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Jetzt Wechselvorteil nutzen und BONUS sichern!

Wechseln Sie jetzt zur Allianz Private Krankenversicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung ein!

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungsfreie Vorversicherungszeit (in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung) auf Ihre Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE-Staffel) an.
  • Dieser Wechselvorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Als Neukund:in der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den Tarifen Ärzte Plus 100 und Ärzte Best 100 auf bis zu 30 % Beitragsrückerstattung ab dem ersten Jahr.

Private­ Kranken­versicherung der Allianz­ für Ärztinnen­ und Medizin­studenten

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Aus Ihrer beruflichen Praxis als Arzt oder Ärztin wissen Sie genau, worauf es bei einer sehr guten privaten Krankenversicherung (PKV) ankommt. Deshalb bietet die Allianz individuelle Tarife mit exklusiven Services.
  • Starke Gesundheitsleistungen: 100 Prozent Erstattung bei einer Ärztin oder Arzt und im Krankenhaus, Behandlung in Privatkliniken und Zahnbehandlung.
  • Bis zu 30 Prozent Beitragsrückerstattung (BRE) mit dem Allianz BONUS-Programm: Neukundinnen und -kunden können mit dem Wechselvorteil der Allianz beim Wechsel von einer anderen PKV oder GKV hin zur Allianz mit einer attraktiven BRE einsteigen.
  • Als einer der größten Ärzteversicherer Deutschlands bieten wir attraktive Vorteile durch die Gruppentarife mit Ärztekammern und dem Marburger Bund.
Hervorragend abgesichert
Allianz - Focus Money - Beste Gesundheitsservices
Allianz - Focus Money - Beste Digitale Services
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Auf einen Blick

Grundsätzlich können Versicherte bis zum vollendeten 65. Lebensjahr aufgenommen werden. Ausbildungstarife sind bis zum vollendeten 39. Lebensjahr abschließbar.
Service und Kontakt
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Telefonische Beratung zur privaten Kranken­versicherung der Allianz
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kostenfrei
Häufige Fragen
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Wann kann man als Arzt & Ärztin oder Medizinstudent:in in die PKV wechseln?

  • Für Medizinstudierende ist bis zu Beginn des Studiums bis 24 Jahre in der Regel eine kostenlose Mit­versicherung über die Familien­versicherung in der GKV möglich. Ab dem 25. Geburtstag endet die Familien­versicherung. Dann gilt auch für Studierende die Versicherungs­pflicht. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie sich in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Eine private Kranken­versicherung für Studierende ist meist eine gute Wahl. Denn die Allianz Ärztetarife für Medizin­studierende bieten äußerst attraktive Konditionen und deutlich bessere Leistungen als die Absicherung in der GKV.
    Interessant für Sie könnte auch eine Anwartschafts­versicherung sein. Damit können Sie sich Ihren Gesundheits­zustand und das Eintritts­alter für die spätere Rück­kehr in die PKV sichern.

    Oder der Optionstarif OptionFlexiMed: Die günstige Option für einen Wechsel in die PKV für Studierende und Berufseinsteiger:innen. Auch hier sichern Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitszustand und Vorteile im BONUS-Programm.
  • Als an­gestellter Arzt bzw. Ärztin ist ein Wechsel von der gesetzlichen Kranken­versicherung in die private Kranken­versicherung möglich, wenn Sie die Versicherungs­pflicht­grenze, auch Jahres­arbeits­entgelt­grenze genannt, über­schreiten. Diese Einkommens­grenze liegt 2025 bei 73.800 Euro Jahres­gehalt. Die Voraussetzungen im Detail finden Sie im Ratgeber.
  • Als freiwilliges Mitglied der GKV (selbstständig tätig oder Einkommen über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze) können Sie die GKV zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
  • Wenn Sie bereits privat Krankenversichert sind, können Sie Ihre aktuelle private Krankenversicherung nach Ablauf der Mindestlaufzeit zum 31.12. oder zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten beim Versicherer kündigen.
  • Zusätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12., falls Ihre aktuelle private Krankenversicherung die Beiträge zum Jahreswechsel erhöht.
  • Als nieder­gelassene Ärztin bzw. Arzt mit einer eigenen Praxis sind Sie nicht versicherungs­pflichtig. Das heißt, Sie können in die private Kranken­versicherung wechseln – un­abhängig von Ihrem Ein­kommen. Ärzte oder Ärztinnen ohne Versicherung gibt es in Deutschland in der Regel nicht.

Warum lohnt sich für Sie als Arzt oder Ärztin ein Ärztetarif der Allianz besonders?

Als einer der größten Ärzte­versicherer Deutschlands bieten wir Ihnen als Arzt oder Ärztin in unseren beiden Tarifen Ärzte Plus 100 und Ärzte Best 100 hervorragende Leistungen im ambulanten Bereich und im Krankenhaus, beim Zahnarzt oder der Zahnärztin und im Ausland. Außerdem gibt es viele exklusive Services.
Erstattungen werden bis über die Höchst­sätze hinaus bezahlt. Es gibt Kosten­erstattungen für anerkannte, alternative Behandlungs­methoden oder die Behandlung in Privat­kliniken. Das sind nur einige der besonderen Merkmale in den Ärzte­tarifen der Allianz.

Ihr besonderes Plus:

  • Wir versichern Sie günstig durch unsere Gruppen­tarife mit nahezu allen ärztlichen Versorgungswerken wie Ärzte­kammern, dem Marburger Bund und dem Verband der Heilberufe für Humanmediziner. Davon profitiert auch Ihre gesamte Familie, denn Sie können Ihre Familien­angehörigen zu den günstigen Ärzte­konditionen mit­versichern.
  • Zudem bieten wir Ihnen sehr gute Konditionen, wenn Sie noch im Studium oder Jung­mediziner:in sind.
  • Wenn Sie keine Arzt­rechnungen einreichen, dann erstatten wir Ihnen über das Allianz BONUS-Programm bis zu 30 Prozent Ihrer Beiträge zurück. Los geht's mit 15 Prozent Rück­erstattung im ersten Jahr bis zu 30 Prozent ab dem vierten Jahr.

Wozu bildet die private Krankenversicherung Altersrückstellungen?

Im Alter dient diese Rück­stellung dazu, steigende Ausgaben für die medizinische Versorgung zu finanzieren, ohne dass Ihre Beiträge entsprechend steigen. Kranken­versicherungs­beiträge sind so berechnet, dass jüngere Versicherte zu Beginn einen höheren Beitrag zahlen, als sie rein rechnerisch zu diesem Zeit­punkt für medizinische Leistungen benötigen. Durch dieses "Mehr" an Beiträgen sammelt sich Kapital an, das in die Alters­rückstellungen fließt und dort verzinslich angelegt wird.

Welche Besonderheiten gibt es für den Amtsarzt, die Amtsärztin?

Amtsärzte und -ärztinnen sind nicht per se verbeamtet und damit beihilfeberechtigt. Sie können aber unter Umständen verbeamtet werden und haben dann einen Beihilfe­anspruch. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite private Krankenversicherung für Beamte.

Kann man als Arzt oder als Ärztin auch Beihilfetarife in der PKV abschließen?

Ja, wenn Sie als Arzt oder als Ärztin einen An­spruch auf Beihilfe haben. Dann bietet die Allianz spezielle Beihilfe­tarife für Sie an.