Wenn Sie beispielsweise für Senioren einkaufen gehen, die wegen der Corona-Pandemie das Haus nicht verlassen können, sind Sie mit der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht zu Schäden, die Sie im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses verursachen, mitversichert.
Wenn Sie Ihren Nachbarn oder Freunden bei der Kinderbetreuung aushelfen, sind Sie als Privatperson ebenfalls versichert. Die unentgeltliche Betreuung und Beaufsichtigung von fremden Kindern und Jugendlichen ist im Rahmen einer Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert.