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Wer ist versichert? | Wann zahlt sie? | Schaden melden |
Sie können die Autohaftplicht anteilig bei der Steuererklärung angeben, vorausgesetzt Sie sind Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer. Zahlen Sie zum Beispiel die Autoversicherung für Ihr Kind, sind aber nicht selbst der Halter, können Sie den Versicherungsbeitrag nicht steuerlich geltend machen. In der Steuererklärung müssen Sie die Versicherungskosten in der Regel in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs unter Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben. Das geht übrigens auch nachträglich noch.
Werden Menschen bei einem Unfall schwer verletzt oder gar getötet, drohen Ihnen als Unfallverursacher teils hohe Schadenersatzforderungen. Die Haftpflicht prüft diese und begleicht sie bei Anerkennung.
Ein Unfall mit Verletzten kann Schmerzensgeld-Forderungen, Renten-Übernahme oder die Erstattung von Verdienstausfall zur Folge haben. Ist der Anspruch berechtigt, zahlt Ihr Versicherer.
Wenn Sie bei einem Unfall ein anderes Fahrzeug so schwer beschädigen, dass es komplett ersetzt werden muss, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht den Wert, den ein Gutachter für den Wagen errechnet.
Machen Unfallbeteiligte Ansprüche auf Reparaturen bei Ihrer Versicherung geltend, weil Sie den Schaden verursacht haben, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten - sofern die Forderungen gerechtfertigt sind.
Bei bis zu fünf Jahre alten Pkw, die weniger als 100.000 Kilometer gefahren sind und bis zum Unfall schadenfrei waren, kann der Unfallgegner Reparaturkosten und einen Betrag für die Wertminderung einfordern.
Wenn Ihr Nachbar den Flug zu einem wichtigen Geschäftstermin verpasst, weil Sie Ihren Wagen vor dessen Ausfahrt geparkt haben, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht bis zu 50.000 Euro für diesen Vermögensschaden.
Für die Zeit, in der das Auto des geschädigten Unfallbeteiligten repariert wird, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten für dessen Ersatzwagen. Oder sie zahlt für den Nutzungsausfall.
Wer geschützte Tierarten, Gewässer oder den Boden etwa durch auslaufendes Öl schädigt, für den übernimmt die Allianz die Kosten bis fünf Millionen Euro pro Schaden, maximal zehn Millionen Euro im Jahr.
In den Produktlinien Komfort und Premium übernimmt die Kfz-Versicherung auch Schäden, die Sie mit Ihrem Auto am persönlichen Eigentum wie Zweitwagen, Garagentor oder Hauswand verursachen.
Die Deckungssumme bei der Allianz beträgt das Hundertfache der gesetzlichen Mindestsumme in Europa.
Gesetzlich vorgeschrieben ist gerade mal die Hälfte: eine Versicherungssumme von mindestens 7 Mio. Euro.
Wenn Sie im Ausland einen Unfall mit einem Mietwagen verursachen, zahlt die Allianz so viel, wie Sie im Vertrag vereinbart haben.
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Kaufen Sie einer Privatperson ein Auto ab, ist dieses zumeist noch angemeldet. Das heißt: Es besteht voller Versicherungsschutz in dem Umfang, den der Vorbesitzer abgeschlossen hat. Mit der Ummeldung auf Ihren Namen bzw. mit der Zulassung erhalten Sie Ihre neuen Autokennzeichen. Sobald diese am Auto montiert sind, ist es über Ihre eigene Kfz-Versicherung geschützt. Die Versicherung wird automatisch über die Anmeldung informiert. Die Versicherung des Vorbesitzers erhält von der Zulassungsstelle eine Nachricht über die Abmeldung des Fahrzeugs, womit sein Vertrag erlischt.
Falls Ihr gerade gekaufter Wagen bereits abgemeldet ist, können Sie bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen bestellen, für das Sie eine fünf Tage gültige Autohaftpflichtversicherung abschließen müssen. In dieser Zeit können Sie Ihr Auto ordnungsgemäß anmelden. Wenn am Fahrzeug noch ein amtliches Kennzeichen angebracht ist, ist die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle sowie zum TÜV versichert.
Kaufen Sie das Fahrzeug bei einem Händler, bietet dieser oft einen Zulassungsservice an. Das heißt, er kümmert sich für Sie um die Vorlage der Fahrzeugpapiere und der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), die Zahlung der Gebühren sowie den Kauf der neuen Kennzeichen. Wenn Sie selbst zur Zulassungsstelle fahren wollen, fragen Sie den Händler nach roten Überführungskennzeichen. Autos, die diese tragen, haben bei Überführungs- und Probefahrten Versicherungsschutz.
Dann wird es leider teuer. Zwar begleicht die Kfz-Haftpflicht bei einem selbstverschuldeten Unfall die Schadenersatzforderungen Ihres Unfallgegners. Und wenn Sie Glück haben und der Wagen eine Vollkasko hat, zahlt die Versicherung auch den Schaden an dem Auto, das Sie Probe gefahren haben. Anderenfalls müssen Sie die Reparaturkosten und den Ausgleich für die Wertminderung komplett übernehmen. Doch auch wenn die Versicherung Ersatz leistet, sind Sie verpflichtet, zu zahlen: die zusätzlichen Kosten, die dem Besitzer des Autos durch die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse entstehen.
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas, wie zum Beispiel in Österreich, Frankreich und Italien sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Haben Sie eine internationale Versicherungsbescheinigung („Grüne Karte“), erstreckt sich Ihr Schutz auch auf die dort genannten nicht-europäischen Länder. Hierzu zählen Israel, Marokko, Tunesien sowie die außereuropäischen Teile der Türkei, Spaniens (Kanarische Inseln) und Portugals (Madeira-Inseln). Die "Grüne Karte" erhalten Sie bei der Allianz.
Wenn Sie mit Ihrem Auto oder einem Mietwagen im außereuropäischen Ausland reisen, wie zum Beispiel Neuseeland oder den USA, sollten Sie sich über die Kfz-Haftpflichtregelungen in den jeweiligen Ländern erkundigen. Ihre reguläre Kfz-Haftpflicht greift hier jedenfalls nicht. Eventuell können Sie die Deckungssumme erweitern.
Mietwagen im Ausland haben häufig einen unzureichenden Versicherungsschutz. Die sogenannte Mallorca-Police sichert Sie auch ab, wenn Sie mit einem Mietwagen im europäischen Ausland einen Unfall verursachen.
Sollte die Versicherungssumme des Mietwagens nicht zur Deckung der Schadenersatzforderung ausreichen, übernimmt die Allianz die Kosten. Alles, was über die Leistungen der Mallorca-Police hinausgeht, müssen Sie selbst zahlen. Deshalb empfiehlt es sich, nach Möglichkeit einen Mietwagen mit Vollkaskoversicherung und niedriger Selbstbeteiligung zu wählen.
Außer Ihnen als Fahrzeughalter und den im Fahrerkreis aufgeführten Fahrern sind auch der Versicherungsnehmer und der Eigentümer (falls nicht identisch mit dem Halter) sowie die Insassen versichert. Das heißt: Bei einem von Ihnen oder einem der berechtigten Fahrer verursachten Unfall reguliert die Kfz-Haftpflicht die Schadenersatzansprüche anderer. Schäden, die der Fahrer selbst erleidet, sind ausgenommen.
Die Haftpflichtversicherung greift auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug gewerblich nutzen. Wichtig ist hierbei allerdings, dass Sie die gewerbliche Nutzung bei Ihrer Versicherung angeben, damit der Schutz im Ernstfall auch gewährleistet ist.
Da die Statistik zeigt, dass die Unfallhäufigkeit in der Altersgruppe der unter 25-Jährigen am höchsten ist, sind die Versicherungsprämien für Fahranfänger höher. Wer bei der Allianz junge Fahrer unter 25 Jahren in den Nutzerkreis aufnehmen möchte, muss daher vor Vertragsabschluss - möglich ist auch während der Vertragslaufzeit - weitere Angaben machen: unter anderem zum Geburtsdatum, unter 18-jährige Fahranfänger auch zum Programm BF17.
> Erfahren Sie hier mehr zum Thema Begleitetes Fahren Versicherung.
![]() | Verkehrsteilnehmer, die durch Ihr Fahrverhalten geschädigt wurden, rechtmäßig Schadenersatz für Autoreparaturen, Wertminderung, Personenschäden und Folgekosten einfordern. |
![]() | Sie durch einen Defekt an Ihrem Wagen eine Ölspur auf der Straße hinterlassen, die nur durch ein teures Sanierungsverfahren beseitigt werden kann. |
![]() | Sie die Allianz Autoversicherung Komfort oder Premium gewählt haben und beim Einparken in Ihrer eigenen Garage die Hauswand beschädigen. |
![]() | Sie mit Ihrem Wagen an einem Rennen teilnehmen – egal, ob behördlich genehmigt oder nicht. Für Schäden, die Sie dabei anderen zufügen, müssen Sie selber aufkommen. |
![]() | Ihr Wagen bei einem selbstverschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird. |
![]() | Anhänger oder Auflieger sowie abgeschleppte Fahrzeuge, die mit Ihrem Wagen verbunden sind, durch unvorsichtiges Fahrverhalten beschädigt werden. |
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Bei Unfällen mit verletzten Personen, die mit nicht versicherten Fahrzeugen herbeigeführt wurden oder bei denen der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, können Betroffene den Garantiefonds des Vereins Verkehrsopferhilfe e.V. um Entschädigung bitten. Dort sind alle deutschen Versicherer Mitglied und dieser springt ein, wenn keine Versicherung zahlt. Sachschäden ersetzt die Verkehrsopferhilfe allerdings nur, wenn sie im Zusammenhang mit Personenschäden stehen.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Wenn Sie jemand anderen mit Ihrem Fahrzeug verletzen oder gar töten, wenn Sie Sachen beschädigen oder zerstören, dann werden diese Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen. Das gilt auch für entstandene Vermögensschäden. Beispiel: Wenn Sie mit Ihrem Auto in ein anderes Fahrzeug fahren, werden die Schäden an dem fremden Wagen durch die Haftpflichtversicherung ersetzt.
Teilkaskoversicherung: Damit sichern Sie sich gegen Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen – zum Beispiel, wenn Ihr Auto durch Hagel oder Sturm beschädigt wird. Die Teilkasko bezahlt auch bei Diebstahl, Glasbruchschäden, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss inklusive Folgeschaden bis 3.000 Euro, Elementar (inklusive Lawinen) sowie Brand/Explosion/Kurzschluss inklusive Folgeschaden 3.000 Euro.
Vollkaskoversicherung: Zusätzlich zu allen Leistungen der Teilkasko ist Ihr Fahrzeug hier auch gegen mut- oder böswillige Beschädigungen geschützt, die durch andere verursacht wurden. Und: Die Vollkasko bezahlt ebenso die Schäden an Ihrem Auto, die durch Sie selber entstanden sind, etwa durch einen selbstverschuldeten Unfall. Außerdem übernimmt sie den Wertminderungsausgleich nach einem Unfall.
Übrigens: Bei beiden Kaskoversicherungen ist Sonderzubehör bis zu 10.000 Euro beitragsfrei mitversichert, sofern es fest eingebaut ist. Das gilt beispielsweise für das Navigationsgerät oder Boxen.
Die Deckungssumme oder Versicherungssumme ist der Betrag, den eine Kfz- oder eine andere Haftpflichtversicherung bei einem Schaden maximal bezahlt. Die Kosten, die darüber hinaus im Rahmen der Haftpflicht entstehen, trägt der Versicherungsnehmer selbst. Aber keine Sorge: Bei der Allianz Kfz-Versicherung beträgt diese Summe 100 Millionen Euro und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Das ist deutlich mehr, als der Gesetzgeber europaweit als Mindestdeckungssumme vorschreibt.
Die elektronische Versicherungsbestätigung hat die sogenannte Doppelkarte ersetzt. Sie können sie, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung online abgeschlossen haben, sofort ausdrucken. Ansonsten schicken wir sie auch per Post oder SMS zu. Für die Anmeldung in der Zulassungsstelle genügt aber auch die eVB-Nummer.
Am besten sofort. Spätestens zwei Wochen nach Antragstellung muss das Geld überwiesen sein. Sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Sie haben Ihrer Versicherung einen Haftpflichtschaden angekündigt, aber nichts mehr vom Unfallgegner gehört? Dessen Ansprüche verjähren, wenn er sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ihrer Meldung an den Versicherer geltend macht.
Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Diese Möglichkeit, sich durch eine vereinbarte Zuzahlung an der Schadensregulierung zu beteiligen und so Rabatte bei der Versicherungsprämie zu erhalten, gibt es nur im Rahmen einer Kaskoversicherung.
Typklasse
Die Typklassen geben wieder, wie viele Unfälle und Schäden für ein Automodell gemeldet wurden. Je höher die Unfallbilanz ist und je mehr Schäden die Versicherer entschädigen mussten, desto höher die Typklasse - und damit auch der Beitrag.
Regionalklasse
Die Regionalklasse spiegelt das Unfallrisiko innerhalb eines Ortes wider. Ist ihr Auto in einem Bezirk mit wenigen Schäden zugelassen, ist die Regionalklasse niedrig und sie zahlen weniger Beitrag als in einem Bezirk mit höherer Schadensbilanz.
Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist ein wesentlicher Berechnungsfaktor. Sie zeigt die schadenfreien Jahre an: Je länger Sie unfallfrei fahren, desto besser wird Ihre SF-Klasse. Und Ihr Beitrag zur Kfz-Versicherung sinkt.
Individuelle Faktoren
Das Alter des Fahrzeughalters, gefahrene Kilometer pro Jahr sowie das Alter des Autos beim Kauf – individuelle und persönliche Faktoren spielen neben Selbstbeteiligung und Produktlinie eine weitere Rolle für die Einstufung.
Schaden- und Kostenentwicklung
Äußere Einflüsse wie Sturm, Hagel und Hochwasser führen ebenso zu höheren Aufwendungen bei Kfz-Schäden wie steigende Preisen für Reparaturen und eine Zunahme an Verkehrsunfällen. Das beeinflusst die Prämie.
Service Hotline
Mo bis Sa 8 - 20 Uhr
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Berechnungsgrundlagen
* VW UP! 1.0 (HSN/TSN: 0603/BGV); Erstzulassung Mai 2015; Zulassung auf den Versicherungsnehmer April 2016; Wohnort Schwerin (PLZ 19061); Versicherungsnehmer fährt das Fahrzeug alleine und ist zum Versicherungsbeginn 53 Jahre alt; Fahrleistung 6.000 Kilometer, Zulassung auf den Versicherungsnehmer, keine spezielle Berufsgruppe; jährliche Zahlungsweise; Kfz-Haftpflichtversicherung in der Produktlinie Smart mit SF-Klasse 35 mit Beginndatum 01.01.2019. Preisberechnung vom 01.10.2018.