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Information zur Berechnungsgrundlage: 

Der Preis bezieht sich auf den MeinZahnschutz 75 Tarif ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21-30 Jahre.

Ab

12,94

pro Monat

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Dein starker Zahnschutz

  • 100% Zahnreinigung
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100 %-Premium-Leistungen und Extra-Leistungen plus starker 75 %-Schutz für Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Aufbiss-Schienen

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*Die Preise beziehen sich auf die Tarife ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21-30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte.
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  • Rechnung einreichen: Schickt meine Zahnärztin bzw. Zahnarzt, meine Zahnärztin die Rechnung an die Allianz oder was muss ich tun?

    • Deine Zahnärztin bzw. Zahnarzt oder Kieferorthopädin bzw. Kiefer­ortho­päde schickt die Rechnung direkt an dich. 
    • Die Rechnung reichst du dann online bei der Allianz ein: Ganz einfach digital über das Online-Portal Meine Allianz oder mit der Allianz Gesund­heits-App. Dazu musst du nur deine Rechnung einscannen bzw. abfoto­grafieren und an uns über­mitteln. 
    • Nachdem du die Rechnung einge­reicht hast, erstatten wir dir dann die Kosten im tariflichen Rahmen.
    • Unser Tipp: Fordere vor umfang­reicheren Behand­lungen (z.B. bei Zahn­ersatz) den soge­nannten Heil- und Kostenplan an und reiche diesen bei uns vorab ein. Dann erhälst du eine trans­parente Über­sicht, mit welchem Erstattungsbetrag du rechnen kannst. Also welche Kosten von der gesetz­lichen und welche Kosten im tariflichen Umfang von der privaten Zusatz­versicherung über­nommen werden.
  • Ab wann kann ich die Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen?

    Du hast ab Versicherungsbeginn sofortigen Versicherungsschutz und keine Wartezeit.
  • Kann ich die MeinZahnschutz-Tarife kostenlos kündigen?

    Ja, MeinZahnschutz kannst du ganz einfach monatlich nach 2 Versicherungsjahren kündigen.
  • Was bedeutet Zahnstaffel? Kann ich eine Zahnzusatz ohne Zahnstaffel abschließen?

    Die Zahnstaffel besagt, dass die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren gestaffelt sind nach soge­nannten Erstattungs­beträgen. Das heißt, die Allianz leistet im 1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalender­jahr bis zu folgenden Beträgen:

    • Bei MeinZahnschutz 75 werden gestaffelt 1.000 Euro/1.500 Euro/2.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
    • Bei MeinZahnschutz 90 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.000 Euro/3.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
    • Bei MeinZahnschutz 100 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.500 Euro/4.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
    • Ab dem 4. Kalender­jahr leistet die Allianz unbegrenzt

    Bei der Allianz zählt das erste Versicherungs­jahr als soge­nanntes „Rumpfjahr“ und endet damit schon zum 31.12. Auch fällt das ansonsten übliche vierte Jahr der Zahn­staffel weg. So erhälst du viel schneller höhere Leistungen als üblich!

    Der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung ohne Zahn­staffel ist nicht möglich.

  • Kann ich die Zahnzusatz­versicherung steuerlich absetzen?

    Genaue Informationen, wie du die Zahn­zusatz­versicherung in der Steuererklärung angeben, findest du im Ratgeber.
  • Werden Alterungsrückstellungen für die MeinZahnschutz-Tarife gebildet?

    Du hast die Wahl, ob du die MeinZahnschutz Tarife mit sogenannten Alterungsrückstellungen wählst oder ohne. Entscheide selbst, ob du mit einem niedrigeren Beitragsverlauf einsteigst oder lieber Beiträge fürs Alter ansparst und dafür jetzt etwas mehr zahlst.

    Die Tarife mit Alterungsrückstellung gibt es ab dem 21. Lebensjahr. Davor wird noch keine Alterungsrückstellung gebildet - und damit kann der Tarif ohne Alterungsrückstellung abgeschlossen werden.

    Beitrags­anpassungen auf­grund des medizinischen Fort­schritts und Inflation sind möglich.