Eine Figur einer Justitia steht auf einem Schreibtisch.
Versorgung­sausgleich

Pension and Benefits

Pension and Benefits verwaltet namens und im Auftrag der Versorgungsträger des Konzerns die Versorgungsanrechte zu den verschiedenen Versorgungs­produkten. Nachfolgend finden Sie die in unserem Anschreiben genannten dazugehörigen Rechtsgrundlagen zum Versorgungsausgleich:
 
Für weiterführende Informationen zur AVK besuchen Sie bitte die offizielle Homepage der AVK.
 
 
 
Leistungen, Um­fang und Kosten der Versicherten sind in der Privaten Kranken­versicherung nicht an den Vertrag des Ehe­partners ge­koppelt. Das heißt: Möchten Sie sich privat versichern, bestimmen Sie Ihren Versicherungs­schutz ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und haben freie Wahl bei Tarif und Zusatz­bausteinen. Ehe­partner in der Familien­versicherung der gesetzlichen Kranken­versicherung haben hingegen keine freie Tarif­wahl.