Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Überkronung trägt zum Zahn­erhalt bei, wenn es zu einer Zerstörung der natürlichen Zahn­krone gekommen ist.
  • Zahnkronen ähneln in Aussehen (Form) und Funktion gesunden Zähnen. Der Zahn­ersatz erfüllt in zwei Drittel aller Fälle sogar noch nach 15 Jahren die Aufgaben des natürlichen Zahns.
  • Die Kosten für eine Über­kronung liegen je nach Art und Ausführung durch­schnittlich zwischen 400 und 1.000 Euro.
  • Von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) wird nur ein Teil der Kosten über­nommen, den Rest müssen Sie selbst zahlen. Mit einer Zahnzusatz­versicherung können Sie Ihren Eigenanteil reduzieren oder im besten Fall sogar von einer vollständigen Kostenübernahme profitieren.
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Zahnersatz
Informieren Sie sich in diesem Kapitel über den Sinn und Zweck einer Zahn­krone und warum viele Menschen eine Zahn­krone benötigen.

Kronen sind der Teil der Zähne, der sichtbar und von Zahnschmelz umhüllt ist. Künstliche Kronen werden dem Zahnersatz zugeordnet und als Überkronung bezeichnet. Sie bestehen aus Metall, Keramik oder Kunsstoff. Diese können auf noch vorhandenen Zahn­stümpfen oder auch auf Stift­auf­bauten und Implantaten angebracht werden.

Benötigen Sie eine Zahn­brücke, dann erfolgt zudem eine Über­kronung der Pfeiler­zähne. Auch nach einer Wurzelbehandlung, bei Zahn­fehl­stellungen oder gar bei genetisch bedingten Defekten an den Zähnen kann eine Über­kronung notwendig werden.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung mit einer Zahnkrone sind das Vorhandensein einer intakten Zahnwurzel und ein gesundes Zahnfleisch.

Bei dem Einsatz einer Krone ist es außerdem wichtig, dass diese perfekt auf den Zahnstumpf passt, damit das gesunde Zahnfleisch nicht entzündet. 

 

Zahnkronen werden dann eingesetzt, wenn die natürliche Zahn­krone beschädigt oder zerstört ist. Sie dienen zum Schutz des empfind­lichen Zahn­beins sowie des sich darin befindlichen Zahn­marks. Eine Über­kronung ermöglicht eine unein­geschränkte Kaufunktion.

Häufigster Grund für die Anbringung einer Zahn­krone ist beispiels­weise eine Beschädigung des Zahns durch Karies. Ein weiterer sinnvoller Grund für eine Zahn­krone kann zum Beispiel eine bereits erfolgte Wurzel­behandlung sein.

Auch aus kosmetischen Gründen können Zahn­kronen hilfreich sein, z. B. bei stark verfärbten Zähnen oder aufgrund eines Unfalls.

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Behandlungskosten und Kostenbeteiligung
Die Anfertigung einer Krone ist individuelle Maßarbeit – Zahnarzt, Zahntechnikerin, Assistenten und Assistentinnen müssen bei der Behandlung optimal zusammenarbeiten. Das spiegelt sich natürlich auch in den Kosten einer Zahn­krone wider, die zudem durch Art und Aus­führung bestimmt werden. Erfahren Sie in diesem Kapitel mehr über die Kosten einer Zahnkrone.
  

Im Durch­schnitt liegt der Preis für eine Zahnkrone zwischen 400 und 1.000 Euro und mehr – abhängig vom Material. Am günstigsten sind Kronen aus Metall, hier liegt der Preis für ein Metall Zahn­krone zwischen 400 und 600 Euro. Der Preis ist abhängig davon, ob es sich um eine Nicht-­Edelmetall-­Krone oder eine Metall-­Krone aus Gold handelt. Höher sind die Kosten für eine Zahn­krone aus Keramik, hier geht der Preis für eine Keramik­krone zum Beispiel bei 700 Euro los. Die Kosten für eine Vollkeramik­krone sind am höchsten und liegen um die 1.000 Euro. Zum Vergleich: Die Kosten für einen Stift­zahn starten ab 400 Euro . Die voraus­sicht­lichen Kosten für Ihre Metall Zahnkrone oder Vollkeramikkrone können Sie dem Kosten­voranschlag entnehmen, den Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Zahn­arzt für Sie erstellt. Es handelt sich dabei um den sogenannten Heil- und Kostenplan.

Info: Sie möchten sich über die Kosten einer Zahn­brücke oder einer Krone nach Wurzel­behandlung informieren? Dann finden Sie ausführliche Informationen in unseren Ratgebern:

Zahnbrücke

Wurzelbehandlung

Erfolgt die Kostenübernahme durch eine Kranken­kasse? Die gesetzlichen Kranken­kassen zahlen den sogenannten Festzuschuss. Bei einem erhaltungs­würdigen Zahn mit weitgehender Zer­störung der Zahn­krone erfolgt im Rahmen der Regel­versorgung eine Über­kronung. Bei Zahn­ersatz über­nimmt die Kranken­kasse dabei unab­hängig von der Art einen fest­gelegten Betrag. Wählen Versicherte einen über diesen Betrag bzw. die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz, müssen sie die Mehrkosten hierfür selbst tragen. Dazu mehr im Ratgeber Zahnersatz über Krankenkasse.

Der regelmäßige Gang zur zahn­ärztlichen Praxis und die entsprechend im Bonus­heft dokumen­tierten Vorsorge­unter­suchungen können den Fest­zuschuss wie folgt erhöhen:

  • Erhöhung von 60 auf 70 Prozent bei lückenlos geführtem Bonusheft über fünf Jahre
  • Erhöhung von 60 auf 75 Prozent bei lückenlos geführtem Bonusheft über zehn Jahre
  • Erhöhung des Festzuschusses von 60 Prozent bei Härtefällen (sehr niedriges Einkommen, Bezug von Sozialleistungen, Ausbildung) um weitere 40 Prozent
  • In begründeten Ausnahmen soll das einmalige Versäumen der Vorsorgeuntersuchung für die Bonusregelung bei Zahnersatz folgenlos bleiben.

Am folgenden Beispiel zeigen wir Ihnen auf, was die Krankenkasse für eine Über­kronung erstattet. In diesem Fall liegt der Befund "Über­kronung eines erhaltungs­würdigen Zahns" vor. Im Beispiel wird der Bonus aufgrund des lückenlos geführten Bonus­heftes über fünf Jahre auf 70 Prozent erhöht.

  • Gesamtkosten der Krone (Material, Labor, Zahnarzt): 900,00 Euro
  • Festzuschuss einschließlich Bonus: circa 246,00 Euro
  • Eigenanteil: circa 654,00 Euro

Kostenübernahme der Krankenkasse: Der Fest­zuschuss beträgt 60 Prozent der bundes­weiten Durch­schnitts­kosten der Regelversorgung. Die Beträge werden regel­mäßig von den Kranken­kassen angepasst. Gezahlt wird immer nur der Fest­zuschuss für die Regel­versorgung. Im Rahmen dieser Versorgung ist eine Metall­krone vorgesehen, im sichtbaren Bereich eine Krone mit Teilverblendung.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen einen Vergleich der Kosten für die Zahn­kronen­arten. Damit müssen Sie ungefähr rechnen:

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Kronenart
Kosten

NEM-Krone (Nichtedelmetall)

400 bis 600 Euro

Unverblendete Metallkrone / Goldkrone (Vollgusskrone)

400 bis 600 Euro

Krone mit Teilverblendung

500 bis 700 Euro

Teilkrone aus Keramik

700 bis 900 Euro

Vollkeramik-Krone

700 bis 1.000 Euro

Vollverblendete Krone

700 bis 1.000 Euro

Teleskopkrone

700 bis 1.000 Euro

Gut zu wissen

Möchten Sie eine anspruchsvollere Behandlung, dann müssen Sie die Mehr­kosten dafür selbst zahlen. Errechnet werden diese Privat­leistungen anhand der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen (GOZ), Material- und Laborkosten variieren häufig. 

Folgende Kronen sind aufgrund ihrer aufwendigeren Herstellung kostenintensiv:

  • Kronen aus Keramik
  • Vollverblendete Kronen

Zu den günstigeren Varianten zählen:

  • Metallische Vollkronen 
  • Vollkunststoffkronen 
  • Kronen mit geringer Goldlegierung
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Im Überblick
Zahnkronen unterscheiden sich im Material, nach Größe und Ausdehnung, in ihrer Funktion und nach der Verankerung im Zahn. Welche Zahnkrone zum Einsatz kommt, hängt dabei von Ihrem individuellen Zahnstatus ab.  Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Kronenarten und Befestigungsmöglichkeiten von Zahnkronen.
Die Versorgung mit einer Teleskopkrone wird dann empfohlen, wenn mehrere Zähne bzw. größere Zahnlücken durch eine herausnehmbare Teil- oder Vollprothese ersetzt werden sollen, der Patient oder die Patientin sich aber den festen Halt und den Tragekomfort eines festen Zahnersatzes wünscht.
Für die richtige Wahl des Materials spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Zunächst ist die Belastbarkeit der Krone entscheidend, aber auch die Ästhetik ist von Bedeutung.
Vollgusskronen, oft auch als Metallkronen bezeichnet, kommen üblicherweise im nicht sichtbaren Backenzahnbereich zum Einsatz. Sie sind sehr bruchstabil und werden aus Metall oder einer Goldlegierung gefertigt. Wie die Keramikkrone, wird auch die Vollgusskrone hauptsächlich zur Wiederherstellung eines zerstörten Zahns, bei herausnehmbarem Zahnersatz oder auch als Schutzkrone angewendet.

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Vorteile
Nachteile
  • Sehr langlebiges Material & geringe Abnutzung
  • Gut verträgliches Material
  • Geringerer zahntechnischer Aufwand
  • Optisch sehr auffällig und somit nicht für den sichtbaren Zahnbereich geeignet
  • Aufgrund der guten Leitfähigkeit von Metall kann es zu Temperaturempfindlichkeiten kommen
  • Geschmacksstörungen oder auch Korrosionen durch Nachbarzähne möglich
Vollkeramikkronen sind auch unter dem Namen Jacketkrone bekannt. Sie sind metallfrei und bestehen, wie der Name bereits sagt, komplett aus Keramik. Optisch sind Vollkeramikkronen kaum von einem natürlichen Zahn zu unterscheiden und daher insbesondere für den sichtbaren Zahnbereich geeignet.

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Vorteile
Nachteile
  • Stellt eine kosmetisch einwandfreie Lösung dar
  • Sehr gut verträglich
  • Löst keine Temperaturempfindlichkeit aus
  • Sehr langlebig & geringe Abnutzung
  • Sehr aufwendige Herstellung
  • Reizungen können nicht ausgeschlossen werden
  • Da für mehr Stabilität auch mehr Material benötigt wird, muss auch mehr gesunde Zahnsubstanz abgeschliffen werden
  • Hohe Kosten
Verblendkronen kommen meist im sichtbaren Bereich zum Einsatz (zum Beispiel Frontzähne, vordere Backen­zähne). Diese Kronen bestehen aus Metall und einem teil­weise oder komplett zahn­farbenen Überzug. Diese Verblendung ist aus Keramik oder Kunststoff. Durch die zahnähnliche Färbung, ist die Verblendkrone sehr ästhetisch und eine gute Alternative zur Vollgusskrone.

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Vorteile
Nachteile
  • Ästhetisch gute Lösung
  • Einfache Reparaturmöglichkeiten direkt im Mund
  • Preiswerter als Vollkeramikkronen
  • Eine Kunststoffverblendung ist anfälliger für Zahnbelag
  • Aufgrund des Metalls kann es zu einer Temperaturempfindlichkeit kommen
  • Kunststoffverblendungen neigen zur hohen Abnutzung
Geklebte oder auch zementierte Kronen werden mit medizinischem Klebstoff oder Zement an den Zahnstumpf angebracht. Ist der Zahn allerdings völlig zerstört, wird zunächst ein Stift im Zahnstumpf implantiert – auch Stiftkrone oder Stiftzahn genannt. Dieser Stift sorgt später für den stabilen Halt der Krone.
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Wie wird eine Zahnkrone eingesetzt?
Soll ein Zahn überkront werden, sind mehrere zahnärztliche Behandlungs­schritte erforderlich. Lesen Sie mehr über den gesamten Behandlungsverlauf und die einzelnen Behandlungsschritte.
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Im ersten Schritt wird der beschädigte Zahn beschliffen, damit Platz für das Material der neuen künstlichen Krone geschaffen wird und diese später eingesetzt werden kann. Da mitunter bis zu 60 Prozent der Hart­substanz wegge­schliffen werden müssen, erfolgt dieser Eingriff unter örtlicher Betäubung.
02
Im Anschluss an das Beschleifen des Zahns wird mit einem speziellen Material oder auch mittels Scan ein Abdruck des Gebisses hergestellt. Dieser dient als Basis für die Fertigung der Krone.
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Bis die Zahnkrone befestigt werden kann, wird Ihnen zur Überbrückung ein Zahnprovisorium eingesetzt. Dabei handelt es sich um einen vorübergehenden Zahnersatz.
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Soll Ihnen eine Keramik- oder Verblendkrone eingesetzt werden, wird Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt außerdem die exakte Zahnfarbe bestimmen.
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Im letzten Behandlungsschritt wird auf dem noch vorhandenen Zahnstumpf oder einem Stiftaufbau die im Labor angefertigte Zahn­krone eingesetzt und zementiert.
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Vorsorgen und absichern für den Notfall
Worauf Sie beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die auch die Kosten für Zahnkronen übernimmt, unbedingt achten sollten und warum eine rechtzeitige Absicherung so wichtig ist, lesen Sie hier:

Wenn Sie nach einer Zahnzusatzversicherung (ZZV) suchen, sollten Sie auf eine Erstattung von mindestens 75 Prozent für Zahnersatz (Zahnkronen) achten. Dabei handelt es sich um eine Gesamt­erstattung aus Fest­zuschuss und Zahn­zusatz­versicherung, so dass Ihr Eigen­anteil bei maximal 25 Prozent liegt. Grund­sätzlich gilt: je größer der Erstattungs­betrag, umso besser. 

Bei Zahnkronen gibt es große Unterschiede, besonders hinsichtlich Material und Optik. Wenn Sie beispielsweise keine glänzende Metallkrone auf Ihrem Backenzahn haben möchten, sondern lieber eine hochwertige und langlebige Keramikkrone,  ist der Eigenanteil der Kosten für diese Zahnkrone entsprechend höher. 

Inzwischen werden die Leistungen für Zahnersatz und Kronen in der Zusatzversicherung für Zähne bei vielen Anbietern nach der jährlichen Vorsorge (=Bonusheft) gestaffelt. 

Bei den meisten Versicherern müssen Sie je nach Tarif zu Beginn mit eingeschränkten Leistungen rechnen. Zum Beispiel:

  • Wartezeiten bei Zahnersatz (z.B. acht Monate, mit Ausnahme von notwendigem Zahnersatz aufgrund eines Unfalls). Tarife ohne Wartezeit, wie beispielsweise die Allianz MeinZahnschutz-Tarife, leisten sofort nach Versicherungsbeginn.
  • Begrenzung der Erstattungsbeträge in den ersten drei bis fünf Versicherungs­jahren auf einen festen Betrag

Sichern Sie sich frühzeitig mit einer Zahnzusatzversicherung ab. Denn es werden in der Regel keine Leistungen übernommen, die bei Vertrags­abschluss bereits vom Zahn­arzt oder der Zahn­ärztin angeraten wurden. Das gilt auch für bereits begonnene Behandlungen.

In diesem Zusammenhang sollten Sie die Gesundheits­fragen unbedingt wahr­heits­gemäß beantworten, um Ihren Versicher­ungs­schutz nicht zu riskieren. Bei Bedarf kann Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Zahnarzt Ihnen dabei behilflich sein.

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Ratgeber
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Absicherung mit einer privaten Zahn­zusatz­versicherung
Regelmäßige Zahnpflege und zahn­ärztliche Kontrollen unterstützen Ihre gesunden Zähne. Doch was machen, wenn ein kosten­intensiver Eingriff droht?

Der regelmäßige Gang zum Zahnarzt oder Zahnärztin und somit die Einhaltung der Vorsorge­unter­suchungen trägt zum Erhalt gesunder Zähne bei. Dennoch kann es natürlich immer passieren, dass Zahn­ersatz not­wendig wird. Benötigen Sie eine Krone, müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen (Eigen­anteil). Denn die Kosten bei Zahn­ersatz werden von einer gesetzlichen Kranken­versicherung nur zum Teil erstattet (Festzuschuss).

Möchten Sie diese Kosten senken, können Sie eine Zahnzusatzversicherung ab­schließen. Mit einer solchen Versicherung können Sie nicht nur den Eigen­anteil der Kosten reduzieren, auch eine Viel­zahl anderer Leistungen lässt sich dadurch absichern. Ebenso wie eine Zahn­zusatz­versicherung kann auch eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein für Ange­stellte, Selbst­ständige, Beamte, Beamtinnen und alle, die eine Versorgungs­lücke für den Pflege­fall schließen möchten.

Hier können Sie sich über die Beiträge der Zahnzusatzversicherung informieren.
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Häufige Fragen
  • Wann wird die Zahnkrone als Zahnersatz empfohlen?

    Ist ein Zahn durch Karies oder einen Unfall so geschädigt, dass eine einfache Zahnfüllung nicht mehr ausreicht, um diesen Zahn zu retten, empfiehlt der Zahnarzt oder die Zahnärztin in den meisten Fällen eine Überkronung bzw. Zahnkrone. Sie hilft, die natürlichen Funktionen des betroffenen Zahns zu erhalten. Je nach Kronenart (z. B. Jacketkrone) wird auch die Optik des vormals gesunden Zahns wiederhergestellt.
  • Meine Zahnkrone macht nur Probleme, gibt es eine Alternative oder muss ich den Zahn komplett ziehen lassen?

    Sollten Sie unzufrieden oder gar Schmerzen nach Ihrer Zahn­kronen­behandlung haben, dann sollten Sie sich an Ihre behandelnde Zahn­ärztin oder Ihren Zahnarzt wenden. Diese entscheidet, ob eine Über­arbeitung oder Neu­anfertigung der Zahn­krone infrage kommt.

    In hartnäckigen Fällen lohnt es sich, eine Zweit­meinung eines weiteren Zahn­arztes oder Zahnärztin einzuholen.

  • Ist eine Zahnkrone anders zu reinigen als Zähne?

    Nein, eine angemessene Mund­hygiene und Zahn­pflege ist auch bei Zahn­kronen wichtig. Denn am Über­gang von Krone zu natürlichem Zahn kann Karies entstehen. Daher empfiehlt sich eine sorg­fältige Zahn­reinigung mit Zahn­bürste, Zahn­paste sowie Zahn­seide für die Zahnzwischenräume.
  • Ich habe meine Zahnkrone bei einem Zahnarzt im Ausland einsetzen lassen. Muss der sie auch wieder austauschen?

    Nicht zwingend. Fragen Sie bei Ihrer Zahn­ärztin vor Ort nach, ob sie bereit ist, die Korrektur oder den Austausch zu über­nehmen, und was es kostet. Bitte beachten Sie, dass es während der Zeit der Gewähr­leistung (2 Jahre) schwierig ist, die Nach­sorge von einem anderen Arzt oder Ärztin vor­nehmen zu lassen. Die Empfehlung lautet prinzipiell, den Zahn­ersatz nicht im Ausland machen zu lassen. Dies ist zwar im ersten Ansatz oft günstiger als in Deutschland, jedoch kann dies auf Kosten der Qualität der Krone gehen und bei Problemen muss dann doch wieder ein Zahn­arzt oder eine Zahn­ärztin vor Ort aufgesucht werden.
  • Zahnkrone im Ausland eingesetzt bekommen - wie verhält es sich mit der Kostenübernahme in der Zahnzusatzversicherung?

    Bei derartigen Anfragen sollten dringend sowohl die GKV als auch die ZZV VOR Behandlungs­beginn kontaktiert werden. So können Enttäuschungen bei einer Ablehnung der Kosten­über­nahme vermieden werden.

    Folgende Punkte sind wichtig:

    • Handelt es sich um eine Behandlung in der EU oder soll die Behandlung in einem Nicht-EU-Land stattfinden?
    • Einige Zahn­zusatz­versicherungen binden Ihre Erstattung an die Vor­leistung der GKV. Sollte diese also ablehnen, so findet auch keine Erstattung durch die ZZV statt.
    • Weiterhin binden einige Zusatz­versicherungen für Zähne Ihre Erstattung an die Rechnungs­stellung mittels der GOZ, welche nur in Deutschland Anwendung findet. In einem solchen Fall würde dann auch keine Erstattung erfolgen können, auch wenn die GKV erstatten würde.

    Dies ist keine abschließende Auf­zählung. Wichtig ist, dass im Vorfeld die Vor- und Nach­teile gut durch­dacht werden sollten.

    Zum Beispiel: Wird der Zahn­ersatz in Ästhetik und Funktion meinen Ansprüchen genügen? Was ist, wenn ich Probleme mit dem Zahn­ersatz bekomme – welche Zahn­ärztin oder Zahn­arzt betreut mich dann weiter? Was ist im Gewährleistungsfall?

    Häufig fallen dann doch doppelte Kosten an, für die Rechnung im Ausland und zusätzlich für die Neu­an­fertigung beim Zahnarzt oder der Zahnärztin am Wohnort.

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