Bestattungs­vorsorge

Sicher in die Zukunft
  • Wer sich zu Lebzeiten um eine Bestattungs­vor­sor­ge kümmert, entlastet seine Angehörigen im Sterbefall finanziell und orga­ni­sa­to­risch.
  • Die finanzielle Belastung durch einen Todesfall kann groß sein. Durch­schnit­tlich entstehen Hin­ter­bliebenen Bestattungs­kosten von 6.000 bis 7.000 Euro – ohne die spätere Grabpflege.
  • Mit einer Beerdigungsvorsorge gehen Sie sicher, dass Ihre eigene Bei­setzung Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht. Ihre Vor­gaben sind für Hinterbliebene in der Regel bindend.
  • Für Ihre Beerdigung vorsorgen können Sie zum Beispiel mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag, einer Sterbe­geld­versicherung oder einer Be­stat­tungs­ver­fügung.
Mit dem Allianz Vorsorge- und Nachlassplaner können Sie unter "Meine letzten Wünsche"  online Ihre individuellen Wünsche für Ihre Bestattung für Ihre Liebsten festhalten. 

Um Ihre Bestattung online planen zu können, müssen Sie sich in unserem Service Portal "Meine Allianz" einloggen. Sollten Sie noch keinen Account haben, können Sie sich dort in wenigen Schritten registrieren

Definition

Bestattungsvorsorge umfasst Maß­nahmen, die Sie zu Leb­zeiten vor­neh­men, um für Ihren Todesfall vor­zu­sor­gen. Das Ziel ist, Ihre Ange­hörigen orga­ni­sa­to­risch und finanziell zu entlasten und Ihre Vorstellungen für Ihre Bestat­tung fest­zulegen.

Eine rein organisatorische Vorsorge­möglichkeit ist bei­spiels­weise die Bestattungsverfügung. Mit ihr be­stim­men Sie vorab, welche Bestatter:innen Ihre Beer­di­gung und welche Gärtner:innen die Grab­pflege über­nehmen sollen. Zur über­wie­gend finanziellen Bestattungs­vorsorge gehören unter anderem Bestattungsvorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung. Im Todes­fall decken beide Optionen die Kosten von Begräbnis und Trauer­feier (ggf. ohne Ver­pfle­gung) ab. So müssen Ihre Hinter­blie­be­nen nicht dafür aufkommen.

Gute Gründe

Folgende Aspekte sprechen für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge:

  • Organisation: Durch eine Be­stat­tungs­vor­sor­ge können Sie Ihre Bei­setzung vorab genau planen und orga­nisieren. Sie tref­fen noch zu Leb­zeiten alle Ent­schei­dungen zu Ihrer Beisetzung und haben sogar auf Details wie Musik- oder Blu­men­aus­wahl Einfluss.
  • Absicherung: Die Be­stat­tungs­vorsorge hilft, Ihre Wünsche für die eigene Bestat­tung abzusichern. Das gilt besonders dann, wenn Sie genaue Vorstellungen von Rahmen und Ablauf Ihrer Beerdigung haben. Ihre per­sönlichen Wünsche wer­den schriftlich festgehalten und sind bin­dend. Hinterbliebene können nicht ohne triftigen Grund von den Vor­gaben der Be­stat­tungs­vor­sorge abweichen.
  • Bezahlung: Eine Be­stat­tungs­vorsorge schafft finanzielle Sicherheit. Denn Ge­büh­ren und Be­stat­tungs­kos­ten werden meist schon zu Leb­zeiten bezahlt oder eine bestimmte Summe dafür beiseite­ge­legt. Die finan­zielle Be­stat­tungs­vor­sor­ge stellt somit sicher, dass im Todesfall aus­reich­end Geld für die gewünschte Bei­setz­ung zur Ver­fügung steht.
  • Entlastung: Wenn eine nahe­stehende Person stirbt, ist die emo­tionale Belastung für alle Hinter­bliebenen groß. Hinzu kom­men Kosten, die durch den Todes­fall ent­stehen. Eine Be­stat­tungs­vor­sorge trägt dazu bei, Ihre Angehörigen finan­ziell und orga­ni­sa­torisch zu entlasten.
Finanzen
Die Kosten der Bestattungsvorsorge hängen unter anderem davon ab, für welche Vor­sorge­art Sie sich entscheiden:
  1. Sterbegeld­versicherung: Der Beitrag hängt unter anderem von Ihrem Eintrittsalter, der Beitrags­zahlungsdauer und dem gewählten Versicherungsschutz ab.
  2. Bestattungs­verfügung: Falls Sie die Verfügung zusammen mit Ihrem Testament von einer Notarin bzw. einem Notar aufsetzen lassen, kommen Notarkosten auf Sie zu.
  3. Bestattungs­vorsorge­vertrag: Der Abschluss des Vorsorge­vertrags ist in der Regel kostenlos. Der Grund: Sie entscheiden sich schon zu Lebzeiten für einen Bestatter und geben ihm den Zuschlag, Ihre Bestattung ausrichten zu dürfen. Für Ihre feste Zusage berechnet er Ihnen keine zusätzlichen Gebühren.
Deutlich kostspieliger ist die eigentliche Beerdigung. Je nach Bestattungs­art, Umfang der Trauerfeier und per­sön­lichen Wünschen können Kosten von mehreren Zehntausend Euro entstehen. Allein für die Beerdigung sollten Sie im Schnitt 4.500 Euro einkalkulieren. Mit Grab­anlage, Grab­stein und Grab­gestaltung erhöhen sich die Bestattungs­kosten auf rund 6.000 bis 7.000 Euro.

Quelle: Aeternitas (Stand: Juli 2021)

Quelle: Aeternitas (Stand: Juli 2021)

Übliche Gesamtkosten
  • Urkunden (Totenschein, Sterbe­urkunde): 120 bis 300 Euro
  • Krematorium (Einäscherung, Urnen­ver­sand): 200 bis 600 Euro
  • Bestatter:in (Überführung, Sarg mit Aus­stattung, Grab­kreuz): 900 bis 6.000 Euro
  • Friedhofsverwaltung (Grab­kosten, Bei­setzungs­gebühr): 500 bis 5.000 Euro
  • Steinmetz (Grabstein): 1.200 bis 10.000 Euro
  • Friedhofsgärtner:in (teils inklusive Grab­pflege für 25 Jahre): 250 bis 12.000 Euro
  • Florist:in (Trauerkranz, Blumen): 150 bis 750 Euro
  • Bewirtung (Trauermahl): 200 bis 1.000 Euro
  • Pfarrer:in, Trauerredner:in: 0 bis 450 Euro
  • Gesamtkosten: 3.520 bis 36.100 Euro
Finanzielle Bestattungsvorsorge
 
Um für die eigene Bestattung vor­zu­sorgen, mög­lichst viele Details fest­zulegen und die Kos­ten abzu­decken, gibt es verschiedene Op­tio­nen. Wir stellen die wichtigsten Vor­sorge­mög­lich­kei­ten vor.

Eine Beerdigungs­vorsorge schließen Sie zu Leb­zeiten mit einem Be­stat­tungs­unter­nehmen Ihrer Wahl ab. Sie be­sprechen alle Details Ihrer Bei­setzung mit dem Bestat­ter bzw. der Bestatterin und halten sie vertraglich fest. Mit dem Be­stat­tungs­vor­sorge­ver­trag stellen Sie sicher, dass Ihr Begräbnis genau nach Ihren Wünschen organisiert und durchgeführt wird. Denn der Vorsorge­vertrag hat eine soge­nannte "trans­mortale" Vertrags­wirkung. Er ist über Ihren Tod hinaus wirk­sam und bindend. Das heißt: Ihre Hinter­blie­be­nen haben in der Regel keinen Einfluss auf von Ihnen fest­gelegte Details.

Die Bestattungskosten zahlen Sie im Rahmen des Vorsorge­vertrags im Voraus an den Bestat­ter oder die Bestatterin. Auf diese Weise sind die Beerdi­gungs­kosten bereits beglichen und Ihren Ange­hö­ri­gen ent­ste­hen nach Ihrem Tod weder orga­ni­sa­to­ri­sche noch finanzielle Aufwände.

Sterbegeldversicherungen – auch Bestattungs- oder Begräbnis­kosten­versicherungen genannt – greifen im Todes­fall der versicherten Person und zahlen eine ver­traglich ver­ein­bar­te Sum­me an die Begünstigten aus. Die Begüns­tig­ten einer Sterbegeldversicherung sind in der Regel die direkten Erben bzw. Erbinnen, die für die Bestat­tung ver­ant­wort­lich sind. Häufig zahlt das Versicherungsunternehmen im Leistungsfall eine Summe aus, mit der Sie die Kosten für Beisetzung, Trauerfeier und Co. bezahlen können. Manche Versicherer bieten jedoch mehr: Zum Beispiel können eine Beratung rund um Testament und Beisetzung, die Organisation, Koordination sowie Kostenübernahme der Bestattung aus dem vorhandenen Kapital  enthalten sein. In diesem Fall erhalten die Begünstigten nur eine Summe aus der Versicherung, wenn das Gesamtkapital die Kosten übersteigt.

Der Beitrag für Ihre Sterbe­geld­versicherung hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Ein­tritts­alter, dem konkret gewählten Ver­si­che­rungs­schutz und der Bei­trags­zahl­ungs­dauer ab. Je mehr "Sterbe­geld" Ihre Ange­hörigen im To­des­fall erhalten sollen, desto höher sind die Versicherungs­bei­träge.

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