- Ob bei regulären ärztlichen Untersuchungen, zahnärztlichen Behandlungen oder im Krankenhaus: Im Krankheitsfall sichern Sie sich mit den Tarifen der Allianz erstklassige Gesundheitsleistungen und umfassende Services, ohne lange Wartezeiten.
- Die Allianz bietet spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Selbstständige, Ärzte und Ärztinnen, Studierende, Beamte (Personen mit Anspruch auf Beihilfe) sowie Angestellte.
- Profitieren Sie von umfassenden Leistungen, attraktiven Zusatzbausteinen, einem starken Preis-Leistungs-Verhältnis und vielen digitalen Services in der Allianz Gesundheits-App.
- Es gibt Geld zurück: Beitragsrückerstattung von bis zu 40 Prozent bei Leistungsfreiheit möglich für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler:innen.
- Außerdem können sich Neukunden und Neukundinnen über einen Wechselvorteil freuen.
Private Krankenversicherung der Allianz

Private Krankenversicherung kurz erklärt
Die Allianz ist der richtige Partner für Ihre Versicherungen
Die Vielfalt der privaten Krankenversicherung der Allianz


kostenfrei

passenden Tarif
Bleiben die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter stabil?
Je älter Sie werden, desto öfter müssen Sie wahrscheinlich ab und an zum Arzt oder zur Ärztin. Für die private Krankenversicherungen steigen dementsprechend die Kosten – sei es gesetzlich oder privat. In der privaten Krankenversicherung werden dafür jedoch sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet. Dadurch sind die altersbedingt steigenden Kosten bereits im Beitrag berücksichtigt. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen also nicht durchs Älterwerden.
Jedoch führen die steigende Lebenserwartung, die inflationäre Wirtschaftsentwicklung sowie der medizinische Fortschritt zu zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Durch den medizinische Fortschritt entwickeln sich im Laufe der Zeit bessere Behandlungsverfahren für viele Erkrankungen. Allerdings steigen damit auch die Kosten für das Gesundheitssystem.
Daher kann es im Laufe der Jahre auch zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung kommen. Damit die Beiträge nicht beliebig erhöht werden können, unterliegen Beitragsanpassungen dem Gesetz. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften führen Versicherungsunternehmen jährlich Gegenüberstellungen der tatsächlichen Kosten mit den kalkulierten Ausgaben durch. Überschreiten die Abweichungen nicht nur vorübergehend eine bestimmte Schwelle und stimmt ein unabhändiger Treuhänder zu, werden die Beiträge angepasst.
Damit die Kosten auch im Alter nicht zu stark steigen, wird zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 Prozent auf den Monatsbeitrag erhoben. Ab dem 60. Lebensjahr entfällt dieser Zuschlag. Die angesparten Gelder sowie weitere Mittel aus Zinsüberschüssen werden ab dem 65. Geburtstag der versicherten Person dazu genutzt, Beitragserhöhungen auszugleichen bzw. abzumildern.
Welche exklusiven Serviceangebote gibt es in der privaten Krankenversicherung?
Die Kundinnen und Kunden der Allianz Krankenvollversicherung finden auf der Gesundheitswelt eine Übersicht über die kostenfreien, exklusiven Serviceangebote. Hier zwei Beispiele:
Für eine Vielzahl an chronischen Erkrankungen stehen kostenfreie Coaching-Programme zu Verfügung. Diese ersetzen zwar keinen Arztbesuch, können aber helfen, im Alltag besser mit der Erkrankung zurecht zu kommen:
- Mein AtemwegsCoach bei chronischen Erkrankungen der Atemwege
- Mein BlutdruckCoach bei Bluthochdruck
- Mein HerzCoach
- Mein DiabetesCoach
- Mein SchmerzCoach
- Mein PsychCoach bei psychischen Anliegen (zum Beispiel Burnout)
- Mein PsychCoach Online
Übernimmt die private Krankenversicherung auch Kosten für Behandlungen im Ausland?
Ja, je nach Tarif übernimmt die private Krankenversicherung der Allianz bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten im Ausland. Dies umfasst zum Beispiel: ärztliche Behandlung (stationär, ambulant, Zahn), telefonischen 24-Stunden-Service (z. B. Dolmetschen und Organisieren von Hilfe), medizinisch notwendigen Rücktransport. Darüber hinaus gibt es zusätzlich zahlreiche Assistance-Leistungen, wie z. B. die Beschaffung und den Versand von notwendigen Arzneimitteln.
Die private Krankenversicherung der Allianz leistet im tariflichen Umfang EU-weit unbegrenzt und im außereuropäischen Ausland bis zu 12 Monate.
Mehr Themen zur privaten Krankenversicherung lesen Sie in unseren Ratgebern.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Wenn Sie Ihren Krankenversicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung vorübergehend nicht mehr benötigen oder vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten müssen, dann lohnt sich oftmals eine Anwartschaftsversicherung. In diesem Fall kündigen Sie nicht Ihr aktuelles Versicherungsverhältnis, sondern „pausieren“ es. Dazu wurde die Anwartschaftsversicherung entwickelt.
Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie sich Ihren Versicherungsschutz auch für die Zukunft sichern. Das heißt, bei Rückkehr in die private Krankenversicherung müssen Sie keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dafür zahlen Sie einen geringen Anteil Ihres aktuellen Beitrags. Es gibt zudem die Möglichkeit, auch die Alterungsrückstellungen im Tarif weiter zu zahlen. Damit wird das künftige Risiko einer altersbedingten Beitragserhöhung reduziert.
Mehr dazu finden Sie in unserem Anwartschaftsversicherungs-Ratgeber.
Welche Fristen sind zur Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können?
Wenn Sie als (freiwillig) gesetzlich Versicherte:r gerne von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchten, dann gelten gewisse Fristen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenversicherung zwei Monate zum Monatsende.
Beispiel: Kündigen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung am 23.1., dann beginnt die Kündigungsfrist am 1.2. Der Wechsel in die private Krankenversicherung und der entsprechende Versicherungsschutz wird dann zum 1.4. wirksam.
Achtung: Die Mindestbindungszeit von zwölf Monaten ist beim Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung nicht zu beachten. Diese Frist von 12 Monaten gilt nur beim Wechsel von einer gesetzlichen zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung.
Finden Sie im Ratgeber alle Informationen zumWechsel: Von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche und umgekehrt.