Autoversicherung: Junge Frau steht telefonierend vor ihrem Auto, das eine kaputte Windschutzscheibe ha

Zur Allianz wechseln und von Vorteilen profitieren

Top-Leistungen bei der Allianz

Kfz-Versicherung wechseln: Anleitung

  • Kfz-Versicherung wechseln lohnt sich: Bei der Allianz können Sie Ihre Versicherung nach Bedarf anpassen und oft sparen.
  • Läuft Ihr Versicherungsvertrag bis 31. Dezember, ist der 30. November Stichtag für die Kündigung. Kfz-Versicherer dürfen Ihren Antrag auch ablehnen. Kündigen Sie Ihre alte Auto­ver­si­che­rung deswegen erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist. Mehr dazu in der Anleitung.
  • Meist lohnt sich ein Wechsel, wenn sich Ihre Lebens­situation ändert. Dann können Sie Ihren Schutz mit einer Kasko­ver­si­che­rung oder Zusatz­bau­steinen anpassen.
  • Prüfen Sie in Ihrem laufenden Vertrag, wann Sie die Autover­si­che­rung wechseln können. Bevor Sie Ihrem alten Anbieter frist­gerecht kündigen, schließen Sie eine neue Kfz-Versicherung ab.
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Sie können Ihre Kfz-Versicherung wechseln, wenn Sie Ihren bis­herigen Vertrag fristgerecht gekündigt haben oder Ihr Versicherer Ihnen gekündigt hat. Oder Sie nutzen Ihr Sonderkündigungsrecht und beenden den Vertrag im laufenden Versicherungsjahr – etwa nach einer Beitrags­erhöhung. Wer zur Allianz wechselt, profitiert von Top-Leistungen und -Service.
  • Autoversicherung wechseln bei Änderung des Fahrerkreises oder Halterwechsel

    Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter schreibt das Auto auf eine andere Person um? Mit dem Halter­wechsel ist ein Ver­sicherungs­wechsel für das Kfz möglich. Sind Sie als neue Halterin oder neuer Halter Ver­sicherungs­nehmer:in, können Sie frei wählen, bei welchem Anbieter Sie den Pkw versichern. Oder, ob Sie die bisherige Kfz-Versicherung über­nehmen und weiterlaufen lassen. Ein Versicherungs­vergleich mit der Allianz Kfz-Versicherung lohnt sich, um günstigere Konditionen oder bessere Leistungen zu erhalten.

    Nutzen künftig weniger oder mehr Personen Ihren Wagen, kann die Auto­ver­si­che­rung der Allianz für Sie günstiger sein. Zum Beispiel, wenn Ihre Kinder ausziehen und das Familien­fahr­zeug nicht mehr fahren. Oder wenn Ihre neue Partnerin oder Ihr neuer Partner Ihren Pkw mit­nutzen möchte. Erhöht Ihr bisheriger Versicherer bei einer Fahrer­kreis­erweite­rung Ihren Beitrag, bietet die Allianz möglicher­weise bessere Konditionen. Deswegen lohnt sich ein Tarif­vergleich.

    Ihr Kind hat den Führer­schein mit 17 gemacht und nutzt Ihr Auto künftig beim Begleiteten Fahren (BF17)? Dann ist ein Wechsel zur Allianz oft sinn­voll: Mit der Telematik-Versicherung BonusDrive (wähl­bar in den Produkt­linien Komfort und Premium) belohnen wir umsichtiges Fahr­ver­halten mit bis zu 30 Prozent Beitrags­ersparnis jährlich. Mit dem Zusatz­baustein erhalten Fahr­anfänger:innen außer­dem zehn Pro­zent Startbonus.

    Schließt Ihr Nachwuchs keine eigene Fahranfänger-Versicherung ab, kann ein Wechsel in die Voll­kasko sinnvoll sein. Denn fährt der Führer­schein­neuling den Familien­wagen, steigt das Schadensrisiko. Damit auch die Fahrerin oder der Fahrer bei einem selbst verschul­deten Unfall abgesichert ist, lohnt sich der Zusatz­baustein FahrerSchutz. Er ist online in allen Produktlinien der Allianz abschließbar.

  • Kfz-Versicherung wechseln zum Vertragsende

    Sie können Ihre Kfz-Versicherung ändern, wenn Ihr bis­heriger Vertrag regulär ausläuft. Das kann zum Ende des Kalender­jahres, aber auch unterjährig sein. Entscheidend ist, welches Vertrags­ende in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen vereinbart ist.

    Sie wollen wechseln? Bei der Allianz haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen der Kfz-Versicherung mit Zusatz­bau­steinen indivi­duell an Ihre Lebens­situation anzupassen. Zum Beispiel mit Premium Schutzbrief oder Mobilitäts­garantie. Beide Bau­steine gewähr­leisten schnelle Pannen­hilfe. Oder mit dem AuslandsSchadenSchutz, der Sie bei unver­schuldeten Unfällen außer­halb Deutschlands absichert. Bei den Allianz Autoversicherungen Komfort und Premium ist die Zusatz­leistung online wählbar. Im Produkt Direct Plus ist ein Auslands­schaden­schutz inklusive. Eine Mallorca-Police (Zusatz­schutz für Miet­wagen im Ausland) ist in allen Produktlinien auto­matisch in Ihrer Kfz-Haft­pflicht enthalten.

  • Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung wechseln

    Erhöht Ihr Auto­versicherer die Beiträge, können Sie den Vertrag während der Laufzeit beenden und zu einem anderen Anbieter wechseln. Voraus­gesetzt, Sie geben die Beitrags­erhöhung als Kündigungsgrund im Kündigungs­schreiben an.
  • Neuwagen gekauft: Kfz-Versicherung wechseln

    Nach Kauf eines neuen Autos brauchen Sie eine Neuwagen-Versicherung. Bei der Allianz haben Sie die Wahl zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Meist lohnt sich für Neuwagen eine Vollkaskoversicherung – besonders, wenn Fahr­anfänger:innen den Pkw nutzen. Denn der Rundum­schutz greift auch bei selbst verschuldeten Schäden und Vandalismus.

    Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihre Vollkasko bei der Allianz mit Zusatz­leistungen erweitern – und so teil­weise Ihre Kosten senken. Für Neu­wagen eignet sich zum Beispiel der Baustein WerterhaltGarantie. Damit ver­längern Sie Ihre Neupreis­entschädigung bei Total­schaden oder Dieb­stahl um 24 Monate: in Komfort auf bis zu 48 Monate, in Premium auf bis zu 60 Monate.

  • Kfz-Versicherungswechsel bei Gebrauchtwagen-Kauf

    Kaufen Sie ein gebrauchtes Fahr­zeug, können Sie es bei der Allianz mit Kfz-Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko versichern. Für vier bis fünf Jahre alte Autos reicht als Gebrauchtwagen-Versicherung oft Teil­kasko aus.

    Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haft­pflicht leistet Schadensersatz, wenn Sie mit Ihrem Gebrauchtwagen andere schädigen. Sie erstattet zum Beispiel Reparaturkosten am Auto Ihrer Unfallgegnerin bzw. Ihres Unfallgegners oder zahlt Schmerzensgeld an verletzte Personen. Die Teil­kasko deckt zusätzlich Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen und leistet zum Beispiel bei Diebstahl.

    Mit dem Zusatz­baustein WerkstattBonus (verfügbar in Komfort und Premium) erhalten Sie für Ihren Gebrauchten hochwertigen Schaden­service. Die Allianz stellt Ihnen im Schadensfall zum Beispiel ein Ersatz­fahrzeug oder bietet einen Hol- und Bringservice. Entscheiden Sie sich für die Werkstattbindung, erhalten Sie 20 Prozent Nachlass auf Ihre Kasko-Versicherungs­prämie.

  • Autoversicherung nach Schadenfall wechseln

    Wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden für Sie abwickelt, ist ein Ver­sicherungs­wechsel möglich. Sobald das Unter­nehmen Sie über die Schadens­regulierung informiert, können Sie Ihren bestehenden Vertrag beenden und die Versicherung wechseln.

    Entscheiden Sie sich für die Allianz Kfz-Versicherung, sind wir im Schadenfall rund um die Uhr für Sie da. Einen Schaden an Ihrem Auto können Sie uns jeder­zeit online melden. Zusätzlich steht Ihnen in den Produktlinien Komfort und Premium ein umfassender persön­licher Service zur Verfügung – telefonisch über unsere kostenlose Hotline oder vor Ort in Ihrer Allianz Agentur. Um die Re­para­tur kümmern wir uns sofort: 99 Prozent aller Kasko­schäden sind inner­halb von fünf Tagen abgewickelt.

  • Versicherungsart wechseln

    Erweitern Sie Ihre Kfz-Haftpflicht mit Vollkasko oder Teilkasko, kann ein Ver­sicherungs­wechsel sinn­voll sein. Die Vollkasko über­nimmt zum Beispiel Schäden, die durch selbst ver­schuldete Unfälle und Vanda­lismus an Ihrem Auto entstehen. Und zwar auch, wenn Sie grob fahr­lässig handeln.

    Umgekehrt gilt: Ist Ihr Pkw in die Jahre gekommen, lohnt sich eine Kasko­versicherung teils nicht mehr. Bei einem geringeren Fahr­zeug­wert reicht unter Umständen Kfz-Haft­pflicht. Der bisherige Kasko­schutz ist im Ver­hältnis zu möglichen Repara­turen oder Verlust nach Auto­diebstahl meist zu teuer. Wechseln Sie zur Auto­ver­sicherung der Allianz, erhalten Sie den Basis­schutz oft günstiger als bei Ihrem bis­herigen Anbieter. Bei uns können Sie Kfz-Haft­pflicht ab 89 Euro im Jahr abschließen.

    Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

    Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1974, Führerscheinerwerbsjahr 1992, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2023, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2023, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren

    Umfang: Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 27

    Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2024, jährliche Zahlungsweise

    Angebotsdatum ab 06.11.2023

    Preis gerundet

  • Versicherungswechsel nach Zweitwagen-Kauf

    Wenn Sie neben Ihrem Alltags­fahrzeug einen Zweit­wagen versichern, kann sich ein Wechsel zur Allianz bezahlt machen. Denn: Mit der Ein­stufung "Zweitwagen" bieten wir Ihnen Sonder­kon­di­tionen, wenn Sie Ver­träge für mehrere Fahr­zeuge bei uns abschließen. Haben Sie als Versicherungsnehmer:in mindestens vier Jahre den Führerschein oder ist Ihr Erst­fahrzeug mindestens in Schaden­frei­heits­klasse ½ versichert, startet Ihr Zweit­wagen zum Beispiel direkt mit SF 1. Ist die jüngste Fahrerin bzw. der jüngste Fahrer mindestens 25 Jahre alt, stufen wir Ihr Zweit­fahrzeug sogar direkt in SF 3 ein – vorausgesetzt, Ihr Erstfahrzeug ist bei einem Unternehmen der Allianz Gruppe versichert und mindestens in SF1/2 eingestuft.
  • Nach Umzug Kfz-Versicherung wechseln

    Mit einem neuen Wohnort können die Kosten Ihrer bis­herigen Kfz-Ver­si­che­rung steigen. Denn mit dem Zulassungs­bezirk ändert sich oft Ihr Schadens­risiko und damit die Regionalklasse. Beispiels­weise er­eignen sich in Groß­städten statistisch ge­sehen mehr Unfälle als in Ort­schaften. Ein Umzug vom Land in die Stadt bedeutet deshalb teils höhere Bei­träge.

    Dann rentiert sich ein Versicherungs­wechsel zur Allianz, um Kosten zu sparen. Oder, um bessere Leistungen zu er­hal­ten: Ziehen Sie von der Stadt in ein länd­liches Gebiet, steigt zum Bei­spiel die Gefahr für einen Wildunfall. Die Allianz Teil­kasko greift bei Zusammen­stoß mit Tieren aller Art – nicht nur bei Kollision mit Haarwild.

Ein Wechsel zur Allianz lohnt sich immer, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung ändern. Zum Beispiel, wenn Sie den Fahrerkreis anpassen: Ihr:e Partner:in oder ein:e Fahr­anfänger:in nutzt künftig Ihr Auto mit? Kein Problem: Bei der Allianz können Sie bis zu drei zusätz­liche Fahrer:innen dauer­haft in den Fahrer­kreis Ihrer Kfz-Versicherung auf­nehmen. Und bis zu drei­mal im Jahr kurzfristig zusätzliche Fahrer:innen mitversichern.

Auch bei einem Umzug macht ein Wechsel zur Allianz oft Sinn. Ziehen Sie etwa von der Stadt in eine länd­liche Region um, ist das Risiko einer Kollision mit Tieren höher. Die Teilkasko­versicherung der Allianz sichert Sie bei Schäden durch Tiere aller Art ab – nicht nur bei Wild­unfällen. Der Schutz greift auch bei Tier­biss inklusive Folge­schäden – unbegrenzt und ohne Aus­schluss bestimmter Tierarten.

Auch bei Kauf eines Zweitwagens bietet die Allianz Ihnen günstige Konditionen. Sie legen sich neben Ihrem Benziner zum Bei­spiel ein Elektro­auto zu? Dann versichern Sie das batterie­betriebene Zweit­fahrzeug bei der Allianz mit Tarif­nachlass – auch, wenn Ihr Erst­wagen bei einem anderen Anbieter versichert ist. Zusätz­lich beinhaltet die Kasko­versicherung der Allianz umfang­reiche Zusatz­leistungen speziell für E-Fahrzeuge.

Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung wechseln? Wir beraten Sie gerne zum passenden Versicherungsschutz.
Die Top-Leistungen der Allianz haben Sie überzeugt? Hier berechnen Sie Ihren Tarif in vier einfachen Schritten.
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Die Frist für einen Wechsel der Kfz-Versicherung ist meistens der 31. Dezember. Der Stichtag für den Autoversicherungswechsel ist dabei der 30. November für die ordnungsgemäße Kündigung. Sie finden Ihre Kündigungs­frist in den Ver­si­che­rungs­bedingungen. In der Regel gibt es folgende Möglich­keiten, einen laufenden Vertrag zu beenden und die Auto­versicherung zu wechseln:
  • Kfz-Versi­che­rung wechseln zum Jahres­ende: Läuft Ihre Auto­versicherung zum 31. Dezember aus, kündigen Sie spätestens einen Monat vor Vertrags­ende. Das heißt: Wenn Sie Ihre Kfz-Ver­si­che­rung wechseln, ist Stichtag für die ordent­liche Kündigung der 30. Novem­ber. Bis dahin muss das Kündigungs­schreiben beim Ver­si­che­rer einge­gangen sein. Ansonsten verlängert sich Ihre bisherige Auto­versicherung automatisch.
  • Kfz-Versicherung wechseln unter­jährig: Endet Ihre Kfz-Ver­si­che­rung beispiels­weise am 31. August (= unter­jährige Haupt­fälligkeit), gilt eine ein­monatige Kündigungs­frist. Möchten Sie Ihre Auto­versicherung wechseln, ist Stichtag für die Kündigung der 31. Juli. Nutzen Sie Ihr Sonder­kündigungs­recht, um die Pkw-Versicherung während des laufen­den Jahres zu beenden, beträgt die Kündigungs­frist ebenfalls einen Monat.
  • Kfz-Versicherung wechseln zum Saison­beginn: Die Versicherung für ein Fahr­zeug mit Saison­kenn­zeichen können Sie einen Monat vor Saison­beginn be­en­den. Zum Beispiel: Einen Vertrag mit Saison­start am 1. März kündigen Sie bis 31. Januar des gleichen Kalender­jahres.
Reinhören, mehr erfahren, mehr wissen
Die Kfz-Beitragsanpassung – Folge 20 Das Beste aus der Beitragsanpassung rausholen
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Versicherungsthemen im Podcast. Klingt langweilig? Nicht mit der Allianz. Wenn bekannte Bayern-3-Moderatoren mitmischen und unseren Experten auf den Zahn fühlen, dann ist das alles – nur nicht langweilig. In Folge 20 widmen sie sich dem Thema Kfz-Beitragsanpassung: Welche Kündigungsfristen gelten, wie Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und Beitrag sparen. Unterhaltsam. Kurzweilig. Wissenswert. Viel Spaß!
Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet

Die Kundenbewertungen von eKomi beziehen sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG

Hohe Zufriedenheit bei der Kfz-Versicherung
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Sie möchten Ihren bisherigen Vertrag beenden und zur Allianz und ihrer Autoversicherung wechseln? Der Versicherungswechsel klappt schnell und einfach: neuen Tarif online berechnen, passendes Versicherungspaket abschließen und bisherigen Vertrag kündigen.
  1. Kfz-Versicherung online berechnen: Prüfen Sie mit dem Beitrags­rechner, welche Kosten Sie ungefähr erwarten.
  2. Individuelles Angebot auswählen und Vertrag abschließen: Wählen Sie zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht eine Teilkasko oder Vollkasko und passende Zusatz­bausteine. Wer zum Beispiel oft ins Ausland fährt, ist mit dem AuslandsSchadenschutz (online wählbar in Komfort und Premium, in Direct Plus bereits integriert) auch außerhalb Deutschlands bei unver­schuldeten Schäden abgesichert.
  3. Alte Kfz-Versicherung kündigen: Beachten Sie die Kündigungs­frist und reichen Sie die Kündigung erst ein, wenn der neue Anbieter Ihre Kfz-Versicherung angenommen hat.
Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung wechseln? Wir beraten Sie gerne zum passenden Versicherungsschutz.
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  • Bekomme ich beim Kfz-Versicherungswechsel eine neue eVB-Nummer?

    Ja, bei der Allianz erhalten Sie die neue elektronische Versicherungs­bestätigung innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss. Die eVB-Nummer leiten wir automatisch an die Zulassungsbehörde weiter. Den Versicherungs­nachweis brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle ein neues Auto anmelden.

    Übrigens: Aus Sicherheits­gründen ist die Gültigkeit der elektronischen Versicherungs­bestätigung auf sechs Monate begrenzt. Alte, ungültige eVBs werden auto­matisch gelöscht und durch neue Nummern ersetzt.

  • Versicherungswechsel nach Fahrzeugwechsel – was tun, wenn es zu Überschneidungen kommt?

    Für den Zeit­raum, in dem zwei Kfz-Versiche­rungen parallel laufen, zahlen Sie Beiträge für beide Policen. Das kommt in der Praxis oft vor, wenn Sie Ihr Fahr­zeug wechseln: Solange Sie das alte Kfz nicht abmelden, läuft der bestehende Ver­si­che­rungs­vertrag weiter. Schließen Sie zeitgleich eine Police für Ihren neuen Pkw ab, über­schneiden sich beide Versicherungen. Das ist oft nicht zu ver­meiden. Bei spontanen Auto­käufen zum Beispiel können Sie Ihre bisherige Kfz-Ver­si­che­rung meist nicht schnell genug kündigen. Sprich: Sie zahlen für Ihren alten Pkw und den Neuwagen Beiträge.
  • Kann ich die Kfz-Versicherung wechseln durch Abmelden meines Pkw?

    Nein. Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungs­behörde Ihr Auto abmelden und zum Beispiel eine Woche später erneut anmelden, haben Sie kein Sonder­kündigungs­recht. Kfz-Versicherung wechseln durch Abmelden ist nur möglich, wenn ein Halter- oder Fahrzeug­wechsel stattfindet.
  • Muss ich den Versicherungswechsel der Kfz-Zulassungsstelle melden?

    Nein. Kfz-Versicherung wechseln ohne Abmelden oder Ummelden bei der Kfz-Zulassungs­stelle ist möglich. Denn: Ihr bisheriger Versicherer informiert die Kfz-Behörde automatisch über die Kündi­gung des Vertrags. Wenn Sie eine neue Auto­versicherung abschließen, ist das anders. Während die Allianz die Zulassungs­stelle für Sie informiert, bieten andere Gesell­schaften diesen Service nicht. In diesem Fall schicken Sie der Kfz-Behörde als Versicherungs­nachweis Ihre neue eVB-Nummer.
  • Kann ich trotz Schulden oder Arbeitslosigkeit meine Autoversicherung wechseln?

    Grundsätz­lich steht einem Versicherungs­wechsel auch dann nichts im Wege, wenn Sie einen Kredit abbe­zahlen oder arbeits­los sind. Die Kfz-Versicherung wechseln können Sie trotz Schufa-Eintrag – vorausgesetzt, Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht. Bei Arbeits­losigkeit ist es teilweise sinnvoll, eine bestehende Kaskoversicherung vorüber­gehend auf Kfz-Haftpflicht umzustellen.

    Wichtig: Vom Kontrahierungszwang in der Kfz-Haftpflicht gibt es Ausnahmen. Hat ein Kunde oder eine Kundin in der Vergangenheit zum Beispiel die Beiträge nicht bezahlt, ist der Autoversicherer nicht verpflichtet, den Versicherungsantrag anzunehmen.

  • Lohnt sich ein Kfz-Versicherungswechsel für mich auch als Senior:in oder Fahranfänger:in?

    Nein. Ein Wechsel der Auto­versicherung ist für Rentner:innen und junge Fahrer:innen meist nicht sinn­voll, um Geld zu sparen. Denn beide Personen­gruppen haben statistisch gesehen ein erhöhtes Unfall­risiko. Sie zahlen deswegen unabhängig vom Anbieter höhere Beiträge. Der "Risiko­zuschlag" lässt sich durch einen Versicherungs­wechsel nicht umgehen. Möchten Sie als Senior:in oder Führer­schein­neuling trotzdem die Auto­versicherung wechseln, lohnt sich im Vorfeld ein Tarif­vergleich. Bei der Allianz können Sie zum Beispiel mit dem Telematik-Bau­stein BonusDrive (verfügbar in den Produktlinien Komfort und Premium) Kosten sparen.
  • Wann ist eine Kündigung der Kfz-Versicherung überflüssig?

    In folgenden Ausnahmefällen ist es nicht notwendig oder möglich, die Kfz-Versicherung zu kündigen:

    1. Todesfall: Auto­versicherungen enden nicht automatisch, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeug­halter stirbt. Im Todesfall gehen Kfz-Haftpflicht und Kasko­versicherungen auf die Erben bzw. Erbinnen über. Möchten diese das Auto verkaufen, haben sie ein Sonder­kündigungs­recht.
    2. Außerbetriebsetzung: Wird ein Pkw dauerhaft still­gelegt oder verschrottet, läuft die Kfz-Versicherung auto­matisch aus. Melden Sie Ihr Auto ab, informiert die Zulassungs­be­hör­de den Kfz-Versicherer über die Außer­betrieb­setzung. Die Ver­sicherungs­gesell­schaft löst die Kfz-Versicherung auf und erstattet Ihnen zu viel gezahlte Beiträge.
    3. Vorübergehende Stilllegung: Melden Sie Ihr Kfz über­gangs­weise ab, wird die Kfz-Haft­pflicht­versicherung zu einer beitrags­freien Ruhe­ver­si­che­rung. Auch in diesem Fall informiert die Kfz-Zulassungs­stelle den Versicherer. Die Ruhe­ver­si­che­rung gilt maximal 18 Monate. Melden Sie das Fahr­zeug in dieser Zeit nicht wieder an, läuft der Versicherungs­vertrag aus.
  • Welche Unterlagen benötige ich für den Kfz-Versicherungswechsel?

    Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei Neu­abschluss – plus die Nachweise der noch laufenden Police:

    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
    • Versicherungsvertrag der bestehenden Kfz-Versicherung
    • letzte Beitragsrechnung des laufenden Vertrages
    • Bankverbindung

    Zusätzlich geben Sie an, wer das Fahrzeug fahren wird, wie hoch die jährliche Fahrleistung ausfällt und welche Versicherungsart Sie wünschen.

  • Kann ich die Kfz-Versicherung jederzeit wechseln?

    Grundsätzlich können Sie die Kfz-Versicherung zum Ende des Versicherungs­jahres kündigen. Es gilt eine Kündigungs­frist von einem Monat. Meist ist das der 31. Dezember, die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Manche Versicherer bieten auch eine unterjährige Hauptfälligkeit, hier gilt ebenso eine einmonatige Kündigungs­frist. Ein Sonder­kündigungs­recht besteht zum Beispiel im Schadenfall, bei einem Fahrzeug­wechsel oder einer Beitrags­erhöhung.
  • Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln ohne Abmelden?

    Sie möchten das gleiche Fahrzeug bei einem neuen Anbieter versichern? Dann können Sie die Autoversicherung wechseln, ohne den Pkw abzumelden. Sie schließen den neuen Vertrag ab und kündigen Ihre alte Police. Aber: Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, um ein neues Auto zu versichern, muss das alte Fahrzeug ab- und das neue anmelden.
  • Kfz-Versicherung wechseln bei Leasing?

    Ein Leasing-Vertrag für ein Auto kann ganz unterschiedlich aufgesetzt werden. In der Regel ist die Leasingnehmerin bzw. der Leasingnehmer selbst dazu verpflichtet, das Fahrzeug angemessen gegen jeglichen Schaden zu versichern. Ist dies der Fall, dann ist auch ein Versicherungswechsel während der Laufzeit des Leasing-Vertrags unproblematisch. Manchmal ist die Kfz-Versicherung aber auch bereits Bestandteil der Leasing-Kosten. In diesem Fall kann die Versicherung nicht durch den Leasingnehmer bzw. die Leasingnehmerin gewechselt werden.
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