Nein, das müssen Sie nicht. Leihen Sie den E-Tretroller von gewerblichen Vermieter:innen, schützt Sie automatisch dessen E-Scooter-Haftpflicht. Als Halter oder Halterin ist er für den Versicherungsschutz verantwortlich. Ohne entsprechende Police und Zulassung darf der Verleiher oder die Verleiherin Kund:innen keine E-Stehroller zur Nutzung auf öffentlichen Straßen zur Verfügung stellen.
Das gilt auch im Privatbereich: Borgen Sie sich den Elektro-Scooter von Bekannten, muss das Fahrzeug versichert sein. Fragen Sie nach der Versicherungsbestätigung, bevor Sie losrollen. Von Ihnen verursachte Schäden wickelt der Versicherer des Halters oder der Halterin nur mit gültigem Vertrag ab.