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Wechseln Sie jetzt zur Allianz Private Krankenversicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung ein!

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungsfreie Vorversicherungszeit (in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung) auf Ihre Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE-Staffel) an.
  • Dieser Wechselvorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Als Neukunde bzw. Neukundin der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Tarifen auf bis zu 50 % Beitragsrückerstattung.

Die private Kranken­versicherung der Allianz­

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ob beim Arzt bzw. der Ärztin, Zahnarzt bzw. Zahnärztin oder im Krankenhaus. Wenn es um Ihre Gesundheit geht, brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Mit den Privatversicherungen der Allianz sichern Sie sich eine leistungsstarke medizinische Versorgung. Immer und überall.
  • Die Allianz bietet private Krankenversicherungen (PKV) für Angestellte,  Selbstständige, Ärzt:innen, Studierende und Beamte (Personen mit Anspruch auf Beihilfe) an.
  • Mit der Allianz als finanzstarkem Privatversicherer profitieren Sie lebenslang von vereinbarten erstklassigen Gesundheitsleistungen. Ebenso von stabilen Beiträgen und attraktiven Zusatzbausteinen.
  • Über die digitalen Services der Allianz reichen Sie Ihre Rechnungen online ein und berechnen eine mögliche Rückerstattung im BonusCheck.
  • Geld zurück: Beitragsrückerstattung (BRE) möglich! Mit dem Wechselvorteil können Neukunden oder Neukundinnen von einer anderen PKV mit einer höheren BRE in die Allianz private Krankenversicherung wechseln. Neu: Diesen Vorteil bieten wir ab jetzt auch Wechsler:innen von einer gesetzlichen Krankenkasse.

Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt muss über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (64.350 Euro in 2022) liegen.

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Häufige Fragen
  • Wer kann sich privat versichern?

    In Deutschland muss sich per Gesetz jeder krankenversichern – entweder in einer gesetzlichen oder privaten Versicherung. Beamte und Selbstständige können sich dabei stets für eine private Krankenversicherung entscheiden, Arbeitnehmer:innen haben diese Option ab einem Jahreseinkommen von derzeit 69.300,00 Euro brutto. Unterhalb dieser Schwelle schreibt das Gesetz einen Schutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse vor. Dieser Schutz lässt sich aufstocken über private Zusatzversicherungen – zum Beispiel mit höheren Erstattungen beim Zahnersatz oder einer Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bei einem Klinikaufenthalt.
  • Für wen lohnt sich eine private Krankenversicherung?

    Eine private Krankenversicherung lohnt sich für Beamte eigentlich immer. Bei Angestellten dagegen ist die Familiensituation entscheidend: Bei Singles mit einem gut planbaren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und bei Paaren, die langfristig beide arbeiten wollen und nicht mehr als 1-2 Kinder haben, ist die Privatabsicherung auf lange Sicht oft günstiger. Wenn viele Kinder im Haushalt leben und nur ein Elternteil arbeitet, lohnt sich meistens eher die GKV.

    Bei Selbstständigen kommt es sehr auf das Einkommen an: Bei niedrigen oder sehr schwankenden Einnahmen kann eine gesetzliche Krankenkasse noch besser passen.

    Für alle gilt: die steuerliche Auswirkung ist nicht zu vergessen. Die Beiträge sind steuerlich voll abzugsfähig, was sich bei höherem Einkommen natürlich besonders lohnt. Einen Teil der eingezahlten Beiträge kann sich die versicherte Person darüber hinaus zurückholen: Wer über das Jahr keine Rechnung eingereicht hat, erhält z.B. bei der Allianz bis zu 30, teilweise 45 Prozent der Beiträge zurück.

    Und: Je früher man sich für die Privatversicherung entscheidet, desto geringer sind die Beiträge.

  • Kann ich mir die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter noch leisten?

    Ja, denn die private Krankenversicherung sorgt für das Alter vor. In jungen Jahren beinhalten die Beiträge der privaten Krankenversicherung einen Sparanteil, den das Versicherungsunternehmen verzinslich anlegt, um damit im Alter die Beiträge wiederum zu reduzieren.

    Krankenversicherungsbeiträge hängen vornehmlich von der medizinischen Kostenentwicklung ab – zum Beispiel durch innovative Medikamente und aufwändigere Apparatemedizin. Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden aufgrund dessen die Beitragsbemessungsgrenze und der Beitragssatz erhöht. Und im Alter wird der Beitrag nicht nur für die gesetzliche Rente fällig, bei Betriebsrenten und Versorgungsbezügen wird der volle Beitragssatz abgezogen.

    Bei der privaten Krankenversicherung passen sich die Monatsbeiträge dem medizinischen Fortschritt an. Die Allianz ist dabei besonders beitragsstabil: Allein seit 2008 lag die Beitragsentwicklung unterhalb der Anpassungen in den gesetzlichen Krankenkassen.

    In der privaten Krankenversicherung lassen sich zudem die Beiträge im Alter verlässlich reduzieren, wenn die versicherte Person rechtzeitig den Sparanteil erhöht. Der Versicherer legt das Ersparte an und rechnet dies zu einem fest vereinbarten Anteil im Alter vom Beitrag runter.

  • Wie funktioniert die Abrechnung bei der privaten Krankenversicherung?

    Die versicherte Person reicht Arztrechnungen und Rezepte bei der eigenen Versicherung zur Erstattung ein. Besonders einfach funktioniert das mit der Gesundheits-App der Allianz. Per Smartphone oder Tablet lassen sich die Erstattungsunterlagen abfotografieren und an die Allianz senden. Sobald die Rechnungen überprüft sind, erhält die versicherte Person die Erstattung überwiesen.

    In Vorleistung beim Arzt bzw. der Ärztin muss die versicherte Person nicht gehen. Rechnungen können sofort und ohne vorige Zahlung eingereicht werden.

    Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt dagegen rechnen Klinik und Versicherung direkt ab. Auch für Medikamente bietet die Allianz eine solche Direktabrechnung mit der Apotheke an.

  • Welche Leistungen sind bei der Wahl eines Anbieters wichtig?

    Umfassend absichern sollte der ausgewählte Tarif alle wichtigen Risiken wie Arzt-, Klinik- und Arzneimittelkosten - und das ohne versteckte Selbstbehalte, wie etwa eine Zuzahlung für Originalpräparate: Gerade bei Krebsmedikamenten kann es dann für den Patienten bzw. die Patientin extrem teuer werden.

    Insgesamt wählt die versicherte Person den Tarif nach eigenen Vorlieben und Anforderungen aus: Wer sehr gesunde Zähne hat, braucht vielleicht keine zu hohe Abdeckung für Zahnersatz. Wer auf alternative Medizin vertraut, ist gut beraten, auf die Erstattungshöhe speziell in diesem Bereich zu achten. Wer sich bei Krankheit am liebsten zurückzieht, kann sich für einen Tarif mit Einbettzimmer im Krankenhaus entscheiden.

    Da sich die Anforderungen im Laufe des Lebens ändern, nehmen viele Versicherte heute außerdem eine spezielle Komponente in ihren Tarif auf, die ihnen Flexibilität ermöglicht: Bis zu dreimal lässt sich mit dieser Option der Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung erweitern und verändern.

  • Wie kann man von der aktuellen in die private Krankenversicherung wechseln?

    Der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung ist möglich für Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 69.300,00 Euro brutto und ansonsten für alle Selbstständigen, Freiberufler:innen und Beihilfeberechtigten (wie z.B. Beamte).

    Sofern die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV erfüllt sind, kann eine bisher in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversicherte Person innerhalb von zwei Wochen nach einem Hinweis der Krankenkasse, dass sich die Versicherung als freiwillige Versicherung fortsetzt, den Austritt erklären. Bislang freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte können ihre Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Monats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt, kündigen. Darüber hinaus gibt es ein zusätzliches Kündigungsrecht: Wenn die gesetzliche Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihren Zusatzbeitrag anhebt, kann die versicherte Person bis zum Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird oder für den der Zusatzbeitrag erhöht wird, kündigen.

    Auch von einer privaten in eine andere private Versicherung ist der Wechsel grundsätzlich möglich. Allerdings lohnt er sich für diejenigen kaum, die ihre Krankenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Denn eine versicherte Person verliert durch den Wechsel sämtliche Alterungsrückstellungen, die bis dahin angespart wurden. Kunden bzw. Kundinnen mit Verträgen ab 2009 dagegen können Teile ihrer Alterungsrückstellungen zu einem neuen Unternehmen mitnehmen.

    Vor einem Vertragsabschluss führt das neue Versicherungsunternehmen eine Gesundheitsprüfung durch. Wenn das Eintrittsalter deutlich höher und zusätzliche Risikozuschläge erforderlich sind, ist oft auch der Beitrag höher.

    Wann gekündigt werden muss, hängt vom individuellen Vertrag ab. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn dem bisherigen Versicherungsunternehmen innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung der Nachweis über eine Anschlussversicherung vorgelegt wird. Diese Anschlussversicherung muss den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.

  • Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

    Wenn Sie Ihren Krankenversicherungsschutz einer PKV vorübergehend nicht mehr benötigen, dann lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung. In diesem Fall kündigen Sie nicht Ihr aktuelles Versicherungsverhältnis, sondern „pausieren“ es. Dazu wurde die Anwartschaftsversicherung entwickelt.

    Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie bereits erworbene Rechte auch für die Zukunft sichern. Das heißt, bei Rückkehr in die PKV müssen Sie keine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Es gibt zudem die Möglichkeit, auch die Alterungsrückstellungen im Tarif weiter zu zahlen, um später keine altersbedingte Beitragserhöhung zu bekommen. Dafür zahlen Sie einen geringen Anteil Ihres aktuellen Beitrags.

  • Welche Fristen sind zur Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können?

    Wenn Sie als (freiwillig) gesetzlich versicherte Person gerne von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchten, dann gelten gewisse Fristen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei der GKV zwei Monate. 

    Ein Beispiel: Kündigen Sie Ihre GKV am 23. 1., dann beginnt die Kündigungsfrist am 1.2. Der Wechsel in die PKV wird dann zum 1.4. wirksam. Achtung: Mindestbindungszeit beachten! Diese beträgt 2021 zwölf Monate. Erst danach kann gekündigt werden. 

  • Bleiben die Beiträge im Alter stabil?

    Je älter Sie werden, desto öfter müssen Sie wahrscheinlich ab und an zum Arzt bzw. der Ärztin. Für die private Krankenversicherung steigen dementsprechend die Kosten – sei es gesetzlich oder privat. Weiterhin führen die steigende Lebenserwartung, die inflationäre Wirtschaftsentwicklung sowie der medizinische Fortschritt zu zusätzlichen finanziellen Belastungen.

    Der medizinische Fortschritt bietet natürlich bessere Behandlungsverfahren, allerdings auch höhere Kosten für das Gesundheitssystem. 

    Daher kann es im Laufe der Jahre auch zu Beitragsanpassungen des Privatversicherers kommen. Damit die Beiträge nicht beliebig erhöht werden können, unterliegen Beitragsanpassungen dem Gesetz. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften führen Versicherungsunternehmen daher jährlich Gegenüberstellungen der tatsächlichen Kosten versus den kalkulierten Ausgaben. Weichen die Kosten mehr als 5 bis 10 Prozent ab, können die Beiträge angepasst werden. Jeweilige Details finden Sie in den Versicherungsvereinbarungen Ihres Anbieters.

    Damit die Kosten im Alter nicht exorbitant steigen, wird zwischen dem 21. Und 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 Prozent auf den Monatsbeitrag erhoben. Ab dem 60. Lebensjahr entfällt dieser Zuschlag. Die angesparten Gelder werden ab Alter 65 dazu genutzt, Beitragserhöhungen auszugleichen bzw. abzumildern. Die PKV muss Sie ab dem 60. Lebensjahr auch laut Gesetz über einen kostengünstigeren Tarif informieren. Das sind zum Beispiel der Standardtarif oder der Basistarif, deren Leistungsniveau sich an der GKV orientiert.

    Ab dem 65. Lebensjahr werden diese Rücklagen, die über die Jahre verzinslich angesammelt wurden, dafür verwendet, um die Beiträge möglichst stabil zu halten. Weitere Beitragssenkungen erhalten Sie ab dem 80. Lebensjahr aus nicht verbrauchten (Alters-)Rückstellungen sowie Zinsüberschüssen.

  • Übernimmt die PKV auch Kosten für Behandlungen im Ausland?

    Ja, je nach Tarif übernimmt eine private Krankenversicherung der Allianz bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten im Ausland. Dies umfasst zum Beispiel:

    • ärztliche Behandlung (stationär, ambulant, Zahn)
    • telefonischen 24-Stunden-Service (z. B. Dolmetschen und Organisieren von Hilfe)
    • medizinisch notwendigen Rücktransport
    • Darüber hinaus gibt es zusätzlich zahlreiche Assistance-Leistungen, wie z. B. das Beschaffen und der Versand von notwendigen Arzneimitteln. Kurz: Die PKV der Allianz ist auch ihr Gesundheitsschutz ohne Grenzen. 
  • Erhalte ich auch als Selbstständige:r oder Freiberufler:in Krankentagegeld, wenn ich am Coronavirus erkranke?

    Wird von den Behörden eine Quarantäne angeordnet (unabhängig davon, ob Sie als versicherte Person erkrankt sind oder nicht), besteht ein Entschädigungsanspruch für den Verdienstausfall: Selbstständige müssen sich für diese Entschädigung direkt an die zuständige Behörde wenden. Bei Arbeitnehmer:innen hat der Arbeitgeber längstens für 6 Wochen die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Und wenn ich tatsächlich erkranke? Erkranken Sie und werden Sie arbeitsunfähig, besteht ein Anspruch auf Krankentagegeld nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit.
  • Coronatest & privatversichert: Zahlt die private Krankenversicherung meinen Corona-Test?

    Sie fragen sich, ob die Allianz den Coronavirus-Test bezahlt? Ja, die Allianz private Krankenversicherung erstattet im tariflich vereinbarten Umfang alle Tests auf eine Coronavirus-Infektion, sofern für Sie eine medizinisch bescheinigte Notwendigkeit für den Test vorliegt oder im Nachhinein von Ihrer Hausärztin bzw. Hausarzt erteilt wurde. Jedoch sind einige Voraussetzungen zu beachten. Finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen auf der Kundeninformationsseite rund um das Coronavirus, COVID-19 und die damit verbundenen Versicherungsleistungen der Allianz privaten Krankenversicherung.