- Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben und Basis jeder Wohnmobil-Kfz-Versicherung. Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten durch Ihr Reisemobil entstehen.
- Hohe Deckungssumme: Die Allianz Wohnmobil-Versicherung zahlt bis zu 100 Millionen Euro, wenn Sie fremde Fahrzeuge oder Gegenstände beschädigen. Gesetzlich vorgeschrieben sind nur 1,22 Millionen.
- Bei Personenschäden zahlt die Allianz bis zu 15 Millionen Euro. Der Gesetzgeber fordert nur sieben Millionen Euro.
- Umweltschäden bis fünf Millionen Euro übernimmt die Allianz Wohnmobil-Haftpflichtversicherung.
- Eine Mallorca-Police ist bei der Allianz in der Kfz-Haftpflicht eingeschlossen.
Kurz erklärt in 30 Sekunden
Wohnmobil-Versicherung: Auf den Punkt gebracht
- Sie fragen sich, wie Sie Ihr Wohnmobil am besten versichern und welche Zulassung (Pkw, Lkw, WoMo, mit Saisonkennzeichen) sinnvoll ist? Hier finden Sie wichtige Infos und Tipps auf einen Blick.
- Ihre Allianz Wohnmobil-Versicherung erweitern Sie mit verschiedenen Zusatzbausteinen. Mit dem CamperInhaltsSchutz ist zum Beispiel auch der Inhalt Ihres Campingfahrzeugs versichert.
- Als Kfz-Versicherung für Wohnmobile schließen Sie Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko ab. Die Wohnmobil-Haftpflicht greift, wenn Sie mit Ihrem Reisegefährt Dritte schädigen. Eine Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen WoMo ab.
- Kosten für eine günstige Wohnmobilversicherung beginnen bei der Allianz bei 96 Euro im Jahr. Der Beitrag hängt von Faktoren wie Schadenfreiheitsklasse und Selbstbeteiligung ab.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Wohnmobil-Kfz-Haftpflicht):
Wohnmobil, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, Fahrzeug von Bürstner, 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kaufpreis 17.000 €, Erstzulassung 05/2006, noch nicht zugelassen, Saisonkennzeichen (April bis September), 5.000 km Fahrleistung, Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer, SF-Klassen Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20, Angebotsdatum: 23.01.2023.
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Ihr Schutz bei der Allianz
Leistungen der Wohnmobil-Versicherung
Welche Versicherung Ihrem Wohnmobil optimalen Schutz bietet, hängt davon ab, wie Sie es nutzen. Sind Sie viel mit dem Campingfahrzeug unterwegs und stellen es bei jedem Wetter draußen ab, sind Vollkasko oder Teilkasko am besten geeignet.
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Wohnmobil-Haftpflichtversicherung
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Wohnmobil-Teilkasko
- Die Wohnmobil-Teilkaskoversicherung übernimmt unter anderem Schäden durch Brand, Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Glasbruch (z. B. durch Steinschlag beschädigte Verglasung). Auch Schäden durch Elementarereignisse (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung) oder Naturgewalten (z. B. Lawinen, Erdrutsche) sind mitversichert.
- Bei Totalschaden oder Verlust durch Diebstahl leistet die Allianz Teilkasko Neuwertersatz. Sprich: Sie erhalten innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung den Neupreis des Wohnmobils erstattet.
- Bei einem gebrauchten Reisemobil ersetzt die Allianz statt des aktuellen Zeitwerts den von Ihnen gezahlten Kaufpreis oder Wiederbeschaffungswert – bis zu 24 Monate nach Erwerb. So können Sie ein gleichwertiges Wohnmobil kaufen.
- Zusatzleistungen für Elektrofahrzeuge und Differenzkasko für geleaste Campingfahrzeuge sind bei der Allianz Wohnmobil-Teilkasko inklusive.
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Wohnmobil-Vollkasko
- Eine Vollkaskoversicherung für Ihr Wohnmobil enthält alle Versicherungsleistungen der Teilkasko. Zusätzlich sind Schäden durch selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus und Hackerangriff abgedeckt.
- Hat Ihr neues WoMo einen Totalschaden oder wird gestohlen, zahlt die Vollkasko für Ihr Wohnmobil den Neupreis – bei der Allianz bis 24 Monate nach Erstzulassung.
- Bei einem Wohnmobil aus zweiter Hand erhalten Sie bei Totalschaden den Kaufpreis erstattet – bis zu 24 Monate nach Erwerb.
Sie haben Fragen zu Camper-Versicherungen? Wir beraten Sie gerne.
Sie wollen Ihre WoMo-Versicherung-Kosten ermitteln? Hier berechnen Sie Ihren Tarif.
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Individueller Schutz
Zusatzbausteine zur Wohnmobil-Versicherung
Ihre Wohnmobil-Haftpflicht können Sie mit verschiedenen Zusatzleistungen erweitern. Eine sinnvolle Ergänzung ist zum Beispiel der CamperInhaltsSchutz als Inventarversicherung für Ihr Wohnmobil.
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Wohnmobil Schutzbrief
Der Premium Schutzbrief der Allianz macht Sie bei Pannen schnell wieder mobil – und greift direkt ab Ihrer Haustüre. Mit der Zusatzleistung sind Sie auch außerhalb Deutschlands abgesichert. Einen separaten Auslandsschutzbrief oder die Mitgliedschaft in einem Reisemobilclub können Sie sich sparen.
- Jahresbeitrag nur 29,90 Euro
- Pannenhilfe bis zu 100 Euro
- Abschleppen zur Wunschwerkstatt: Kosten erstattet die Allianz bis zu 200 Euro.
- Bergen ohne Kostenlimit
- Sie möchten mit Bahn oder Mietwagen weiter- oder heimreisen? Bei der Allianz kein Problem. Ab einer Entfernung von 1.200 Kilometern ist sogar Rücktransport per Flieger möglich.
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Inhaltsversicherung fürs Wohnmobil
Der Inhalt Ihres Wohnmobils (= lose Gegenstände wie Kleidung oder Wertsachen) ist nicht über die Wohnmobil-Kfz-Versicherung geschützt. Bei der Allianz schließen Sie als Inhaltsversicherung für Ihr Wohnmobil den Zusatzbaustein CamperInhaltsSchutz ab. Die mobile Hausratversicherung schützt Ihr WoMo-Inventar bei Unfall, Diebstahl, Einbruch oder Brand.
- Der CamperInhaltsSchutz zahlt, wenn Ihr mitgeführtes Inventar gestohlen oder beschädigt wird – zum Beispiel Fernseher, Campingmöbel oder Fotoausrüstung.
- Im Schadenfall leistet die Allianz bis zu 10.000 Euro Neuwerterstattung für beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände.
- Diese sinnvolle Ergänzung zur Teil- oder Vollkasko Ihrer Wohnwagenversicherung erhalten Sie für nur 49,90 Euro im Jahr. Die Zusatzdeckung ist für Camper und Dauercamper gleichermaßen interessant.
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FahrerSchutz
- Schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie als WoMo-Fahrer bei einem Unfall verletzt werden.
- Kommt für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und individuelle Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf.
- Wer den Unfall verursacht hat, spielt keine Rolle.
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AuslandsSchadenSchutz
- Die Zusatzleistung greift bei einem nicht von Ihnen verursachten Verkehrsunfall im Ausland.
- Abgerechnet wird nach deutschem Schadenersatzrecht und deutschen Standards.
- Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro.
- Ansprüche machen Sie direkt bei der Allianz geltend.
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RabattSchutz
- Verhindert nach einem Unfall eine Beitragserhöhung und Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse in der Wohnmobilversicherung.
- Gilt für je einen Haftpflichtschaden im Jahr – unabhängig von der Höhe der Entschädigungsleistung.
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GAP-Deckung
- Zusatzversicherung für geleaste Wohnmobile (Leasingdifferenzdeckung)
- Schließt bei Totalschaden oder Verlust die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert des Kfz und Restforderung der Leasinggesellschaft.
- Bei der Allianz Wohnmobil-Versicherung ist der GAP-Schutz in den Produktlinien Komfort und Premium inklusive.
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Allianz Produkte
Wohnmobil-Versicherung: Vergleich
Die günstigste Wohnmobilversicherung im Vergleich ist die Kfz-Haftpflicht. Teilkasko und Vollkasko kosten als Camper-Versicherungen im Vergleich etwas mehr. Dafür schützen sie Ihr Reisemobil umfassender. Die Tabelle zeigt die Allianz Produkte im Wohnmobil-Versicherung-Vergleich:
Haftpflicht
Teilkasko
Vollkasko
Versicherungssumme je Schaden (100 Mio. €)
Schäden, die durch einen von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen sowie Personen entstehen, können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
Versicherungssumme je Schaden (100 Mio. €)
Schäden, die durch einen von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen sowie Personen entstehen, können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
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Versicherungssumme je Schaden (100 Mio. €)
Schäden, die durch einen von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen sowie Personen entstehen, können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
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Versicherungssumme je Schaden (100 Mio. €)
Schäden, die durch einen von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen sowie Personen entstehen, können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
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davon Versicherungssumme bei Personenschäden (15 Mio. €)
Schädigen Sie bei einem Verkehrsunfall andere Menschen, spricht man von Personenschäden. Diese können oft erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
davon Versicherungssumme bei Personenschäden (15 Mio. €)
Schädigen Sie bei einem Verkehrsunfall andere Menschen, spricht man von Personenschäden. Diese können oft erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
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davon Versicherungssumme bei Personenschäden (15 Mio. €)
Schädigen Sie bei einem Verkehrsunfall andere Menschen, spricht man von Personenschäden. Diese können oft erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
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davon Versicherungssumme bei Personenschäden (15 Mio. €)
Schädigen Sie bei einem Verkehrsunfall andere Menschen, spricht man von Personenschäden. Diese können oft erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Die von der Allianz versicherte Summe ist weit höher, als vom Gesetzgeber europaweit als Mindestversicherungssumme vorgeschrieben.
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davon Versicherungssumme bei Umweltschäden (5 Mio. €)
Schädigen Sie geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden, spricht man von Umweltschäden. Diese sind bei der Allianz bis 5 Mio. Euro mitversichert. Verschmutzt zum Beispiel nach einem Unfall auslaufendes Öl aus Ihrem Fahrzeug die Umwelt, übernehmen wir für Sie die Kosten der Sanierungsmaßnahme.
davon Versicherungssumme bei Umweltschäden (5 Mio. €)
Schädigen Sie geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden, spricht man von Umweltschäden. Diese sind bei der Allianz bis 5 Mio. Euro mitversichert. Verschmutzt zum Beispiel nach einem Unfall auslaufendes Öl aus Ihrem Fahrzeug die Umwelt, übernehmen wir für Sie die Kosten der Sanierungsmaßnahme.
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davon Versicherungssumme bei Umweltschäden (5 Mio. €)
Schädigen Sie geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden, spricht man von Umweltschäden. Diese sind bei der Allianz bis 5 Mio. Euro mitversichert. Verschmutzt zum Beispiel nach einem Unfall auslaufendes Öl aus Ihrem Fahrzeug die Umwelt, übernehmen wir für Sie die Kosten der Sanierungsmaßnahme.
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davon Versicherungssumme bei Umweltschäden (5 Mio. €)
Schädigen Sie geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden, spricht man von Umweltschäden. Diese sind bei der Allianz bis 5 Mio. Euro mitversichert. Verschmutzt zum Beispiel nach einem Unfall auslaufendes Öl aus Ihrem Fahrzeug die Umwelt, übernehmen wir für Sie die Kosten der Sanierungsmaßnahme.
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Versicherungssumme bei Nutzung fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police): 100 Mio. €
Wenn Sie im europäischen Ausland mit einem fremden Fahrzeug, z.B. einem Mietwohnmobil, einen Schaden verursachen, richtet sich Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslandes. In manchen Ländern reicht die dort vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen.
Die in der Kfz-Haftpflichtversicherung integrierte sogenannte „Mallorca Police“ erweitert die Versicherung des Mietcampers so, als hätte dieser Ihre Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung.
Versicherungssumme bei Nutzung fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police): 100 Mio. €
Wenn Sie im europäischen Ausland mit einem fremden Fahrzeug, z.B. einem Mietwohnmobil, einen Schaden verursachen, richtet sich Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslandes. In manchen Ländern reicht die dort vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen.
Die in der Kfz-Haftpflichtversicherung integrierte sogenannte „Mallorca Police“ erweitert die Versicherung des Mietcampers so, als hätte dieser Ihre Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung.
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Versicherungssumme bei Nutzung fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police): 100 Mio. €
Wenn Sie im europäischen Ausland mit einem fremden Fahrzeug, z.B. einem Mietwohnmobil, einen Schaden verursachen, richtet sich Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslandes. In manchen Ländern reicht die dort vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen.
Die in der Kfz-Haftpflichtversicherung integrierte sogenannte „Mallorca Police“ erweitert die Versicherung des Mietcampers so, als hätte dieser Ihre Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung.
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Versicherungssumme bei Nutzung fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police): 100 Mio. €
Wenn Sie im europäischen Ausland mit einem fremden Fahrzeug, z.B. einem Mietwohnmobil, einen Schaden verursachen, richtet sich Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslandes. In manchen Ländern reicht die dort vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen.
Die in der Kfz-Haftpflichtversicherung integrierte sogenannte „Mallorca Police“ erweitert die Versicherung des Mietcampers so, als hätte dieser Ihre Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung.
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Schäden an Ihrem Eigentum, durch das eigene Kfz verursacht (bis 50.000 €)
Die Haftpflichtversicherung versichert nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur über die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert werden.
Auch Sachschäden, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug an Ihrem Eigentum verursachen (z.B. am Zweitwagen, Garagentor oder an der Hauswand), sind im Normalfall nicht versichert. Bei der Allianz sind diese sogenannten Eigenschäden jedoch bis zu 50.000 Euro mitversichert.
Schäden an Ihrem Eigentum, durch das eigene Kfz verursacht (bis 50.000 €)
Die Haftpflichtversicherung versichert nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur über die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert werden.
Auch Sachschäden, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug an Ihrem Eigentum verursachen (z.B. am Zweitwagen, Garagentor oder an der Hauswand), sind im Normalfall nicht versichert. Bei der Allianz sind diese sogenannten Eigenschäden jedoch bis zu 50.000 Euro mitversichert.
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Schäden an Ihrem Eigentum, durch das eigene Kfz verursacht (bis 50.000 €)
Die Haftpflichtversicherung versichert nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur über die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert werden.
Auch Sachschäden, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug an Ihrem Eigentum verursachen (z.B. am Zweitwagen, Garagentor oder an der Hauswand), sind im Normalfall nicht versichert. Bei der Allianz sind diese sogenannten Eigenschäden jedoch bis zu 50.000 Euro mitversichert.
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Schäden an Ihrem Eigentum, durch das eigene Kfz verursacht (bis 50.000 €)
Die Haftpflichtversicherung versichert nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur über die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert werden.
Auch Sachschäden, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug an Ihrem Eigentum verursachen (z.B. am Zweitwagen, Garagentor oder an der Hauswand), sind im Normalfall nicht versichert. Bei der Allianz sind diese sogenannten Eigenschäden jedoch bis zu 50.000 Euro mitversichert.
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Grob fahrlässige Handlungen mitversichert
Wir bieten Ihnen auch dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde – etwa, wenn Sie kurz abgelenkt waren und eine rote Ampel übersehen haben.
In solchen Fällen verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und Sie genießen vollen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen eingeschränkt war.
Grob fahrlässige Handlungen mitversichert
Wir bieten Ihnen auch dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde – etwa, wenn Sie kurz abgelenkt waren und eine rote Ampel übersehen haben.
In solchen Fällen verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und Sie genießen vollen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen eingeschränkt war.
Grob fahrlässige Handlungen mitversichert
Wir bieten Ihnen auch dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde – etwa, wenn Sie kurz abgelenkt waren und eine rote Ampel übersehen haben.
In solchen Fällen verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und Sie genießen vollen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen eingeschränkt war.
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Grob fahrlässige Handlungen mitversichert
Wir bieten Ihnen auch dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde – etwa, wenn Sie kurz abgelenkt waren und eine rote Ampel übersehen haben.
In solchen Fällen verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und Sie genießen vollen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen eingeschränkt war.
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Update-Garantie
Die Allianz ist bestrebt, laufend Verbesserungen der Versicherungsprodukte zu entwickeln und Ihren Kunden anzubieten. Bei Einführung neuer Versicherungsbedingungen wenden wir die darin enthaltenen Verbesserungen im Schadenfall automatisch auch auf Ihren Vertrag an. Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Das neue Produkt ist mit Ihrem bisherigen Produkt bzw. Ihrer Produktlinie und den von Ihnen gewählten Zusatzbausteinen vergleichbar.
- Das neue Produkt enthält ausschließlich Verbesserungen und keine neuen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
- Die Verbesserungen im neuen Produkt werden ohne zusätzlichen Mehrbeitrag angeboten
Update-Garantie
Die Allianz ist bestrebt, laufend Verbesserungen der Versicherungsprodukte zu entwickeln und Ihren Kunden anzubieten. Bei Einführung neuer Versicherungsbedingungen wenden wir die darin enthaltenen Verbesserungen im Schadenfall automatisch auch auf Ihren Vertrag an. Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Das neue Produkt ist mit Ihrem bisherigen Produkt bzw. Ihrer Produktlinie und den von Ihnen gewählten Zusatzbausteinen vergleichbar.
- Das neue Produkt enthält ausschließlich Verbesserungen und keine neuen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
- Die Verbesserungen im neuen Produkt werden ohne zusätzlichen Mehrbeitrag angeboten
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Update-Garantie
Die Allianz ist bestrebt, laufend Verbesserungen der Versicherungsprodukte zu entwickeln und Ihren Kunden anzubieten. Bei Einführung neuer Versicherungsbedingungen wenden wir die darin enthaltenen Verbesserungen im Schadenfall automatisch auch auf Ihren Vertrag an. Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Das neue Produkt ist mit Ihrem bisherigen Produkt bzw. Ihrer Produktlinie und den von Ihnen gewählten Zusatzbausteinen vergleichbar.
- Das neue Produkt enthält ausschließlich Verbesserungen und keine neuen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
- Die Verbesserungen im neuen Produkt werden ohne zusätzlichen Mehrbeitrag angeboten
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Update-Garantie
Die Allianz ist bestrebt, laufend Verbesserungen der Versicherungsprodukte zu entwickeln und Ihren Kunden anzubieten. Bei Einführung neuer Versicherungsbedingungen wenden wir die darin enthaltenen Verbesserungen im Schadenfall automatisch auch auf Ihren Vertrag an. Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Das neue Produkt ist mit Ihrem bisherigen Produkt bzw. Ihrer Produktlinie und den von Ihnen gewählten Zusatzbausteinen vergleichbar.
- Das neue Produkt enthält ausschließlich Verbesserungen und keine neuen Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
- Die Verbesserungen im neuen Produkt werden ohne zusätzlichen Mehrbeitrag angeboten
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Diebstahl
Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z.B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch in Wohn- oder Geschäftsräumen abhandenkommt, erstatten wir die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern oder die Kosten der Umcodierung bis zu 1.000 Euro.
Diebstahl
Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z.B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch in Wohn- oder Geschäftsräumen abhandenkommt, erstatten wir die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern oder die Kosten der Umcodierung bis zu 1.000 Euro.
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Diebstahl
Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z.B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch in Wohn- oder Geschäftsräumen abhandenkommt, erstatten wir die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern oder die Kosten der Umcodierung bis zu 1.000 Euro.
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Diebstahl
Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z.B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch in Wohn- oder Geschäftsräumen abhandenkommt, erstatten wir die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern oder die Kosten der Umcodierung bis zu 1.000 Euro.
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Brand, Explosion oder Kurzschluss
Versichert sind Schäden, die Ihnen unmittelbar durch einen Brand oder eine Explosion entstehen. Zusätzlich sind Schäden an der Verkabelung Ihres Fahrzeugs durch Kurzschluss und deren Folgeschäden bis 10.000 Euro mitversichert.
Brand, Explosion oder Kurzschluss
Versichert sind Schäden, die Ihnen unmittelbar durch einen Brand oder eine Explosion entstehen. Zusätzlich sind Schäden an der Verkabelung Ihres Fahrzeugs durch Kurzschluss und deren Folgeschäden bis 10.000 Euro mitversichert.
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Brand, Explosion oder Kurzschluss
Versichert sind Schäden, die Ihnen unmittelbar durch einen Brand oder eine Explosion entstehen. Zusätzlich sind Schäden an der Verkabelung Ihres Fahrzeugs durch Kurzschluss und deren Folgeschäden bis 10.000 Euro mitversichert.
Brand, Explosion oder Kurzschluss
Versichert sind Schäden, die Ihnen unmittelbar durch einen Brand oder eine Explosion entstehen. Zusätzlich sind Schäden an der Verkabelung Ihres Fahrzeugs durch Kurzschluss und deren Folgeschäden bis 10.000 Euro mitversichert.
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch den Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken Schäden z.B. nicht auf Haarwild. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 10.000 Euro, die durch diesen Schaden entstanden sind.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch den Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken Schäden z.B. nicht auf Haarwild. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 10.000 Euro, die durch diesen Schaden entstanden sind.
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch den Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken Schäden z.B. nicht auf Haarwild. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 10.000 Euro, die durch diesen Schaden entstanden sind.
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch den Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken Schäden z.B. nicht auf Haarwild. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 10.000 Euro, die durch diesen Schaden entstanden sind.
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Tierbiss, ohne Ausschluss bestimmter Tierarten (inklusive Folgeschaden bis 10.000 €)
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z.B. Marder, aber auch jedes andere Tier) entstehen. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 10.000 Euro, die durch diesen Schaden entstanden sind.
Tierbiss, ohne Ausschluss bestimmter Tierarten (inklusive Folgeschaden bis 10.000 €)
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z.B. Marder, aber auch jedes andere Tier) entstehen. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 10.000 Euro, die durch diesen Schaden entstanden sind.
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Tierbiss, ohne Ausschluss bestimmter Tierarten (inklusive Folgeschaden bis 10.000 €)
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z.B. Marder, aber auch jedes andere Tier) entstehen. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 10.000 Euro, die durch diesen Schaden entstanden sind.
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Tierbiss, ohne Ausschluss bestimmter Tierarten (inklusive Folgeschaden bis 10.000 €)
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z.B. Marder, aber auch jedes andere Tier) entstehen. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 10.000 Euro, die durch diesen Schaden entstanden sind.
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Elementarschäden
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder Dachlawinen sowie durch Brand, Explosion und Blitzschlag entstehen.
Elementarschäden
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder Dachlawinen sowie durch Brand, Explosion und Blitzschlag entstehen.
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Elementarschäden
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder Dachlawinen sowie durch Brand, Explosion und Blitzschlag entstehen.
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Elementarschäden
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder Dachlawinen sowie durch Brand, Explosion und Blitzschlag entstehen.
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Glasschäden (ohne Glaspartner)
Wir verzichten auf einen Selbstbehalt, wenn der Glasbruchschaden repariert wird (jedoch nicht, wenn die Scheibe komplett ausgetauscht werden muss).
Glasschäden (ohne Glaspartner)
Wir verzichten auf einen Selbstbehalt, wenn der Glasbruchschaden repariert wird (jedoch nicht, wenn die Scheibe komplett ausgetauscht werden muss).
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Glasschäden (ohne Glaspartner)
Wir verzichten auf einen Selbstbehalt, wenn der Glasbruchschaden repariert wird (jedoch nicht, wenn die Scheibe komplett ausgetauscht werden muss).
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Glasschäden (ohne Glaspartner)
Wir verzichten auf einen Selbstbehalt, wenn der Glasbruchschaden repariert wird (jedoch nicht, wenn die Scheibe komplett ausgetauscht werden muss).
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Leitungswasser, Schneedruck, Schneebruch
Leitungswasser, Schneedruck, Schneebruch
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Leitungswasser, Schneedruck, Schneebruch
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Leitungswasser, Schneedruck, Schneebruch
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Überführungs- und Zulassungskosten
Bei einem versicherten Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzen wir Ihnen die Kosten für die Zulassung des Ersatzfahrzeugs bis 200 Euro, sowie die Überführungskosten bis 1.000 Euro.
Überführungs- und Zulassungskosten
Bei einem versicherten Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzen wir Ihnen die Kosten für die Zulassung des Ersatzfahrzeugs bis 200 Euro, sowie die Überführungskosten bis 1.000 Euro.
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Überführungs- und Zulassungskosten
Bei einem versicherten Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzen wir Ihnen die Kosten für die Zulassung des Ersatzfahrzeugs bis 200 Euro, sowie die Überführungskosten bis 1.000 Euro.
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Überführungs- und Zulassungskosten
Bei einem versicherten Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzen wir Ihnen die Kosten für die Zulassung des Ersatzfahrzeugs bis 200 Euro, sowie die Überführungskosten bis 1.000 Euro.
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Schäden bei Benutzung von Fähren (Havarie-Grosse)
Versichert sind Schäden durch Kollision, Strandung oder Untergang einer Fähre und das Überbordgehen des Fahrzeugs bei der Benutzung von Schiffen und Fähren, sogenannte Havarie-Grosse.
Schäden bei Benutzung von Fähren (Havarie-Grosse)
Versichert sind Schäden durch Kollision, Strandung oder Untergang einer Fähre und das Überbordgehen des Fahrzeugs bei der Benutzung von Schiffen und Fähren, sogenannte Havarie-Grosse.
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Schäden bei Benutzung von Fähren (Havarie-Grosse)
Versichert sind Schäden durch Kollision, Strandung oder Untergang einer Fähre und das Überbordgehen des Fahrzeugs bei der Benutzung von Schiffen und Fähren, sogenannte Havarie-Grosse.
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Schäden bei Benutzung von Fähren (Havarie-Grosse)
Versichert sind Schäden durch Kollision, Strandung oder Untergang einer Fähre und das Überbordgehen des Fahrzeugs bei der Benutzung von Schiffen und Fähren, sogenannte Havarie-Grosse.
✔
Sonderausstattung
Ihre fest mit dem Fahrzeug verbundene Sonderausstattung ist ohne Begrenzung der Versicherungssumme automatisch mitversichert. Dazu zählt nicht nur die ab Werk eingebaute Sonderausstattung, sondern z.B. auch der von Ihnen angebrachte Dachträger.
Einzige Ausnahme: Sonderausstattung durch nachträgliches Fahrwerks- und Motortuning ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt.
Sonderausstattung
Ihre fest mit dem Fahrzeug verbundene Sonderausstattung ist ohne Begrenzung der Versicherungssumme automatisch mitversichert. Dazu zählt nicht nur die ab Werk eingebaute Sonderausstattung, sondern z.B. auch der von Ihnen angebrachte Dachträger.
Einzige Ausnahme: Sonderausstattung durch nachträgliches Fahrwerks- und Motortuning ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt.
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Sonderausstattung
Ihre fest mit dem Fahrzeug verbundene Sonderausstattung ist ohne Begrenzung der Versicherungssumme automatisch mitversichert. Dazu zählt nicht nur die ab Werk eingebaute Sonderausstattung, sondern z.B. auch der von Ihnen angebrachte Dachträger.
Einzige Ausnahme: Sonderausstattung durch nachträgliches Fahrwerks- und Motortuning ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt.
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Sonderausstattung
Ihre fest mit dem Fahrzeug verbundene Sonderausstattung ist ohne Begrenzung der Versicherungssumme automatisch mitversichert. Dazu zählt nicht nur die ab Werk eingebaute Sonderausstattung, sondern z.B. auch der von Ihnen angebrachte Dachträger.
Einzige Ausnahme: Sonderausstattung durch nachträgliches Fahrwerks- und Motortuning ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt.
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Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung (bis zu 24 Monate)
Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt.
Auch ein "junger Gebrauchter" verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug gezahlt haben, statt den Fahrzeugwert zum Schadenzeitpunkt.
Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung (bis zu 24 Monate)
Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt.
Auch ein "junger Gebrauchter" verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug gezahlt haben, statt den Fahrzeugwert zum Schadenzeitpunkt.
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Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung (bis zu 24 Monate)
Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt.
Auch ein "junger Gebrauchter" verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug gezahlt haben, statt den Fahrzeugwert zum Schadenzeitpunkt.
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Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung (bis zu 24 Monate)
Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt.
Auch ein "junger Gebrauchter" verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen für den genannten Zeitraum den Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug gezahlt haben, statt den Fahrzeugwert zum Schadenzeitpunkt.
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GAP-Deckung/Differenzkasko
Bei Totalschaden oder Diebstahl von geleasten oder kreditfinanzierten Wohnmobilen erstattet die Allianz den Differenzbetrag zwischen dem Netto-Ablösewert (oder der Netto-Restkreditsumme) und dem Wiederbeschaffungswert.
Abgeleitet vom englischen Wort „gap“ (Lücke), heißt diese Leistung auch GAP-Deckung.
GAP-Deckung/Differenzkasko
Bei Totalschaden oder Diebstahl von geleasten oder kreditfinanzierten Wohnmobilen erstattet die Allianz den Differenzbetrag zwischen dem Netto-Ablösewert (oder der Netto-Restkreditsumme) und dem Wiederbeschaffungswert.
Abgeleitet vom englischen Wort „gap“ (Lücke), heißt diese Leistung auch GAP-Deckung.
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GAP-Deckung/Differenzkasko
Bei Totalschaden oder Diebstahl von geleasten oder kreditfinanzierten Wohnmobilen erstattet die Allianz den Differenzbetrag zwischen dem Netto-Ablösewert (oder der Netto-Restkreditsumme) und dem Wiederbeschaffungswert.
Abgeleitet vom englischen Wort „gap“ (Lücke), heißt diese Leistung auch GAP-Deckung.
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GAP-Deckung/Differenzkasko
Bei Totalschaden oder Diebstahl von geleasten oder kreditfinanzierten Wohnmobilen erstattet die Allianz den Differenzbetrag zwischen dem Netto-Ablösewert (oder der Netto-Restkreditsumme) und dem Wiederbeschaffungswert.
Abgeleitet vom englischen Wort „gap“ (Lücke), heißt diese Leistung auch GAP-Deckung.
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Zusatzschutz für Elektro
In den Produktlinien Komfort und Premium profitieren Versicherte der Allianz von diesen umfangreichen Zusatzleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge:
- Neupreisentschädigung auch für den Akku (24 Monate in Komfort, 36 Monate in Premium) ohne Abzug "neu für alt".
- Allgefahrendeckung für den Akku im Rahmen der Vollkasko: Versichert ist jede Beschädigung des Akkus, außer Abnutzung und Verschleiß sowie Material- und Konstruktionsfehler.
- Zusätzlich Übernahme der Reparatur-Diagnostik-Kosten zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit des Akkus bis 1.500 Euro.
- Eigene Wallbox bzw. Induktionsplatte ist gegen Vandalismus und Schäden durch Fehlbedienung beim Ladevorgang versichert.Ladekabel ist gegen Diebstahl und Tierbiss während des Aufladens versichert.
- Folgeschäden am Akku nach Tierbiss und Kurzschluss sind in der Teilkasko bis 20.000 Euro mitversichert.
- Mitversichert sind im Rahmen der Teilkasko auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro.
Außerdem übernimmt die Allianz diese anfallenden Entsorgungskosten:
- Kosten für Wassercontainer ohne Begrenzung
- Standkosten (z.B. in der Werkstatt) bis zu 14 Tage
- Kosten für Ausbau und Verbringung des Akkus und zusätzlich die tatsächliche Entsorgung bis 2.500 Euro, sofern kein Dritter dazu verpflichtet ist
Zusatzschutz für Elektro
In den Produktlinien Komfort und Premium profitieren Versicherte der Allianz von diesen umfangreichen Zusatzleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge:
- Neupreisentschädigung auch für den Akku (24 Monate in Komfort, 36 Monate in Premium) ohne Abzug "neu für alt".
- Allgefahrendeckung für den Akku im Rahmen der Vollkasko: Versichert ist jede Beschädigung des Akkus, außer Abnutzung und Verschleiß sowie Material- und Konstruktionsfehler.
- Zusätzlich Übernahme der Reparatur-Diagnostik-Kosten zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit des Akkus bis 1.500 Euro.
- Eigene Wallbox bzw. Induktionsplatte ist gegen Vandalismus und Schäden durch Fehlbedienung beim Ladevorgang versichert.Ladekabel ist gegen Diebstahl und Tierbiss während des Aufladens versichert.
- Folgeschäden am Akku nach Tierbiss und Kurzschluss sind in der Teilkasko bis 20.000 Euro mitversichert.
- Mitversichert sind im Rahmen der Teilkasko auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro.
Außerdem übernimmt die Allianz diese anfallenden Entsorgungskosten:
- Kosten für Wassercontainer ohne Begrenzung
- Standkosten (z.B. in der Werkstatt) bis zu 14 Tage
- Kosten für Ausbau und Verbringung des Akkus und zusätzlich die tatsächliche Entsorgung bis 2.500 Euro, sofern kein Dritter dazu verpflichtet ist
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Zusatzschutz für Elektro
In den Produktlinien Komfort und Premium profitieren Versicherte der Allianz von diesen umfangreichen Zusatzleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge:
- Neupreisentschädigung auch für den Akku (24 Monate in Komfort, 36 Monate in Premium) ohne Abzug "neu für alt".
- Allgefahrendeckung für den Akku im Rahmen der Vollkasko: Versichert ist jede Beschädigung des Akkus, außer Abnutzung und Verschleiß sowie Material- und Konstruktionsfehler.
- Zusätzlich Übernahme der Reparatur-Diagnostik-Kosten zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit des Akkus bis 1.500 Euro.
- Eigene Wallbox bzw. Induktionsplatte ist gegen Vandalismus und Schäden durch Fehlbedienung beim Ladevorgang versichert.Ladekabel ist gegen Diebstahl und Tierbiss während des Aufladens versichert.
- Folgeschäden am Akku nach Tierbiss und Kurzschluss sind in der Teilkasko bis 20.000 Euro mitversichert.
- Mitversichert sind im Rahmen der Teilkasko auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro.
Außerdem übernimmt die Allianz diese anfallenden Entsorgungskosten:
- Kosten für Wassercontainer ohne Begrenzung
- Standkosten (z.B. in der Werkstatt) bis zu 14 Tage
- Kosten für Ausbau und Verbringung des Akkus und zusätzlich die tatsächliche Entsorgung bis 2.500 Euro, sofern kein Dritter dazu verpflichtet ist
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Zusatzschutz für Elektro
In den Produktlinien Komfort und Premium profitieren Versicherte der Allianz von diesen umfangreichen Zusatzleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge:
- Neupreisentschädigung auch für den Akku (24 Monate in Komfort, 36 Monate in Premium) ohne Abzug "neu für alt".
- Allgefahrendeckung für den Akku im Rahmen der Vollkasko: Versichert ist jede Beschädigung des Akkus, außer Abnutzung und Verschleiß sowie Material- und Konstruktionsfehler.
- Zusätzlich Übernahme der Reparatur-Diagnostik-Kosten zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit des Akkus bis 1.500 Euro.
- Eigene Wallbox bzw. Induktionsplatte ist gegen Vandalismus und Schäden durch Fehlbedienung beim Ladevorgang versichert.Ladekabel ist gegen Diebstahl und Tierbiss während des Aufladens versichert.
- Folgeschäden am Akku nach Tierbiss und Kurzschluss sind in der Teilkasko bis 20.000 Euro mitversichert.
- Mitversichert sind im Rahmen der Teilkasko auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro.
Außerdem übernimmt die Allianz diese anfallenden Entsorgungskosten:
- Kosten für Wassercontainer ohne Begrenzung
- Standkosten (z.B. in der Werkstatt) bis zu 14 Tage
- Kosten für Ausbau und Verbringung des Akkus und zusätzlich die tatsächliche Entsorgung bis 2.500 Euro, sofern kein Dritter dazu verpflichtet ist
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inklusive Allgefahrendeckung
Unfall und Vandalismus
Versichert sind Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall oder Vandalismus entstehen.
Unfall und Vandalismus
Versichert sind Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall oder Vandalismus entstehen.
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Unfall und Vandalismus
Versichert sind Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall oder Vandalismus entstehen.
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Unfall und Vandalismus
Versichert sind Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall oder Vandalismus entstehen.
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Cyber-/Hackerangriff
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff, Cyberangriff) verursacht wurde.
Cyber-/Hackerangriff
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff, Cyberangriff) verursacht wurde.
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Cyber-/Hackerangriff
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff, Cyberangriff) verursacht wurde.
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Cyber-/Hackerangriff
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff, Cyberangriff) verursacht wurde.
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Welche Wohnmobil-Versicherung im Vergleich ist sinnvoll?
Welche Kfz-Versicherung im Vergleich Ihr Wohnmobil am besten schützt, hängt von der Fahrzeugnutzung ab. Auch Alter und Wert des Campers spielen eine Rolle, wenn Sie Wohnmobilversicherungen vergleichen. Drei Beispiele, welche Versicherungsarten im WoMo-Versicherung-Vergleich empfehlenswert sind:
- Gelegenheitsfahrer: Sie nutzen Ihr Wohnmobil ein- oder zweimal im Jahr für kurze Campingtrips? Fahren Sie ein altes Reisemobil, reicht oft eine Wohnmobil-Haftpflichtversicherung. Im Vergleich sind die Beiträge für den Basisschutz am günstigsten. Ist das Fahrzeug neu bzw. wenige Jahre alt und entsprechend wertvoll, lohnt sich auch für gelegentliche Fahrten Vollkasko als Wohnmobilversicherung.
- Familienurlauber: Sie und Ihre Familie sind viel mit dem Campingmobil unterwegs und nutzen es für längere Aufenthalte im Ausland? Eine Wohnmobil-Vollkaskoversicherung bietet Ihnen Rundumschutz, zum Beispiel bei selbst verschuldeten Unfällen. Ergänzend sind Zusatzbausteine wie Premium Schutzbrief oder AuslandsSchadenSchutz sinnvoll.
- Luxuscamper: Ihr Wohnmobil ist fabrikneu oder hochwertig ausgestattet? Dann lohnt sich Wohnmobil-Vollkasko – unabhängig davon, wie oft Sie das Campingfahrzeug nutzen. Vollkasko ist im Reisemobilversicherung-Vergleich am teuersten, deckt aber hohe Reparaturkosten ab und erhält so den Wert Ihres Campers.
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Ihre Vorteile
Darum Allianz Wohnmobil-Versicherung wählen
Mit dem Zusatzbaustein CamperInhaltsSchutz sichert Ihre WoMo-Versicherung auch mitgeführtes Inventar bis 10.000 Euro ab.
Die Reisemobil-Versicherung der Allianz bietet mit 100 Millionen Euro deutlich höheren Schutz bei Sachschäden, als es das Gesetz vorschreibt.
Unseren SchadenDirektruf erreichen Sie kostenlos und rund um die Uhr unter 0800/11 22 33 44 bzw. 00800/11 22 33 44 (aus dem Ausland).
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Infos & Tipps
Richtige Versicherung, Zulassung und Kennzeichen
Abhängig von der Fahrzeugnutzung gibt es Tipps, wie Sie Ihr WoMo am besten versichern, zulassen und welches Kennzeichen Sie brauchen.
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Wie Wohnmobil richtig versichern – als Lkw, Pkw oder Wohnmobil?
Das kommt auf das Fahrzeug an. Nicht alle Kfz sind für Umbau bzw. Ummeldung geeignet. Informieren Sie sich vorab, ob Ihre mobile Ferienunterkunft die Voraussetzungen dazu erfüllt. Unter Umständen lohnt sich das Umschreiben, weil es eine Ersparnis in der Kfz-Versicherung bringt.
Ein Beispiel: Wenn Sie einen selbst ausgebauten Kastenwagen als Wohnmobil zulassen und versichern, zahlen Sie für die Wohnmobil-Kfz-Versicherung meist weniger als für eine reguläre Pkw- oder Lkw-Versicherung. Für die Anmeldung als Sonderfahrzeug der Klasse M (Zweckbestimmung: "Wohnen") muss der Campervan aber bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. fest eingebautes Bett, fix installierte Kochgelegenheit).
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Was ist der Unterschied zwischen der Kfz-Versicherung für Wohnmobil und Pkw?
Kfz-Versicherungen für Wohnmobile und Pkw sind ähnlich, aber nicht komplett identisch. Unterschiede gibt es unter anderem bei den Schadenfreiheitsklassen: Für Personenkraftwagen gibt es in der Regel bis zu 50 SF-Klassen, für Wohnmobile maximal 20. Weiterer Unterschied: Die Prämie der Autoversicherung ermitteln Versicherer mithilfe von Regionalklassen und Typklassen. Die Wohnmobilversicherung berechnen Anbieter, ohne diese beiden Faktoren zu berücksichtigen. -
Wohnmobil mit Saisonkennzeichen: Was beachten bei Versicherung?
Mit Saisonkennzeichen ist Ihr Wohnmobil nicht das ganze Jahr, sondern während eines bestimmten Zeitraums angemeldet. Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen, gilt der Schutz im Rahmen einer beitragsfreien Ruheversicherung auch außerhalb des aktiven Saisonzeitraums. Vorausgesetzt, Ihr Reisemobil steht in einer Garage oder auf einem umfriedeten Stellplatz, der zum Beispiel von einem Zaun begrenzt ist.
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Beitrag
Wohnmobil-Versicherung: Kosten
Eine günstige Wohnmobilversicherung mit Kfz-Haftpflicht erhalten Sie bei der Allianz ab 96 Euro im Jahr. Wie hoch der Beitrag tatsächlich ist, bestimmen mehrere Faktoren. Bei der Versicherung fürs Wohnmobil hängen Kosten unter anderem davon ab, welche Versicherungsart Sie wählen.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Wohnmobil-Kfz-Haftpflicht):
Wohnmobil, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, Fahrzeug von Bürstner, 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kaufpreis 17.000 €, Erstzulassung 05/2006, noch nicht zugelassen, Saisonkennzeichen (April bis September), 5.000 km Fahrleistung, Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer, SF-Klassen Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20, Angebotsdatum: 23.01.2023.
Wie viel kostet eine Wohnmobil-Versicherung?
Abhängig von Anbieter und Tarif liegen WoMo-Versicherung-Kosten bei 200 bis 1.000 Euro im Jahr. Bei der Allianz können Sie eine Kfz-Haftpflicht als günstige Wohnmobil-Versicherung schon ab 96 Euro im Jahr abschließen.
- Wohnmobil-Kfz-Haftpflicht-Kosten: jährlich ab 96 Euro
- Teilkasko-Wohnmobil-Kosten: jährlich ab 253 Euro
- Vollkasko-Wohnmobil-Kosten: jährlich ab 323 Euro
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Wohnmobil-Kfz-Haftpflicht):
Wohnmobil, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, Fahrzeug von Bürstner, 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kaufpreis 17.000 €, Erstzulassung 05/2006, noch nicht zugelassen, Saisonkennzeichen (April bis September), 5.000 km Fahrleistung, Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer, SF-Klassen Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20, Angebotsdatum: 23.01.2023.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Wohnmobil-Kfz-Teilkasko):
Wohnmobil, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, Fahrzeug von Bürstner, 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kaufpreis 17.000 €, Erstzulassung 05/2006, noch nicht zugelassen, Saisonkennzeichen (April bis September), 5.000 km Fahrleistung, Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer, SF-Klassen Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20, Haftpflicht mit Teilkasko (Selbstbeteiligung 500 €), Angebotsdatum: 23.01.2023.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Wohnmobil-Vollkasko):
Wohnmobil, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, Fahrzeug von Bürstner, 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kaufpreis 17.000 €, Erstzulassung 05/2006, noch nicht zugelassen, Saisonkennzeichen (April bis September), 5.000 km Fahrleistung, Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer, SF-Klassen Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20, Haftpflicht mit Teilkasko und Vollkasko (Selbstbeteiligung jeweils 500 €), Angebotsdatum: 23.01.2023.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Wohnmobil-Kfz-Haftpflicht):
Wohnmobil, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, Fahrzeug von Bürstner, 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kaufpreis 17.000 €, Erstzulassung 05/2006, noch nicht zugelassen, Saisonkennzeichen (April bis September), 5.000 km Fahrleistung, Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer, SF-Klassen Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20, Angebotsdatum: 23.01.2023.
Wie Wohnmobil günstiger versichern?
Wohnmobil-Versicherung-Kosten hängen unter anderem von Alter und Fahrpraxis des Halters, Schadenfreiheitsklasse und Höhe der Selbstbeteiligung ab. Auch die Fahrzeugart spielt eine Rolle. Die Versicherung für ein Kastenwagen-Wohnmobil oder einen selbst ausgebauten Campervan ist zum Beispiel günstiger als für ein vollintegriertes Premium-Reisemobil.
Mit diesen Spartipps wird Ihre Reisemobilversicherung günstiger:
- WoMo mit Selbstbeteiligung versichern: Je höher die Summe, mit der Sie sich an einem Schaden beteiligen, desto weniger zahlen Sie für die Wohnmobilversicherung.
- Wohnmobil als Zweitwagen versichern: Sie haben bei Ihrer Kfz-Versicherung zum Beispiel schon einen Vertrag für Ihren Pkw abgeschlossen und versichern Ihr WoMo als zweites Fahrzeug? Dann sind Ihre Wohnmobil-Vollkasko-Kosten von Beginn an günstiger.
- Reisemobil mit Saisonkennzeichen anmelden: Wer sein Campingmobil nicht ganzjährig nutzt, fährt mit Saisonzulassung bei der WoMo-Versicherung günstiger. Beiträge fallen anteilig nur für die Monate an, in denen das Reisegefährt zugelassen ist.
Wie hoch ist der Beitrag Ihrer Reisemobil-Versicherung? Hier berechnen Sie Ihren Tarif.
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Klarheit im Schadenfall
Wann zahlt die Wohnmobil-Versicherung, wann nicht?
Ihre Wohnmobil-Versicherung zahlt, wenn…
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… Sie einen Unfall mit Sach- oder Personenschäden verursachen. Ihre Vollkasko zahlt die Reparatur Ihres eigenen Wohnmobils.
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… Ihnen ein Tier vor den Camper läuft. Die Teilkaskoversicherung erstattet die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug.
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… ein Sturm das rundum verschlossene Vorzelt Ihres Wohnmobils zerstört. Die Wohnmobil-Teilkasko übernimmt den Schaden.
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… WoMo-Inventar (z. B. Markise, TV-Gerät) zu Schaden kommt und Sie den Baustein CamperInhaltsSchutz gewählt haben. Sie bekommen den Neuwert der betroffenen Gegenstände bis zu 10.000 Euro erstattet.
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… ein Marder oder anderes Tier die Kabel im Motorraum Ihres WoMos zerbeißt und Folgeschäden von bis zu 10.000 Euro verursacht. Ihre Wohnmobil-Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Tierbissschäden.
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… Sie während der Fahrt etwas im Handschuhfach suchen und dabei einen Unfall verursachen. Trotz grober Fahrlässigkeit deckt die Allianz Wohnmobil-Haftpflichtversicherung den fremden Schaden ab. Reparaturkosten für Ihr eigenes WoMo zahlen Sie selbst.
Ihre Wohnmobil-Versicherung zahlt nicht, wenn…
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… Sie Ihr Wohnmobil vorsätzlich beschädigen.
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… Sie ohne gültigen Führerschein mit dem Wohnmobil unterwegs sind und einen Unfall verschulden.
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… Sie einen Unfall unter Einfluss von Drogen oder Alkohol verursachen.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie zur Wohnmobil-Versicherung wissen?
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Gilt die Wohnmobil-Versicherung im Ausland?
Ja, Sie sind auch bei einem Auslandsaufenthalt mit Ihrem WoMo abgesichert. Wie die meisten Camper-Versicherungen gilt die Allianz Wohnmobilversicherung innerhalb der geografischen Grenzen Europas und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Haben Sie eine Internationale Versicherungsbescheinigung, erstreckt Ihr Versicherungsschutz sich auch auf dort genannte nicht europäische Länder. Dazu zählen Israel, Marokko, Tunesien sowie die außereuropäischen Teile der Türkei, Spaniens (Kanarische Inseln) und Portugals (Inselgruppe Madeira).
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Wie teuer ist die Kfz-Steuer für ein Wohnmobil?
Wie hoch die Kfz-Steuer für Ihr Wohnmobil ist, hängt von Schadstoffklasse und Fahrzeuggewicht ab. Pro angefangener 200 Kilogramm fordert der Fiskus für Fahrzeuge bis 2.000 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht 16, 24 oder 40 Euro. Bringt Ihr Reisemobil mehr auf die Waage, sind nochmal zehn bis 25 Euro pro angefangener 200 Kilo fällig.
Für Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von maximal 1,8 Tonnen und Schadstoffklasse 4 ist eine vergleichsweise günstige Steuerabgabe von 144 Euro fällig. Besitzer von Oldtimer-Wohnmobilen zahlen pauschal 191,73 Euro im Jahr an die Steuerbehörde. Teuer ist die Wohnmobilsteuer für Campingfahrzeuge mit 7,6 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse 1 oder schlechter. 745 Euro zahlen Reiselustige für diese Wohnmobile jährlich in die Staatskasse.
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Kann ich meinen Wohnwagen auch über die Wohnmobil-Versicherung der Allianz versichern?
Nein. Ihren Wohnwagen versichern Sie gesondert über die Wohnwagen Versicherung der Allianz. -
Worauf achten bei einer Wohnmobil-Versicherung für Mietfahrzeuge?
Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz, wenn Sie ein Wohnmobil mieten. Bei Mietfahrzeugen von privat sind Sie nur voll abgesichert, wenn das Wohnmobil als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen ist. Anders sieht es bei gewerblichen Wohnmobil-Vermietungen aus. Professionelle Fahrzeugverleihe listen die im Mietverhältnis enthaltene Reisemobilversicherung in der Regel im Mietvertrag auf. Ist das nicht der Fall, haken Sie unbedingt nach. Und lassen Sie sich die Leistungen der Versicherung für das Wohnmobil schriftlich geben. -
Was ist eine Kautionsversicherung fürs Wohnmobil?
Wohnmobil-Mieter kommen um eine Selbstbeteiligung nicht herum. Die Sicherheitsleistung schützt Vermieter bei Unfall oder Diebstahl ihres Campingfahrzeugs. Oft ist der Selbstbehalt bei Miet-Reisemobilen sehr hoch – vor allem, wenn die Wahl auf einen beliebten Ferienort fällt. In diesem Fall greift die Kautionsversicherung als Ergänzung zur Reisemobilversicherung.
Die Zusatzleistung schützt Mieter vor diesem finanziellen Risiko mit der Selbstbeteiligungs-Reduzierung CDW (Collision Damage Waiver). Je nach gewählter Versicherung zahlen Sie im Schadenfall nicht mehr als 250 oder 500 Euro Selbstbeteiligung.
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Wirkt sich ein H-Kennzeichen auf den Beitrag der Wohnmobilversicherung aus?
Ja. Wer ein mindestens 30 Jahre altes Wohnmobil mit Historienkennzeichen (H-Kennzeichen) zulässt und eine Oldtimer-Versicherung abschließt, zahlt meist günstigere Beiträge. Einige Versicherer bieten Sondertarife für Oldtimer an. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie Ihr Reisegefährt nicht für seinen ursprünglichen Zweck (= Campingtrips) nutzen und ein Pkw für Alltagsfahrten vorhanden ist. Möchten Sie mit Ihrem Wohnmobil mit H-Kennzeichen noch Urlaubsfahrten unternehmen, schließen Sie keinen Oldtimertarif, sondern eine reguläre WoMo-Versicherung ab.
Mit einem Camper-Versicherung-Vergleich finden Sie heraus, welche die beste Wohnmobilversicherung für Ihren Fahrzeugklassiker ist. Unter Umständen fahren Sie mit der regulären Wohnmobilversicherung günstiger.
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Unsere Empfehlung
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