Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist Voraussetzung für die Zulassung oder Ummeldung eines PKWs und wird seit 2008 elektronisch über die eVB-Nummer - eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben - übermittelt. In manchen Dokumenten finden Sie die eVB-Nummer auch unter der Bezeichnung VBÜ (kurz für "Versicherungsbestätigung für die Übermittlung").
Wer vor 2008 schon mal ein Auto zugelassen hat, kann sich sicher noch an die sogenannte Doppelkarte oder Deckungskarte erinnern. Damit hat die Kfz-Versicherung bestätigt, dass für das Auto ein Kfz-Haftpflicht-Schutz besteht. Bei der Anmeldung musste die Deckungskarte vorgelegt werden, einen Teil davon hat die Zulassungsstelle behalten, der andere wurde an die Versicherung zurückgeschickt. Diesen bürokratischen Aufwand hat man inzwischen abgeschafft. Anstelle der Versicherungsdoppelkarte enthält die eVB-Nummer die wichtigsten Angaben über Fahrzeug und Versicherungsnehmer. Alle Zulassungsstellen haben Zugriff auf diese Datenbank und können die eVB-Nummer jederzeit online abrufen.