Sie brauchen die eVB-Nummer bei der Kfz-Zulassungsstelle, wenn Sie:
- Ihr Auto anmelden (Neuzulassung)
- Ihren Pkw-Anhänger um- oder anmelden
- Ihr Kfz ummelden (z.B. bei Halterwechsel)
- Ihr Fahrzeug wieder zulassen (z.B. nach vorübergehender Stilllegung)
- technische Änderungen am Kfz in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen (z.B. nach Tuning)
- ein Kurzzeitkennzeichen beantragen (z.B. für Probe- oder Überführungsfahrt)
- Ihr Auto nach Umzug in einem anderen Zulassungsbezirk anmelden
- Ihren Namen ändern (nach Heirat)