Wenn Sie einen Anhänger kaufen und ihn zum Transport verwenden möchten, muss dieser separat versichert werden. Das ist seit 2002 so geregelt. Bis dahin waren Anhänger automatisch in der Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert und mussten lediglich mit einem eigenen Kennzeichen für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sind Anhänger für Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Fahrzeugtrailer für nicht zugelassene Sportfahrzeuge, Pferdeanhänger zum Transport von Sportpferden, Spezialanhänger (zum Beispiel für Segelflugzeuge) und Bootstrailer. Diese sind nach wie vor über das Zugfahrzeug mitversichert.
Ein Kennzeichen muss trotzdem beantragt werden. Und auch der Abschluss einer Versicherung empfiehlt sich. Warum? Ein Risiko besteht immer dann, wenn der Anhänger steht und nicht an das Zugfahrzeug angekoppelt ist.
Haftpflicht
Vollkasko
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Die Art des Anhängeraufbaus spielt für den Versicherungsbeitrag eine Rolle. Die Allianz differenziert zwischen Kipper, Anhänger mit Planen oder Bügel für das Wagenverdeck (Spriegel), oder Modell mit geschlossenem oder offenem Kastenaufbau.
Keinen Einfluss auf Versicherungskosten hat die Anhängerart. Ob Tandem-, Boots- oder Pferdeanhänger – bei identischen Merkmalen ist der Tarif der Gleiche. Früher war das nicht der Fall. Zu den typischen Pkw-Anhängern, die vor allem privat genutzt werden, gehören einfache Einachs-Anhänger, die in verschiedenen Ausführungen (Hoch- und Tieflader, kippbar) erhältlich sind.
Darüber hinaus unterscheidet man zwischen Anhängern, die für den Fahrzeugtransport genutzt werden (beispielsweise Bootsanhänger oder Anhänger für Pkw, Motorräder und Baumaschinen), und Anhängern für Tiertransporte, deren Größe und Art des Aufbaus je nach Tierart variieren.
Daneben gibt es auch Waren- und Stückgutanhänger (vom Kastenanhänger bis zum Sattelauflieger für den Gütertransport per Lkw) sowie Verkaufsanhänger (Markt- und Eiswagenanhänger oder Imbisswagen).
Ob der Anhänger privat, gewerblich oder geschäftlich genutzt wird, hat ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. So sind Tarife für Privatpersonen günstiger als für Gewerbetreibende oder Geschäftsleute. Das ergibt sich, weil in der Regel private Anhänger nicht so oft im Einsatz sind.
Von einer geschäftlichen Nutzung spricht man, wenn der Anhänger für die Ausübung eines Berufs verwendet wird. Das ist beispielsweise beim Transport von Baumaterialien in einem Handwerksbetrieb oder beim Ausliefern von Essen gegeben.
Gewerblich wird ein Anhänger genutzt, wenn durch seinen Einsatz Einnahmen erzielt und diese steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbetrieb angesehen werden. Darunter fällt beispielsweise der Transport von Gütern und Personen gegen Entgelt – wie bei Kurierdiensten, Taxi- oder Speditionsunternehmen. In diesem Fall kann der Anhänger im Rahmen der Betriebshaftpflicht mitversichert werden.
Sie fragen sich, wie es sich mit der Anhängerversicherung bei Vermietung verhält? Wenn Sie Ihren eigenen Anhänger gegen Entgelt vermieten möchten, müssen Sie das der Versicherungsgesellschaft mitteilen. Es handelt sich nun nicht mehr um eine rein private, sondern um eine gewerbliche Nutzung. Diese Änderung wirkt sich auf den Beitrag Ihrer Anhängerversicherung aus.
Nutzlast ist die Last, die ein Fahrzeug zusätzlich zu seinem eigenen Gewicht aufnehmen kann, bis die maximal zulässige Gesamtmasse (= maximal zulässiges Gesamtgewicht) erreicht ist. Damit ist vorgeschrieben, wie schwer beispielsweise ein Klavier, Schrank oder Motorrad sein darf, damit Sie es noch mit Ihrem Anhänger transportieren dürfen.
Wie viel Sie für Ihre Anhänger-Versicherung bezahlen müssen, hängt auch vom Wert des Anhängers und dem Datum seiner Erstzulassung ab. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Versicherungsberater ein auf Sie zugeschnittenes Angebot berechnen.
Welchen Anhänger Sie fahren dürfen, entnehmen Sie Ihrem Führerschein und den darin aufgeführten Fahrerlaubnisklassen.
Wie schwer Ihr Anhänger sein darf, hängt dann von Ihrem Zugfahrzeug ab. Die Gesamtmasse (= Gesamtgewicht) ist in den Fahrzeugpapieren festgehalten: Sie finden diese Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt F2 und im Fahrzeugschein unter Punkt 15.
Die Gesamtmasse bezeichnet die Summe aus Leergewicht und maximaler Zulassung eines Fahrzeugs. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ergibt sich, wenn die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und verwendetem Anhänger zusammengezählt wird.
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Führerscheinklasse |
Gesamtmasse des Anhängers oder der Fahrzeugkombination |
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Klasse 3 |
Anhänger bis 3,5 t
Fahrzeugkombinationen bis 7,5 t |
Klasse B |
Anhänger bis 750 kg Fahrzeugkombinationen bis 3,5 t |
B96 |
Anhänger bis 750 kg Fahrzeugkombinationen über 3,5 bis 4,25 t |
Klasse BE |
Anhänger zwischen 750 kg und 3,5 t |
Bei der Schadensregulierung wird zwischen einem abgestellten Anhänger und einem Anhänger in Benutzung unterschieden: Sind Zugfahrzeug und Anhänger zum Zeitpunkt des Schadens in Bewegung, wird der Schaden in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs reguliert. Der Versicherer kann sich allerdings die Hälfte der erstatteten Kosten von der Versicherung des Anhängers zurückholen.
Ein Geschädigter hat die Wahl: Er wendet sich entweder nur an die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs oder er stellt seine Ansprüche an beide Gesellschaften. Schadenersatz leisten beide Versicherungen als Gesamtschuldner je zur Hälfte.
Wenn der Anhänger nicht am Zugfahrzeug befestigt war und auf einer öffentlichen Straße abgestellt wurde, kommt die Anhänger-Versicherung des Halters für den Schaden auf. Die Zugfahrzeug-Versicherung greift in diesem Fall nicht.
Ihnen gefallen die Konditionen Ihres Vertrags nicht mehr? Für einen Wechsel der Anhänger-Versicherung ist der Kündigungstermin (Stichtag) entscheidend. Und dieser fällt in der Regel auf den 30. November. Das bedeutet: Spätestens bis zu diesem Tag muss Ihre schriftliche Kündigung bei Ihrer Versicherung eingegangen sein. Ausnahmen: Bei Beitragserhöhungen, einem Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadenfall greift das Recht auf Sonderkündigung.
Verträge für Anhänger mit Saisonkennzeichen können Sie einen Monat vor Saisonbeginn kündigen. Ein Vertrag mit Saisonstart am 1. März darf also bis zum 31. Januar gekündigt werden. Bei der Allianz haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anhänger-Versicherung online zu beenden.