Nutzungsart
Ob der Anhänger privat, gewerblich oder geschäftlich genutzt wird, hat ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Prämie. Von einer geschäftlichen Nutzung spricht man, wenn der Anhänger für die Ausübung eines Berufs verwendet wird, zum Beispiel zum Transport von Baumaterialien in einem Handwerksbetrieb oder zur Auslieferung von Essen.
Gewerblich wird ein Anhänger genutzt, wenn durch seinen Einsatz Einnahmen erzielt und diese steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbetrieb angesehen werden. Darunter fällt beispielsweise der Transport von Gütern und Personen gegen Entgelt – wie bei Kurierdiensten, Taxi- oder Speditionsunternehmen. In diesem Fall kann der Anhänger im Rahmen der Betriebshaftpflicht mitversichert werden.
Anhänger vermieten: Das gilt es zu beachten
Wer seinen eigenen Anhänger gegen Entgelt vermieten möchte, muss das der Versicherung mitteilen. Es handelt sich nun nicht mehr um eine rein private, sondern um eine gewerbliche Nutzung. Und diese Änderung wirkt sich auf den Beitrag der Anhängerversicherung aus.