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Information zur Berechnungsgrundlage: 

Der Preis bezieht sich auf den MeinZahnschutz 75 Tarif ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21-30 Jahre.

Ab

12,94

pro Monat

MeinZahnschutz­ ­ – starker Schutz besonders günstig

Die Zahnzusatz­versicherung der Allianz

Darum zur Allianz
Sie fragen sich, warum Sie eine Zahnzusatzversicherung der Allianz abschließen sollten? Dann sollten Sie sich diese Vorteile genauer ansehen: Sofort­schutz und Premium-Leistungen.

Die jeweiligen Prozent­sätze enthalten die Vor­leistung der gesetz­lichen Krankenkasse.

Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchst­sätzen der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalender­jahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

Mehr Details finden Sie in der PRODUKT­TABELLE.

Schon gewusst?
Auf einen Blick
  • Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahn­behand­lung (wie Kunst­stoff­füllungen), Wurzel­kanal­behandlung (oft Zahn­wurzel­behandlung genannt) und Prophylaxe.
  • Parodontitisbehandlung.
  • Bleaching.
  • Angst- und Schmerz­aus­schaltung.
  • Kiefer­ortho­pädie bis zum 21. Geburtstag und bei Erwachsenen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung.
  • Zahnärzt:innen und Ärzt:innen (Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den jeweiligen Höchstsätzen.
  • bereits laufende Behand­lungen bei Neu­ab­schluss oder wenn Ihre Zahnärztin bzw. Zahn­arzt die Behand­lungs­bedürftig­keit fest­gestellt hat.
  • Veneers (als rein kosmetische Zusatzleistung). 
  • Kiefer­ortho­pädie bei Erwachsenen bzw. nur in seltenen Ausnahme­fällen (z.B. Unfall oder schwere Kieferanomalien).
 

100 %-Premium-Leistungen und Extra-Leistungen plus starker 75 %-Schutz für Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Aufbiss-Schienen

100 %-Premium-Leistungen und Extra-Leistungen plus Top 90 %-Schutz für Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Aufbiss-Schienen

Premium 100 %-Leistungen plus Extra-Leistungen plus Premium 100 %-Schutz für Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Aufbiss-Schienen

* Die Preise beziehen sich auf die Tarife ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21-30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte.
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  • Rechnung einreichen: Schickt meine Zähnärztin oder Zahnarzt die Rechnung an die Versicherung? Was muss ich tun?

    • Ihre Zahnärztin bzw. Zahnarzt oder Kieferorthopädin bzw. Kiefer­ortho­päde schickt die Rechnung direkt an Sie, nicht an die Versicherung. Auf der Rechnung sehen Sie die Gesamt­kosten der Behand­lung aufgelistet – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetz­liche Kranken­kasse übernimmt.
    • Diese Rechnung reichen Sie dann online bei der Allianz ein: Ganz einfach digital über das Onlineortal Meine Allianz oder mit der Allianz Gesund­heits-App. Dazu müssen Sie lediglich Ihre Belege einscannen bzw. abfoto­grafieren und an uns über­mitteln. Nachdem Sie die Rechnung einge­reicht haben, erstatten wir Ihnen dann die Kosten bzw. den Erstattungsbetrag im tariflichen Rahmen.
    • Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zum Bearbeitungsstand Ihrer Verträge.
    • Unser Tipp: Fordern Sie vor umfang­reicheren Behand­lungen (z.B. bei Zahn­ersatz) den soge­nannten Heil- und Kostenplan an. Reichen Sie diesen bei Ihrer Versicherung ein. Dann erhalten Sie eine trans­parente Über­sicht, mit welchem Erstattungsbetrag Sie rechnen können. Also welche Kosten von der gesetz­lichen und welche Kosten im tariflichen Umfang von der privaten Zusatz­versicherung über­nommen werden.
  • Was bedeutet Zahnstaffel? Kann ich eine Zahnzusatz ohne Zahnstaffel abschließen?

    Die Zahnstaffel besagt, dass die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren gestaffelt sind nach soge­nannten Erstattungs­beträgen. Das heißt, die Allianz leistet im 1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalender­jahr bis zu folgenden Beträgen:

    • Bei MeinZahnschutz 75 werden gestaffelt 1.000 Euro/1.500 Euro/2.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
    • Bei MeinZahnschutz 90 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.000 Euro/3.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
    • Bei MeinZahnschutz 100 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.500 Euro/4.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
    • Ab dem 4. Kalender­jahr leistet die Allianz unbegrenzt

    Bei der Allianz zählt das erste Versicherungs­jahr als soge­nanntes „Rumpfjahr“ und endet damit schon zum 31.12. Auch fällt das ansonsten übliche vierte Jahr der Zahn­staffel weg. So erhalten Sie viel schneller höhere Leistungen als üblich!

    Der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung ohne Zahn­staffel ist nicht möglich.

  • Kann ich die Zahnzusatz­versicherung steuerlich absetzen?

    Genaue Informationen, wie Sie die Zahn­zusatz­versicherung in der Steuererklärung angeben, finden Sie hier im Ratgeber.
  • Werden Alterungsrückstellungen für die MeinZahnschutz-Tarife gebildet?

    Sie haben die Wahl, ob Sie die MeinZahnschutz-Tarife mit soge­nannten Alterungs­rück­stellungen wählen oder ohne. Entscheiden Sie selbst, ob Sie mit einem niedrigeren Beitrags­verlauf einsteigen oder lieber Beiträge fürs Alter ansparen und dafür jetzt etwas mehr zahlen. Denn alle Tarife werden mit und ohne soge­nannter „Alterungs­rück­stellungen“ angeboten.

    Die Tarife mit Alterungsrückstellung gibt es ab dem 21. Lebensjahr. Davor wird noch keine Alterungsrückstellung gebildet - und damit kann der Tarif ohne Alterungsrückstellung abgeschlossen werden.

    Beitrags­anpassungen auf­grund des medizinischen Fort­schritts und Inflation sind möglich.