Lachend Kind mit Kuscheltier im Badezimmer
Kinder­pakete der Allianz

Kranken­zusatz­versicherungen für Kinder
und Jugend­liche

Übersicht
Gut zu wissen

Wenn Sie als Elternteil bei einer gesetzlichen Kranken­kasse (GKV) versichert sind, ist Ihr Baby bzw. Kind dort in der Regel kostenlos mitversichert. Die GKV übernimmt häufig aber nur einen Teil der Kosten für Standard-Behandlungen. Für Behandlungen und Leistungen, die über die Regel­versorgung hinausgehen oder moderne Techniken erfordern, müssen Sie daher mit einem hohen Eigen­anteil rechnen.

Was zahlt die GKV genau in den Bereichen Kiefer­orthopädie, Sehhilfen, Krankenhaus­unterbringung, ambulante Leistungen und Pflege­leistungen? Das finden Sie hier im Überblick mit einem direkten Vergleich zur privaten Krankenzusatzversicherung für Kinder.

Optimieren Sie diesen gesetzlichen Basis-Schutz mit den Kinder­paketen der Allianz. Damit ist Ihr Kind umfassend abgesichert - dies gilt auch für Jugendliche. Eine private Zusatz­absicherung in diesen Bereichen bedeutet eine spürbare Verbesserung z. B. bei Arzt, Ärztin, Zahn­arzt, Zahnärztin, Kieferorthopäden bzw. Kieferorthopädinnen oder im Kranken­haus mit dem Status eines Privat­patienten bzw. Privatpatientin.

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Zusatz­versicherung für Kinder im Vergleich
Wenn Sie sich fragen, ob eine Zusatz­versicherung für Ihr Kinder interessant ist, dann finden Sie hier die Antwort. Sie erfahren, was die gesetzliche Kranken­kasse GKV genau leistet. Und welche wertvollen Leistungen die private Zusatz­versicherung für Ihr Baby bzw. für Ihr Kind bietet.
  • Kieferorthopädie im Vergleich zur GKV

    • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt für Kassenpatienten und Kassenpatientinnen lediglich bei KIG 3-5, den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), also besonders schwerwiegenden Kieferfehlstellungen. Die Leistungen sind meist kostengünstig, wie z. B. bei der Verwendung von Metallbrackets. Diese glänzen silbrig und sind auf den weißen Zähnen deutlich sichtbar. Kinder und Jugendliche empfinden das eher als störend.
    • Wollen Sie bei Ihrem Kind auch schon eine leichte Fehlstellung korrigieren lassen oder moderne Behandlungsmethoden nutzen? Dann sollten Sie sich die Kinderpakete Top und Premium genauer ansehen. Hier sind die MeinZahnschutz-Tarife inklusive. Das heißt, kieferorthopädische Leistungen sind bis zum 21. Geburtstag bereits von KIG 1-5 (geringe Zahnfehlstellungen bis höchster Schweregrad) eingeschlossen. Farblose Keramik- oder Mini­brackets sorgen für mehr Wohl­befinden und Ihr Kind profitiert von moderner Lingualtechnik.
    • Die Allianz erstattet im Top- und im Premium-Paket bis zu 90 Prozent der Kosten - auch ohne Vorleistung der GKV.
    • Bitte beachten Sie: Zahnbehandlungen oder kieferorthopädischen Maßnahmen werden nicht erstattet, wenn sie bei Vertragsabschluss bereits begonnen, geplant oder angeraten waren. Diese Leistungen sind grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen. Deshalb ist der frühzeitige Abschluss einer Zusatzversicherung für Kinder so wichtig.
    • Tipp: Leistungen für Kieferorthopädie sind in den Kinderpaketen Top und Premium inklusive. 

    KIG sind Kiefer­orthopädische Indikations­gruppen, die von 1-5 eingeteilt werden. Sie stufen ein, wie schwer die Fehl­stellung des Kiefers ist. Die KIG-Stufe 1 steht für eine sehr leichte Fehl­stellung, die KIG-Stufe 5 für eine sehr starke. 

  • Sehhilfen im Vergleich zur GKV

    • Brillengläser werden bei Kindern je nach Glasart und Sehstärke von der GKV mit unterschiedlichen Festbeträgen bezuschusst, Brillengestelle jedoch grundsätzlich nicht.
    • Für eine neue Kinderbrille verbleibt also in den meisten Fällen ein Eigenanteil, den Sie ohne private Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind selbst bezahlen müssen.
    • Im Vergleich dazu erhält Ihr Kind mit der Krankenzusatzversicherung einen Zuschuss für seine neue Brille. Auch dann, wenn sich die Sehstärke nicht verändert hat – bis zu 300 Euro innerhalb von 24 Monaten.
    • Tipp: Leistungen für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) sind in allen drei Kinderpaketen inklusive. Achten Sie auf die unterschiedlichen Höchstbeträge.
  • Kranken­haus­zusatz­versicherung im Vergleich zur GKV

    • Sind Sie gesetzlich versichert? Dann ist Ihr Kind in der Regel bei Ihnen kostenlos in der GKV mitversichert. Bei einem Krankenhausaufenthalt bedeutet das eine sogenannte Regelversorgung: Eine Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder die diensthabende Ärztin.

    Warum brauche ich eine private Kranken­zusatz­versicherung für Kinder für das Kranken­haus?

    • Mit der Allianz Krankenzusatzversicherung genießt Ihr Kind im Krankenhaus die Vorteile eines Privatpatienten bzw. einer Privatpatientin: Die Krankenhauszusatzversicherung für Kinder (Tarif KrankenhausBest) sorgt dafür, dass Ihr Kind im Einbettzimmer (Einzelzimmer) oder Zweibettzimmer gut aufgehoben ist. Hier kann es sich in Ruhe auskurieren. Außerdem wird es, falls gewünscht, von der Chefärztin bzw. dem Chefarzt behandelt, anstelle des diensthabenden Arztes bzw. Ärztin. Wenn Sie lieber einen Spezialisten oder eine Spezialistin hinzuziehen möchten, dann werden auch diese Kosten übernommen.

    Welche Leistungen sollte eine Krankenhaus­zusatz­versicherung für Kinder haben?

    • Neben dem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer und der Chefarztbehandlung gibt es noch weitere Leistungen, auf die Sie achten sollten: Gegen große Langeweile und für kleine Feinschmecker gibt es zahlreiche Komfortleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer machen: Eine größere Menüauswahl, Fernseher und Internet oder einen Handtuchservice.
    • Rooming-In: Auch die Kosten für die Unterbringung für Sie als Begleitperson werden übernommen, wenn Ihr Kind im Krankenhaus stationär behandelt werden muss. Für Kinder ist der Aufenthalt im Krankenhaus eine zusätzliche Belastung neben der Erkrankung selbst: Die kleinen Patienten leiden unter der Trennung von den Eltern und fühlen sich in der ungewohnten Umgebung des Klinikbetriebs mitunter verängstigt und allein. Rooming-in bedeutet, dass ein Elternteil mit dem kranken Kind im Krankenhaus untergebracht wird, auch die Nacht über. So können Sie Ihrem Kind Sicherheit geben und fördern damit seine Genesung.

    Rooming-In: Wir übernehmen die Unterbringungskosten für eine Begleitperson im Krankenhaus, wenn Ihr bei uns versichertes Kind (bis zu einem Alter von 10 Jahren) stationär behandelt werden muss. Bei medizinischer Notwendigkeit werden auch bei über 10-jährigen Kindern die Kosten für eine Begleitperson übernommen.

  • Ambulante Leistungen im Vergleich zur GKV

    • Die Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin (wie bespielsweise bei Homöopathie) entstehen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet.
    • Sie wünschen sich gerade für Ihr Kind oder Baby eine möglichst sanfte und natürliche Behandlung? Dann freuen Sie sich über bis zu 1.000 Euro in zwei Versicherungsjahren für die Behandlung bei der Heilpraktikerin oder dem Heilpraktiker.

    Tipp: Heilpraktikerbehandlungen sind bei allen drei Kinderpaketen mitversichert, achten Sie hier auf die unterschiedlichen Erstattungshöhen!

    Alternativmedizinischen Behandlungsmethoden sind nur im Premium-Kinderpaket (AmbulantBest) inklusive. Darunter versteht man z. B. verschiedene Naturheilverfahren oder Akupunktur inklusive verordneter Arzneimittel. Hier werden zusammen mit Heilpraktikerleistungen max. 1.000 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren erstattet.

  • Pflegeleistungen im Vergleich zur GKV

    Was zahlt die GKV bei pflegebedürftigen Kindern? Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich auch bei einem Kinder-Pflegefall nach dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wie bei Erwachsenen. Je höher der Pflegegrad eingestuft wird, desto mehr Pflegegeld können Eltern für Kinder beantragen. Diese gesetzlichen Leistungen reichen aber oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken.

    Pflegebedürftigkeit kann aufgrund von Unfällen oder schweren Erkrankungen auch junge Menschen treffen. Dann ist es gut, nicht zu sorglos zu sein und bereits früh vorzusorgen.

    Tipp: Der Leistungskatalog des Premium-Kinderpakets enthält eine Pflegezusatzversicherung mit einem Tagessatz von 40 Euro als Schutz über alle Pflegegrade hinweg. So ist auch Ihr Kind für einen Pflegefall abgesichert.

    Warum ist das Pflegegeld so wichtig? Ein Beispiel: Ihr Kind wird ein Pflegefall. Sie als Eltern haben einen möglichen Einkommensverlust, da Ihre Unterstützung notwendig wird und Sie Ihre berufliche Arbeitszeit reduzieren. Dieser Einkommensverlust kann durch das Pflegetagegeld gemindert werden.

    Und: Je früher man sich um eine Pflegezusatzversicherung kümmert, desto geringer ist der Beitrag. Außerdem sind in jüngeren Jahren Vorerkrankungen meist seltener. 

Das sollten Sie wissen
Hier finden Sie die wichtigsten Vertrags­details zu den Kinder­paketen im Überblick: Zum Beispiel warum es sich lohnt, schon früh an eine Zusatz­versicherung zu denken.
Zeitpunkt

Der optimale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zusatzversicherung für Kinder ist in frühen Jahren. Dafür sprechen folgende Gründe: Je jünger das Kind ist, desto günstiger sind die Beiträge. Ab 16 Jahren werden die Tarifbeiträge angepasst.

Außerdem sind Vorerkrankungen bei kleinen Kindern in der Regel eher selten.

Top-Vorteil für Eltern, die bei der Allianz krankenversichert sind: Wenn sie seit mindestens 3 Monaten bei der Allianz versichert sind, können Sie ihr Kind (spätestens 2 Monate nach Geburt) rückwirkend zum Geburtsdatum in den gleichen Tarifen ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten versichern.

Diese Regelung ist festgelegt im §198 des Versicherungs­vertrags­gesetzes.

Gesundheitsfragen
Ja, auch bei einem Vertrag für Kinder müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Durch eine Gesundheitsprüfung mit den zugehörigen Gesundheitsfragen wird der aktuelle Gesundheitszustand festgestellt.
Wartezeiten

Ob es Wartezeiten in den Kinderpaketen gibt, kommt auf die enthaltenen Zusatztarife an.

Generell gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, bis Sie die Leistungen einer Zusatzversicherung erhalten.

Eine Ausnahme gilt für die Zahnzusatztarife MeinZahnschutz 75 (Kinderpaket Top) und 90 (Kinderpaket Premium) – hier gibt es keine Wartezeiten. Das heißt, alle tariflich vereinbarten Leistungen können Sie direkt nach Vertragsabschluss abrufen. Zu beachten ist jedoch, dass die Behandlung bei Vertragsabschluss weder begonnen noch angeraten sein darf, diese Leistungen sind grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen.

Wechsel

Grundsätzlich ist der Wechsel von einer privaten Krankenzusatzversicherung für Kinder zu einem anderen Unternehmen möglich. Es gibt dann unter anderem die Kündigungsfristen zu beachten.

Möglich ist auch, dass Sie die Tarife innerhalb eines Unternehmens vergleichen und wechseln.

Wann ein Wechsel sinnvoll ist, hängt entscheidend von den Leistungen und Kosten der Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind ab. Hier sollten Sie die Leistungen, Höchstgrenzen, Wartezeiten und Beiträge genau unter die Lupe nehmen.

Laufzeit
Ihr Kind ist bis zum 21. Lebensjahr in den Kinderpaketen versichert. Danach läuft der Vertrag für Ihr Kind automatisch weiter und die gewählten Tarife können als Erwachsener fortgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass es altersbedingt zu Beitragsanpassungen kommen kann.
Rechnungen

Rechnungen und Rezepte können Sie bequem mit der Allianz Gesundheits-App digital einreichen.

Alternativ steht Ihnen im Onlineportal Meine Allianz ein Kontaktformular zur Verfügung, um Ihre Rechnungen schnell hochzuladen.

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