden.
Um das Platzangebot auf Fähren optimal zu nutzen, benötigen Reedereien die Maße der zu befördernden Fahrzeuge. Je nach Unternehmen berechnen sich die Kosten für den Transport Ihres Reisemobils auf der Fähre nicht nach Fahrzeugtyp, sondern nach Fahrzeuglänge.
Um zu vermeiden, vor Ort einen Längenzuschlag zu zahlen oder keinen Parkplatz auf der gebuchten Fähre zu finden, messen Sie sorgfältig nach: Bei Wohnmobilen sind beispielsweise auch am Heck angebrachte Fahrradträger zu berücksichtigen. Neben der Fahrzeuglänge sollten Sie auch die Höhe und Breite Ihres Campers angeben können.
Möchten Sie ein Wohnwagengespann auf einer Fähre befördern, reicht es nicht aus, Pkw- und Anhängerlänge zu addieren. Messen Sie das Gespann erst ab, wenn Sie den Wohnwagen an das Zugfahrzeug gekoppelt haben.
Bevor Sie mit Ihrem Wohnmobil auf die Fähre fahren, drehen Sie den Gashahn in Ihrem Camper ab. Selbst wenn das Fährunternehmen nicht explizit darauf hinweist, ist diese Sicherheitsvorkehrung meist Bestandteil der Transportbedingungen.
Ebenfalls Gedanken machen sollten Sie sich um verderbliche Lebensmittel im Kühlschrank Ihres Mobilheims: Auf vielen Fähren gibt es keine Stromversorgung für Camper. Bei mehrstündigen Fahrten erwärmt sich der Kühlschrank, Nahrungsmittel können verderben. Brauchen Sie Ihre Vorräte vorher auf oder informieren Sie sich bei der jeweiligen Fährgesellschaft, ob an Bord ein Stromanschluss für Wohnmobile und Wohnwagen vorhanden und vorab buchbar ist.
Ob Sie sich auf der Fähre in Ihrem Campingfahrzeug aufhalten dürfen, ist je nach Reederei und Fahrdauer unterschiedlich geregelt. Bei einigen Fähren ist das Autodeck während der Überfahrt aus Sicherheitsgründen gesperrt. Planen Sie eine längere Fahrt über Nacht, gibt es dann häufig die Möglichkeit, Kabinen oder Sitzplätze an Bord zu buchen. Andere Fährunternehmen bieten hingegen Camping on Board an. Das heißt: Sie übernachten bequem im eigenen Wohnmobil auf der Fähre, anstatt beispielsweise für eine Außenkabine an Bord zu bezahlen.
Steht eine mehrstündige Fährfahrt über Nacht bevor, ist es oft komfortabler, eine Kabine zu buchen. Als Wohnmobilbesitzer verreisen Sie im Gegensatz zu Pkw-Fahrern mit dem eigenen Heim auf vier Rädern. Einige Reedereien bieten Ihnen daher die Option an, im eigenen Wohnmobil oder Wohnwagen zu übernachten. Camping on Board kommt Sie wesentlich günstiger als eine Schlafkabine zu buchen: Sie zahlen den Fahrzeugpreis sowie die Deckpassage für die jeweiligen Passagiere.
Prüfen Sie vor der Buchung, welche Transportbedingungen das jeweilige Fährunternehmen anführt. In der Regel stehen Ihnen beim Camping an Bord auch Stromanschlüsse am Garagendeck für Ihr Mobilheim zur Verfügung.
Ist nur die Kabinen-Option buchbar oder bevorzugen Sie eine Übernachtung außerhalb Ihres Campers, denken Sie daran, eine Tasche mit den wichtigsten Wertgegenständen, Wechselkleidung und Kulturbeutel einzupacken.
Elementarschäden, die Ihr Wohnmobil durch Naturereignisse wie Hagel, Sturm oder Blitzschlag an Deck einer Fähre erleidet, übernimmt meist die Teilkasko. Deckt Ihre Kaskoversicherung das sogenannte Seerisiko ab, kommt Ihr Versicherer auch für Wohnmobilschäden durch Kollision, Strandung oder Untergang der Fähre auf. Häufig ist das Überbordgehen des Campers ebenfalls abgesichert.
In der Regel ist dieser umfassende Versicherungsschutz bei einer Vollkasko inkludiert, in der unter dem Stichwort "Havarie" auch Transportfahrten oder Fährüberfahrten mit dem Reisemobil mitversichert sind.
Nicht in allen Fällen kommt die Kfz-Versicherung Ihres Reisemobils für Beschädigungen auf, die während einer Fährüberfahrt am Fahrzeug entstehen. Prüfen Sie vor der Überfahrt die Versicherungsbedingungen, um sicherzugehen, welche Schäden Ihre Police abdeckt. Falls erforderlich, können Sie spezielle Zusatzversicherungen abschließen, die Wohnmobiltransporte und -verschiffungen absichern.
Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif gelten äquivalente Bedingungen, wenn Sie einen Wohnanhänger per Fähre befördern. Prüfen Sie im Vertrag Ihrer Wohnwagenversicherung, wie Ihr Caravan bei der Überfahrt abgesichert ist.
Um der Ausbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken, gelten seit Anfang November erneut strenge Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in Deutschland. Die Bundesregierung rät derzeit (Stand: 25.11.2020) von privaten, nicht notwendigen Reisen im In- und Ausland ab. Darunter fallen auch Wohnmobil- und Wohnwagenreisen. Es gilt ein generelles Beherbergungsverbot für Touristen. Das heißt: Campen für Urlauber auf Wohnmobilstellplätzen und Campingplätzen ist untersagt. Ausnahmen, etwa für Dauercamper, richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
Da die Bundesregierung die allgemeine Reisewarnung zum 15. Juni 2020 aufgehoben hat, sind Einreisen mit Wohnmobil und Wohnwagen ins europäische Ausland prinzipiell wieder möglich. Dasselbe gilt für Fährüberfahrten mit dem Camper, etwa nach Sardinien oder auf die griechischen Inseln. Je nach Reederei verkehren die Schiffe jedoch nicht mit voller Auslastung. Voraussetzung für das Übersetzen mit Reisemobil oder Caravan ist in der Regel eine Vorab-Registrierung sowie das Einhalten verstärkter Hygienevorschriften (Maskenpflicht) an Bord.
Eine einheitliche Regelung, in welchem Umfang touristische Reisen mit dem eigenen Mobilheim erlaubt sind, gibt es nicht. Es gelten individuelle Reisehinweise und -warnungen sowie landesspezifische Reglementierungen, die sich kurzfristig ändern können. Eine Übersicht finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes sowie auf der Orientierungsseite der EU.
Falls Sie dennoch einen Campingtrip ins europäische Ausland planen, informieren Sie sich über die vor Ort geltenden Bestimmungen und bei Einreise eventuell erforderlichen Nachweise (negativer Corona-Test). Beachten Sie zudem die Quarantäne-Vorschriften im Reiseland sowie bei Ihrer Rückkehr.