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Information zur Berechnungsgrundlage: 

Der Preis bezieht sich auf den MeinZahnschutz 75 Tarif ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21-30 Jahre.

Ab

12,94

pro Monat

MeinZahnschutz­ ­ – starker Schutz besonders günstig

Die Zahnzusatz­versicherung der Allianz

Darum zur Allianz
Sie fragen sich, warum Sie eine Zahnzusatzversicherung der Allianz abschließen sollten? Dann sollten Sie sich diese Vorteile genauer ansehen: Sofort­schutz und Premium-Leistungen.

Die jeweiligen Prozent­sätze enthalten die Vor­leistung der gesetz­lichen Krankenkasse.

Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchst­sätzen der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalender­jahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

Mehr Details finden Sie in der PRODUKT­TABELLE.

Schon gewusst?
Auf einen Blick
  • Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahn­behand­lung (wie Kunst­stoff­füllungen), Wurzel­kanal­behandlung (oft Zahn­wurzel­behandlung genannt) und Prophylaxe.
  • Parodontitisbehandlung.
  • Bleaching.
  • Angst- und Schmerz­aus­schaltung.
  • Kiefer­ortho­pädie bis zum 21. Geburtstag und bei Erwachsenen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung.
  • Zahnärzte und Ärzte (Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den jeweiligen Höchstsätzen.
  • bereits laufende Behand­lungen bei Neu­ab­schluss oder wenn Ihr Zahn­arzt die Behand­lungs­bedürftig­keit fest­gestellt hat.
  • Veneers (als rein kosmetische Zusatzleistung). 
  • Kiefer­ortho­pädie bei Erwachsenen bzw. nur in seltenen Ausnahme­fällen (z.B. Unfall oder schwere Kieferanomalien).
Der neue, starke Zahnschutz
MeinZahnschutz gibt es im Alles+Mehr Paket. Alle Premium-Leistungen und On-top-Vorteile finden Sie hier auf einen Blick.

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ab 12,94 €*  pro Monat
ab 15,89 €* pro Monat
ab 18,77 €* pro Monat
100 %-Premium- und Extra-Leistungen plus starker 75 %-Schutz für Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Aufbiss­schienen
100 %-Premium-un d Extra-Leistungen plus Top 90 %-Schutz für Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Aufbiss­schienen
Premium 100 %- plus Extra-Leistungen plus Premium 100 %-Schutz für Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Aufbiss­schienen
Zahnersatz bei Regelversorgung
100 %
100 %
100 %
Professionelle Zahnreinigung, Prophylaxe und Fissurenversiegelung
100 %
100 %
100 %
Zahnbehandlung z.B. hochwertige Füllungen Parodontal- und Wurzelbehandlungen
100 %
100 %
100 %
Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung durch z.B. Akupunktur, Lachgas, Hypnose
100 %
100 %
100 %
Bleaching
100 % bis zu 150 € alle 2 Versicherungsjahre
100 % bis zu 150 € alle 2 Versicherungsjahre
100 % bis zu 150 € alle 2 Versicherungsjahre
Option auf niedrigeren Einstiegsbeitrag oder Anspar-Beitrag
Ohne Wartezeit
Innovationsgarantie und kostenlose Gesundheitsservices
Monatlich kündbar nach 2 Versicherungsjahren
Zahnersatz z.B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inkl. Angst- und Schmerzausschaltung
75 %
90 %
100 %
Kieferorthopädie unter 21 Jahren inkl. Extras wie Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik
75 %
bis 2.000 €
unter 21 Jahren
90 %
bis 2.500 €
unter 21 Jahren
100 %
bis 3.000 €
unter 21 Jahren
Aufbissschienen (Knirscherschienen)
75 %
90 %
100 %
Maximale Erstattung - Zahnstaffel (1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalenderjahr) Besonderheit: Erstes Versicherungsjahr endet zum 31.12. (Rumpfjahr)
1.000 € | 1.500 € | 2.000 € | unbegrenzt
1.000 € | 2.000 € | 3.000 € | unbegrenzt
1.000 € | 2.500 € | 4.000 € | unbegrenzt
*Die Preise beziehen sich auf die Tarife ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21-30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte.
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  • Rechnung einreichen: Schickt mein Zahnarzt die Rechnung an die Versicherung? Was muss ich tun?

    • Ihr Zahnarzt oder Kiefer­ortho­päde schickt die Rechnung direkt an Sie, nicht an die Versicherung. Auf der Rechnung sehen Sie die Gesamt­kosten der Behand­lung aufgelistet – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetz­liche Kranken­kasse übernimmt.
    • Diese Rechnung reichen Sie dann online bei der Allianz ein: Ganz einfach digital über das Onlineortal Meine Allianz oder mit der Allianz Gesund­heits-App. Dazu müssen Sie lediglich Ihre Belege einscannen bzw. abfoto­grafieren und an uns über­mitteln. Nachdem Sie die Rechnung einge­reicht haben, erstatten wir Ihnen dann die Kosten bzw. den Erstattungsbetrag im tariflichen Rahmen.
    • Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zum Bearbeitungsstand Ihrer Verträge.
    • Unser Tipp: Fordern Sie vor umfang­reicheren Behand­lungen (z.B. bei Zahn­ersatz) den soge­nannten Heil- und Kostenplan an. Reichen Sie diesen bei Ihrer Versicherung ein. Dann erhalten Sie eine trans­parente Über­sicht, mit welchem Erstattungsbetrag Sie rechnen können. Also welche Kosten von der gesetz­lichen und welche Kosten im tariflichen Umfang von der privaten Zusatz­versicherung über­nommen werden.
  • Was bedeutet Zahnstaffel? Kann ich eine Zahnzusatz ohne Zahnstaffel abschließen?

    Die Zahnstaffel besagt, dass die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren gestaffelt sind nach soge­nannten Erstattungs­beträgen. Das heißt, die Allianz leistet im 1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalender­jahr bis zu folgenden Beträgen:

    • Bei MeinZahnschutz 75 werden gestaffelt 1.000 Euro/1.500 Euro/2.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
    • Bei MeinZahnschutz 90 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.000 Euro/3.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
    • Bei MeinZahnschutz 100 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.500 Euro/4.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
    • Ab dem 4. Kalender­jahr leistet die Allianz unbegrenzt

    Bei der Allianz zählt das erste Versicherungs­jahr als soge­nanntes „Rumpfjahr“ und endet damit schon zum 31.12. Auch fällt das ansonsten übliche vierte Jahr der Zahn­staffel weg. So erhalten Sie viel schneller höhere Leistungen als üblich!

    Der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung ohne Zahn­staffel ist nicht möglich.

  • Kann ich die Zahnzusatz­versicherung steuerlich absetzen?

    Genaue Informationen, wie Sie die Zahn­zusatz­versicherung in der Steuererklärung angeben, finden Sie hier im Ratgeber.
  • Werden Alterungsrückstellungen für die MeinZahnschutz-Tarife gebildet?

    Sie haben die Wahl, ob Sie die MeinZahnschutz-Tarife mit soge­nannten Alterungs­rück­stellungen wählen oder ohne. Entscheiden Sie selbst, ob Sie mit einem niedrigeren Beitrags­verlauf einsteigen oder lieber Beiträge fürs Alter ansparen und dafür jetzt etwas mehr zahlen. Denn alle Tarife werden mit und ohne soge­nannter „Alterungs­rück­stellungen“ angeboten.

    Die Tarife mit Alterungsrückstellung gibt es ab dem 21. Lebensjahr. Davor wird noch keine Alterungsrückstellung gebildet - und damit kann der Tarif ohne Alterungsrückstellung abgeschlossen werden.

    Beitrags­anpassungen auf­grund des medizinischen Fort­schritts und Inflation sind möglich.