Regelmäßig am Jahresende prüft Ihre Versicherung, ob Sie einen Schaden gemeldet haben, und rechnet Ihnen jedes schadenfreie Jahr automatisch an. Von Zeit zu Zeit ändert sich dann auch Ihr Beitragssatz. Ob das jährlich oder alle zwei, drei oder fünf Jahre passiert, steht in einer Tabelle, die Sie in Ihren Versicherungsbedingungen finden. Die Zeitpunkte legt jeder Versicherer selbst fest. Wenn Ihr Schadenfreiheitsrabatt steigt, sehen Sie das Ergebnis in Ihrer nächsten Rechnung: Sie fällt entsprechend niedriger aus.
Auf einen Unfall folgt die Rückstufung
Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Schaden verursacht haben und Ihre Kfz-Versicherung zahlen muss, kommen Sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Um wie viele Klassen Sie zurückgestuft werden, hängt von Ihrem Versicherer ab – und von der Anzahl der von Ihnen gemeldeten Schäden. Auch für die Rückstufungsregelungen gibt es eine Tabelle in den Versicherungsbedingungen, die Sie mit Ihrem Vertrag erhalten haben.
Ein Autofahrer, der vorher zum Beispiel zwölf Jahre unfallfrei gefahren ist, kann nach einem Unfall im darauffolgenden Versicherungsjahr in SF 3 landen. Oder sind Sie etwa 25 Jahre unfallfrei gefahren und verschulden dann doch mal einen Unfall, kann Sie das in der Haftpflicht von SF 25 auf SF 10 oder in der Vollkasko auf SF 12 zurückwerfen – je nachdem, was Ihr Versicherer in seiner Rückstufungstabelle festgelegt hat.
Vertrag unterbrochen: Neueinstufung je nach Dauer
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum kein Auto gefahren und damit keine Kfz-Versicherung beansprucht haben, können Sie in der Regeln wieder in Ihre alte SF-Klasse einsteigen. Gelegentlich müssen Antragssteller dann nachweisen, dass Sie durchweg in Besitz eines Führerscheins waren. Auch nach einem Führerscheinentzug beginnt der Versicherungsnehmer wieder in derselben SF-Klasse, die er vorher hatte.
Die Grenze für eine Neueinstufung liegt bei sieben Jahren
Die Verfallsfristen und Regelungen für eine Vertragsunterbrechung sind bei den Versicherern verschieden. In der Regel gilt: Hatten Sie sieben Jahre kein Auto versichert, können Sie unter Umständen nicht mehr auf Ihre alte Schadensklasse zurückgreifen. Auch wer seinen laufenden Pkw-Versicherungsvertrag sieben Jahre unterbricht, etwa weil der Wagen längere Zeit nicht gebraucht wird, kann seine Schadenfreiheitsklasse verlieren.
Die Allianz reaktiviert die SF-Klasse auch noch, wenn der Versicherungsvertrag innerhalb von zehn Jahren wieder aufgenommen wird.
Beim Versicherungswechsel geht der Rabattschutz verloren
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihre hohe Schadenfreiheitsklasse verlieren, wenn sie das Ergebnis einer Rabattschutzregelung ist. Das bedeutet, Sie haben eine Zusatzleistung in Ihrem Vertrag, die Sie nach einem Schadenfall vor einer Rückstufung bewahrt. Für die neue Versicherung ist immer Ihre tatsächliche Schadenbilanz entscheidend.