E-Scooter Versicherung: Junge Frau überquert mit Elektro-Tretroller eine Straße
9,90

für Elektro-Extra-Schutz

Günstiger Schutz für Elektro­kleinst­fahr­zeuge

E-Scooter-Versicherung

  • Elektro-Stehroller mit einer Höchst­ge­schwindig­keit bis 20 km/h sind versicherungspflichtig. Hier geht's zu den Leistungen der Allianz E-Scooter-Versicherung. Unsicher, ob der Schutz für Ihr Gefährt ge­eig­net ist? Diese Fahr­zeuge können Sie bei uns als E-Scooter versichern.
  • Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie bei einem Allianz Ansprech­partner bzw. einer Ansprechpartnerin in Ihrer Nähe direkt zum Mit­nehmen. Um einen Termin zu ver­ein­baren, klicken Sie oben einfach auf "Jetzt kontaktieren & Kenn­zeichen ab­holen".
  • Bei der Allianz beginnen die Kosten einer Elektro-Tret­roller-Versicherung mit Kfz-Haft­pflicht bei 28 Euro im Versicherungsjahr.
  • Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Versicherungsantrag brauchen.
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Ihre Vorteile
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Ein E-Scooter-Kennzeichen benötigen Elektro­kleinst­fahrzeuge (eKF) wie E-Scooter und elektrisch betriebene Steh- oder Tret­roller. Für E-Roller ist ein E-Roller-Kenn­zeichen (= Moped­kennzeichen) vorgeschrieben.
Ein E-Scooter ist die batterie­betriebene Variante eines Tret­rollers und fährt mit bis zu 20 km/h Höchst­geschwindig­keit. Für die Elektro­kleinst­fahr­zeuge sind Kfz-Haft­pflicht und E-Scooter-Kennzeichen vor­geschrieben. Dasselbe gilt für Elektro-Steh­roller (z. B. Seg­way), bei denen der Fahrer oder die Fahrerin zwischen zwei neben­ein­ander an­ge­ordneten Rädern steht und sich an der Lenk­stange festhält.
Ein Elektroroller ist ein voll­elektrisches Mofa oder Moped, das bis zu 45 km/h schnell fährt. Für Klein­kraft­räder mit E-Antrieb brauchen Sie eine Roller- und Moped­versicherung und ein E-Roller-Kenn­zeichen (= Moped­kennzeichen). Eine E-Scooter-Versicherung reicht nicht aus, um E-Roller zu ver­sichern.
Vereinbaren Sie hier einen Termin bei einem Allianz Ansprech­partner in Ihrer Nähe.
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Allianz Produkte
Ihren E-Scooter ver­sichern Sie bei der Allianz mit Kfz-Haft­pflicht oder Teil­kasko. Gegen 9,90 Euro Mehr­prämie bietet die Elektro­Kasko die um­fassendste E-Scooter-Ver­sicherung im Ver­gleich.
Selbst­be­teiligung 150 €
Ver­sicherungs­summe je Schaden (100 Mio. €)

Ver­sicherungs­summe bei Personen­schäden (15 Mio. €)

Ver­sicherungs­summe bei Um­welt­schäden (5 Mio. €)

Miet­wagen­schutz im Aus­land (Mallorca Police)

Dieb­stahl, Ent­wendung

Brand, Explosion & Kurzschluss

Elementarschäden

Schäden durch Tierbiss & Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Glasbruch

Schlossaustausch nach Schlüsselverlust

Schäden bei Benutzung von Fähren

Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (bis zu 18 Monate)

 

ZUSATZBAUSTEIN ElektroKasko

Mehrprämie: 9,90 €

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Die Leistungen der Allianz E-Scooter-Versicherung im Vergleich variieren je nachdem, ob Sie Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko wählen. Immer im Versicherungspaket enthalten sind abgestufter Jahresbeitrag, Schadenservice rund um die Uhr und Versicherungsschutz für alle berechtigten Fahrer:innen.
  • E-Scooter-Haftpflicht

    • Ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindest­schutz für Ihren E-Scooter (Versicherungs­pflicht).
    • Leistet Schadensersatz, wenn andere durch Ihren Elektro-Tretroller zu Schaden kommen (z. B. bei Unfall).
    • Bietet besonders hohe Versicherungs­summen: bis zu 100 Millionen Euro bei Sach­schäden, bei Personen­schäden bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person.
  • E-Scooter-Teilkasko

    • Deckt Schäden am eigenen E-Scooter ab.
    • Zahlt bei Diebstahl, Unwetter­schäden (z. B. durch Sturm, Hagel) und Schäden durch Tiere aller Art (z. B. Marderbiss, Wildunfall).
    • Ist mit 150 Euro Selbstbeteiligung günstiger: Im Schaden­fall übernehmen Sie die Reparatur­kosten bis zur Höhe des Selbst­behalts, den Rest zahlt Ihre E-Scooter-Teilkasko. Ohne Selbst­beteiligung ist die Teilkasko­versicherung bei der Allianz nicht abschließbar.
  • E-Scooter-Vollkasko

    • Wie die meisten Versicherer bietet die Allianz keine E-Scooter-Versicherung mit Voll­kasko an. Der Teil­kasko­schutz sichert E-Scooter gegen die häufigsten Schäden ab.
    • Schäden durch Vandalismus oder selbst ver­schuldete Unfälle an Ihrem E-Scooter zahlen Sie selbst.
  • Weitere Leistungen und Vorteile in Kfz-Haftpflicht & Teilkasko

    • 24-Stunden-Schadenservice: Im Ernstfall ist der kostenlose Allianz SchadenDirektruf unter 0800 11 22 33 44 rund um die Uhr für Sie da. Unser Service-Team leitet die Schadenregulierung für Sie in die Wege.
    • Schutz für alle Fahrer:innen: Neben der Versicherungsnehmerin bzw. dem Versicherungsnehmer sind weitere berechtigte Fahrer:innen und Eigen­tümer:innen des Elektro­kleinst­fahrzeugs abgesichert.
    • Abgestufter Jahresbeitrag: Das Versicherungsjahr für E-Scooter beginnt am 1. März. Schließen Sie die E-Scooter-Ver­si­che­rung erst ab 1. Mai oder später ab, ist Ihre Versicherungsprämie entsprechend günstiger.
    • E-Scooter-Kennzeichen to go: Die Versicher­ungs­pla­kette erhalten Sie direkt nach Vertrags­abschluss bei den Ansprechpartner:innen der Allianz zum Mitnehmen. Einfach auf die dafür vorgesehene Stelle kleben und sofort losrollen.
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Die E-Scooter-Versicherung mit Kfz-Haftpflicht kostet bei der Allianz ab 28 Euro im Versicherungsjahr. Wie hoch E-Scooter-Versicherungs­kosten sind, hängt von Fahrer:innenalter, Ver­sicherungsart und -beginn ab. Anhand dieser Kriterien sind die Beiträge in einer Preistabelle gestaffelt, ein Vergleichsrechner ist zur Kostenermittlung nicht nötig.

Bei der Allianz kostet eine E-Scooter-Versicherung mit Kfz-Haft­pflicht 28 Euro im Versicherungs­jahr für Fahrer:innen ab 25 Jahren.

  • Wer zwischen 14 und 24 Jahre alt ist, zahlt 48 Euro.
  • Eine E-Scooter-Teil­kasko gibt es ab 48 Euro, inklusive ElektroKasko ab 57,90 Euro.
  • Zum Vergleich: Bei der Allianz E-Roller-Versicherung beginnen die Kosten für Fahrer:innen ab 25 Jahren bei 54 Euro im Versicherungsjahr.

Wichtig: Schließen Sie die E-Tret­roller-Versicherung zum Beispiel erst am 1. Juli ab, zahlen Sie für das restliche Jahr weniger Beitrag. Verkaufen Sie den E-Scooter vor Ablauf des Ver­sicherungs­jahres, erhalten Sie den zu viel bezahlten Beitrag erstattet.

Bei der Allianz können Sie keine E-Scooter-Teilkasko ohne Selbstbeteiligung abschließen. Ihr Selbstbehalt beträgt immer 150 Euro. Grundsätzlich sind die Kosten einer E-Scooter-Teilkasko ohne Selbstbeteiligung aber höher als bei einer Versicherung mit Selbstbehalt.
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Klarheit im Schadenfall
  • … Sie einen Unfall verursachen und dabei zum Beispiel ein Auto beschädigen (Haftpflicht).
  • … ein Marder die Kabel Ihres Elektro-Stehrollers durchbeißt und so einen Kurzschluss auslöst (Teilkasko).
  • Hagel oder Sturm Ihren Elektro-Scooter beschädigt hat und Sie ihn deswegen zur Reparatur bringen (Teilkasko).
  • … Ihnen ein Hund vor den Elektro-Tretroller läuft und das Kleinstfahrzeug dabei beschädigt wird (Teilkasko).
  • … Sie mit Ihrem Elektro-Tretroller an einem Rennen teilnehmen.
  • … jemand Ihren E-Scooter absichtlich beschädigt. Vandalismus ist nicht versichert.
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Häufige Fragen
  • Wie bekomme ich ein E-Scooter-Kennzeichen?

    Möchten Sie ein E-Scooter-Kennzeichen beantragen, kontaktieren Sie die Ansprechpartner:innen der Allianz in Ihrer Nähe. Sie schließen die E-Scooter-Versicherung nicht online, sondern unkompliziert vor Ort ab. Das E-Scooter-Kennzeichen bekommen Sie direkt zum Mitnehmen. Um die E-Scooter-Versicherung sofort abzuschließen, sind Angaben zu Fahrzeugklasse, Leistung des E-Scooters (Höchstgeschwindigkeit in km/h) und Fahrer bzw. Fahrerin (Alter, ggf. Führerscheinklasse) notwendig. Für den Vertragsabschluss brauchen Sie außerdem:

    • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): beantragt in der Regel der E-Scooter-Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt
    • Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN): ist meist auf dem Typenschild auf der Unterseite oder am Rahmen des Scooters eingestanzt
  • Wie bringe ich an meinem E-Scooter den Kennzeichen-Aufkleber richtig an?

    Das E-Scooter-Kennzeichen kleben Sie an der Rück­seite des Tretrollers unter die Schluss­leuchte. Der Sticker ist selbsthaftend. Eine spezielle Halterung wie bei E-Roller-Kennzeichen ist deshalb nicht notwendig.

    Wichtig: Der E-Scooter-Kennzeichen-Aufkleber muss auf eine Ent­fernung von mindestens acht Metern lesbar sein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • In welchem Zeitraum gilt die E-Roller-Versicherung?

    Die E-Roller-Versicherung gilt ab dem Tag, an dem Sie Ihren E-Roller versichern und das E-Roller-Kenn­zeichen erhalten. Das kann direkt zum Start des Versicherungs­jahres am 1. März oder später sein. Ab Vertrags­beginn ist das E-Roller-Kenn­zeichen höchstens ein Jahr gültig. Am 28. bzw. 29. Februar des Folge­jahres endet die E-Roller-Versicherung auto­matisch.
  • Gilt die E-Scooter-Versicherung im Ausland?

    Ja, die Allianz E-Scooter-Versicherung gilt auch im Ausland. Abgesichert sind Sie:

    • innerhalb der geografischen Grenzen Europas (z. B. Öster­reich, Schweiz, Italien)
    • in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der EU gehören (z. B. Kanarische Inseln, Azoren)
    • in nicht-europäischen Ländern (z. B. Israel, Marokko, Tunesien), vorausgesetzt Sie haben eine Inter­nationale Versicherungs­karte (ehemals: "Grüne Karte")
  • Welche Versicherungen lohnen sich noch für E-Roller-Fahrer?

    Neben der E-Roller-Versicherung sind diese Zusatz­versicherungen für E-Roller-Fahrer:innen sinnvoll:

    • Unfallversicherung: Auch bei Geschwindig­keiten von maximal 45 km/h kann es bei einem Sturz zu schweren Verletzungen kommen. Die Versicherung federt die finanziellen Folgen eines E-Roller-Unfalls ab.
    • Berufsunfähigkeits­versicherung: Können Sie infolge eines Unfalls mit dem E-Roller Ihren Beruf nicht mehr ausüben, bietet eine BU-Versicherung finanziellen Schutz.
    • Privat-Haftpflicht­versicherung: Eine Privat-Haftpflicht kann eine sinn­volle Ergänzung zur E-Roller-Versicherung sein. Im Schaden­fall prüft der Versicherer, ob und in welcher Höhe Schadens­ersatz­pflicht gegenüber Dritten besteht. Sind die Ansprüche be­rechtigt, übernimmt die Privat-Haftpflicht die Kosten.
  • Kann ich eine E-Scooter-Versicherung ändern oder kündigen?

    Sie können Ihre E-Scooter-Versicherung im laufenden Versicherungsjahr nicht ändern. Der Grund: Wenn Sie Ihren E-Tretroller versichern, ist das E-Scooter-Kennzeichen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf das Fahrzeug registriert. Es ist nicht möglich, den Sticker an einem anderen E-Scooter anzubringen. Bei Vertragsabschluss am 1. März läuft die E-Tretroller-Versicherung für genau ein Jahr. Während dieses Zeitraums können Sie nicht die Kfz-Versicherung wechseln.

    Es ist nicht nötig, die E-Scooter-Versicherung zu kündigen. Der Schutz endet automatisch nach Ablauf des Versicherungsjahres Ende Februar. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie zum Beispiel nach einem Schadenfall.

  • Darf ich mit meinem Elektro-Tretroller jemanden mitnehmen?

    Nein, E-Scooter-Fahrten zu zweit sind verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Es ist auch nicht erlaubt, am E-Scooter einen Anhänger zu befestigen und damit Gegenstände oder Personen zu befördern. Außerdem dürfen Sie weder freihändig noch nebeneinander E-Scooter fahren und sich nicht an andere fahrende Fahrzeuge hängen.
  • Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?

    Nein, das ist nicht möglich. Elektro-Tretroller sind eigenständige Fahrzeuge und benötigen deswegen eine separate E-Scooter-Versicherung.
  • Muss ich eine Haftpflichtversicherung abschließen, wenn ich einen Elektro-Stehroller leihe?

    Nein, das müssen Sie nicht. Leihen Sie den E-Tretroller von gewerblichen Vermieter:innen, schützt Sie automatisch dessen E-Scooter-Haftpflicht. Als Halter oder Halterin ist er für den Ver­siche­rungs­schutz verantwortlich. Ohne entsprechende Police und Zulassung darf der Verleiher oder die Verleiherin Kund:innen keine E-Stehroller zur Nutzung auf öffentlichen Straßen zur Verfügung stellen.

    Das gilt auch im Privatbereich: Borgen Sie sich den Elektro-Scooter von Bekannten, muss das Fahrzeug versichert sein. Fragen Sie nach der Versicherungs­bestätigung, bevor Sie losrollen. Von Ihnen verursachte Schäden wickelt der Versicherer des Halters oder der Halterin nur mit gültigem Vertrag ab.

  • Wer darf eine E-Scooter-Versicherung abschließen?

    Jede volljährige Person darf eine E-Scooter-Versicherung abschließen. Minder­jährige können den Vertrag nur mit Einwilligung der Eltern unter­schreiben – obwohl das Lenken der Elektro­kleinst­fahrzeuge schon ab 14 Jahren erlaubt ist.
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