Private Pflege­versicherungen: Lassen Sie sich von unseren Experten beraten!
Mit guter Pflegevorsorge – das Leben genießen

Private Pflege­versicherungen: Ihr Plus an Pflege

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ob im Alter, durch Unfall oder Krank­heit: Es kann jedem Menschen passieren, dass er kurz- oder lang­fristig auf Pflege ange­wiesen ist. Mit den Leistungen einer privaten Pflegevorsorge stocken Sie Ihre Pflegepflichtversicherung auf – und sichern sich mehr Selbst­bestimmt­heit und best­mögliche Lebensqualität.
  • Entlasten Sie Ihre Familie im Pflege­fall mit einer zu Ihren Bedürfnissen passenden privaten Pflege­versicherung, wie z.B. einer Pflege­zusatz- oder Pflege­renten­versicherung. Warum die private Pflegevorsorge noch sinnvoll ist? Sie schützt Ihr Vermögen, vermeidet Versorgungs­lücken und sorgt für finanzielle Frei­räume.
  • Tipp: Je jünger Sie bei Versicherungs­beginn sind, desto höher das Sparpotenzial durch geringere Beiträge.
  • Die Allianz private Pflegeversicherungen bieten umfassende Services und Assistance-Leistungen vor und während der Pflege­bedürftig­keit, für Sie und Ihre Angehörigen.
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Definition

Mehr Selbstbestimmtheit und weniger eigene Kosten im Pflegefall? Das geht mit der privaten Pflegeversicherung. Eine private Pflegeversicherung ist eine zusätzliche Absicherung gegen die finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit. Sie ergänzt die gesetzliche/private Pflegepflichtver­sicherung. Diese bietet als Basisschutz keine Vollversorgung und sichert nur einen Teil der Pflegekosten ab.

Eingeführt wurde die soziale Pflege­versicherung in Deutschland 1995. Seit dem gilt unter anderem: Sind Sie gesetzlich krankenversichert (GKV), besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sind Sie privat krankenversichert (PKV), müssen Sie sich über eine private Pflegepflicht­versicherung absichern.

Als Pflichtversicherter in einer gesetzlichen Kranken­versicherung sind Sie in der sozialen Pflege­versicherung (SPV) pflicht­versichert. 
Für Versicherte in der Privaten Krankenversicherung ist die private Pflegepflichtversicherung (PPV) die Grundabsicherung.
Die beiden Pflichtversicherungen decken bei Pflege­bedürftigkeit mit Pflegegrad das finanzielle Risiko ab. Die Leistungen von SPV und PPV sind gleich und reichen im Pflegefall oft nicht aus. Um diese Versorgungslücke zu schließen, ist eine zusätzliche Vorsorge notwendig.
Zusatzvorsorge für GKV- und PKV-Versicherte: Beide können ihre Versorgungs­lücken in der Pflege z.B. mit einer Pflegezusatzversicherung oder einer Pflegerentenversicherung schließen. Weiterhin gibt es die staatliche geförderte Pflege­zusatz­versicherung Pflege Bahr.

Staatliche Förderung von bis zu 60 Euro jährlich.

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Produkte im Überblick
Private Pflegeversicherungen sorgen für ein Plus in der Pflegeversorgung, wenn Sie pflegebedürftig werden. Zwischen diesen Allianz Pflegeversicherungsprodukte können Sie wählen:
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Drei gute Gründe
Die Menschen leben länger und eine Pflege­bedürftig­keit ist heute wahr­scheinlicher denn je. Diese Entwicklung wird sich künftig noch verstärken. Hier ein paar Fakten:
Laut Bundes­ministerium für Gesund­heit wächst der Anspruch an Leistungen in der Pflege. Bis 2050 steigt die Anzahl der pflege­bedürftigen Personen in Deutschland um 42 Prozent. Wer sich früh mit den Themen Vorsorge und Absicherung eines Pflege­falls befasst, ist im Vorteil: Denn je jünger der Versicherte, desto günstiger ist eine private Pflegeversicherung.
Mehr Pflegefälle erwartet
Steigender Eigenanteil

Pflege­bedürftigkeit kann viele Gründe haben. Ob durch einen Unfall, durch Krank­heit oder alters­bedingt – es kann jedem Menschen passieren, dass er kurz­fristig auf Unter­stützung ange­wiesen ist, vielleicht sogar auf länger­fristige Pflege (z. B. mithilfe einer versierten Pflegekraft). Vor allem die voll­stationäre Pflege in einem Pflegeheim kann sehr teuer werden: Denn die gesetzliche Pflege­kasse oder private Pflege­pflicht­versicherung übernehmen als der Pflegeversicherung-Träger nur einen Teil der Kosten: Den Rest, den sogenannten Eigen­anteil, müssen Sie selbst übernehmen.

Daher ist Ihre gesetzliche oder private Pflege­pflicht­versicherung nur als Basis­schutz zu sehen. Für alle weiteren Kosten müssen Sie selbst auf­kommen. Eine zusätzliche private Pflege­versicherung hält Ihnen dabei finanziell den Rücken frei und steht Ihnen im Pflegefall als Partner zur Seite.

Leistungslücken bei 3 von 5 Deutschen
Die Pflege­pflicht­versicherung ist ein Basis­schutz und bleibt nur eine Teil­kosten­versicherung. Weil drei von fünf Deutschen künftig pflege­bedürftig werden und die Pflege­pflicht­versicherung Ihre Kosten im Pflege­fall nicht abdeckt, wird eine private Pflege­versicherung sinnvoll und immer wichtiger - sie kann Leistungslücken schließen.

In diesem Zusammenhang ist die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung gemeint.

Statistischer Durchschnittswert, ermittelt auf Grundlage der Pflegedaten der Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Infografik: 3 von 5 Deutschen werden pflegebedürftig
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Basis­schutz + Privat­vorsorge
Die Pflegepflichtversicherung leistet in Deutschland die Basisabsicherung. Diese bietet selbst bei Grundpflegeleistungen nur eine Teilabsicherung. Wer umfangreichere Pflegeleistungen beanspruchen möchte, sorgt zusätzlich mit Privatvorsorge durch eine private Pflegeversicherung vor.

Bei Pflege­bedürftig­keit stehen jedem Pflicht­versicherten aus der PPV und der SPV verschiedene Leistungen vertraglich zu: Sie dienen dem Basisschutz. Dies sind in der Regel Pflege­sach­leistungen in der sozialen Pflegeversicherung bzw. Geldleistungen in der privaten Pflegepflichtversicherung sowie Pflegegeld. Im Pflegefall reichen diese gesetz­lichen Leistungen jedoch oft nicht aus. Denn bei stärkerer Pflege­bedürftig­keit bzw. höherem Pflegegrad, steigt der Pflege­aufwand und die damit verbundenen nötigen Leistungen und Pflegekosten. Deshalb gibt es die Möglichkeit der zusätzlichen, privaten Pflege­vorsorge
Wenn eine häusliche Pflege durch Angehörige selbst stattfindet, sollte auch der potentielle Verdienstausfall des Pflegenden nicht vergessen werden.

Wie die Leistungen der gesetz­lichen Pflege­versicherung mit den Leistungen einer zusätzlichen privaten Pflege­versicherung ergänzt werden können, lesen Sie in den nachfolgenden Übersichten zu: Basisschutz + Privatvorsorge.

Ihre Grundabsicherung erfolgt über die Krankenversicherung, also in der gesetzlichen/privaten Pflege­versicherung ( Pflegepflichtversicherung). Darüber erhalten Sie folgende grundlegende Leistungen:
  • Unterstützende Leistungen im Alltag: Neben klassischen Pflegeleistungen können Pflegepflichtversicherungen auch weitere Entlastungsleistungen auf Antrag genehmigen. Dazu zählen beispielsweise Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, zur Wohnungsanpassung oder zur sozialen Absicherung für Angehörige.
  • Leistungen bei häuslicher Pflege, z.B. durch Angehörige: Bei häuslicher Pflege werden Pflege­bedürftige von angehörigen Pflegepersonen, ambulanten Pflegediensten oder Pflegefachkräften in den eigenen vier Wänden versorgt. Dabei unterstützen Pflegepflichtversicherungen mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder individuellen Hilfestellungen (z. B. Verhinderungspflege) im Alltag.
  • Leistungen bei stationärer Pflege (z.B. im Pflegeheim): Ist eine ambulante Pflege zu Hause nicht möglich oder die Versorgung des Pflege­bedürftigen für pflegende Angehörige zu zeitaufwendig, kommt die Pflegepflicht­versicherung für eine teil- und vollstationäre Pflege auf. Dies gilt auch für Tages- und Nachtpflege als Teilbetreuung in Pflegeeinrichtungen.
Basisschutz
Ihre Grundabsicherung erfolgt über die Kranken­versicherung mit der gesetz­lichen Pflege­versicherung (Pflegepflichtversicherung). Sie erhalten folgende grund­legende Leistungen:
Privatvorsorge: Plus an Pflege
Zusätzlich zum Basisschutz können Sie privat vorsorgen mit z.B.: Pflegezusatzversicherung oder Pflegerentenversicherung, sowie Pflegerente gegen Einmalbeitrag oder mit der staatlich geförderten Pflege Bahr Pflegezusatzversicherung. Ihre Vorteile:
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Gesetzliche Pflegeversicherung: Beitragssatz
Lesen Sie hier im Überblick, welche Beiträge und Kosten es gibt.

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Was?
Beschreibung der Kosten und Pflegeversicherungs-Beiträge
Gesetzliche Pflegeversicherung Beiträge

In der gesetzlichen Pflege­versicherung (über die GKV bzw. SPV) trägt der Arbeit­geber grund­sätzlich die Hälfte des Beitrags - unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer Kinder hat oder nicht.* Den anderen Teil sowie gegebenenfalls den Kinder­losen­zuschlag zahlt der Arbeit­nehmer. Die Höhe der Pflegeversicherungs-Beiträge ist dabei abhängig vom Brutto­gehalt des Arbeit­nehmers. Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung für gesetzlich Versicherte mit Kindern liegt bei 3,05 Prozent des Brutto­gehalts. Kinderlose zahlen für die soziale Pflegeversicherung einen Pflegeversicherungs-Beitrag von 3,4 Prozent, ihr Beitrags­zuschlag beträgt im Jahr 2023 0,35 Prozent.

Freiwillig gesetzlich Versicherte

Sind Sie freiwillig in der GKV versichert (z. B. als Selbst­ständiger oder Rentner), sind Sie im Regel­fall alleine für die Beiträge verantwortlich.

Private Pflegepflichtversicherung Beiträge

Als PPV-Versicherter tragen Sie Ihre Beiträge für die private Pflege­pflicht­versicherung alleine. Sie berechnen sich auf der Grundlage bestimmter gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach Alter und Gesund­heits­zustand bei Vertragsabschluss. Einen Kinderlosenzuschlag gibt es in der Privaten nicht.

Arbeitnehmer

Sofern Sie abhängig beschäftigt sind (Angestellter), erhalten Sie sowohl in der gesetzlichen Pflege­versicherung als auch in der privaten Pflege­pflicht­versicherung grundsätzlich einen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Beitragsanpassungen PPV

Beitrags­anpassungen (Beitrags­senkungen oder auch Beitrags­erhöhungen) in einer privaten Pflege­pflichtversicherung unterliegen gesetzlichen Vorschriften. Auslöser einer Pflegeversicherungs-Beitrags­anpassung sind z. B. gestiegene oder gesunkene Tarif­leistungen, welche die zuvor kalkulierten Leistungen über- oder unter­schreiten. Obwohl die Zinsentwicklung selbst keine Anpassung auslösen kann, spielt im Rahmen einer Anpassung die Veränderung des Rechnungszinses insbesondere in Niedrigzinsphasen eine wichtige Rolle.

  * In der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen Sie – bis zur Beitragsbemessungsgrenze – neben Beiträgen aus Arbeitsentgelt sowie der gesetzlichen Rente auch Beiträge aus Versorgungsbezügen sowie ggf. aus Arbeitseinkommen und sonstigen Einkommen (z.B. Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung) zahlen.
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Ihr Spar­potenzial
Je jünger Sie sind, desto besser. Denn die monat­lichen Kosten in Form Ihrer Beiträge für eine private Pflege­versicherung sind in der Regel geringer, je früher Ihre Versicherung beginnt.

In jungen Jahren ist es zudem wahr­schein­licher, dass Sie keine gesund­heitlichen Einschränkungen haben. Sie müssen sich somit keine Sorgen machen, ob und wann Sie pflege­bedürftig werden – abgesichert sind Sie in jedem Alter, Ihr Leben lang.

Wichtig: Je nach Pflege­grad stehen Ihnen unter­schiedliche Leistungen der Pflege­kasse zu. Erfahren Sie mehr zu den fünf Pflegegraden und zur Allianz Pflege­zusatz­versicherung Pflege­tage­geld­Best.

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Checkliste
Egal ob für Angestellte, Selbst­ständige oder Beamte. Bei der Wahl einer private Pflege­versicherung sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Eine private Pflege­versicherung soll vor allem eines: Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Achten Sie daher bei der Auswahl auf folgende Punkte:

  • Ihre gewohnte Umgebung möchten Sie auch im Pflege­fall verständ­licher­weise nicht verlassen. Daher sollten Sie so lange wie möglich eine häusliche Pflege nutzen können. Bedenken Sie aber, dass Sie unter Umständen in einem Pflege­heim betreut werden müssen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Wünschen Sie eventuell eine Pflegeplatzgarantie? In welchem Umfang trägt die private Pflegeversicherung Kosten für diese stationäre Pflege?
  • Gibt es eine Wartezeit, in der Sie keine Leistungen beziehen können? Wenn ja: Achten Sie darauf, dass diese Karenz­zeit so kurz wie möglich ist, damit Sie für alle Fälle gut gerüstet sind.
  • Die vereinbarten Leistungen der Pflege­versicherung sollten Sie bei bestimmten Veränderungen Ihrer Lebens­situationen ohne weitere Gesund­heits­prüfung anpassen können. Generell ist es wichtig, dass Sie die Gesund­heits­fragen (z. B. Vorerkrankungen) bei der Beantragung ehrlich beantworten.
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Häufige Fragen
  • Was bedeutet Pflegetagegeld?

    Pflegetagegeld ist eine Pflegezusatzversicherung. Im Pflegefall erhalten Sie für jeden Tag einen festen Betrag, der Ihnen monatlich ausgezahlt wird. Die Höhe des Pflegetagegelds hängt davon ab, welchen Pflegegrad Sie haben und ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden. Das Geld ist nicht zweckgebunden; Sie können also frei entscheiden, wofür Sie es ausgeben. Ein Pflegetagegeld bietet Ihnen eine flexible Absicherung zu günstigen Beiträgen. Die Allianz PflegetageldBest-Versicherung garantiert Ihnen die bestmögliche Versorgung im Pflegefall.
  • Was ist eine Pflegerentenversicherung?

    Bei einer Pflegerentenversicherung erhalten Sie im Pflegefall eine lebenslange garantierte Rente. Die Höhe bemisst sich am Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit. Zudem bieten manche Verträge die Möglichkeit zur flexiblen Kapitalentnahme. Darüber hinaus können Ihre Hinterbliebenen abhängig vom jeweiligen Vertrag eine Auszahlung im Todesfall erhalten.

    Bei der Allianz haben Sie die Wahl zwischen zwei Produkten:

    Mit der Pflegerentenversicherung PflegePolice Flexi erhalten Sie immer eine Leistung – egal ob durch die umfassende lebenslange Pflegeabsicherung, im Todesfall, bei Beitragsfreistellung oder bei Kündigung. Durch die flexible Beitragszahlung und die garantierten Beiträge verfügen Sie über eine hohe Planungssicherheit.

    Wenn Sie Ihre Pflegevorsorge mit einer einzigen Zahlung sicherstellen wollen, ist die PflegeRente gegen Einmalbeitrag eine gute Lösung für Sie. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Leistung, auch wenn Sie pflegebedürftig waren. Sie können Kapital bei Bedarf auch wieder entnehmen, den Pflegeschutz nachträglich erhöhen und Unterstützungsleistungen nutzen.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Pflegeversicherung?

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte Leistung, wenn Sie beispielsweise aufgrund einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr oder nur noch zu maximal 50 Prozent nachgehen können. Voraussetzung dafür ist außerdem, dass Sie zum Beispiel für mindestens sechs Monate – je nach Versicherer – berufsunfähig sind (Prognosezeitraum). Die Versicherung kann dann einen möglichen Verdienstausfall teilweise abdecken.

    Eine Pflegeversicherung zahlt Ihnen Leistungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit. Berufsunfähig- und Pflegebedürftigkeit können gleichzeitig, oder auch unabhängig voneinander eintreten. Beide Versicherungen sind daher sinnvoll und in der Kombination eine sehr gute Absicherung.

  • Können die Beiträge zur Pflegeversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

    Sie können die Beiträge zur privaten Pflege­versicherung in der Steuer­erklärung als sogenannte Vorsorge­aufwendung eintragen. Zu den Vorsorge­aufwendungen zählen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflege­pflicht­versicherung.

    • Der steuerlich absetzbare Höchst­betrag für Vorsorge­aufwendungen liegt für sozial­versicherungs­pflichtige Arbeit­nehmer bei 1.900 Euro pro Jahr.
    • Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung unter­schritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorge­aufwendungen, wie der privaten Pflege­versicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugs­fähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro über­schritten, ist ein Abzug der Beiträge der privaten Pflege­versicherung nicht möglich.
    • Wo werden die Beiträge der privaten Pflege­versicherung in der Steuer­erklärung eingetragen? Im Formular "Vorsorge­aufwand" können Sie diese eintragen.
  • Wo finde ich Infos zu Corona und Allianz Pflegeversicherungen?

    Die Corona-Pandemie hat viele Unsicherheiten zur Folge. Die Allianz steht als starker Partner an Ihrer Seite und gibt Informationen zum Versicherungsschutz auf der Corona Informationsseite.
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