Der Premium Schutzbrief der Allianz macht Sie bei Pannen schnell wieder mobil – und greift direkt ab Ihrer Haustür. Mit der Zusatzleistung sind Sie auch außerhalb Deutschlands abgesichert. Einen separaten Auslandsschutzbrief oder die Mitgliedschaft in einem Reisemobilclub können Sie sich sparen.
Wohnmobil-Versicherung: Kurz erklärt in 30 Sekunden
- Ihr Wohnmobil versichern Sie mit Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Je nach Versicherungsart sind unterschiedliche Leistungen abgedeckt.
- Bei der Allianz können Sie Ihre Wohnmobil-Kfz-Versicherung mit Zusatzbausteinen erweitern. Zum Beispiel mit dem CamperInhaltsSchutz, mit dem Sie zusätzlich den Wohnmobil-Inhalt versichern.
- Die günstige Wohnmobilversicherung der Allianz kostet ab 96 Euro im Jahr. Der Beitrag hängt von Faktoren wie Schadenfreiheitsklasse und Selbstbeteiligung ab.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Wohnmobil-Kfz-Haftpflicht):
Wohnmobil, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, Fahrzeug von Bürstner, 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kaufpreis 17.000 €, Erstzulassung 05/2006, noch nicht zugelassen, Saisonkennzeichen (April bis September), 5.000 km Fahrleistung, Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer, SF-Klassen Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20, Angebotsdatum: 23.01.2023.
Zusatzbausteine zur Wohnmobil-Versicherung
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Schutzbrief fürs Wohnmobil
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Inhaltsversicherung fürs Wohnmobil
Der Inhalt Ihres Wohnmobils (= lose Gegenstände wie Kleidung oder Wertsachen) ist nicht über die Wohnmobil-Kfz-Versicherung geschützt. Über die Reisemobilversicherung ist nur fest im Fahrzeug verbautes Inventar versichert. Dazu zählen zum Beispiel Campingtoilette, Bett, Einbauküche und -schränke. Den beweglichen Wohnmobil-Inhalt versichern Sie separat.
Bei der Allianz können Sie mit dem Zusatzbaustein CamperInhaltsSchutz Ihr Wohnmobil-Inventar versichern. Die mobile Hausratversicherung schützt den Inhalt Ihres WoMos bei Unfall, Diebstahl, Einbruch oder Wohnmobil-Brand.
- Der CamperInhaltsSchutz zahlt, wenn Ihr mitgeführtes Inventar gestohlen oder beschädigt wird. Zum Inventar zählen bewegliche Gegenstände wie Fernseher, Fotoausrüstung, Grill oder Campingmöbel.
- Die Allianz leistet bis zu 10.000 Euro Neuwerterstattung für beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände.
- Die Wohnmobil-Inventar-Versicherung schließen Sie als Ergänzung zur Teil- oder Vollkasko für Ihr Wohnmobil ab. Für nur 49,90 Euro im Jahr ist die Zusatzdeckung für Camper und Dauercamper gleichermaßen interessant.
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FahrerSchutz
- Sichert Sie finanziell ab, wenn Sie als WoMo-Fahrer bei einem Unfall verletzt werden.
- Kommt für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und individuelle Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf.
- Wer den Unfall verursacht hat, spielt keine Rolle.
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AuslandsSchadenSchutz
- Die Zusatzleistung greift bei einem nicht von Ihnen verursachten Verkehrsunfall im Ausland.
- Abgerechnet wird nach deutschem Schadenersatzrecht und deutschen Standards.
- Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro.
- Ansprüche machen Sie direkt bei der Allianz geltend.
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RabattSchutz
- Verhindert nach einem Unfall eine Beitragserhöhung und Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse in der Wohnmobilversicherung.
- Gilt für je einen Haftpflichtschaden im Jahr – unabhängig von der Höhe der Entschädigungsleistung.
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GAP-Deckung
- Zusatzversicherung für geleaste Wohnmobile (Leasingdifferenzdeckung)
- Schließt bei Totalschaden oder Verlust die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert des Kfz und Restforderung der Leasinggesellschaft. Zum Beispiel, wenn ein Brand Ihr Wohnmobil zerstört oder bei Diebstahl Ihres Wohnmobils.
- Bei der Allianz Wohnmobil-Versicherung ist der GAP-Schutz in den Produktlinien Komfort und Premium inklusive.
Leistungen der Wohnmobil-Versicherung
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Wohnmobil-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflicht ist für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben und Basis jeder Wohnmobil-Versicherung. Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten durch Ihr Reisemobil entstehen.
- Hohe Deckungssumme: Die Allianz Wohnmobil-Versicherung zahlt bis zu 100 Millionen Euro, wenn Sie fremde Fahrzeuge oder Gegenstände beschädigen. Gesetzlich vorgeschrieben sind nur 1,22 Millionen.
- Bei Personenschäden zahlt die Allianz bis zu 15 Millionen Euro. Der Gesetzgeber fordert nur sieben Millionen Euro.
- Die Allianz Wohnmobil-Haftpflichtversicherung übernimmt Umweltschäden bis fünf Millionen Euro.
- Eine Mallorca-Police ist bei der Allianz in der Kfz-Haftpflicht inklusive.
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Wohnmobil-Teilkasko
- Die Allianz Teilkasko für Ihr Wohnmobil übernimmt Schäden durch Brand, Explosion und Kurzschluss. Auch Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Schäden durch Tierbiss (z. B. Marderschaden) und Glasbruch (z. B. Glasschäden durch Steinschlag) sind abgedeckt.
- Wählen Sie die Allianz Teilkasko als Camper-Versicherung, sind Elementarschäden (z. B. durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdrutsch, Schneedruck) mitversichert. Das gilt auch für Schäden, die durch Leitungswasser (z. B. Rohrbruch) am WoMo entstehen.
- Die Teilkasko beinhaltet eine Diebstahlversicherung fürs Wohnmobil (Wohnmobil-Diebstahlschutz): Bei Diebstahl Ihres Wohnmobils erstattet Ihnen die Allianz innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung den Neupreis. Anspruch auf Neupreisentschädigung haben Sie auch bei Totalschaden Ihres Wohnmobils (z. B. durch Brand).
- Bei einem gebrauchten Reisemobil ersetzt die Allianz statt des aktuellen Zeitwerts den gezahlten Kaufpreis oder Wiederbeschaffungswert – bis zu 24 Monate nach Erwerb.
- Zusatzleistungen für Elektrofahrzeuge und Differenzkasko für geleaste Campingfahrzeuge sind bei der Allianz Wohnmobil-Teilkasko inklusive.
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Vollkasko fürs Wohnmobil
- Eine Vollkasko für Ihr Wohnmobil enthält alle Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich sind Schäden durch selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus und Hackerangriff abgedeckt.
- Kommt Ihr neues Wohnmobil durch Diebstahl oder Totalschaden abhanden, ersetzt die Vollkasko den Neupreis – bei der Allianz bis 24 Monate nach Erstzulassung.
- Bei einem Wohnmobil aus zweiter Hand erhalten Sie bei Totalschaden den Kaufpreis erstattet – bis zu 24 Monate nach Erwerb.
Wohnmobil-Versicherung: Vergleich
Wohnmobil Teilkasko
Wohnmobil Vollkasko
Schäden, die durch einen von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen sowie Personen entstehen, können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
Schäden, die durch einen von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen sowie Personen entstehen, können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
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100 Mio. €
Schäden, die durch einen von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen sowie Personen entstehen, können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
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100 Mio. €
Schäden, die durch einen von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen sowie Personen entstehen, können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
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100 Mio. €
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15 Mio. €
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15 Mio. €
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15 Mio. €
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5 Mio. €
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5 Mio. €
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5 Mio. €
Wenn Sie im europäischen Ausland mit einem fremden Fahrzeug, z.B. einem Mietwohnmobil, einen Schaden verursachen, richtet sich Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslandes. In manchen Ländern reicht die dort vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen.
Die in der Kfz-Haftpflichtversicherung integrierte sogenannte „Mallorca Police“ erweitert die Versicherung des Mietcampers so, als hätte dieser Ihre Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wenn Sie im europäischen Ausland mit einem fremden Fahrzeug, z.B. einem Mietwohnmobil, einen Schaden verursachen, richtet sich Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslandes. In manchen Ländern reicht die dort vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen.
Die in der Kfz-Haftpflichtversicherung integrierte sogenannte „Mallorca Police“ erweitert die Versicherung des Mietcampers so, als hätte dieser Ihre Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung.
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100 Mio. €
Wenn Sie im europäischen Ausland mit einem fremden Fahrzeug, z.B. einem Mietwohnmobil, einen Schaden verursachen, richtet sich Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslandes. In manchen Ländern reicht die dort vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen.
Die in der Kfz-Haftpflichtversicherung integrierte sogenannte „Mallorca Police“ erweitert die Versicherung des Mietcampers so, als hätte dieser Ihre Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung.
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100 Mio. €
Wenn Sie im europäischen Ausland mit einem fremden Fahrzeug, z.B. einem Mietwohnmobil, einen Schaden verursachen, richtet sich Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslandes. In manchen Ländern reicht die dort vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen.
Die in der Kfz-Haftpflichtversicherung integrierte sogenannte „Mallorca Police“ erweitert die Versicherung des Mietcampers so, als hätte dieser Ihre Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung.
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100 Mio. €
Die Haftpflichtversicherung versichert nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur über die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert werden.
Auch Sachschäden, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug an Ihrem Eigentum verursachen (z.B. am Zweitwagen, Garagentor oder an der Hauswand), sind im Normalfall nicht versichert. Bei der Allianz sind diese sogenannten Eigenschäden jedoch bis zu 50.000 Euro mitversichert.
Die Haftpflichtversicherung versichert nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur über die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert werden.
Auch Sachschäden, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug an Ihrem Eigentum verursachen (z.B. am Zweitwagen, Garagentor oder an der Hauswand), sind im Normalfall nicht versichert. Bei der Allianz sind diese sogenannten Eigenschäden jedoch bis zu 50.000 Euro mitversichert.
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50.000 €
Die Haftpflichtversicherung versichert nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur über die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert werden.
Auch Sachschäden, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug an Ihrem Eigentum verursachen (z.B. am Zweitwagen, Garagentor oder an der Hauswand), sind im Normalfall nicht versichert. Bei der Allianz sind diese sogenannten Eigenschäden jedoch bis zu 50.000 Euro mitversichert.
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50.000 €
Die Haftpflichtversicherung versichert nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur über die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert werden.
Auch Sachschäden, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug an Ihrem Eigentum verursachen (z.B. am Zweitwagen, Garagentor oder an der Hauswand), sind im Normalfall nicht versichert. Bei der Allianz sind diese sogenannten Eigenschäden jedoch bis zu 50.000 Euro mitversichert.
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50.000 €
Wir bieten Ihnen auch dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde – etwa, wenn Sie kurz abgelenkt waren und eine rote Ampel übersehen haben.
In solchen Fällen verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und Sie genießen vollen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen eingeschränkt war.
Wir bieten Ihnen auch dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde – etwa, wenn Sie kurz abgelenkt waren und eine rote Ampel übersehen haben.
In solchen Fällen verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und Sie genießen vollen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen eingeschränkt war.
Wir bieten Ihnen auch dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde – etwa, wenn Sie kurz abgelenkt waren und eine rote Ampel übersehen haben.
In solchen Fällen verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und Sie genießen vollen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen eingeschränkt war.
✔
Wir bieten Ihnen auch dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde – etwa, wenn Sie kurz abgelenkt waren und eine rote Ampel übersehen haben.
In solchen Fällen verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und Sie genießen vollen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen eingeschränkt war.
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Die Allianz ist bestrebt, laufend Verbesserungen der Versicherungsprodukte zu entwickeln und Ihren Kunden anzubieten. Bei Einführung neuer Versicherungsbedingungen wenden wir die darin enthaltenen Verbesserungen im Schadenfall automatisch auch auf Ihren Vertrag an. Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Das neue Produkt ist mit Ihrem bisherigen Produkt bzw. Ihrer Produktlinie und den von Ihnen gewählten Zusatzbausteinen vergleichbar.
- Das neue Produkt enthält ausschließlich Verbesserungen und keine neuen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
- Die Verbesserungen im neuen Produkt werden ohne zusätzlichen Mehrbeitrag angeboten
Die Allianz ist bestrebt, laufend Verbesserungen der Versicherungsprodukte zu entwickeln und Ihren Kunden anzubieten. Bei Einführung neuer Versicherungsbedingungen wenden wir die darin enthaltenen Verbesserungen im Schadenfall automatisch auch auf Ihren Vertrag an. Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Das neue Produkt ist mit Ihrem bisherigen Produkt bzw. Ihrer Produktlinie und den von Ihnen gewählten Zusatzbausteinen vergleichbar.
- Das neue Produkt enthält ausschließlich Verbesserungen und keine neuen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
- Die Verbesserungen im neuen Produkt werden ohne zusätzlichen Mehrbeitrag angeboten
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Die Allianz ist bestrebt, laufend Verbesserungen der Versicherungsprodukte zu entwickeln und Ihren Kunden anzubieten. Bei Einführung neuer Versicherungsbedingungen wenden wir die darin enthaltenen Verbesserungen im Schadenfall automatisch auch auf Ihren Vertrag an. Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Das neue Produkt ist mit Ihrem bisherigen Produkt bzw. Ihrer Produktlinie und den von Ihnen gewählten Zusatzbausteinen vergleichbar.
- Das neue Produkt enthält ausschließlich Verbesserungen und keine neuen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
- Die Verbesserungen im neuen Produkt werden ohne zusätzlichen Mehrbeitrag angeboten
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Die Allianz ist bestrebt, laufend Verbesserungen der Versicherungsprodukte zu entwickeln und Ihren Kunden anzubieten. Bei Einführung neuer Versicherungsbedingungen wenden wir die darin enthaltenen Verbesserungen im Schadenfall automatisch auch auf Ihren Vertrag an. Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Das neue Produkt ist mit Ihrem bisherigen Produkt bzw. Ihrer Produktlinie und den von Ihnen gewählten Zusatzbausteinen vergleichbar.
- Das neue Produkt enthält ausschließlich Verbesserungen und keine neuen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
- Die Verbesserungen im neuen Produkt werden ohne zusätzlichen Mehrbeitrag angeboten
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Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z.B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch in Wohn- oder Geschäftsräumen abhandenkommt, erstatten wir die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern oder die Kosten der Umcodierung bis zu 1.000 Euro.
Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z.B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch in Wohn- oder Geschäftsräumen abhandenkommt, erstatten wir die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern oder die Kosten der Umcodierung bis zu 1.000 Euro.
Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z.B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch in Wohn- oder Geschäftsräumen abhandenkommt, erstatten wir die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern oder die Kosten der Umcodierung bis zu 1.000 Euro.
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Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z.B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch in Wohn- oder Geschäftsräumen abhandenkommt, erstatten wir die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern oder die Kosten der Umcodierung bis zu 1.000 Euro.
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Versichert sind Schäden, die Ihnen durch ...
- ... den Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken Schäden z.B. nicht auf Haarwild.
- ... einen Tierbiss (ohne Ausschluss bestimmter Tierarten) entstehen. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 10.000 Euro, die durch den Tierbiss-Schaden entstanden sind.
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch ...
- ... den Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken Schäden z.B. nicht auf Haarwild.
- ... einen Tierbiss (ohne Ausschluss bestimmter Tierarten) entstehen. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 10.000 Euro, die durch den Tierbiss-Schaden entstanden sind.
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch ...
- ... den Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken Schäden z.B. nicht auf Haarwild.
- ... einen Tierbiss (ohne Ausschluss bestimmter Tierarten) entstehen. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 10.000 Euro, die durch den Tierbiss-Schaden entstanden sind.
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Versichert sind Schäden, die Ihnen durch ...
- ... den Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken Schäden z.B. nicht auf Haarwild.
- ... einen Tierbiss (ohne Ausschluss bestimmter Tierarten) entstehen. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 10.000 Euro, die durch den Tierbiss-Schaden entstanden sind.
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Ihre fest mit dem Fahrzeug verbundene Sonderausstattung ist ohne Begrenzung der Versicherungssumme automatisch mitversichert. Dazu zählt nicht nur die ab Werk eingebaute Sonderausstattung, sondern z.B. auch der von Ihnen angebrachte Dachträger.
Einzige Ausnahme: Sonderausstattung durch nachträgliches Fahrwerks- und Motortuning ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt.
Ihre fest mit dem Fahrzeug verbundene Sonderausstattung ist ohne Begrenzung der Versicherungssumme automatisch mitversichert. Dazu zählt nicht nur die ab Werk eingebaute Sonderausstattung, sondern z.B. auch der von Ihnen angebrachte Dachträger.
Einzige Ausnahme: Sonderausstattung durch nachträgliches Fahrwerks- und Motortuning ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt.
Ihre fest mit dem Fahrzeug verbundene Sonderausstattung ist ohne Begrenzung der Versicherungssumme automatisch mitversichert. Dazu zählt nicht nur die ab Werk eingebaute Sonderausstattung, sondern z.B. auch der von Ihnen angebrachte Dachträger.
Einzige Ausnahme: Sonderausstattung durch nachträgliches Fahrwerks- und Motortuning ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt.
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Ihre fest mit dem Fahrzeug verbundene Sonderausstattung ist ohne Begrenzung der Versicherungssumme automatisch mitversichert. Dazu zählt nicht nur die ab Werk eingebaute Sonderausstattung, sondern z.B. auch der von Ihnen angebrachte Dachträger.
Einzige Ausnahme: Sonderausstattung durch nachträgliches Fahrwerks- und Motortuning ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt.
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Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt.
Auch ein "junger Gebrauchter" verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug gezahlt haben, statt den Fahrzeugwert zum Schadenzeitpunkt.
Plus GAP-Deckung: Bei Totalschaden oder Diebstahl von geleasten oder kreditfinanzierten Wohnmobilen erstattet die Allianz den Differenzbetrag zwischen dem Netto-Ablösewert (oder der Netto-Restkreditsumme) und dem Wiederbeschaffungswert.
Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt.
Auch ein "junger Gebrauchter" verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug gezahlt haben, statt den Fahrzeugwert zum Schadenzeitpunkt.
Plus GAP-Deckung: Bei Totalschaden oder Diebstahl von geleasten oder kreditfinanzierten Wohnmobilen erstattet die Allianz den Differenzbetrag zwischen dem Netto-Ablösewert (oder der Netto-Restkreditsumme) und dem Wiederbeschaffungswert.
Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt.
Auch ein "junger Gebrauchter" verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug gezahlt haben, statt den Fahrzeugwert zum Schadenzeitpunkt.
Plus GAP-Deckung: Bei Totalschaden oder Diebstahl von geleasten oder kreditfinanzierten Wohnmobilen erstattet die Allianz den Differenzbetrag zwischen dem Netto-Ablösewert (oder der Netto-Restkreditsumme) und dem Wiederbeschaffungswert.
✔
bis zu 24 Monate
(inkl. GAP-Deckung)
Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt.
Auch ein "junger Gebrauchter" verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug gezahlt haben, statt den Fahrzeugwert zum Schadenzeitpunkt.
Plus GAP-Deckung: Bei Totalschaden oder Diebstahl von geleasten oder kreditfinanzierten Wohnmobilen erstattet die Allianz den Differenzbetrag zwischen dem Netto-Ablösewert (oder der Netto-Restkreditsumme) und dem Wiederbeschaffungswert.
✔
bis zu 24 Monate
(inkl. GAP-Deckung)
In den Produktlinien Komfort und Premium profitieren Versicherte der Allianz mit einer Teilkasko-Versicherung von diesen umfangreichen Zusatzleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge:
Zusatzschutz für den Akku:
- Folgeschäden am Akku durch Tierbiss und Kurzschluss (bis 20.000 Euro)
- Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzeinschlag (bis 20.000 Euro)
- Neupreisentschädigung bei reinen Akkuschäden (bis 36 Monate) Zustandsdiagnostik zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit (bis 1.500 Euro)
- Ausbau-/Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle, wenn Akku nicht mehr repariert werden kann (bis 2.500 Euro)
Feuer-/Brandschäden am Akku
- Kosten durch Brand oder Entzündung des Akkus Kosten für notwendige Lagerung in einem Wassercontainer
- Angefallene Standgebühren durch vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (bis 14 Tage)
Rund ums Laden
- Ein mit dem Fahrzeug verbundenes Ladekabel gegen Diebstahl- und Tierbissschäden
In den Produktlinien Komfort und Premium profitieren Versicherte der Allianz mit einer Teilkasko-Versicherung von diesen umfangreichen Zusatzleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge:
Zusatzschutz für den Akku:
- Folgeschäden am Akku durch Tierbiss und Kurzschluss (bis 20.000 Euro)
- Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzeinschlag (bis 20.000 Euro)
- Neupreisentschädigung bei reinen Akkuschäden (bis 36 Monate) Zustandsdiagnostik zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit (bis 1.500 Euro)
- Ausbau-/Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle, wenn Akku nicht mehr repariert werden kann (bis 2.500 Euro)
Feuer-/Brandschäden am Akku
- Kosten durch Brand oder Entzündung des Akkus Kosten für notwendige Lagerung in einem Wassercontainer
- Angefallene Standgebühren durch vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (bis 14 Tage)
Rund ums Laden
- Ein mit dem Fahrzeug verbundenes Ladekabel gegen Diebstahl- und Tierbissschäden
In den Produktlinien Komfort und Premium profitieren Versicherte der Allianz mit einer Teilkasko-Versicherung von diesen umfangreichen Zusatzleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge:
Zusatzschutz für den Akku:
- Folgeschäden am Akku durch Tierbiss und Kurzschluss (bis 20.000 Euro)
- Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzeinschlag (bis 20.000 Euro)
- Neupreisentschädigung bei reinen Akkuschäden (bis 36 Monate) Zustandsdiagnostik zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit (bis 1.500 Euro)
- Ausbau-/Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle, wenn Akku nicht mehr repariert werden kann (bis 2.500 Euro)
Feuer-/Brandschäden am Akku
- Kosten durch Brand oder Entzündung des Akkus Kosten für notwendige Lagerung in einem Wassercontainer
- Angefallene Standgebühren durch vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (bis 14 Tage)
Rund ums Laden
- Ein mit dem Fahrzeug verbundenes Ladekabel gegen Diebstahl- und Tierbissschäden
✔
In den Produktlinien Komfort und Premium profitieren Versicherte der Allianz mit einer Teilkasko-Versicherung von diesen umfangreichen Zusatzleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge:
Zusatzschutz für den Akku:
- Folgeschäden am Akku durch Tierbiss und Kurzschluss (bis 20.000 Euro)
- Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzeinschlag (bis 20.000 Euro)
- Neupreisentschädigung bei reinen Akkuschäden (bis 36 Monate) Zustandsdiagnostik zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit (bis 1.500 Euro)
- Ausbau-/Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle, wenn Akku nicht mehr repariert werden kann (bis 2.500 Euro)
Feuer-/Brandschäden am Akku
- Kosten durch Brand oder Entzündung des Akkus Kosten für notwendige Lagerung in einem Wassercontainer
- Angefallene Standgebühren durch vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (bis 14 Tage)
Rund ums Laden
- Ein mit dem Fahrzeug verbundenes Ladekabel gegen Diebstahl- und Tierbissschäden
✔
In den Produktlinien Komfort und Premium profitieren Versicherte der Allianz mit einer Vollkasko-Versicherung von diesen umfangreichen Zusatzleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge:
Zusatzschutz für den Akku:
- Allgefahrendeckung ohne Ausschlüsse (Verschleiß, Alterung und Konstruktionsfehler sind kein versichertes Schadensereignis!)
Rund ums Laden
- Schäden an der eigenen, fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte) durch Vandalismus oder Fehlbedienung beim Laden des Fahrzeugs oder aufgrund eines Fahrzeugfehlers sind bis 2.500 Euro versichert
In den Produktlinien Komfort und Premium profitieren Versicherte der Allianz mit einer Vollkasko-Versicherung von diesen umfangreichen Zusatzleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge:
Zusatzschutz für den Akku:
- Allgefahrendeckung ohne Ausschlüsse (Verschleiß, Alterung und Konstruktionsfehler sind kein versichertes Schadensereignis!)
Rund ums Laden
- Schäden an der eigenen, fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte) durch Vandalismus oder Fehlbedienung beim Laden des Fahrzeugs oder aufgrund eines Fahrzeugfehlers sind bis 2.500 Euro versichert
In den Produktlinien Komfort und Premium profitieren Versicherte der Allianz mit einer Vollkasko-Versicherung von diesen umfangreichen Zusatzleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge:
Zusatzschutz für den Akku:
- Allgefahrendeckung ohne Ausschlüsse (Verschleiß, Alterung und Konstruktionsfehler sind kein versichertes Schadensereignis!)
Rund ums Laden
- Schäden an der eigenen, fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte) durch Vandalismus oder Fehlbedienung beim Laden des Fahrzeugs oder aufgrund eines Fahrzeugfehlers sind bis 2.500 Euro versichert
In den Produktlinien Komfort und Premium profitieren Versicherte der Allianz mit einer Vollkasko-Versicherung von diesen umfangreichen Zusatzleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge:
Zusatzschutz für den Akku:
- Allgefahrendeckung ohne Ausschlüsse (Verschleiß, Alterung und Konstruktionsfehler sind kein versichertes Schadensereignis!)
Rund ums Laden
- Schäden an der eigenen, fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte) durch Vandalismus oder Fehlbedienung beim Laden des Fahrzeugs oder aufgrund eines Fahrzeugfehlers sind bis 2.500 Euro versichert
✔
inklusive Allgefahrendeckung
✔
✔
Die passende Versicherung finden
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Welche WoMo-Versicherung im Vergleich ist sinnvoll?
Ob Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko die beste Wohnmobilversicherung für Sie ist, hängt zum einen von der Fahrzeugnutzung ab. Zum anderen spielen Alter und Wert des Campers eine Rolle, wenn Sie Wohnmobil-Versicherungen vergleichen. Drei Beispiele, welche Versicherungsarten im WoMo-Versicherung-Vergleich empfehlenswert sind:
- Gelegenheitsfahrer: Sie nutzen Ihr Wohnmobil ein- oder zweimal im Jahr für kurze Campingtrips? Fahren Sie ein altes Reisemobil, reicht oft eine günstige Wohnmobilversicherung mit Kfz-Haftpflicht aus. Im Camper-Versicherung-Vergleich sind die Beiträge für den Basisschutz günstig. Ist das WoMo neu oder wenige Jahre alt und entsprechend wertvoll, lohnt sich auch für gelegentliche Fahrten Vollkasko als Wohnmobilversicherung.
- Familienurlauber: Sie und Ihre Familie sind viel mit dem Campingmobil unterwegs und nutzen es für längere Aufenthalte im Ausland? Eine Wohnmobil-Vollkaskoversicherung bietet Rundumschutz, zum Beispiel bei selbst verschuldeten Unfällen. Ergänzend sind Zusatzbausteine wie Premium Schutzbrief oder AuslandsSchadenSchutz sinnvoll.
- Luxuscamper: Ihr Wohnmobil ist fabrikneu oder hochwertig ausgestattet? Dann lohnt sich Wohnmobil-Vollkasko – egal, wie oft Sie das Campingfahrzeug nutzen. Vollkasko ist im Wohnmobil-Versicherung-Vergleich am teuersten, deckt aber hohe Reparaturkosten ab und erhält den Wert Ihres Campers.
Darum Allianz Wohnmobil-Versicherung wählen
Richtige Versicherung, Zulassung und Kennzeichen
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Wie kann ich einen Campervan versichern?
Wie Sie Ihren Campervan versichern, kommt darauf an, wie das Fahrzeug angemeldet ist. Haben Sie Ihren selbst ausgebauten Kleintransporter als Pkw zugelassen, schließen Sie eine reguläre Kfz-Versicherung ab. Hat Ihr Camper eine Wohnmobil-Zulassung, können Sie ihn als Wohnmobil versichern. Je nach Nutzung und Gewicht besteht auch die Möglichkeit, einen Campervan als Lkw anzumelden und zu versichern. -
Wie Wohnmobil richtig versichern – als Lkw, Pkw oder Wohnmobil?
Das kommt auf das Fahrzeug an. Nicht alle Kfz sind für Umbau bzw. Ummeldung geeignet. Informieren Sie sich vorab, ob Ihre mobile Ferienunterkunft die Voraussetzungen dafür erfüllt. Unter Umständen lohnt sich das Umschreiben, um Kfz-Versicherung zu sparen.
Zwei Beispiele:
- Wenn Sie einen selbst ausgebauten Kastenwagen als Wohnmobil zulassen und versichern, zahlen Sie für die Wohnmobil-Kfz-Versicherung meist weniger als für eine reguläre Pkw- oder Lkw-Versicherung. Für die Anmeldung als Sonderfahrzeug der Klasse M (Zweckbestimmung: "Wohnen") muss der Campervan aber bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. fest eingebautes Bett, fix installierte Kochgelegenheit).
- Bauen Sie einen Lieferwagen oder Transporter mit Lkw-Zulassung zum Camper um, ist die Versicherung als Wohnmobil über 3,5 t in der Regel günstiger als eine Lkw-Versicherung. Voraussetzung für die Umtragung in Fahrzeugklasse M sind unter anderem Schlaf-, Sitz- und Kochgelegenheit im Kfz. Um die Wohnmobil-Sicherheit zu gewährleisten, ist außerdem eine Einzelabnahme bei einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA nötig.
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Was ist der Unterschied zwischen der Kfz-Versicherung für Wohnmobil und Pkw?
Kfz-Versicherungen für Wohnmobile und Pkw sind ähnlich, aber nicht komplett identisch. Unterschiede gibt es unter anderem bei den Schadenfreiheitsklassen: Für Personenkraftwagen gibt es in der Regel bis zu 50 SF-Klassen, für Wohnmobile maximal 20. Weiterer Unterschied: Die Prämie der Autoversicherung ermitteln Versicherer mithilfe von Typklassen und Regionalklassen. Die Wohnmobil-Versicherung berechnen Anbieter, ohne diese beiden Faktoren zu berücksichtigen. -
Wohnmobil mit Saisonkennzeichen: Was beachten bei Versicherung?
Mit Saisonkennzeichen ist Ihr Wohnmobil nicht das ganze Jahr, sondern während eines bestimmten Zeitraums angemeldet. Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen, gilt der Schutz im Rahmen einer beitragsfreien Ruheversicherung auch außerhalb des aktiven Saisonzeitraums. Vorausgesetzt, Ihr Reisemobil steht in einer Garage oder auf einem umfriedeten Stellplatz, der zum Beispiel von einem Zaun begrenzt ist. -
Kann ich mein Wohnmobil als Zweitwagen versichern?
Ja, Sie können ein Wohnmobil als Zweitwagen versichern. Schließen Sie die Versicherung für das Wohnmobil beim selben Anbieter ab, bei dem Ihr Erstfahrzeug versichert ist, erhalten Sie meist besondere Konditionen. Oft stuft der Versicherer das Campingfahrzeug beispielsweise in eine bessere Schadenfreiheitsklasse ein. Das bedeutet für Sie: günstigere Beiträge bei der Camper-Versicherung. -
Welchen Führerschein brauche ich für welche Wohnmobil-Gewichtsklasse?
Welche Fahrerlaubnis Sie als Wohnmobil-Führerschein brauchen, hängt von der Gewichtsklasse des Campingfahrzeugs ab:
- Wohnmobil unter 3,5 Tonnen: Pkw-Führerschein der Klasse B
- Wohnmobil bis 4,25 Tonnen: Führerscheinerweiterung B96 ("Camping-Führerschein")
- Wohnmobil bis 7,5 Tonnen: Führerscheinklasse 3 (ausgestellt vor 1999), Lkw-Führerschein der Klasse C1 oder C
- Wohnmobil über 7,5 Tonnen: Lkw-Führerschein der Klasse C
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Gilt die Wohnmobil-Kfz-Versicherung im Ausland?
Ja, Sie sind auch bei einem Auslandsaufenthalt mit Ihrem WoMo abgesichert. Wie die meisten Camper-Versicherungen gilt die Allianz Wohnmobilversicherung innerhalb der geografischen Grenzen Europas und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Haben Sie eine Internationale Versicherungsbescheinigung, umfasst Ihr Versicherungsschutz auch dort genannte nicht europäische Länder. Dazu zählen Israel, Marokko, Tunesien sowie die außereuropäischen Teile der Türkei, Spaniens (Kanarische Inseln) und Portugals (Inselgruppe Madeira).
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Wie teuer ist die Kfz-Steuer für ein Wohnmobil?
Wohnmobil-Steuern sind von Schadstoffklasse und Fahrzeuggewicht abhängig. Pro angefangener 200 Kilogramm fordert der Fiskus für Fahrzeuge bis 2.000 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht 16, 24 oder 40 Euro. Bringt Ihr Reisemobil mehr auf die Waage, sind nochmal zehn bis 25 Euro pro angefangener 200 Kilo fällig.
Für Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von maximal 1,8 Tonnen und Schadstoffklasse 4 ist eine vergleichsweise günstige Steuerabgabe von 144 Euro fällig. Wer ein Oldtimer-Wohnmobil besitzt, zahlt pauschal 191,73 Euro im Jahr an die Steuerbehörde. Teuer ist die Wohnmobilsteuer für Campingfahrzeuge mit 7,6 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse 1 oder schlechter. 745 Euro zahlen Reiselustige für diese Wohnmobile jährlich in die Staatskasse.
Wohnmobil-Versicherung: Kosten
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Wohnmobil-Kfz-Haftpflicht):
Wohnmobil, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, Fahrzeug von Bürstner, 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kaufpreis 17.000 €, Erstzulassung 05/2006, noch nicht zugelassen, Saisonkennzeichen (April bis September), 5.000 km Fahrleistung, Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer, SF-Klassen Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20, Angebotsdatum: 23.01.2023.
Wie viel kostet eine Wohnmobil-Versicherung?
Abhängig von Anbieter und Tarif liegen WoMo-Versicherung-Kosten bei 200 bis 1.000 Euro im Jahr. Kfz-Haftpflicht als günstige Wohnmobil-Versicherung schließen Sie bei der Allianz ab 96 Euro im Jahr ab:
- Wohnmobil-Kfz-Haftpflicht-Kosten: ab 96 Euro im Jahr
- Wohnmobil-Teilkasko-Kosten: ab 253 Euro im Jahr
- Vollkasko-Wohnmobil-Kosten: ab 323 Euro im Jahr
Für die Wohnmobil-Versicherung-Kosten sind Kriterien wie Schadenfreiheitsklasse, Wohnort und Alter des Halters entscheidend. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung bei der Wohnmobil-Kaskoversicherung spielt eine Rolle. Ebenso wie die Fahrzeugart: Die Versicherung für ein Kastenwagen-Wohnmobil ist zum Beispiel günstiger als für ein vollintegriertes Premium-Reisemobil.
Bei der Beitragsberechnung ist auch die Versicherungsart relevant: Je mehr Leistungen die Camper-Versicherung abdeckt, umso höher ist der Beitrag. Zum Beispiel kostet Vollkasko fürs Wohnmobil mehr als Teilkasko. Dafür sind neben Teilkaskoschäden (z. B. Brand, Diebstahl) auch selbst verursachte Unfallschäden und Vandalismus versichert.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Wohnmobil-Kfz-Haftpflicht):
Wohnmobil, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, Fahrzeug von Bürstner, 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kaufpreis 17.000 €, Erstzulassung 05/2006, noch nicht zugelassen, Saisonkennzeichen (April bis September), 5.000 km Fahrleistung, Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer, SF-Klassen Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20, Angebotsdatum: 23.01.2023.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Wohnmobil-Kfz-Teilkasko):
Wohnmobil, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, Fahrzeug von Bürstner, 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kaufpreis 17.000 €, Erstzulassung 05/2006, noch nicht zugelassen, Saisonkennzeichen (April bis September), 5.000 km Fahrleistung, Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer, SF-Klassen Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20, Haftpflicht mit Teilkasko (Selbstbeteiligung 500 €), Angebotsdatum: 23.01.2023.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Wohnmobil-Vollkasko):
Wohnmobil, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, Fahrzeug von Bürstner, 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kaufpreis 17.000 €, Erstzulassung 05/2006, noch nicht zugelassen, Saisonkennzeichen (April bis September), 5.000 km Fahrleistung, Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer, SF-Klassen Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20, Haftpflicht mit Teilkasko und Vollkasko (Selbstbeteiligung jeweils 500 €), Angebotsdatum: 23.01.2023.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Wohnmobil-Kfz-Haftpflicht):
Wohnmobil, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, Fahrzeug von Bürstner, 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kaufpreis 17.000 €, Erstzulassung 05/2006, noch nicht zugelassen, Saisonkennzeichen (April bis September), 5.000 km Fahrleistung, Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer, SF-Klassen Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20, Angebotsdatum: 23.01.2023.
Spartipps für günstige Wohnmobilversicherung
Mit diesen Spartipps wird Ihre Reisemobilversicherung günstiger:
- Selbstbeteiligung bei Wohnmobil-Kaskoversicherung wählen: Je höher die Summe, mit der Sie sich an einem Schaden beteiligen, desto weniger zahlen Sie für die Wohnmobilversicherung.
- Wohnmobil als Zweitwagen versichern: Sie haben bei Ihrer Kfz-Versicherung bereits einen Vertrag für Ihren Pkw abgeschlossen und versichern Ihr WoMo als zweites Fahrzeug? Dann sind Ihre Wohnmobil-Vollkasko-Kosten von Beginn an günstiger.
- Reisemobil mit Saisonkennzeichen anmelden: Wer sein Campingmobil nicht ganzjährig nutzt, fährt mit Saisonzulassung bei der WoMo-Versicherung günstiger. Beiträge fallen nur für die Monate an, in denen das Reisegefährt zugelassen ist.
Wann zahlt die Wohnmobil-Versicherung, wann nicht?
Ihre Wohnmobil-Versicherung zahlt, wenn…
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… Sie einen Unfall mit Sach- oder Personenschäden verursachen. Reparaturen am eigenen Fahrzeug zahlt die Vollkasko für Ihr Wohnmobil.
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… Ihnen ein Tier vor den Camper läuft. Die Wohnmobil-Teilkasko erstattet Kosten für die Reparatur Ihres Kfz.
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… ein Sturm das rundum verschlossene Vorzelt Ihres Wohnmobils zerstört. Die Wohnmobil-Teilkasko übernimmt den Schaden.
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… WoMo-Inventar (z. B. Markise, TV-Gerät) zu Schaden kommt und Sie den Baustein CamperInhaltsSchutz gewählt haben. Sie bekommen den Neuwert der betroffenen Gegenstände bis zu 10.000 Euro erstattet.
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… ein Marder oder anderes Tier die Kabel im Motorraum Ihres WoMos zerbeißt und Folgeschäden von bis zu 10.000 Euro verursacht. Ihre Wohnmobil-Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Tierbissschäden.
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… Sie während der Fahrt etwas im Handschuhfach suchen und dabei einen Unfall verursachen. Trotz grober Fahrlässigkeit deckt die Allianz Wohnmobil-Haftpflicht Schäden Dritter ab. Reparaturkosten für Ihr eigenes WoMo tragen Sie selbst.
Ihre Wohnmobil-Versicherung zahlt nicht, wenn…
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… Sie Ihr Wohnmobil vorsätzlich beschädigen.
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… Sie ohne gültigen Führerschein mit dem Wohnmobil unterwegs sind und einen Unfall verschulden.
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… Sie einen Unfall unter Einfluss von Drogen oder Alkohol verursachen.
Häufige Fragen zur Versicherung für Wohnmobile
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Kann ich bei der Wohnmobil-Kfz-Versicherung die Schadenfreiheitsklasse übertragen?
Ja. Auch bei der Wohnmobil-Versicherung können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen. Wenn Sie zum Beispiel keine Campingreisen mehr unternehmen und Ihr Reisemobil verkaufen, können Sie Ihre unfallfreien Jahre einem Familienmitglied abtreten. Dafür füllen Sie ein Formular Ihrer Camper-Versicherung aus. -
Wie sinnvoll ist ein Saisonkennzeichen für mein Wohnmobil?
Ob sich ein Wohnmobil-Saisonkennzeichen lohnt, hängt davon ab, wie Sie Ihr Reisegefährt nutzen. Eine saisonale Zulassung ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie nur während der Sommermonate mit dem Camper unterwegs sind. Gehen Sie ganzjährig damit auf Reisen, ist eine reguläre Zulassung meist die bessere Wahl. -
Ist das Elektrowohnmobil in der Wohnmobil-Versicherung inkludiert?
Ja. Mit der Allianz Wohnmobil-Versicherung können Sie auch Ihr vollelektrisches Wohnmobil versichern. Schließen Sie als Camper-Versicherung eine Teilkasko oder Vollkasko in der Produktlinie Komfort oder Premium ab, ist eine Elektro-Zusatzdeckung inkludiert. Der Extraschutz beinhaltet umfangreiche Leistungen speziell für Akku und Ladezubehör des E-Wohnmobils. Dazu gehören unter anderem:
- Folgeschäden am Akku durch Tierbiss, Kurzschluss und Überspannung sind bis 20.000 Euro abgedeckt.
- Ist keine Reparatur des WoMo-Akkus mehr möglich, übernimmt die Allianz Ausbau- und Verbringungskosten bis 2.500 Euro.
- Bei reinen Akkuschäden haben Sie bis zu 36 Monate Anspruch auf Neupreisentschädigung.
- Die Vollkasko fürs E-Wohnmobil beinhaltet eine Allgefahrendeckung, die bei fast allen Akku-Schäden greift. Sogar Schäden, die an Ihrer eigenen, fest installierten Ladestation durch Fehlbedienung beim Laden entstehen, sind bis 2.500 Euro versichert.


Mo bis Sa 8-20 Uhr

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